Ich möchte noch gern einen Gedankengang anführen, der bisher in der Debatte nicht aufgetaucht ist. Die Motivation der FDP, diesen Gesetzentwurf abzulehnen, ist eine ganz andere als die, die die Kollegin Sorge und der Kol
lege Spies mit vielen Pirouetten vorgetragen haben. Da kann ich die Kritik der Kollegin Wissler nachvollziehen.
Für uns geht es bei dieser Frage, die hier zur Diskussion steht, um Freiheit und Autonomie. Es geht um die Autonomie der Hochschulen.
Die Entscheidung der Universität Frankfurt, gewisse Qualitätsanforderungen an ihre Studierenden schon im Hochschulzugang zu stellen, ist eine autonome Entscheidung dieser Hochschule, die nach unserem Hochschulgesetz möglich ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist gut so. Es ist eine Entscheidung, die mit den Stimmen eines Großteils der Studierenden im Senat gefallen ist. Es ist also keine Entscheidung, wie die Linksfraktion es vielfach unterstellt hat, die großherrlich seitens des Präsidiums durchgedrückt worden wäre.
Wir finden es richtig, es jetzt bei dieser Situation zu belassen, weil wir als FDP-Fraktion grundsätzlich mehr Autonomie für alle unsere hessischen Hochschulen wollen,und nicht weniger, Frau Kollegin Wissler.
Gerade im Hinblick auf die Frage des Hochschulzugangs wollen wir ein vollständiges gegenseitiges Auswahlrecht für Studierende und für die Hochschulen. Das ist etwas, das wir leider in diesem Land zurzeit noch nicht haben. Dazu müssten wir uns aufmachen, ein eigenes hessisches Kapazitätsrecht zu schaffen und die Kapazitätsverordnung abzuschaffen.
Wir als FDP und CDU – Kollegin Sorge hat es bereits erwähnt – haben einen Vorschlag unterbreitet, wie man darüber nachdenken könnte, unser Hessisches Hochschulgesetz so zu reformieren, dass mehr Autonomie für alle Hochschulen möglich ist. Dazu gehört aber auch, dass der Zugang aufgrund der Entscheidung der jeweiligen Hochschule und ihrer demokratisch gewählten Gremien erfolgen soll. Ansonsten werden wir nicht zu einer weiteren Profilbildung kommen.
Frau Kollegin Wissler,lassen Sie mich zum Abschluss meinem Erstaunen Ausdruck verleihen, dass ausgerechnet Sie sich in diesem Hause hinstellen und meinen, es gehe um Ausgrenzung, wo Sie doch ganz eindeutig der Ideologie eines Staates anhängen, in dem nach Parteibuch entschieden wurde, ob Leute zum Studium zugelassen wurden, und nicht nach Qualifikation.
Die Universität Frankfurt entscheidet nach den von ihr selbst festgelegten Kriterien der Qualifikation. Ich denke, das ist gut so,und bei solchen autonomen Entscheidungen sollte es bleiben.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der LINKEN will eine Regelung zurücknehmen, die auf Initiative der Universität Frankfurt von der CDU und der FDP getroffen wurde. Die Universität Frankfurt hat gesagt, sie will Stif
tungsuniversität werden und viele Freiheiten bekommen. Wir haben ihr im Jahr 2007 diese Freiheiten geben. Diese Freiheiten sollen nun durch die LINKEN zurückgenommen werden.
Die Freiheit,die wir gegeben haben,war,dass von den Regelungen des Hochschulzugangs abgewichen werden kann. Die Abweichung von dieser Regelung hat die Frankfurter Universität selbst beschlossen. Sie hat gesagt, dass die Fachhochschulreife nicht ausreicht, um an der Hochschule in Frankfurt zugelassen zu werden.
Nun ist viel davon geredet worden, dass keine Durchlässigkeit in diesem Bereich für diejenigen besteht, die die Fachhochschulreife haben. Ich will darauf hinweisen, dass die Durchlässigkeit für diese Personengruppe dadurch erreicht werden kann, dass man nach einem erfolgreichen Grundstudium an einer Fachhochschule, bei dem mindestens 90 Credit Points erworben wurden, fachbezogen ein Bachelorstudium an der Goethe-Universität aufnehmen kann. Nicht betroffen von dieser Zugangseinschränkung sind Meister und diejenigen, die eine fachgebundene Hochschulreife haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was die Frankfurter Hochschule beschlossen hat, ist in den Gremien des Senates, der demokratisch besetzt ist, im Hochschulrat und in der Universität breit getragen worden. Wenn eine Hochschule sagt, dass das für das Profil der Hochschule entscheidend ist, dann möchten wir der Hochschule diese Freiheit lassen und ihr nicht dirigistisch die Freiheit wieder nehmen.
Meine Damen und Herren, an dieser Entscheidung haben mehrheitlich Studierende, Professoren, Hochulleitung und Hochschulrat mitgewirkt. Ich bin sehr dankbar – das will ich auch an dieser Stelle sagen –, dass SPD und GRÜNE sich in diesem Punkt ausdrücklich dazu bekannt haben, das erst zu überprüfen, diese Freiheiten auszuprobieren und die demokratisch legitimierten Entscheidungen zumindest zu tolerieren und nicht gleich wieder abzuschaffen.
Am Ende kommt es darauf an, dass der Gesetzentwurf der LINKEN Ausdruck eines notorischen Misstrauens gegenüber jeder Form von Freiheit und Autonomie ist. Dieser Gesetzentwurf ist eine Warnung an die Hochschulen: Wenn die LINKEN in irgendeiner Form an der Regierung beteiligt würden,dann wäre es mit der Autonomie der Hochschulen in Hessen vorbei.
Silke Lautenschläger, Sozialministerin, zugleich mit der Leitung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst beauftragt:
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur zwei Bemerkungen dazu machen. Wir haben uns im Jahr 2007 dazu entschieden, dass die Universität Frankfurt besondere Möglichkeiten, mehr Autonomie bekommt und dass sie in dem vorgegebenen gemeinsamen Verfahren entscheiden kann. Frau Kühne-Hörmann hat darauf hingewiesen: Es ist eine Abweichung von den allgemeinen Regeln, aber die haben sowohl das Präsidium
Das hat auch etwas mit den demokratischen Strukturen innerhalb der Hochschulen zu tun. Ich glaube, es ist richtig, dass wir tatsächlich Autonomie an den Hochschulen weiterhin zulassen. Damit muss verantwortlich umgegangen werden. Die Universität Frankfurt ist diesen Weg gegangen, um ihr Profil zu schärfen. Ich halte es für wichtig, noch einmal deutlich zu machen, was Frau Kollegin Kühne-Hörmann schon gesagt hat: Es ist eben nicht so, dass Menschen dauerhaft ausgeschlossen werden, sondern man kann über den Bachelor genauso wieder hineinkommen und hat Möglichkeiten, dort ein Studium aufzunehmen.
Der zweite wichtige Punkt bleibt, dass – wie vorher auch – der Meister die Möglichkeit hat, zu studieren. Damit haben wir auf der einen Seite eine breite Durchlässigkeit. Auf der anderen Seite haben wir die Möglichkeit, dass Universitäten anfangen, ihr Profil zu schärfen. Es ist auch das Ziel der Landesregierung, dass Universitäten weiterhin diese Möglichkeit haben. Unser erklärtes Ziel bleibt es auch, diese Autonomie in Hessen für die anderen Universitäten und Hochschulen auszubauen.
Lassen Sie mich eine zweite Bemerkung machen. Es hört sich in der Diskussion immer so an, als sei das eine völlige Sonderstellung. Richtig ist: Es ist in Hessen eine Sonderstellung. Aber die Mehrheit der Bundesländer hat genau diese Regelung, egal wie sie regiert sind, ob von SPD und GRÜNEN oder von anderen.
In anderen Ländern haben wir diese Regelung in den Hochschulgesetzen verankert. Wir gehen den Weg, dass wir es nicht fest im Hochschulgesetz haben, sondern es den Universitäten – hier der Universität Frankfurt – freistellen. Das ist ein richtiger Weg, und der sollte ausgebaut werden, damit Universitäten selbst die Möglichkeit haben, zu entscheiden, und wir nicht vorher einengen, aber dass dann tatsächlich Möglichkeiten genutzt werden.
Wie Sie alle wissen, können sie auch auf andere Art und Weise genutzt werden, dass man Auswahlgremien schafft. Ich denke, hier ist ein vernünftiger Vorschlag gemacht worden, der in der deutschen Hochschullandschaft überhaupt nichts Besonderes ist. Deswegen halten wir es für falsch, das zurückzunehmen, denn die Entscheidung ist in den Strukturgremien der Universität Frankfurt mit großer Mehrheit gefallen.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfes abgeschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Lesung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf bei Ablehnung durch die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Zustimmung durch die LINKEN abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben jetzt noch ein bisschen Arbeit vor uns. Wir wollen die Beschlussempfehlungen behandeln. Ich bitte Sie um Ihre Aufmerksamkeit.
Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Sofortprogramm Schule – Drucks. 17/492 zu Drucks. 17/19 –
Entschuldigung, ich habe nur gesagt, was ich weiß. Ich weiß, dass die GRÜNEN zwei Punkte gesondert abgestimmt haben wollen. Jetzt kommt Herr Kollege Wintermeyer mit weiteren Punkten. Bitte schön.
Es sind ja nur elf. Dann fangen wir an. Wir stimmen ab über die Punkte der Beschlussempfehlung und nicht des Antrags.
Wer stimmt Nr. 2 zu? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Nr. 2 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKEN angenommen. Gegenstimmen kamen von CDU und FDP.
Wer stimmt Nr. 4 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Ich stelle fest, dass Nr. 4 mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen ist.