Protocol of the Session on July 8, 2003

Herr Finanzminister, auf welchen Betrag schätzen Sie den Schuldenstand des Landes zum Ende des Jahres 2003, den Sie durch diese zügellose Ausgabenpolitik zu verantworten haben?

Auch nachdem es durch den Herrn Fraktionsvorsitzenden wiederholt wurde, weise ich es deutlich zurück. Das wird nicht dadurch wahr, dass jemand, der erst kurz im Amt ist, denselben Unsinn wiederholt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von der CDU: Unbelehrbar!)

Ich komme zum zweiten Punkt. Die Prognose, die dabei von mir abverlangt wird, ist außerordentlich schwierig zu erfüllen. Man konnte sehen, dass der Bundesfinanzminister noch im März oder April 2003 für die Verabschiedung eines Haushaltsgesetzentwurfs im Kabinett gesorgt hat, von dem man sagen muss, dass er nach der Schätzung des Steueraufkommen im Mai 2003 mit seinen Angaben zur Verschuldung schon Lichtjahre von dem entfernt ist, was später tatsächlich eintreten wird. Dabei kommt die Steuerschätzung des Novembers erst noch. Im November vorigen Jahres hat der Herr Bundesfinanzminister noch gesagt, wir würden in diesem Jahr ein Wirtschaftswachstum von 1,5 % haben. Welch ein Hohn war das. Im Mai 2003 wurde die Prognose für das Wirtschaftswachstum auf 0,75 % reduziert. Jetzt sagen die Wirtschaftsforschungsinstitute schon voraus, dass es in Deutschland kein Wachstum mehr geben werde, sondern dass es zu einer Verringerung kommen wird. Das wird natürlich unmittelbare Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der nächsten Monate haben.

Das ist deshalb im Moment eine Frage, die Sie gerne stellen können.Aus meiner Sicht ist die Beantwortung dieser Frage derzeit aber kaum möglich. Dies sage ich auch unter dem Gesichtspunkt, dass es in Deutschland gegenwärtig eine permanente ganz schlimme Schussfahrt nach unten gibt und es deswegen von Monat zu Monat schlimmer wird.

Wir müssen abwarten, wie sich das Land Hessen im Vergleich zu den anderen Ländern halten wird. Ich kann Ihnen sagen: Im ersten Halbjahr 2003 ist es uns im Vergleich zu den anderen Ländern noch relativ gut gegangen. Sie wissen aber auch, dass sich aus diesem Vergleich mit den anderen Ländern Zahlungsverpflichtungen ergeben. Sie sollten sich einmal Folgendes ansehen: Das, was das Land Hessen bisher in den Länderfinanzausgleich gezahlt hat, ist um 4 Milliarden c höher, als das Land Hessen verschuldet ist.Daran kann man sehen,wie leistungsstark das Land Hessen eigentlich ist. Das wird auch so bleiben, wenn wir die Politik weiter so fortführen, wie sie bisher war.

(Jürgen Walter (SPD): Ihr schadet euch mehr, als ihr euch nützt!)

Ich rufe Frage 34 des Herrn Kollegen Haselbach auf. – Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Boddenberg, ich bitte um Entschuldigung. Sie wären der dritte Fragesteller gewesen, der diese Frage nicht gestellt hat. Das geht nicht. Danke schön.

Ich frage die Landesregierung:

Wie wird sich der quantitätsmäßige Überflug über das Gelände der Firma Ticona nach dem Bau einer NordwestLandebahn im Vergleich zum Status quo entwickeln?

Das Wort hat der Herr Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

Herr Abgeordneter, ich beantworte die Frage wie folgt: Derzeit, also bei den gegebenen Start- und Landebahnen am Flughafen Frankfurt, wird das Gelände der Firma Ticona nach Angaben des Flughafenbetreibers,also der Fraport AG, bei Starts 232 Mal am Tag überflogen. Zugrunde gelegt ist hierbei der „typische Spitzentag“.Das ist ein Begriff,der im Luftverkehr üblich ist.Das bedeutet,dass dieser Wert an 30 Tagen pro Jahr erreicht oder überschritten wird.Bezogen auf das Jahr ergeben sich damit rund 56.300 Überflüge. Anflüge, also Landungen, erfolgen derzeit nicht über das Ticona-Gelände.

Nach Mitteilung der Fraport AG werden sich nach derzeitigen Berechnungen aufgrund der Inbetriebnahme der geplanten Nordwest-Landebahn die Überflüge bei Starts auf 16 pro typischen Spitzentag reduzieren. Bezogen auf das Jahr wären dies dann rund 4.000. Die vorgesehenen Landeanflüge auf die geplante Nordwestbahn sollen sich auf 497 pro typischem Spitzentag, zusammen also auf rund 43.500 pro Jahr belaufen.Diese Landeanflüge stellen aber kein Überfliegen des Ticona-Geländes dar. Darüber haben wir in einer Ausschusssitzung intensiv gesprochen. Vielmehr sind sie nach Auffassung von Fraport und nach Auffassung der Planer als „Vorbeiflüge“ zu bewerten: Eine kleine Ecke im nordöstlichen Bereich des TiconaGeländes soll überflogen werden. Es ist allerdings auch klar, dass es sich bei diesen Angaben insgesamt um Prognosewerte handelt. Es geht um zukünftige Werte.

Herr Kollege Haselbach stellt eine Zusatzfrage.

Herr Staatsminister Rhiel, wäre es vermessen, zu formulieren, dass durch den Bau der Landebahn Nordwest die Sicherheitslage für das Ticona-Werk erheblich besser werden wird, als es derzeit der Fall ist?

Das Wort hat Herr Minister Dr. Rhiel.

Nach den Bewertungen der Planer kann man sagen, dass die Lage gegenüber dem jetzt bestehenden Zustand sicherlich anders werden wird. Das ist klar. Sie wird sich auch entschärfen, was die unmittelbaren Überflüge anbetrifft. Allerdings muss man auch Folgendes berücksichti

gen. Das muss gegenübergestellt und fair beurteilt werden. Anflüge und Starts bergen unterschiedliche Momente der Gefahren und Risiken in sich. Wenn man das berücksichtigt und die Starts und Landungen zusammennimmt, kann man zu dem Ergebnis kommen, dass es jedenfalls zu keiner größeren Gefährdung kommen wird, als es sie bisher gibt.

Das Wort hat Herr Abg. Riege.

Herr Minister, sind die von Ihnen gewählten Definitionen Überflug und Vorbeiflug im Luftverkehrsrecht übliche Unterscheidungen? Stellt dies eine übliche Einteilung hinsichtlich der Risiken dar? Falls dies der Fall ist, frage ich Sie: Können Sie das noch einmal quantifizieren?

Das Wort hat Herr Dr. Rhiel.

Das sind bei Planungen übliche Formulierungen. Das ist die übliche Terminologie,die dabei angewandt wird.Ob es im Luftverkehr auch so definiert wird, kann ich hinsichtlich des Vorbeiflugs nicht sagen.

Die Bewertung habe ich eben vorgenommen. Der Überflug ist beim Start anders zu bewerten als bei der Landung. Beim Start haben wir momentan einen direkten Überflug in der eben angegebenen Größenordnung von weit über 50.000 Flugzeugen. Bei Landungen auf der geplanten Landebahn Nordwest wird für die Zukunft prognostiziert,dass es zum Vorbeiflug kommt.Das heißt,dass sich die Einflugschneise nicht mehr unmittelbar über dem Firmengelände befindet, sondern es nur noch an einer nicht sensiblen Kante sozusagen streift, also „tangential“ berührt.

Herr Abg. Kaufmann hat das Wort.

Herr Staatsminister, die Frage der Risiken des Überfluges des Ticona-Geländes oder, wie Sie es nennen, des Vorbeifluges am Ticona-Gelände ist auch Gegenstand von Untersuchungen von Gutachtern gewesen, über die wir in Ausschusssitzungen auch schon gesprochen haben. Stehen die Einschätzungen, die Sie hier vorgenommen haben, im Einklang mit den Gutachten? Liegen Ihnen die Gutachten schon in der Endfassung vor? Oder handelt es sich dabei nicht nur um Spekulationen, solange die Gutachten noch nicht vorliegen?

Herr Wirtschaftsminister, Sie haben das Wort.

Nach wie vor haben wir momentan nur den Status erreicht, dass uns die Entwürfe der Gutachten vorliegen. Es laufen derzeit noch Gespräche. Diese Gespräche gab es auch in der Vergangenheit. Einige werden noch fortgeführt werden. Es gibt nicht nur die beiden Gutachten, über die wir gesprochen haben. Vielmehr gibt es inzwischen auch weitere Gutachten. Wir haben während der Ausschusssitzung auch über diese Gutachten gesprochen. Jedenfalls ist es so, dass wir die Bewertung, wie ich sie eben vorgenommen habe, auch in den Entwürfen der Gutachten in unterschiedlicher Qualifizierung vorfinden.

Vielen Dank. – Ich rufe jetzt noch Frage 36 auf. Damit sind dann die Fragen aus der Fragestunde der letzten Plenarsitzungsrunde erledigt. Herr Abg. Brückmann, Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

Wie steht sie zu der Aussage des nordrhein-westfälischen Arbeitsministers Schartau (SPD), dass eine Ausbildungsplatzabgabe die Bereitschaft der Betriebe, auszubilden, noch weiter reduzieren würde?

Frau Staatsministerin Lautenschläger, Sie haben das Wort.

Die Landesregierung teilt diese Auffassung ausdrücklich.

Keine weiteren Fragen? Besteht da Einmütigkeit?

(Zuruf des Abg. Gerhard Bökel (SPD))

Herr Kollege Bökel, das muss ins Protokoll aufgenommen werden.

(Die Fragen 37 bis 42,44 bis 47,54,55,58,59 und die Antworten der Landesregierung sind als Anlage 1 beigefügt. Die Fragen 43, 48 bis 53, 56 und 57 sollen auf Wunsch der Fragestellerinnen und Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)

Meine Damen und Herren, wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 1 b:

Regierungsbefragung

Ich habe hier die Fragen auch schon einmal vorgelesen. Das mache ich diesmal nicht. Denn ich bin hier nicht der Vorleser. Vielmehr sage ich, dass jetzt die Frage von Frau Hölldobler-Heumüller an Frau Staatsministerin Lautenschläger dran ist. Frau Kollegin, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Ministerin, ich möchte Sie fragen, ob jetzt endlich ein Kabinettsbeschluss zum Gender Mainstreaming vorliegt.

Frau Sozialministerin, Sie dürfen antworten.

Frau Abgeordnete, wir benötigen momentan keine neuen Kabinettsbeschlüsse zu Gender Mainstreaming. In der Regierungserklärung wurde es deutlich angesprochen. Im Regierungsprogramm ist deutlich verankert, dass die Landesregierung das Prinzip Gender Mainstreaming weiter umsetzen wird.

(Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das sieht man an der Kabinettsbank!)

Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Das heißt, vonseiten der Regierung gibt es keine weitere Konkretisierung dieses Punktes?

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Wenn Sie mir sagen, an welcher Stelle Sie noch weitere Konkretisierungen benötigen, dann erkläre ich Ihnen das gerne. Momentan ist keine weitere Konkretisierung notwendig. Denn im Sozialministerium gibt es dafür Zuständige. Sie sind mit der Umsetzung des Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung und auch in vielen anderen Bereichen beauftragt. Dazu ist momentan keine weitere Konkretisierung notwendig.

Danke schön. – Die nächste Frage stellt Frau Kölsch an die Frau Kultusministerin, und zwar zum Thema Kultusministerkonferenz. Frau Kölsch, bitte schön, Sie haben das Wort.

Ich frage die Kultusministerin:

Welche Zielsetzung verfolgt die Kultusministerkonferenz mit den Bildungsstandards?