Sie haben meines Erachtens die Tatsache nicht ausreichend betont, dass die Zuständigkeit nicht beim Land liegt, sondern in der Tat beim Bund.
Art. 73 des Grundgesetzes dürfte Ihnen bekannt sein. Deshalb halte ich es für – gelinde gesagt – interessant und bemerkenswert, dass Sie die Landesregierung, obwohl die Zuständigkeit beim Bund liegt, diesbezüglich zu einem Handeln auffordern wollen.
Wir sollten in der Tat beobachten, damit haben Sie nicht unrecht, was der Bund an der Stelle abschließend regeln möchte.Wie Sie erwähnten, ist ein Entwurf für ein Gesetz betreffend Hochspannungsnetze in Vorbereitung. Darin soll auch die Verwendung von Erdkabeln entsprechend geregelt werden. Insofern widerspricht das nicht dem, was Sie hier vorgetragen haben.
Wir sind uns einig, dass wir die Notwendigkeit sehen, die Leitungskapazität zeitnah zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der verschiedenen Energieträger wird dies mit Sicherheit in Zukunft noch mehr Bedeutung haben als heute. Sie haben allerdings auch Punkte angesprochen, die schon eigenständig geregelt sind. Meiner Kenntnis nach werden die Abstände zu Wohngebieten ebenso geregelt wie die Abstände zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Dass Sie im Zusammenhang mit den Hochspannungsleitungen und den Erdverkabelungen den Erhalt von Natur und Landschaft vor dem Hintergrund erwähnen, was Sie parallel dazu vorhaben, nämlich viele Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete für die Nutzung der Windenergie zu öffnen, halte ich für interes
sant. Strommasten wollen Sie abmontieren, aber Windkraftanlagen wollen Sie zulassen. Von daher gesehen, glaube ich nicht, dass das wirklich glaubhaft rüberkommen kann.
Hinsichtlich der Mindestabstände zu Strommasten beziehe ich mich auf eine Pressemitteilung der Sozialdemokraten, die ich für suboptimal formuliert halte; denn Sie schüren damit, gelinde gesagt, Ängste bei Menschen, die seit Jahren und Jahrzehnten in der Nähe von Hochspannungsleitungen wohnen. Das halte ich für fatal. Die Mindestabstände zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen werden in der 26. BImschV, ebenfalls durch den Bund, geregelt. Wenn Sie die Daten und Fakten, die dort zugrunde gelegt worden sind, anzweifeln wollen, sollten Sie das anders formulieren.Wenn Sie die Daten und Fakten aber nicht für falsch halten, ist dieses Angstschüren meines Erachtens absolut verwerflich.
Durch den Gesetzentwurf bekommen wir eine Problematik,die Sie am Rande erwähnten,ganz am Ende.Alles,was Sie vorhaben, wird nämlich mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Der Unterschied wird sein, ob es in einem Abwägungsprozess zwischen den Vorteilen einer Hochspannungsleitung und denen einer Erdverkabelung stattfindet. Möglicherweise könnte man sich für eine Erdverkabelung entscheiden, wenn die Preisunterschiede marginal oder gar nicht nachvollziehbar sind.
Sie aber streben im Prinzip die Verbindlichkeit der Erdverkabelung an. Die Kosten werden auf den Endkunden, den Stromverbraucher, umgelegt werden. Das mag in diesem einen Bereich minimal sein. Aber wenn man ihn zusammen mit den anderen Umstellungen in der Energiepolitik sieht, die alle Auswirkungen auf den Strompreis haben werden, erkennt man, dass dies nur ein zusätzlicher Baustein ist, der dazu beiträgt, dass die Energiekosten für die Privathaushalte und die Unternehmen auf politischer Ebene weiterhin künstlich verteuert werden. Das halte ich für falsch.
Richtig ist indes, dass die Sicherheit der Stromversorgung gewährleistet sein muss. Darin stimmen wir Ihnen ausdrücklich zu – gerade angesichts der diskontinuierlichen Einspeisung bei erneuerbaren Energien. Dass neue Technologien, die noch nicht ausreichend erprobt und getestet sind, hilfreich sind, bezweifele ich allerdings.
Die geplante Leitung Wahle – Mecklar wird bereits geprüft.Das wissen auch Sie.Auch hieran ist,wie in allen anderen Punkten, das BMWi beteiligt.Auch hier liegen also die Kompetenzen und die Entscheidungsmöglichkeiten beim Bund.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich wird dieser Gesetzentwurf zu einer Anhörung führen.Wir werden uns daran mit sehr viel Aufmerksamkeit und auch mit konstruktiver Kritik beteiligen,um zu sehen,ob die Einwände und Bedenken, die wir, auch im Interesse der Verbraucher, haben, widerlegt oder bestätigt werden. Ich freue mich besonders darauf, weil dieses Thema hier schon zum zweiten Mal behandelt wird.
Ich fasse zusammen: Wir dürfen nicht um jeden Preis ein Bild an die Wand malen, wonach wir uns alle Hochspannungsleitungen und alle Masten wegdenken und ver
Zu der Wahrheit gehört auch, dass Sie aufgrund Ihrer Energiepolitik das Landschaftsbild Hessens ohnehin gravierend verändern werden. Gerade angesichts der von Ihnen erwähnten Kulturdenkmäler halte ich es für sehr gewagt, diesen Vergleich zu ziehen.
Wir halten es für falsch, eine Verbindlichkeit einzuführen, ohne zugleich das Gebot zu verankern, dass es preisgünstig sein muss. Deshalb sehen wir der Behandlung dieses Themas im Ausschuss – in der Anhörung – mit sehr viel Neugier und Spannung entgegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund dessen, was wir heute Morgen hier erlebt haben, habe ich eigentlich gedacht, dass es eine spannungsgeladene Diskussion geben würde. Es geht nämlich auch um die Infrastruktur. Es geht um eine Infrastruktur, die in Nordhessen nicht ganz unwichtig ist. Es stellt sich die Frage, ob im Werra-Meißner-Kreis, um einmal den Herrn geschäftsführenden Ministerpräsidenten zu zitieren, „Strommonster“ – denn um nichts anderes handelt es sich aus seiner Sicht – in die Landschaft gesetzt werden oder nicht.
Ich vermute, dass die Diskussion anders verlaufen wäre, hätten wir sie beispielsweise in Südhessen geführt. Es gibt einen konkreten Anlass. Zwischen Wahle und MecklarMeckbach soll eine Hochspannungsleitung verlegt werden. Die Diskussion wäre anders verlaufen, weil Sie selbstverständlich gesagt hätten: Die vielen Bürgerinnen und Bürger, die besorgt sind und intervenieren, müssen ernst genommen werden. Dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger muss man Rechnung tragen.
Wenn Sie ein bisschen kombinieren – Herr Posch hat heute sehr engagiert und lautstark vorgetragen –, müsste Ihnen eigentlich klar werden, dass es offensichtlich unterschiedliche Beurteilungsmaßstäbe gibt. Das mag allerdings auch damit zu tun haben, dass die Landesregierung bereit ist, in gewissen Regionen Abstriche bei dem zu machen, was zu tun ist und was für andere Regionen gelten soll.
Beispielsweise hat es seitens des Bundesumweltministeriums eine klare Aussage gegeben – ich weiß, dass es da zu einem Streit mit dem geschäftsführenden Wirtschaftsminister gekommen ist –, dass man das machen kann, wenn im Planfeststellungsverfahren festgestellt wird, dass es ein öffentliches Interesse an der Erdverkabelung gibt. Das war im September letzten Jahres, also vor der Landtagswahl.
Jetzt stellt sich die Frage nach der Abwägung. Warum ergreift der Wirtschaftsminister nicht die Chance und sagt: „Jawohl, dann machen wir das“, wobei das politische Risiko beim Bund liegt? Der Bund hat schließlich diese Aussage gemacht.
Vor dem Hintergrund steht die Frage im Raum, ob man sich dann – da es nicht geschehen ist – mit dem Bundesumweltministerium politisch auseinandersetzt.
Dabei darf ich eine im Grunde genommen positive Nachricht verkünden: Offensichtlich ist es so, dass es vier Modellprojekte geben wird. Genau die Strecke, um die es eigentlich geht und die in der Diskussion steht, nämlich von Wahle bis Mecklar-Meckbach, ist vom Bundesumweltministerium als – ich darf das zitieren – „Pilotprojekt für eine Erdverkabelung“ vorgesehen.
Die Frage ist, welche Anstrengungen dort unternommen wurden. Vor dem Hintergrund, dass die Anstrengungen offensichtlich nicht sehr groß sind, muss doch die Frage gestellt werden, wie das, was Sie vorhin formuliert haben, aufzufassen ist. Sie haben gesagt – das haben Sie gerade in der Rede geäußert; ich darf das zitieren –, die Wirtschaftspolitik sei „wirtschaftsfeindlichen Maßnahmen unterlegen“. Rot-Grün agiere also mit wirtschaftsfeindlichen Maßnahmen.
Wir können nicht erkennen, warum eine Erdverkabelung in der Region, um die es gerade geht, wirtschaftsfeindlich sein soll. Im Gegenteil, das, was Frau Hammann hier zu Recht genannt hat, kann nicht von der Hand gewiesen werden. Es kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass Hochspannungsleitungen, die auf Masten stehen, zusätzlichen Gefahren – auch durch den Klimawandel – ausgesetzt sind. Wenn wir diese Hochspannungsleitungen überhaupt noch brauchen – wir brauchen sie zweifelsohne –, so hat das etwas damit zu tun, dass unterschiedliche Energieproduktionszentren die entsprechenden Stromnachfragen ausgleichen müssen.
Nebenbei: Die Verkabelung ist nicht allein den ideologischen Vorbehalten geschuldet, die Sie gegen den Bau von Windenergieanlagen haben, sondern der Bau dieser Leitung ist auch der Tatsache geschuldet, dass in MecklarMeckbach ein Gas-und-Dampf-Turbinenkraftwerk mit einer Feuerungswärmeleistung von 1.920 MW geplant ist. Da dieses Kraftwerk insbesondere zur Abdeckung von Spitzen gebaut wird, ist es völlig logisch, dass es auf ein Höchstspannungsleitungsnetzwerk angewiesen sein wird, durch das die Strommengen, die dort produziert werden, auf den Markt gebracht werden.
Vor dem Hintergrund wundert es uns schon, dass Sie Vorbehalte, die in der Bevölkerung zweifellos vorhanden sind und die auch begründet sind, nicht beachten. Die Strah
Doch, sie haben das dezidiert geschrieben. Lassen Sie mich den Satz zu Ende sagen. – Sie haben geschrieben, dass beispielsweise Personen, die keine modernen Herzschrittmacher haben, wenig Probleme damit haben. Herzschrittmacher mit einer moderneren Konstruktion, die nur partiell einsetzen, können durch solche Höchstspannungsleitungen in der Tat irritiert werden, sodass daraus Risiken erwachsen.
Darüber hinaus hat die Strahlenschutzkommission angemerkt, dass die Frage nach dem Auftreten von Leukämie – das ist ein insbesondere die Eltern aufregendes Thema – noch nicht endgültig geklärt ist. Es gebe dort ein Risiko, das aber noch nicht abschließend beurteilt worden ist.
Vor dem Hintergrund können wir eigentlich nur anregen, im Rahmen eines Modellprojekts eine Infrastruktur in Nordhessen zu schaffen, auf die Nordhessen stolz sein kann und von der Sie dann sagen können – wahrscheinlich nicht mehr in Regierungsverantwortung, sondern von den Oppositionsbänken aus –: Das war eine gute Entscheidung, die wir gemeinsam getroffen haben.
Ich bitte Sie, unseren Antrag und den Gesetzentwurf der GRÜNEN zu unterstützen, ihn an den Ausschuss zu überweisen und ein bisschen darüber nachzudenken, ob sich, wenn wir über Infrastruktur reden, das Wort „Infrastruktur“ nur auf Straßen bezieht und nicht vielleicht auch auf Autobahnen im übertragenen Sinn – vielleicht sogar auf Stromautobahnen. – Danke schön.