Protocol of the Session on January 26, 2006

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich will aber auch noch darauf eingehen, dass wir durch die Kommission jetzt die Möglichkeit haben, in dringenden humanitären Härtefällen zu helfen. Ich habe es in der Debatte schon einmal gesagt: Die Härtefallkommission wird aber nicht die Masse der Probleme lösen. Daher brauchen wir eine Bleiberechtsregelung für dieses Land. Ich bin sehr froh, dass auch der Innenminister dieses Landes inzwischen dieser Überzeugung beigetreten ist und der Innenministerkonferenz einen Vorschlag unterbreitet hat, wie das geschehen soll.

Mit welchen Personengruppen haben wir es zu tun? Ich glaube wirklich, dass wir uns auch als Gesellschaft darüber im Klaren sein müssen, dass wir von diesen Menschen profitieren können, dass sie eine Bereicherung für unser Land sind.Es handelt sich um Menschen mit langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland – zum Teil 14 oder 15 Jahre. Oftmals sind Kinder im Spiel. Sie sind hier geboren. Sie kennen die Heimatländer ihrer Eltern nicht und sprechen die Sprache dieser Heimatländer nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Im Großen und Ganzen sind diese Menschen gut integriert. Es gibt auch Ausnahmen, aber im Großen und Ganzen ist das so. Einer Ihrer Schwerpunkte ist die Frage der Sicherung des Lebensunterhalts. Bei vielen dieser Menschen ist es auch der Fall, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Da fragt man sich allen Ernstes: Warum sollen diese Menschen nach Hause gehen, und warum gibt man diesen Menschen nicht in unserem Land ein Bleiberecht?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Deswegen noch einmal die Forderung, Herr Innenminister, sich vehement in der Innenministerkonferenz dafür einzusetzen, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung bekommen. Ich habe jetzt gelesen, dass der neue Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Herr Beckstein, das Thema nach dem Evaluierungsprozess des Zuwanderungsgesetzes auch noch einmal aufgreifen will. Ich glaube aber nicht, dass wir es auf die Zeitschiene setzen sollten. Ich glaube, dass wir eine relativ schnelle Regelung brauchen, um auch den Petitionsausschuss dieses Landtags zu entlasten. Denn alle Fälle, die wir über diese Bleiberechtsregelung erledigen können, brauchen wir im Petitionsausschuss nicht mehr aufzurufen. Nach der jetzigen Rechtslage können wir diesen Fällen im Petitionsausschuss nicht helfen. Wir können ihnen nur helfen, wenn wir sie über die Härtefallregelung erledigen oder wenn Sie und die Innenminister dieses Landes eine Bleiberechtsregelung finden. Wir fordern Sie ausdrücklich auf, dieses Begehren in der Innenministerkonferenz weiter vorzutragen und dafür Sorge zu tragen, dass wir diese Bleiberechtsregelung in Deutschland endlich bekommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich komme auch zum Schluss. – Wie gesagt: Ich muss noch einmal betonen, dass das Klima und auch die Arbeitsweise im Petitionsausschuss sehr gut sind. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen für die fairen und oft auch stressigen und strittigen Debatten. Auch im Petitionsausschuss muss gestritten werden. Ich gebe durchaus zu, dass ich da manchmal beteiligt bin. Aber ich glaube, dass die Arbeit im Petitionsausschuss wichtig ist. Wir erfüllen damit einen Auftrag der Hessischen Verfassung. Ich würde mir wünschen, dass sich alle Mitglieder dieses Hauses und auch die Mitglieder der Landesregierung dafür einsetzen, dass die Arbeit im Petitionsausschuss leichter wird, dass wir Unterstützung erhalten und dass wir nicht ab und an ein Bein gestellt bekommen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Nächster Redner ist Herr Bellino für die Fraktion der CDU. Bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Art. 17 unseres Grundgesetzes und Art. 16 unserer Hessischen Verfassung regeln und verbürgen sogar das Recht des Bürgers, sich jederzeit an die Volksvertreter wenden zu können – als einzelne Person oder in einer Eingabe mit mehreren. Der Petitionsausschuss hat dann – dies wurde auch schon mehrfach skizziert – die Aufgabe, sich mit diesen eingereichten Petitionen auseinander zu setzen. Gemäß § 105 unserer Geschäftsordnung hat die oder der Vorsitzende des Petitionsausschusses jedes Jahr einen Bericht über diese Arbeit abzugeben. Ich denke, beides ist gut so. Es ist gut und richtig, dass einerseits dieses Recht für die Bürger besteht und andererseits wir als Souverän dann auch tatsächlich Rechenschaft darüber abgeben, wie wir mit diesen Petitionen umgegangen sind.

Wenn die Vorsitzende in ihrem zweiten Bericht feststellt, dass im Berichtszeitraum von April 2004 bis April 2005 1.357 Petitionen eingegangen sind, dann zeigt dies, dass auch der Bedarf in unserem Hessenland besteht. Wenn fernerhin berichtet wird, dass wir in diesem Berichtszeitraum mehr Petitionen bearbeitet haben, als eingegangen sind, dann zeigt dies – das haben auch meine Vorredner aus den verschiedenen Fraktionen dargelegt –, dass wir unsere Arbeit nicht nur ernst nehmen, sondern dass wir sie auch machen.

Diese Arbeit der 19 Kollegen im Petitionsausschuss ist aber nur dadurch leistbar, dass wir permanent und professionell unterstützt werden. Deshalb geht auch der Dank der CDU-Fraktion an das Petitionsreferat, an die Landtagsverwaltung und an die Ministerien, hier insbesondere an das Innenministerium, das für 60 % unserer Arbeit verantwortlich ist. Davon sind allein 53 % Ausländerpetitionen.

(Allgemeiner Beifall)

Ich möchte in diesen Dank aber auch die mittlerweile ausgeschiedenen Mitarbeiter sowohl im Petitionsausschuss als auch in den Ministerien bzw. in der Landtagsverwaltung ausdrücklich einschließen.

(Allgemeiner Beifall)

Danken möchte ich auch unserer Vorsitzenden nicht nur für ihre professionelle und menschliche Leitung der Sitzung, sondern auch für ihren unermüdlichen Einsatz – auch dann, wenn sie uns manchmal bedrängt, wenn es darum geht, Sondersitzungen zu vereinbaren, damit wir unsere Arbeit leisten können.

(Allgemeiner Beifall)

Die Palette unserer Arbeit reicht von der Kostenerstattung für Gebärdendolmetscher, wie wir es im Bericht haben lesen können, über die Besteuerung von Aktienoptionen, die beispielsweise als geldwerter Vorteil als Gehaltsbestandteil verankert waren, bis hin zu ausländerrechtlichen Angelegenheiten. Bei all diesen Themen ist es neben der sachlichen Bearbeitung von besonderer Bedeutung, dass wir die nötige Diskretion wahren. Denn wir haben es in aller Regel mit hoch sensiblen Daten zu tun. Das sind persönliche Gesundheitsdaten, persönliche Vermögenslagen und Ähnliches. Wenn es dann häufig am Ende dieser Arbeit und der Debatte „Sach- und Rechtslage“ heißt – und vielleicht eine oder mehrere Maßgaben –, dann sind dies drei oder vier lapidare Sätze, die der Hessische Landtag hier zu beschließen hat.Was auf den ersten Blick lapidar wirkt, ist aber in der Tat eine ganze Menge Arbeit. Häufig ist es, weil sich die Abgeordneten im Petitionsausschuss darum bemühen, auch ein gewisser Erfolg. Denn häufig ist mit dieser Maßgabe dann auch tatsächlich in Zusammenarbeit mit den Ministerien und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien etwas für den Petenten erreicht worden. Deshalb möchten wir uns in der Tat auch da für die offenen Ohren, die Zustimmung und die Unterstützung bedanken, die wir in den Ministerien vorfinden.

(Allgemeiner Beifall)

So leisten wir, gerade dann, wenn dies gelingt und wir uns intensiv mit diesen Themen auseinander setzen, ein Stück Überprüfungs- und Vermittlungsarbeit zwischen den Bürgern unseres Landes und den Ministerien und der Regierung.Häufig wird uns aber auch ein Stück weit ein Spiegel vorgehalten. Denn gerade dann, wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht, ist es auch mitunter die etwas verworrene Sprache, mit der die Gesetze und Verordnungen abgefasst sind, die zu gewissen Missverständnissen führt. Das sollten wir auch reflektieren, zumal wir den einen oder anderen Juristen im Petitionsausschuss haben.

Immer, insbesondere wenn es um ausländerrechtliche Fragestellungen geht, ist es für uns – darauf wurde auch schon hingewiesen – von besonderer Bedeutung, die Einzelfälle zu bewerten.Wo liegt in den Augen des Berichterstatters eine echte Traumatisierung vor? Wo ist das Krankheitsbild so, dass man in der Tat von lebensverkürzenden oder sogar lebensbeendenden Umständen ausgehen muss, wenn abgeschoben wird? Wo gibt es im Zeitablauf Besonderheiten, die vielleicht zur Skepsis anmahnen? Wo liegen humanitäre Härten? Wie werden wir dem Petenten gerecht, aber auch denjenigen, die vielleicht wenige Monate vorher freiwillig ausgereist sind oder abgeschoben wurden?

Dies sind nur einige der Fragen, die sich jeder stellen muss, wenn er sich durch diese Aktenberge arbeitet. Posi

tiv hervorheben möchte ich, dass es auch bei unterschiedlichen Diskussionen – die es immer in dem Petitionsausschuss und auch in der angesprochenen Härtefallkommission gibt, über die heute nicht zu reden ist – nach wie vor die Konsenstradition gibt und dass man einander zuhört. Auch im Umfeld der Härtefallkommission hat man sich ein Stück weit gefunden. Ich gehe davon aus, dass sich das, was im letzten Beitrag angesprochen wurde, in Zukunft noch etwas anders darstellt.

Die Verankerung in der Verfassung ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite der Medaille ist die sachgerechte Nutzung durch die Bürger in unserem Land. Da begrüße ich es, dass der Ausschuss, aber auch unsere Vorsitzende zahlreiche Aktivitäten unternimmt, um noch mehr auf diesen Ausschuss und die Möglichkeit, sich an die Volksvertretung zu wenden, aufmerksam zu machen. Die Tage der offenen Tür des Landtags und der Hessentag, wo Präsenz gezeigt wird, sind ein beredtes Beispiel dafür – genauso wie die Sprechtage, die die Vorsitzende in Nord-, Mittel- und Südhessen durchführt, wo sich auch der Ausschuss entsprechend präsentiert. Dies sollten wir steigern, um unsere wichtige Arbeit weiter mit Leben zu füllen. Für die Zukunft schließe ich mich zum einen dem Kollegen Rentsch an, der das Juristische gerade in Richtung der Rechtsanwälte anmahnt. Das sollte man sich in der Tat einmal überlegen. Vielleicht kann man den entsprechenden Kammern da auch einmal einen Hinweis geben.

(Allgemeiner Beifall)

Ich würde mich freuen, wenn diese Konsenstradition fortgeführt würde. Und wir würden uns sehr freuen, wenn unser Innenminister in der Tat Erfolg hat mit seiner Idee, die er für das Land Hessen auf Bundesebene platziert hat. Das würde uns nicht nur die Arbeit erleichtern, sondern auch ein Stück mehr Transparenz bringen und einen positiven Schlussstrich unter die eine oder andere Never-ending-Story ziehen.

Bis dies so weit ist, aber auch darüber hinaus, wünsche ich uns eine glückliche Hand – nicht nur im Sinne der Petenten, sondern auch für uns. Denn auch das wurde angesprochen:Wir machen es uns auch nicht leicht bei unserer Arbeit. – Besten Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Bouffier das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Zunächst möchte ich für die Landesregierung der Vorsitzenden Dörr für ihren Bericht herzlich danken.All den Kolleginnen und Kollegen, die im Petitionsausschuss diese wichtige Arbeit leisten, gilt mein Dank. Die Landesregierung nimmt diese Arbeit sehr ernst.Wir verstehen uns nicht als Gegenüber, sondern als Partner. Deshalb geht neben dem Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss auch der Dank an all diejenigen, die diesem Ausschuss zuarbeiten und mitarbeiten – sowohl in der Landtagsverwaltung als auch in den einzelnen Bereichen der Landesverwaltung.

Wenn man sich den Bericht einmal näher anschaut, dann werden zwei Dinge deutlich: Es geht quer durch viele

Sachgebiete. Sehr häufig konnte nicht unbedingt der konkrete Sachverhalt geklärt, aber in anderer Weise eine Rechtsbefriedung erzielt werden. Das scheint mir eine ganz besonders wichtige Aufgabe zu sein. Denn das Petitionsrecht als Verfassungsrecht ist im Grunde genommen als Ultima Ratio ausgestaltet. Das ist aber nicht im Sinne reiner Juristerei, sondern in dem Sinne, dass man versucht, die Entscheidung einer Verwaltung zu beurteilen, die an Gesetz und Recht gebunden ist, die in aller Regel auch durch gerichtliche Überprüfungen bestätigt wurde – denn in aller Regel sind die Themen, um die es hier geht, bereits Gegenstand gerichtlicher Überprüfung gewesen – und bei der im Einzelfall gelegentlich zu Recht oder vermeintlich das so gefundene und in der Regel von den Gerichten auch gebilligte oder sogar für notwendig erachtete Ergebnis als nicht befriedigend empfunden wird.

Dann kommt in der Tat dieses Königsrecht: ob es eine Möglichkeit gibt, im konkreten Fall oder in entsprechenden Umständen dem jeweiligen Petenten eine Hilfestellung zu geben. Genau so verstehe ich das, und dem verpflichtet sich die Landesregierung. Ich spreche ausdrücklich auch für alle Kolleginnen und Kollegen.

Meine Damen, meine Herren, an einem kommen wir nicht vorbei. Die Verwaltung ist an Gesetz und Recht gebunden. Das ist die größte Errungenschaft, die ein Rechtsstaat haben kann. Auf der Gegenseite ersetzt eine Petition nicht diese fundamentalen Verfassungsbestimmungen.

Wenn wir nicht in eine Situation geraten wollen,in der wir in bester Absicht, aber letztlich willkürlich entscheiden, dann muss sich auch eine Verwaltung nach Gesetz und Recht – in konkreter Ausformung durch die gerichtlichen Entscheidungen – verhalten.

Wenn Sie den Bericht näher anschauen, werden Sie feststellen, dass die Empfehlungen des Petitionsausschusses in einer ganz großen Zahl die Entscheidungen der Verwaltung bestätigen. Das ergibt sich in der Regel aus der Empfehlung, den Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Daneben habe wir ein sehr kleines, schmales Segment: die Bitte um Berücksichtigung eines bestimmten Anliegens. Und was ich heute nicht untergehen lassen will: Zwischen diesen beiden Formalentscheidungen haben wir sehr häufig zwischen dem Petitionsausschuss – oder auch dem einen oder anderen Kollegen dieses Ausschusses – und der jeweils betroffenen Verwaltung eine Möglichkeit gefunden, wie man den Dingen gerecht werden kann, in der von mir vorhin beschriebenen Weise. Dieser dritte Punkt, der bisher noch nicht erwähnt wurde, erscheint mir besonders interessant, weil er – häufig ohne Beachtung der Öffentlichkeit – sehr befriedend wirkt und hilft, Einzelschicksale zu lösen.

Meine Damen und Herren, ich habe bereits erwähnt: Die Landesregierung nimmt diese Arbeit sehr ernst.Herr Kollege Frömmrich, ich nehme natürlich das auf, was Sie gesagt haben.Aber ich sage auch in allem Ernst: Ich bin davon überzeugt, dass sich alle Ministerien mit größter Anstrengung bemühen,den Anforderungen dieses Ausschusses gerecht zu werden.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das ist auch nur in 10 % der Fälle so!)

Ich danke Ihnen, dass Sie das sagen. – Sie haben ein Beispiel erwähnt, das wir ein bisschen darlegen müssen. Sie haben gerügt, der Bericht einer Ausländerbehörde sei aus Ihrer Sicht nicht hinreichend, nicht erschöpfend, wie auch immer,gewesen.Sie hätten hinzufügen müssen – ich finde,

das gebietet die Fairness –, dass es mit diesem Ausschuss ausdrücklich vereinbart war – auf Betreiben dieses Ausschusses, und damit es schneller geht –, dass die Berichte der Ausländerbehörden unmittelbar an den Ausschuss und ans Ministerium gehen. Wenn Sie hier rügen, ein solcher Bericht sei gegebenenfalls nicht hinreichend, dann hätten Sie hinzufügen müssen: Das ist nicht das Problem des Ministeriums oder der Ministerien, sondern das ist ein Problem dieser von Ihnen selbst so gewünschten Arbeitsweise.

Ich sage Ihnen: Wenn wir es anders machen, werden wir uns das vorher ansehen, und dann werden wir auch entsprechend reagieren. Deshalb ist dieser Vorwurf von Ihnen unbegründet, und ich muss ihn auch in aller Form zurückweisen. So können wir im Interesse der Sache nicht vernünftig arbeiten. Es ist immer das Gleiche: erst ein bisschen etwas, und wenn man dann nachgräbt, bleibt nicht mehr allzu viel.

Trotzdem finde ich es klug, den von uns gemeinsam gewählten Verfahrensweg beizubehalten. Denn eines ist auch wahr, und das will ich heute nicht untergehen lassen: Ich weiß sehr wohl, man hofft manchmal, die Zeit werde eine Lösung bringen. Es ist aber zwiespältig, Verfahren immer weiter zu schieben – in der Hoffnung, dass in der Zwischenzeit irgendeinem etwas einfällt.Diese Rechnung vergrößert häufig das Elend.

Nirgends ist diese Frage zwiespältiger als bei 60 % der Fälle, mit denen sich der Petitionsausschuss beschäftigt, nämlich bei den Fragen des Aufenthaltsrechts von Ausländern.

Der Petitionsausschuss hatte früher jahrelang die Neigung,Verfahren teilweise zwei,drei Jahre ganz schlicht liegen zu lassen. Ich habe seinerzeit sehr intensiv darum gebeten, dieses Verfahren zu beenden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir haben miteinander vereinbart, dass die Verwaltung mit ihrer Arbeit innehält, bis der Petitionsausschuss eine abschließende Entscheidung getroffen hat. Dabei soll es auch bleiben, denn das ist die Grundlage unseres gegenseitigen Vertrauens.

Ich will hier einen Einschub machen. Hier ist viel über meinen Berufsstand des Rechtsanwalts gesagt worden. Der Fairness halber will ich einfach sagen: Das ist dort so wie in vielen anderen Berufen, es gibt solche und solche. Darauf sollten wir uns verständigen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich rede nur über die schwarzen Schafe!)