Protocol of the Session on September 23, 2008

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist denn in den letzten Tagen geschehen? In den letzten Tagen müssen wir feststellen, dass sich unser öffentliches Bankenwesen in Hessen, aber insbesondere auch die Helaba in dieser Subprime-Krise exzellent verhalten hat.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Wir sind ausgezeichnet positioniert. Überall im öffentlichen Bankenwesen wurden Verluste geschrieben, sei es vor einiger Zeit bei der SachsenLB, sei es vor einiger Zeit bei der WestLB, und zwar kontinuierlich, sei es bei der LBBW, was dazu führte, dass jüngst eine Warnung über das Jahresergebnis herausgegeben wurde, sei es bei der Landesbank Bayern.Wir sind in Hessen in dieser schwierigen Situation ein Hort von Stabilität gewesen, und das wollen wir auch bleiben. Darauf sind wir stolz. Deshalb muss sich hier die Möglichkeit entwickeln, dass wir in diesem Sinne weiter etwas Positives tun.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Frau Kollegin Wissler, wenn Sie das öffentliche Bankenwesen so positiv beschreiben, dann muss ich auch sagen: Die derzeitige internationale Bankenkrise zeigt uns doch, dass selbst öffentlich-rechtliche Banken nicht vor totalen und fatalen Fehltritten geschützt sind.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Gerade das, was wir jetzt bei der KfW gesehen haben, ist doch ein Beispiel dafür, dass das öffentliche Bankenwesen genauso anfällig sein kann wie die privaten Banken. Hier können wir uns doch nicht in ein Wolkenkuckucksheim hineinbewegen, indem wir sagen, das eine ist exzellent, und das andere ist des Teufels.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch dieses Gesetz werden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Sparkassen auf freiwilliger Basis geschaffen und somit ein weiterer Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassenfamilie geleistet. Das jetzt vorgelegte Gesetz bedeutet, dass die Übertragung von Anteilen auf andere Sparkassen, auf kommunale Träger und die Landesbank auch weiterhin möglich ist. Darüber hinaus ist nicht nur für das Rhein-Main-Gebiet, sondern für ganz Hessen die sogenannte Holdinglösung möglich.

Eben ist etwas zu den Anhörungen gesagt worden. Sicherlich, diese Anhörung hat etwas gezeigt, was die erste Anhörung zu dem Gesetz für die Bildung von Stammkapital nicht gezeigt hat. Es hat eine sehr differenzierte Auffassung zu den vorgelegten Änderungsanträgen gegeben. Wir haben gesehen, dass die vitalen Interessen, die im Rhein-Main-Gebiet vorhanden sind, auch ausgedrückt wurden: von der kommunalen Familie mit unterschiedlichen Parteien, nämlich der SPD-geführten Stadt Offenbach, die sich eindeutig zu dieser Sache erklärt hat, wie auch von dem CDU-geführten Hochtaunuskreis, der ebenfalls eine positive Stellungnahme abgegeben hat. Gleichzeitig wurde das bestärkt durch die Positionen der Vorstände dieser Institute. Auch von den Arbeitnehmern gab es sehr differenzierte Beiträge,zu denen man nicht sagen kann, es war alles uniform, alle waren einer Meinung, alle haben gesagt, das sei des Teufels oder abzulehnen.

Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gab sehr differenzierte Vorträge, sehr differenzierte Meinungen. So können wir sagen, dass sich Pro und Kontra die Waage gehalten haben. Insofern sind wir auf keinem schlechten Weg, wenn wir dieses Gesetz beschließen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Kollege Frankenberger, ich will nichts dazu sagen, dass man sich einen Gesetzentwurf vom Sparkassen- und Giroverband schreiben lässt. Ich wenigstens hätte mir diese Blöße nicht gegeben. Aber wenn wir Ihren Gesetzentwurf näher abklopfen, haben wir drei wesentliche Probleme damit. Die anstalts- und die unternehmensrechtliche Bewertung ist eine Bewertung, bei der wir nicht mitgehen können; denn diese ist mit den Trägeranforderungen des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen nicht vereinbar, weil es zu einem unauflöslichen Zielund Interessenkonflikt führt, insbesondere bei den Prüfungsaufgaben.

Es kann nicht sein, dass der Eigentümer gleichzeitig die ihm übertragenen und untergeordneten Unternehmen prüft. Das würde dazu führen, dass der Prüfungsverband aufgelöst werden muss. Es würde dazu führen – was unter Umständen Ihre Auffassung ist –, dass die am Markt tätigen Wirtschaftsprüfer auf einmal in das Sparkassenwesen

hinein wollen. Ich glaube, das fürchten die Sparkassen wie der Teufel das Weihwasser.

Herr Kollege, ich darf Sie an die Redezeit erinnern.

Es gibt rechtliche Bewertungen und Probleme. Es gibt letztlich bei dem SPD-Entwurf auch steuerrechtliche Probleme und unterschiedliche Bewertungen. Ich sage Ihnen aufseiten der SPD: Bewegen Sie sich auch.Wir haben dies getan. Stimmen Sie zu, damit wir eine Lösung haben, die jetzt auf breiten Schultern ruht.

Diese Lösung muss dann auch eine dauerhafte Lösung sein, die Bestand hat und auf die sich die Sparkassenfamilie, die Banken vor Ort mittel- und langfristig verlassen können. Das ist unser Ziel, und dieses Ziel werden wir aus meiner Sicht von unserer Fraktion aus beharrlich verfolgen. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Reif. – Für die Landesregierung erhält Herr Staatsminister Rhiel das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung hatte und hat mit Blick auf die Sparkassen drei klare Ziele.

Erstens. Die Leistungsfähigkeit, die Zukunftsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen sollen und müssen gestärkt werden.

Zweitens. Die Sparkassen innerhalb der Sparkassenfamilie einschließlich der Hessischen Landesbank als der Verbundbank brauchen mehr Optionen. Diese Optionen müssen mit dem Sparkassengesetz den Eigentümern der Sparkassen deutlich sichtbar und in breiterer Form eingeräumt werden.

Drittens. Es muss klar sein, dass die Kommunen Eigentümerinnen der Sparkassen sind und bleiben und dass die Übertragung von Anteilen, wie auch immer sie heißen, innerhalb des öffentlich-rechtlichen Systems zu erfolgen hat. Dies muss bei der Regelung – wie es immer so schön heißt – europafest sein.

Die Hessische Landesregierung sieht in dem vorgelegten Gesetzentwurf eine Weiterentwicklung in dieser Hinsicht und kann ihm deshalb zustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Die zweite Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes und zur Änderung des Geset

zes zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts, Drucks. 17/682 zu Drucks. 17/326, ist damit abgeschlossen. Es ist dritte Lesung beantragt. Der Gesetzentwurf sowie der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 17/697, werden dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen.

(Zuruf: Der tagt jetzt!)

Ja. – Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich darf zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt 74 darauf hinweisen, dass der Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zur Härtefallkommission, Drucks. 17/681, in der dritten Lesung aufgerufen werden wird.

(Zuruf: Die Beschlussempfehlung!)

Entschuldigung, Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zur Härtefallkommission werden in der dritten Lesung aufgerufen. Ich bin gebeten worden, das mitzuteilen.

Dann darf ich darauf hinweisen, dass sich im Anschluss der Innenausschuss in Raum 501 W trifft. Zum Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr habe ich leider im Moment noch keine Raumangabe. – Ich bitte, noch einen Moment sitzen zu bleiben.

(Clemens Reif (CDU): Herr Präsident, der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr tagt unmittelbar im Anschluss an die Plenarsitzung im Sitzungsraum 501 A!)

Recht herzlichen Dank für die Information. – Mir liegt eine letzte Wortmeldung vor. Als Bemerkung zur Geschäftsordnung erhält der Kollege Kahl das Wort.

(Zurufe: Bemerkung zur Geschäftsordnung?)

So wie eben Herr Wintermeyer. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte namens meiner Fraktion noch einige Bemerkungen zum Tagesordnungspunkt 15,Besoldungsanpassungsgesetz,machen.

Nach § 12 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags zur Gesetzesberatung wird ein Gesetzentwurf in drei Lesungen beraten, „wenn eine Fraktion es vor dem Beginn der Schlussabstimmung in zweiter Lesung verlangt“. Ich stelle für meine Fraktion fest:Wir haben die dritte Lesung vor der Schlussabstimmung zur zweiten Lesung beantragt.

(Widerspruch bei der CDU)

Was eine Schlussabstimmung ist, ist in § 16 ganz klar formuliert:

Am Schluss der zweiten Lesung ist zunächst über vorliegende Änderungsanträge abzustimmen.

Das ist geschehen.

Sodann wird über den Gesetzentwurf im Ganzen, gegebenenfalls mit den im Verlauf der zweiten Lesung beschlossenen Änderungen, abgestimmt (Schlussabstimmung in zweiter Lesung).

Damit ist klar definiert, was eine Schlussabstimmung in zweiter Lesung ist.

Ich gehe für meine Fraktion davon aus, dass eine Schlussabstimmung in zweiter Lesung nicht möglich gewesen ist, weil wir vorher eine dritte Lesung beantragt haben, um das ganz klar und deutlich zu sagen. Deswegen sind wir der Auffassung, dass dieses Gesetz nach der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags nicht rechtmäßig zustande gekommen ist.

Zweiter Punkt. Ich weise darauf hin, dass ein Neueintreten in ein Gesetzgebungsverfahren dazu führen würde, dass die hessischen Beamtinnen und Beamten ihre Besoldungserhöhung nicht rechtzeitig bekommen würden. Aus diesem Grunde verzichten wir auf weitere Rechtsschritte, können aber natürlich nichts dazu sagen, ob die Landesregierung bei ihrer Überprüfung des rechtmäßigen Zustandekommens des Gesetzes nicht Einspruch erhebt. Das ist Sache der Landesregierung. Darin ist die Landesregierung schon gewieft.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der LIN- KEN)

Meine Damen und Herren, auch bei der Frage der Verabschiedung von Gesetzen ist die Geschäftsordnung dieses Hauses nicht nur zu beachten, sondern anzuwenden. Dies ist nach unserer ganz klaren Auffassung nach dem Wortlaut der Geschäftsordnung so nicht geschehen. Ich wiederhole aber:Wir verzichten nur – –

(Frank Gotthardt (CDU): Sie haben so getan!)

Herr Kollege, wenn Sie das mitbekommen hätten: Das ist sofort mitgeteilt worden. Sie könnten sich einmal informieren.