Clemens Reif

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein gutes Gesetz. Es ist deshalb ein gutes Gesetz, weil es auf breiter parlamentarischer Basis verabschiedet
wird. Es ist ein gutes Gesetz, weil die parlamentarische Basis auf drei Fraktionen gründet, die bisher dazu unterschiedliche Auffassungen hatten. Die drei Fraktionen sind aufeinander zugegangen, und auch deshalb ist es ein guter Kompromiss.
Alle Idealvorstellungen konnten nicht verwirklicht werden. Aber jeder hat den Kern dessen, von dem er meint, dass es im öffentlich-rechtlichen Bankenwesen getan werden müsse, zu diesem Gesetzentwurf eingebracht. Somit erfolgt es in guter Absicht, um den Bankenstandort Hessen im Bereich des öffentlich-rechtlichen Bankenwesens einen wesentlichen Schritt nach vorne zu bringen.
Nach reiflichen Überlegungen wurde dieser Kompromiss geschnürt.Vorangegangen ist eine intensive Konsultation von Fachleuten in der Anhörung. Wir haben zwei intensive Anhörungen in der ersten und zweiten Phase durchgeführt.
In der Politik muss man manchmal auch schnell sein.Verehrter Herr Kahl, deshalb darf ich Ihnen etwas vorlesen, was heute durch den Bundesfinanzminister, der sicherlich kein Anhänger der CDU ist,
sondern in Nordrhein-Westfalen für die SPD Ministerpräsident war und im Bundeskabinett für die SPD Finanzminister ist, geäußert wurde. Er spricht von einer „globalen Bankenkrise“, die „tiefe Spuren hinterlassen“ habe und „das Weltfinanzsystem tiefgreifend umwälzen“ werde. Auch für Deutschland zeichnet er ein „düsteres Bild“.
Ich zitiere aus dem heutigen „Handelsblatt“:
Steinbrück untermauerte in der Regierungserklärung auch seine Forderung nach Fusionen in dem stark von der Finanzkrise getroffenen Landesbankensektor.
Ich füge hinzu: Wir sind davon nicht betroffen. Damit ist die Hessische Landesbank die einzige Landesbank.
Am Zug seien hier vor allem die Bundesländer als Miteigentümer der öffentlich-rechtlichen Spitzeninstitute. [...] „Sie müssen regionale politische Egoismen überwinden und sich endlich überregionalen Zusammenschlüssen öffnen.“
... die Landesbanken müssten neue Geschäftsmodelle definieren, um übermäßige Risiken zu vermeiden und angemessene Erträge zu erwirtschaften.
Dabei müssten die Sparkassen in der Vertikalität in ihrem Kundengeschäft auch durch die Landesbanken im Rahmen von Kooperationen unterstützt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetzt ermöglicht das, was Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, SPD, fordert und was die SPD in diesem Hause ablehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde Ihnen empfehlen, sich Gedanken zu machen, ob Sie diesem Gesetzentwurf nicht doch Ihre Zustimmung geben.
Ich sage noch einmal, dass wir das öffentlich-rechtliche Bankenwesen in unserem Lande nach vorne bringen wollen. Ich sage noch einmal, dass wir an starken und leistungsfähigen Sparkassen interessiert sind. Wir sind an einer starken, weiterhin prosperierenden Landesbank interessiert, die in diesen wirren Zeiten weiterhin ein Fels in der Brandung ist.Außerdem sind wir daran interessiert, dass Bürger, Unternehmen und Kommunen wie auch der Staat in diesem Bereich Vorteile durch ein öffentlichrechtliches Bankenwesen haben.
Ich glaube, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Sparkassen insbesondere in den Ballungszentren des Rhein-Main-Gebietes durch dieses Gesetz stärken werden. Wir werden ihnen neue Kooperationsmöglichkeiten eröffnen. Wir werden mit diesen Kooperationsmöglichkeiten die Sparkassen neue Stärken entfalten lassen. Ich bin überzeugt, dass dies zum Wohle der Bürger, zum Wohle des öffentlich-rechtlichen Bankenwesens und zum Wohle einer gesamten Region und unseres Landes sein wird. In diesem Sinne werden wir diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung unsere Zustimmung geben.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Herr Reif, vielen Dank. – Herr Staatsminister Rhiel verweist auf seine Stellungnahme in zweiter Lesung und verzichtet auf einen weiteren Beitrag.Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der dritten Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts.
Wer in dritter Lesung dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Fraktionen der CDU, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen und zum Gesetz erhoben.
Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 74 auf – der Punkt ist eben schon von Herrn Rentsch angesprochen worden –:
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Härtefallkommission nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes – Drucks. 17/681 zu Drucks. 17/57 –
Auf Berichterstattung können wir verzichten.
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? Den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Meine Damen und Herren, ich komme damit zum sogenannten Abräumen bzw. zu dem Verfahren, welche Anträge wie weiterbehandelt werden.
Tagesordnungspunkt 17, Bericht des Landesschuldenausschusses – nächstes Plenum.
Tagesordnungspunkt 18, Antrag der Fraktion der FDP betreffend erneuerbare Energien in Hessen ausbauen, und der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – abschließende Beratung im Umweltausschuss.
Tagesordnungspunkt 19, Antrag der Fraktion der FDP betreffend 105-prozentige Lehrerversorgung verbessert die Qualität des Unterrichts und stärkt die Eigenverantwortung aller Schulen,sowie Tagesordnungspunkt 22, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend 1.000 zusätzliche Stellen zur Verbesserung der Lehrerversorgung und der Qualität von Schule – nächstes Plenum.
Tagesordnungspunkt 20, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend ungewollt Kinderlosen helfen – abschließende Beratung im Sozialpolitischen Ausschuss.
Tagesordnungspunkt 21, Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Gleichstellung der Abgeordneten des Hessischen Landtags in der gesetzlichen Rentenversicherung – nächstes Plenum.
Wenn Sie einverstanden sind, kürze ich ein bisschen ab und nenne nur die Nummer der Tagesordnungspunkte, und wie damit verfahren wird.
Ich nehme das als Zustimmung.
Tagesordnungspunkt 23 – nächstes Plenum.
Tagesordnungspunkt 24 – abschließende Beratung im Rechtsausschuss.
Tagesordnungspunkt 25 – abschließende Beratung im Rechtsausschuss.
Tagesordnungspunkte 26, 28 und 29 – nächstes Plenum.
Tagesordnungspunkt 30 – abschließende Beratung im Innenausschuss.
Tagesordnungspunkte 31 und 32 – nächstes Plenum.
Tagesordnungspunkt 33 – abschließende Beratung im Innenausschuss.
Tagesordnungspunkte 34, 35, 36, 38, 39 und 40 – nächstes Plenum.
Tagesordnungspunkt 41 – abschließende Beratung im Sozialpolitischen Ausschuss.
Tagesordnungspunkte 45, 47 und 51 – nächstes Plenum.
Tagesordnungspunkt 53 – abschließende Beratung im Hauptausschuss.
Tagesordnungspunkt 62 – nächstes Plenum.
Jetzt kommen wir zu den Abstimmungen über die Beschlussempfehlungen. Wir kommen zunächst zu Tagesordnungspunkt 55:
Beschlussempfehlung und Bericht des Europaausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend EU-Gleichbehandlungsgrundsatz weiterentwickeln – Drucks. 17/625 zu Drucks. 17/551 –
Ich schlage Ihnen vor, dass wir zu allen noch aufzurufenden Punkten auf die Berichterstattung verzichten.
Wer möchte der Beschlussempfehlung zustimmen? – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Tagesordnungspunkt 56:
Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend DDR-Unrechtsregime durch Handreichung für Hessens Lehrerinnen und Lehrer aufarbeiten – Drucks. 17/626 zu Drucks. 17/461 –
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Alle. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall, einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 58:
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Handeln für Hessen: Gute Arbeit braucht soziale Rahmenbedingungen – Drucks. 17/632 zu Drucks. 17/ 257 –
Herr Wintermeyer, zur Geschäftsordnung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach einem intensiven internen Abwägungsprozess in unserer Fraktion haben wir uns entschlossen,an diesem Änderungsantrag zum Dringlichen Gesetzentwurf der FDP konstruktiv mitzuwirken.
Ich bekenne freimütig: Damit tragen wir auch den derzeitigen parlamentarischen Möglichkeiten Rechnung, die sich uns dabei bieten, das von uns ursprünglich verabschiedete Gesetz mit der Möglichkeit des Stammkapitals auf eine wesentlich breitere Basis zu stellen.Wenn es zum Wohle des öffentlichen Bankenwesens in Hessen ist, dann soll uns das recht sein, und dann ist das auch richtig.
Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller hat es schon erklärt, ebenso der Kollege Posch:Wenn wir aus zwei Möglichkeiten der sinnvollen Kooperation im öffentlichen Sparkassenwesen in unserem Lande sechs Möglichkeiten machen, dann ist das nicht zum Schaden der öffentlichen Finanzbranche in Hessen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ein vitales Interesse an leistungsfähigen Sparkassen und einer starken Landesbank. Denn nur starke Institute können in diesen schwierigen Zeiten der global tätigen Finanzbranche ihren öffentlichen Auftrag für Bürger, für Unternehmen und auch für Kommunen und den Staat erfüllen. Das neue Hessische Sparkassengesetz bedeutet deshalb einen
weiteren Beitrag zur Stärkung der Sparkassen und der Landesbank.
Dazu ist auch Vertikalität notwendig; denn sie stärkt nicht nur die Landesbank, sie stärkt auch die Sparkassen in unserem Land. Ich habe es an anderer Stelle gesagt:Was der LBBW in Baden-Württemberg an Vertikalität recht ist, dass sie sich nicht nur wesentlich an der Stuttgarter Sparkasse beteiligt hat, sondern auch Schwesterunternehmen hat, die bundesweit tätig sind, wie die Baden-Württembergische Bank, dass sie Privatbanken in ihrem Portfolio für ihre Kunden anbietet,
und zwar die Bodensee-Bank, gemeinsam mit dem Industriellen Würth im Hohenloher Raum, und die KoblenzBank im Rheinland, muss doch unserer Landesbank am Finanzplatz Deutschlands, nämlich in Hessen, in Frankfurt, auch möglich sein.
Etwas zu Ihnen, Herr Kollege Frankenberger. Sie sagen, man muss Möglichkeiten haben, im Falle von Problemen bei Sparkassen diese an andere Stellen zu übertragen bzw. in Kooperationen zu gehen. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist das eigentlich für ein Verständnis? Wollen wir immer nur dann eingreifen, wenn jemand in Problemen ist? Oder wollen wir konstruktiv sein und Instituten die Möglichkeit geben, sich im Vorhinein stark zu positionieren und den Markt zu bearbeiten? Das ist unsere Aufgabe, und dafür haben wir die Voraussetzungen zu schaffen.
Wenn wir uns einmal das öffentliche Banken- und Sparkassenwesen anschauen, dann ist der Bedarf am Finanzplatz Frankfurt oder im Rhein-Main-Gebiet gegeben.Nirgendwo in Deutschland gibt es so viele einzelne öffentlich-rechtliche Bankinstitute in einem Großraum wie bei uns in Hessen im Rhein-Main-Gebiet. Das ist weder in Hamburg noch in Stuttgart, noch in München, noch in Düsseldorf,noch in Leipzig,noch in Dresden,noch in Berlin der Fall. Hier gibt es einen echten Bedarf dafür, das öffentlich-rechtliche Bankenwesen zu stabilisieren und zu stärken, indem wir die Möglichkeit geben, dass sich am Finanzplatz Frankfurt, im Rhein-Main-Gebiet eine große Sparkasse entwickelt, die in der Lage ist, den Bedürfnissen der Bevölkerung, aber auch den Bedürfnissen der Finanzbranche Rechnung zu tragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist denn in den letzten Tagen geschehen? In den letzten Tagen müssen wir feststellen, dass sich unser öffentliches Bankenwesen in Hessen, aber insbesondere auch die Helaba in dieser Subprime-Krise exzellent verhalten hat.
Wir sind ausgezeichnet positioniert. Überall im öffentlichen Bankenwesen wurden Verluste geschrieben, sei es vor einiger Zeit bei der SachsenLB, sei es vor einiger Zeit bei der WestLB, und zwar kontinuierlich, sei es bei der LBBW, was dazu führte, dass jüngst eine Warnung über das Jahresergebnis herausgegeben wurde, sei es bei der Landesbank Bayern.Wir sind in Hessen in dieser schwierigen Situation ein Hort von Stabilität gewesen, und das wollen wir auch bleiben. Darauf sind wir stolz. Deshalb muss sich hier die Möglichkeit entwickeln, dass wir in diesem Sinne weiter etwas Positives tun.
Frau Kollegin Wissler, wenn Sie das öffentliche Bankenwesen so positiv beschreiben, dann muss ich auch sagen: Die derzeitige internationale Bankenkrise zeigt uns doch, dass selbst öffentlich-rechtliche Banken nicht vor totalen und fatalen Fehltritten geschützt sind.
Gerade das, was wir jetzt bei der KfW gesehen haben, ist doch ein Beispiel dafür, dass das öffentliche Bankenwesen genauso anfällig sein kann wie die privaten Banken. Hier können wir uns doch nicht in ein Wolkenkuckucksheim hineinbewegen, indem wir sagen, das eine ist exzellent, und das andere ist des Teufels.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch dieses Gesetz werden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Sparkassen auf freiwilliger Basis geschaffen und somit ein weiterer Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassenfamilie geleistet. Das jetzt vorgelegte Gesetz bedeutet, dass die Übertragung von Anteilen auf andere Sparkassen, auf kommunale Träger und die Landesbank auch weiterhin möglich ist. Darüber hinaus ist nicht nur für das Rhein-Main-Gebiet, sondern für ganz Hessen die sogenannte Holdinglösung möglich.
Eben ist etwas zu den Anhörungen gesagt worden. Sicherlich, diese Anhörung hat etwas gezeigt, was die erste Anhörung zu dem Gesetz für die Bildung von Stammkapital nicht gezeigt hat. Es hat eine sehr differenzierte Auffassung zu den vorgelegten Änderungsanträgen gegeben. Wir haben gesehen, dass die vitalen Interessen, die im Rhein-Main-Gebiet vorhanden sind, auch ausgedrückt wurden: von der kommunalen Familie mit unterschiedlichen Parteien, nämlich der SPD-geführten Stadt Offenbach, die sich eindeutig zu dieser Sache erklärt hat, wie auch von dem CDU-geführten Hochtaunuskreis, der ebenfalls eine positive Stellungnahme abgegeben hat. Gleichzeitig wurde das bestärkt durch die Positionen der Vorstände dieser Institute. Auch von den Arbeitnehmern gab es sehr differenzierte Beiträge,zu denen man nicht sagen kann, es war alles uniform, alle waren einer Meinung, alle haben gesagt, das sei des Teufels oder abzulehnen.
Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gab sehr differenzierte Vorträge, sehr differenzierte Meinungen. So können wir sagen, dass sich Pro und Kontra die Waage gehalten haben. Insofern sind wir auf keinem schlechten Weg, wenn wir dieses Gesetz beschließen.
Herr Kollege Frankenberger, ich will nichts dazu sagen, dass man sich einen Gesetzentwurf vom Sparkassen- und Giroverband schreiben lässt. Ich wenigstens hätte mir diese Blöße nicht gegeben. Aber wenn wir Ihren Gesetzentwurf näher abklopfen, haben wir drei wesentliche Probleme damit. Die anstalts- und die unternehmensrechtliche Bewertung ist eine Bewertung, bei der wir nicht mitgehen können; denn diese ist mit den Trägeranforderungen des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen nicht vereinbar, weil es zu einem unauflöslichen Zielund Interessenkonflikt führt, insbesondere bei den Prüfungsaufgaben.
Es kann nicht sein, dass der Eigentümer gleichzeitig die ihm übertragenen und untergeordneten Unternehmen prüft. Das würde dazu führen, dass der Prüfungsverband aufgelöst werden muss. Es würde dazu führen – was unter Umständen Ihre Auffassung ist –, dass die am Markt tätigen Wirtschaftsprüfer auf einmal in das Sparkassenwesen
hinein wollen. Ich glaube, das fürchten die Sparkassen wie der Teufel das Weihwasser.
Es gibt rechtliche Bewertungen und Probleme. Es gibt letztlich bei dem SPD-Entwurf auch steuerrechtliche Probleme und unterschiedliche Bewertungen. Ich sage Ihnen aufseiten der SPD: Bewegen Sie sich auch.Wir haben dies getan. Stimmen Sie zu, damit wir eine Lösung haben, die jetzt auf breiten Schultern ruht.
Diese Lösung muss dann auch eine dauerhafte Lösung sein, die Bestand hat und auf die sich die Sparkassenfamilie, die Banken vor Ort mittel- und langfristig verlassen können. Das ist unser Ziel, und dieses Ziel werden wir aus meiner Sicht von unserer Fraktion aus beharrlich verfolgen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten eines machen, und zwar sollten wir zwischen Steuerfahndern und Betriebsprüfern unterscheiden.Es ist ganz klar,dass ein Steuerfahnder nur dann kommt, wenn ein begründeter Anfangsverdacht für ein ernsthaftes Steuervergehen vorhanden ist. Ich denke, dass uns klar ist, dass wir durch die Multiplikation von Steuerfahndern nicht gleichzeitig ernsthafte Vergehen von Steuerdelikten multiplizieren können. Es ist vollkommen klar, dass wir unterscheiden müssen: Mit der Einstellung von Fahndern wird es nicht auch mehr Vergehen geben, sondern das Gegenteil ist der Fall.
Meines Erachtens ist es sehr wichtig, dass wir uns ernsthaft darüber unterhalten, wie wir das bei den Betriebsprüfern sehen. Die Betriebsprüfer sind in einem Maße aufgestellt, dass sie alle vier Jahre in die Unternehmen kommen. Das hat dazu geführt, dass in den Unternehmen eine vernünftige Finanzplanung vorhanden ist und dass sich selbst kleine und mittelständische Unternehmen von Steuerberatern beraten lassen, sodass in unserem Lande die Steuergerechtigkeit heute von vollkommen anderer, nämlich besserer Qualität ist, als dies noch vor 10 oder 15 Jahren der Fall gewesen ist.
Ich denke, dass wir es als Parlamentarier letztlich vermeiden müssen, zu versuchen, bei der Behandlung eines solchen Themas Unternehmer und Unternehmen zu kriminalisieren. Das wird der Sache nicht gerecht, und es ist auch hoffentlich nicht das Ziel dieses Antrags sowie dieser gesamten Debatte. Das möchte ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich sagen.
Ich habe den Eindruck,dass es seitens der LINKEN einen anderen Ansatz gibt. Dennoch glaube ich, dass es für die Mehrheit des Parlaments ein ernsthaftes und ordentliches Anliegen ist, zu mehr Steuergerechtigkeit zu kommen – nicht zur Kriminalisierung eines Standes oder von Unternehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wider Erwarten bin ich von einer Erbschaftsteuer nicht betroffen, wenigstens nicht direkt.
Ein Vorbemerkungen zu Ihnen, Herr Blum. Ich gestehe Ihnen zu, dass Substanzsteuern immer problematisch sind, weil sie im Grunde genommen unter einem stetigen Rechtfertigungsdruck stehen.
Eine weitere Bemerkung zu den Ausführungen des Kollegen Kaufmann. Herr Kollege Kaufmann hat sich hier als einer der ganz wenigen Steuersenker profiliert. Er ist prädestiniert, in einer Jamaikakoalition als Finanzminister zu fungieren,weil er glaubwürdig nachweisen konnte,dass er mit seiner Partei nie in die Verlegenheit gekommen ist, Steuern zu erhöhen.
Herr Kollege Kaufmann, ich rate Ihnen, einmal in ein richtiges Bündnis einzutreten, damit Sie endlich in die Verlegenheit kommen, dem, was Sie hier als Evangelium zu verkünden versuchten, standhaft zu widerstehen.
Spaß beiseite. Ich glaube, wir sollten uns bei diesem Thema einigen Wahrheiten stellen. Eine der Wahrheiten ist, dass eine direkte Steuerlast nur durch Leistungsträger entsteht.
Wenn wir als Vertreter des Staates, die bestimmen, wie hoch eine Steuer ist, diesen Leistungsträger aus seiner Sicht ungerecht behandeln, dann wird er seine Leistungskraft entweder minimieren, oder er wird sie verlagern. Entweder verlagert oder verschiebt er sie innerhalb des Gebietes, in dem er sich bewegt, oder er verlagert sie an einen Ort, von dem er den Eindruck hat, dass er dort weniger zahlen muss als das, was man ihm hier abverlangt.
Eine nächste Vorbemerkung. Wir alle wissen, Geld ist scheu wie ein Reh. Diese alte Lebensweisheit gilt auch und gerade im Zusammenhang mit Vermögen, die auf die nächste Generation vererbt werden. Geld und Vermögen suchen sich in einer globalisierten Wirtschaftswelt immer die optimalen Bedingungen zur Vermehrung, also auch die optimalen Steuerbedingungen. Ob wir das gut finden oder nicht, es ist aus der subjektiven Betrachtung derer, die etwas zu versteuern bzw. etwas zu vererben haben, so, und sie ziehen so die entsprechenden Konsequenzen daraus.
Diese Bedingungen sind sehr individueller Natur. Das wissen wir alle. Deshalb plädiere ich dafür, dass wir uns das bewusst machen. Ich spreche jetzt nicht von der „normalen“ Erbschaftsteuer, die auf Geldvermögen erhoben wird. Mein Thema ist das Vermögen, das als Betriebsvermögen übertragen wird, das in vielen Unternehmen in den Händen qualifizierter Nachfolger bleiben muss; denn unser Land lebt davon, dass unternehmerischer Geist in Familien nicht nur vererbt, sondern auch übertragen wird. Wenn wir die Wahrheit zur Kenntnis nehmen, dass in unserem Land etwa 80 % der Arbeitnehmer von mittelständischen Unternehmen beschäftigt werden, dann müssen wir diese Wirtschaftskraft, diesen unternehmerischen Geist, diesen Entrepreneurial Spirit, tunlichst weiterhin pflegen und in Deutschland erhalten.
Verehrter Herr Staatssekretär Arnold, damit bin ich bei dem Beispiel, das Sie hier angeführt haben.Wenn man ein Unternehmen mit 10 Millionen c Umsatz betrachtet, das eine Umsatzrendite von 10 % macht, sprich 1 Million c, dann ist Ihre Rechnung – ich habe sie geprüft – exakt und in Ordnung. Sie haben aber einen Fall vergessen. Sie haben vergessen, dass der, der dieses Unternehmen übernimmt, unter Umständen eine Schwester oder einen Bruder hat, die bzw. der an dem Unternehmen nicht interessiert ist.Was macht der, meine sehr verehrten Damen und Herren? Der Bruder bzw. die Schwester sagt: Lieber Freund, der du das Unternehmen übernehmen willst, du übernimmst hier einen Vermögenswert von 10 Millionen c;ich hätte gerne die Hälfte davon.– Dann hat dieser zunächst einmal 5 Millionen c zu zahlen.
Aber die Realität ist so, wie sie ist.Wieso soll der, der die 10 Millionen c bekommen hat, auf diese 5 Millionen c verzichten? Ich glaube, er wird dies wohl nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,wichtig ist,dass wir in diesem Zusammenhang darüber sprechen, dass die Behaltensfrist eine Möglichkeit bietet, pro rata temporis angewandt zu werden.
Wir müssen uns folgende Punkte klarmachen. Erstens. Wir müssen in unserem Land die Bedingungen schaffen, dass die Unternehmen weiterhin erfolgreich wirken können. Im Ausland nutzen sie uns nichts. Zweitens. Die Arbeitsplätze dieser Unternehmen müssen im Lande bleiben, denn im Ausland nutzen sie uns nichts. Drittens. Das gesamte Steueraufkommen, nicht nur aus der Erbschaftsteuer, das die Unternehmen generieren, muss im Land bleiben, denn im Ausland nutzt es uns nichts. Deshalb rate ich zu einem sehr, sehr sensiblen Umgang mit diesem Thema.
Frau Kollegin Pfaff, als ich Sie hörte, hatte ich den Eindruck, Sie führten uns in ein Wolkenkuckucksheim der Privatisierung. Das, was Sie vorgeschlagen haben, gibt es nicht. Es gibt keine Privatisierung von 24,9 %, an der sich wesentliche potente internationale Investoren beteiligen. Das können Sie sich abschminken.Wer als internationaler Investor an einem Unternehmen beteiligt sein will, möchte Einfluss haben.
Das hat er nur, wenn er die Möglichkeit hat, über die Sperrhürde von 25,1 % hinaus seinen Anteil zu erhöhen.
Zweite Möglichkeit. Wenn Sie hier die Meinung vertreten, es gebe Investoren, die nicht an Rendite interessiert sind, dann muss ich Ihnen sagen: Den habe ich noch nicht gesehen.
Insbesondere Kleininvestoren sind nach wie vor sehr wohl an Rendite interessiert, weil sie in ihrem persönlichen Portfolio keine Aktien und Wertpapiere haben möchten, die nicht renditeträchtig sind. Das ist das, was Sie vollkommen verkennen. Wenn Sie 24,9 % an Privatisierung haben, haben Sie eine Vielzahl von Kleininvestoren,die in die Millionen geht.Die Kleininvestoren werden Sie enttäuschen, wenn Sie nicht eine entsprechende Renditeerwartung erfüllen.
Das Dritte, was ich Ihnen sagen möchte, ist: Eine Bahn, die im Wettbewerb steht, ist eine Bahn, die den Verbrauchern und den Kunden höchste Vorteile einräumt. Das sehen wir in all den Ländern, in denen Wettbewerb auf der Schiene eröffnet wurde.
Das sehen wir in den Ländern wie Japan, aber auch in Frankreich, wo unter den Sozialisten die Bahn privatisiert wurde und wo der Wettbewerb dem Kunden höchstmögliche Vorteile und einen hohen Service einräumt.
Ihr Wolkenkuckucksheim wird zu keinem Erfolg in der Bundesrepublik Deutschland führen.Deshalb werden wir zu unserem Antrag stehen. Ich bin dankbar, dass wir zu einer vernünftigen Lösung gekommen sind.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns im Hessischen Landtag darüber einig, dass das deutsche Bankenwesen in den vergangenen 100 Jahren aus seiner Dreigliedrigkeit heraus gelebt hat, nämlich aus dem öffentlichen Bankenwesen, verankert in den Sparkassen und in den Kommunen mit politischem Einfluss,aus dem genossenschaftlichen ohne politischen Einfluss, aber im Einfluss der kleingliedrigen, meist sehr potenten mittelständischen Wirtschaft vor Ort, und aus dem privaten Bankenwesen, beeinflusst von wenigen oder auch von vielen Aktionären, wie immer man das will.
Ich denke, das Thema taugt nicht zum politischen Kleinkrieg und darf nicht zum Spielball politischer Ranküne werden. Dafür ist es zu wichtig. Dafür ist es zu sensibel, und dafür haben wir im Hessischen Landtag überhaupt keinen Anlass.
Man muss bei der erneuten Eröffnung der Diskussion über das Sparkassengesetz einige Dinge klarstellen. Die
hessischen und die thüringischen Sparkassen befinden sich heute,etwa ein Jahr nach der Verabschiedung der Novellierung des Hessischen Sparkassengesetzes, in einer einzigartig guten Situation. Sie sind dank des umsichtigen Verhaltens der Helaba von der Krise der Banken und der Finanzmärkte überhaupt nicht betroffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen bekennen und schätzen, dass andere Sparkassen – seien sie nun in Bayern, in Baden-Württemberg oder gar in Sachsen oder in Nordrhein-Westfalen – gerne unsere Probleme hier in Hessen hätten. Wer heute Morgen die Zeitungen aufgeschlagen hat, der weiß, dass in Bayern darüber diskutiert wird, wie beispielsweise 4 Milliarden c als Sicherung für die BayernLB aufgebracht werden sollen.
All dies ist in Hessen nicht notwendig geworden, weil wir hier im Gegensatz zu anderen Landesbanken unternehmerische Risiken nicht eingegangen sind, die andere durch Asset Backed Securities oder Subprimepakete eingegangen waren, die im Markt heute nicht mehr zu verkaufen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen in diesem Zusammenhang im Rhein-Main-Gebiet eine Sparkassenorganisation, die anders aufgestellt sein muss als beispielsweise die Sparkassen in und um Hannover, in Mecklenburg-Vorpommern, in Sachsen oder wegen mir auch in Baden-Württemberg und in Bayern. Der Bankenund Finanzplatz Frankfurt bedeutet eben eine andere Herausforderung als der Bankenplatz Stuttgart, München, Hannover oder Düsseldorf.
Von daher müssen wir einsehen, dass das gegliederte Sparkassenwesen im Rhein-Main-Gebiet durchaus einer Bereinigung und einer Konzentration bedarf, um in einer Welt der Herausforderungen,die sich anders als beispielsweise in Köln oder in Düsseldorf stellen, Schritt halten zu können. Ich denke, dass dies auch vor Ort durchaus gesehen wurde.
Es kommt nicht von ungefähr, dass die beiden Landkreise – der Hochtaunuskreis und der Main-Taunus-Kreis – in ihrem Bereich der Main-Taunus-Sparkasse der Stammkapitalbildung zugestimmt haben. „Das war von der CDU“, würden Sie sagen. Aber ich darf auch darauf verweisen, dass wir noch eine andere Sparkasse haben, nämlich die Stadtsparkasse in Offenbach, die unter sozialdemokratischer Stadtführung ebenfalls einer Stammkapitalbildung zugestimmt hat.
Herr Kollege Frankenberger, ich kann nicht verstehen, wieso das alles so schlecht gewesen sein soll, wenn Ihre Kollegin, die Frau Habermann, der Bildung von Stammkapital im Offenbacher Stadtparlament zugestimmt hat.
Sehr verehrte Damen und Herren, offenbar gibt es eine Notwendigkeit, dieses Instrument, das wir im vergangenen Jahr im Hessischen Landtag beschlossen haben, auch schnell wahrzunehmen. Wir wissen, wieso das so ist. Wir wissen, dass nicht jede Bank gleichermaßen zu beurteilen ist. Von daher ist das, was in Offenbach, im Hochtaunuskreis und im Main-Taunus-Kreis beschlossen wurde, eine vernünftige Angelegenheit.
Wir wissen auf der anderen Seite, dass Sie vonseiten der Sozialdemokraten uns die Frage beantworten müssen,wie
das denn dann, wenn Ihr Gesetzentwurf Wirklichkeit werden würde, juristisch rückgängig gemacht werden soll – eine interessante juristische Frage.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man über die Struktur der öffentlich-rechtlichen Banken spricht, muss man auch darüber sprechen, was wir in Zukunft benötigen. Herr Frankenberger, Sie haben den Herrn Haasis angesprochen – zugegebenermaßen Sparkassenpräsident, ehemals Abgeordneter der CDU in Baden-Württemberg, dort Präsident des baden-württembergischen Sparkassen- und Giroverbandes.Alles richtig, nur hat Herr Haasis in Baden-Württemberg mit der LBBW alles das gemacht, was er meinte, uns hier in Hessen nicht erlauben zu dürfen.
Das ist Fakt. Schauen Sie sich diese Bank einmal an. Sie hat sich die benachbarte Landesbank Rheinland-Pfalz einverleibt. Da sitzt kein Vorstand mehr, nur noch der Vorstandsvorsitzende. Der ist eingepflegt in den Vorstand der großen LBBW. Die haben die Sachsen LB einverleibt. Die haben eine baden-württembergische Staatsbank,ehemals eine auch staatlich geführte Bank,die bundesweit tätig ist.
Schauen Sie einmal auf der Website der LBBW in der Übersicht über die Tochterunternehmen nach, wo die alle in Deutschland tätig sind. Die haben nicht nur eine bundesweit tätige Unternehmensbank, die Unternehmen und Unternehmer betreut, sondern sie haben auch klassische Privatbanken, nämlich das Internationale Bankhaus Bodensee AG, eine Verbindung mit dem Herrn Würth aus Künzelsau, dem Schraubenkönig. Sie haben eine zweite klassische Privatbank in Koblenz, nämlich die Mittelrheinische Bank GmbH.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, all das wird bei der LBBW gemacht,und zwar sowohl horizontal wie auch vertikal. Das heißt, die betreiben Retail- und WholesaleGeschäfte. Und alles das soll hier in Hessen nicht möglich sein?
Meine sehr verehrten Damen und Herren,wir sind gerade am Banken- und Finanzplatz Frankfurt die, die die sogenannte Horizontalität wie auch die Vertikalität benötigen. Das heißt Retail- und Wholesale-Geschäfte. Das ist die Zukunft. Und die müssen wir unseren Sparkassen auch hier eröffnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe anfangs gesagt, dass sich das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen in Hessen in einem sehr ordentlichen Zustand befindet. Wer hätte eigentlich vor zwölf Monaten daran gedacht, dass eine Verbindung zwischen WestLB und Helaba als Zusammenschluss unter Gleichen überhaupt denkbar ist? Man stelle sich einmal vor, dass das möglich gewesen ist: die große WestLB mit ihrer wahnsinnigen Dominanz im Großgeschäft der Konzerne im RheinRuhr-Gebiet und in Nordrhein-Westfalen auf einmal in solchen Schwierigkeiten, dass man ernsthaft überlegt, sich unter die Fittiche der Helaba zu stellen, und zwar unter Gleichen, wobei man in Wirklichkeit meinte, dass die Helaba zum Schluss die Führung übernimmt, weil sie in dieser Beziehung offenbar eine bessere und saubere Biografie hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, daran kann man sehen,dass die Landesregierung und der Sparkassenund Giroverband in Hessen eine ordentliche und weit
sichtige Politik betrieben haben. Dass es nicht zur Verbindung gekommen ist, ist meines Erachtens gut.Aber allein die Diskussion hat etwas über die Güte und den hervorragenden Zustand gesagt, in dem wir uns befinden.
Ein letztes Wort zu dem, was Sie über den Sparkassenund Giroverband als Holding gesagt haben. Aus unserer Sicht ist es höchst problematisch, dass ein Verband gleichzeitig eine Holdingfunktion übernehmen kann.
Allerdings bin ich der Auffassung, das muss geprüft werden. Gesellschaftsrechtlich sehe ich es als hoch problematisch an. Auch europarechtlich sehe ich es als problematisch an: Ich halte das nicht für europatauglich.
Lassen Sie uns zu diesem Thema eine vernünftige, offene und kritische Diskussion beginnen. Lassen Sie uns dieses Thema so besprechen, dass wir keinen Schaden im öffentlich-rechtlichen Bankenwesen anrichten. Wir müssen das vernünftig abwägen im Interesse derer, die heute die Sparkassen als Kunden nutzen und von Sparkassen betreut werden, aber auch im Interesse der vielen Tausend Mitarbeiter, die von uns verlangen, die Zukunftsfähigkeit der Sparkassen auch in Zukunft zu gewährleisten, damit die Sparkassen im globalen Netzwerk eine Rolle spielen. Sparkassen bedeuten nicht nur Regionalität, sondern Sparkassen sind für die mittelständische Wirtschaft in den Regionen das Tor zur Welt.
Die mittelständischen Unternehmer der Siebziger- und Achtzigerjahre, die ihre Geschäfte um den Kirchturm herum betrieben haben, gibt es nahezu nicht mehr.All diese mittelständischen Unternehmen haben begonnen, sich in der globalen Welt zurechtzufinden, in Amerika, Indien undAustralien Kunden zu suchen.Für die brauchen sie einen starken, leistungsfähigen und überzeugenden Partner, der sie an die Hand nimmt und begleitet, der weiß, worum es geht und welche Anforderungen das Sparkassenwesen und die Kunden haben. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, zu einigen kleinen Bemerkungen, die Herr Kahl hier gemacht hat, noch einmal Stellung zu beziehen. Herr Kollege Kahl, Sie haben in Rheinland
Pfalz zunächst einmal die Möglichkeit des Stammkapitals und der Übernahme von Sparkassen beschlossen.
Das war Ihre Partei, und das war Herr Beck. Sie haben eben das Hohelied von Herrn Beck gesungen.
Die Rheinland-Pfälzer können aber froh sein, dass Sie die Verbindung zwischen ihren Sparkassen und ihrer eigenen Landesbank nicht hergestellt haben. Sie sind nämlich nicht mehr Herr ihrer eigenen Landesbank. Das Zentrum der rheinland-pfälzischen Landesbank hat sich von Mainz nach Stuttgart bewegt.
Da ist zwar noch ein Vorstand, er nennt sich Vorstandsvorsitzender, er ist aber eingepflegt in das System der LBBW. Ich empfehle Ihnen einmal auf der Website der LBBW nachzuschauen. Sie werden neben der Sachsen Bank auch die Landesbank von Rheinland-Pfalz finden. So weit ist das bei Ihrem Kollegen Beck mittlerweile,er ist nicht mehr Herr im eigenen Hause.
Das ist bei uns vollkommen anders. Herr Posch hat es eben deutlich und sehr eindrucksvoll geschildert. Wir haben z. B. bei der Übernahme der Fraspa bewiesen, welche Sinnhaftigkeit die Möglichkeit hat, unter das Dach der Helaba zu schlüpfen. Diese Fraspa hat sich innerhalb kürzester Zeit in eine gute Richtung entwickelt, wobei wir überhaupt nicht annähernd annehmen konnten, dass das so schnell geht – mit allen Möglichkeiten der Gesundung bis hin zur Etablierung einer Direktbank, die natürlich bundesweit im Wettbewerb tätig sein kann. Das ist eine hervorragende Situation.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,lassen Sie mich ein Drittes erwähnen. Herr Kahl, wovor haben die Sparkassen in Hessen Angst? Etwa vor der Hessischen Landesbank? Ihnen gehört doch die Hessische Landesbank zu 85 %.
Ich bin seit 38 Jahren Geschäftsmann. Ich habe noch nie Angst gehabt vor Gesellschaften, in denen ich selbst Gesellschafter gewesen bin.
Das muss mir einer erklären, wie das funktionieren soll. Insofern sage ich: Die hessischen Sparkassen sind Herr im Haus der Hessischen Landesbank.
Was wollen wir eigentlich mit unseren 10 % in Hessen und 5 % in Thüringen? Die Sparkassen bestimmen in der Hessischen Landesbank, was gemacht wird und was nicht gemacht wird. Wenn sie nicht wollen, dass die einzelne Sparkasse unter das Dach der Helaba schlüpft, dann wollen sie es nicht.
Aber schauen Sie es sich an: Vielleicht wäre es in Offenbach geradezu ein Himmelsgeschenk, wenn die Offenbacher Stadtsparkasse endlich unter das Dach der Helaba schlüpfen könnte und eine ähnliche Entwicklung durchmachen könnte wie beispielsweise die Fraspa in den vergangenen zwei Jahren. Das wäre doch ein Segen für die Helaba, für die Stadtsparkasse in Offenbach und für das
gesamte Rhein-Main-Gebiet. Das ist doch nicht zum Schaden.
Schauen wir auf die andere Seite.Wie haben wir es hier in Wiesbaden? Schauen wir uns die Naspa mit ihrer komplizierten Eignerstruktur an. Hier sind wir Hessen gar nicht mehr alleine. Da sind die Altenkirchener, die Diezer und die Lahnsteiner. Ich habe meinen Wahlkreis in der Nähe zu Rheinland-Pfalz, direkt an der Grenze. Wenn ich mich mit dem Bürgermeister von Rennerod unterhalte,der einmal in meinem Wahlkreis wohnte und der Verbandsvorsteher der Naspa ist, dann sagt der mir:Wir erwirtschaften in Rheinland-Pfalz, in Altenkirchen, in Lahnstein und in Diez, das Geld, das ihr in Wiesbaden verwirtschaftet. – So kompliziert ist die Angelegenheit.
Wenn die aus diesem Bankhaus herausgehen, dann würden wir uns wundern. Dann hätten wir das nächste Problem, das wir lösen müssten. Ich glaube nicht, dass der Verband mit den Sparkassen insgesamt das lösen kann, weil diese dann in Anspruch genommen würden, sondern das kann nur durch ein starkes Haus, nämlich eine starke international ausgerichtete Bank wie die Helaba, geschehen. Seien wir froh, dass wir dieses Haus in diesem Zustand haben. Stärken wir dieses Haus im Interesse der hessischen Sparkassen. Es ist das Tor zur globalen Welt, das die Sparkassen benötigen. Sorgen wir dafür, dass die Gesundung in diesem Bereich sowohl der Helaba wie auch des gesamten Sparkassenwesens in der Zukunft eine Voraussetzung für den Erfolg des Sparkassenwesens in Hessen ist.