Fortschreibung des Landesentwicklungsplans geht. Dazu gibt uns die Landesregierung die Informationen dann entweder freiwillig, oder wir veranlassen sie dazu mit einer parlamentarischen Initiative. Es ist also keinesfalls so, dass man sagen könnte, das geht nach dem Motto: Friss, Vogel, oder stirb. – Es geht nicht nur darum, Ja oder Nein zu sagen.Wir haben umfassende und weit gehende parlamentarische Befugnisse und Rechte, uns die entsprechenden Informationen zu holen.
Herr Riege, ich teile da Ihre Auffassung. Ich halte es deswegen auch für sinnvoll, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht das Experiment zu wagen und zu sagen: Wir verabschieden eine eigene Stellungnahme. – Denn zum einen soll es eine Rechtsverordnung bleiben, die im Verantwortungsbereich der Landesregierung angesiedelt ist. Wir wollen die Möglichkeit der Einflussnahme haben, und wir wollen die entsprechenden Informationen erhalten. Wir wollen, dass die Entscheidung stärker demokratisch legitimiert wird. Das ist der maßgebliche Wert, den wir mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes erreichen wollen.
Für mich hat das noch in einer anderen Hinsicht Bedeutung. Ich glaube, die Frage, wie Parlamente in die Planung der Rechtsverordnungen und Verwaltungsakte und in die Entscheidungen über die Rechtsverordnungen und Verwaltungsakte eingebunden werden, ist sehr grundsätzlicher Natur. Denn wir haben häufig den Fall, dass es parallel zu einem Planungsprozess eine politische Diskussion darüber gibt. Andererseits gibt es dazu ein rechtsstaatlich gebotenes Verwaltungsverfahren. Folglich wird das immer wieder miteinander vermischt.
Deswegen finde ich es ganz spannend, wie wir anhand – das sage ich jetzt sehr bewusst – des Frankfurter Flughafens hier mit einem solchen Instrument umgehen. Daher sollten wir uns auf das reduzieren, was zwingend notwendig und ausreichend ist. Wir würden uns – ich sage das sehr wohl vor dem Hintergrund der Kenntnisse, die wir alle,die wir uns damit befassen,zum Thema Flughafen haben – möglicherweise sogar rechtlich übernehmen, wenn wir eine eigenständige Stellungnahme des Parlaments erarbeiten würden. Dass das in anderen Fällen vielleicht irgendwann einmal von großer Bedeutung sein kann, will ich damit nicht ausschließen, aber ich möchte dieses Risiko nicht eingehen. Ich glaube, dass es auch bei der Anhörung, die wir gehabt haben – eine sehr interessante Anhörung, bei der uns die Fachleute das dargestellt haben – sehr deutlich geworden ist.
Alles in allem ist es eine adäquate und kluge Entscheidung, das Parlament in sinnvoller Weise in wichtige Planungsprozesse einzubeziehen. Wir sollten das jetzt genauso wie andere Länder praktizieren, und dann, wenn man es einmal überprüft hat – evaluiert, wie man heutzutage sagt –, kann man vielleicht weiter reichende Schritte überlegen und angehen. Es wird eine Frage sein, wie wir solche Prozesse generell in das Planungsrecht einbeziehen, um eine stärkere demokratische Legitimation zu haben, aber die Trennung der unterschiedlichen Verfassungsorgane ist eben ganz wichtig. Das ist zu beachten. Exekutives Handeln ist das eine und legislatives Handeln das andere.
Die FDP freut sich, dass wir das heute beschließen können, denn schließlich haben die Liberalen diesen Gedanken auch in der Vergangenheit mehrmals favorisiert und in der Öffentlichkeit geäußert. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verlauf der bisherigen Debatte und insbesondere der Inhalt, der hier sichtbar wurde, zeigen erneut, dass dieses Gesetzgebungsverfahren, das wir angestoßen haben, auf einen breiten Konsens stößt. Dies war übrigens auch, wie bereits erwähnt, bei der öffentlichen Anhörung der Fall, wo nahezu alle Gutachter und Verbände positive Stellungnahmen abgegeben haben. Hier wurde insbesondere deutlich, dass das Zustimmungsverfahren eine echte Verbesserung gegenüber der jetzigen Rechtslage ist.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns noch einmal vor Augen führen: Der Landesentwicklungsplan stellt vor allem zwei Inhalte dar, zum Ersten die Festlegung der Raumordnung für eine großräumige Ordnung und Entwicklung des Landes und seiner Regionen und zum Zweiten die überregional bedeutsamen Planungen und Maßnahmen.
Die vorgesehene Zustimmung zum Landesentwicklungsplan durch den Landtag ist eine deutlich erweiterte demokratische Legitimation. Dies unterstützt auch die transparente Vorgehensweise, die wir in dem speziellen Verfahren praktiziert haben, und macht sie noch einmal formal deutlich. Transparenz und Nachvollziehbarkeit werden auch in diesem Landesentwicklungsplan und in seiner inhaltlichen Beratung noch einmal als eine besondere Qualität sichtbar. Ich freue mich, dass Sie diesem Vorhaben so breit Ihre Unterstützung signalisieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich lade Sie ein, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, wir kommen damit zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf in dritter Lesung. Wer diesem Gesetzentwurf, Drucks. 16/4066, in dritter Lesung auf der Grundlage der Beschlussempfehlung und des zweiten Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen ist. Damit ist der Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform – Drucks. 16/4534 zu Drucks. 16/4420 und zu Drucks. 16/3878 –
Das betrifft die Beschlussempfehlung und den zweiten Bericht des Innenausschusses. Berichterstatterin dazu, Frau Kollegin Faeser.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 78. Plenarsitzung am 22. September 2005 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 5. Oktober 2005 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die von mir wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor waren Nr. 1 des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucks. 16/4481, mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD,des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der FDP und Nr. 2 bis Nr. 8 mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Ich eröffne die Aussprache. Zunächst hat Herr Abg. Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon fast eine unendliche Geschichte, dieses Dritte Verwaltungsstrukturreformgesetz. Meine Fraktion hat ja nach der zweiten Lesung den Versuch unternommen, Ihnen die Möglichkeit zu geben, zur Vernunft zu kommen und dieses Gesetz, das Sie hier vorgelegt haben, doch noch zu verändern,
weil alles, was man in der Anhörung gehört hat, und alles, was dort vorgetragen worden ist, eigentlich genug Anlass gab, auch für die Mehrheit in diesem Haus, noch einmal darüber nachzudenken, ob das Ziel, das man verfolgt, mit den richtigen Mitteln verfolgt wird.Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben sich auch in der letzten Innenausschusssitzung beratungsresistent gezeigt
und haben dem Vorschlag, den wir Ihnen gemacht haben, nämlich die Widerspruchsverfahren nicht abzuschaffen und die Regelung der Beiräte in Bezug auf die Regierungspräsidenten nicht abzuschaffen, nicht zugestimmt. Von daher kann man Ihnen wieder nur ein Höchstmaß an Beratungsresistenz attestieren.
Es interessiert Sie natürlich nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass schon in der Anhörung die Rechtsanwaltskammer gesagt hat – ich zitiere –:
Die angestrebte weiter gehende, wenn auch nicht generelle, Abschaffung der Widerspruchsverfahren führt zum Verlust der Selbstkontrolle der Verwaltung.
Hier ist ganz deutlich im Nachhinein auch noch einmal gesagt worden, dass gerade die Abschaffung der Widerspruchsverfahren zu einer erheblichen Ausweitung der Verwaltungsgerichtsverfahren führen wird. Die Rechtsanwaltskammer führt hierzu aus – –
Herr Kollege Ausschussvorsitzender, ich habe Sie auch im Ausschuss erlebt, aber so ein kleines bisschen Zugang zu dem, was vielleicht die Experten in den Sitzungen sagen,
sollte Ihnen vielleicht auch nicht so ganz fremd sein. Ich gehe hier darauf ein: Es sind ja die Fachleute, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dafür lädt man die eigentlich zu Anhörungen ein. Hier wird z. B. Bezug genommen auf die Änderungen in Niedersachsen. Im ersten Quartal 2005 ist in Niedersachsen die Zahl der Verwaltungsgerichtsverfahren um 32 % gestiegen. Das sollte Ihnen doch eigentlich zu denken geben.
Aber auch die Ausführungen des Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Reimers führten nicht dazu, dass Sie Ihre Meinung geändert haben oder dass Sie zumindest einmal der Überlegung nahe träten, zu überlegen, ob man nicht vielleicht etwas ändern könnte, sondern das war Ihnen vollkommen egal. Sie haben das in Bausch und Bogen abgelehnt.Herr Reimers hat Ihnen auch in der Zusammenfassung gesagt: Nach alledem ist zu erwarten, dass durch die partielle Abschaffung des Widerspruchsverfahrens sowie den Ausschluss des Devolutiveffekts eine erhebliche Zahl zusätzlicher Verfahren auf die Verwaltungsgerichte zukommen wird, was wiederum zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer mit den bekannten investitionshemmenden Folgen führen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so viel zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel. Aber auch dem haben Sie offensichtlich nicht geglaubt und auch den haben Sie als Experten zwar eingeladen, aber das, was er Ihnen vorgetragen hat,
Ich will Ihnen noch eine weitere Chance geben.Wenn Sie schon dem Verwaltungsgerichtshofpräsidenten nicht glauben, wenn Sie uns schon nicht glauben, wenn Sie der gesamten Opposition nicht glauben, dann sollten Sie wenigstens denen glauben, von denen Sie immer behaupten, dass Sie denen so nahe stünden, nämlich den Wirtschaftsverbänden. Da sagt z. B. der Verband der hessischen Unternehmer:
... bezogen auf den Bereich der umweltrechtlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Erlaubnisse... (wird die Abschaffung der Widerspruchsverfahren) die Investitionsentscheidungen behindern und unnötig verzögern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sagt der hessische Unternehmerverband. Dem glauben Sie anscheinend auch nicht, weil Sie von Ihrem Vorhaben nicht weggehen.
Dann gibt es eine weitere Stellungnahme, meine sehr verehrten Damen und Herren, und zwar von InfraservHoechst. Das ist immerhin ein Zusammenschluss der 23 Unternehmen, die im genehmigungspflichtigen Bereich arbeiten, also auch für den Wirtschaftsstandort Hessen wichtig. Der sagt z. B.:
Die mit der Streichung der Widerspruchsmöglichkeit einhergehende Verzögerung der Genehmigungszeiten würde sich zu einem massiven Standortnachteil in Hessen entwickeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiterer Wirtschaftsverband teilt Ihnen das mit. Ich könnte Ihnen jetzt noch den VCI, also den Verband der Chemischen Industrie, zitieren, der genau das Gleiche sagt. Ich kann nicht verstehen, dass es bei Ihnen so viel Beratungsresistenz gibt und dass nicht wenigstens die Experten, die Sie selbst eingeladen haben und die Ihnen zum Teil nahe stehen, die Experten, die sich auch um den Wirtschaftsstandort Hessen Sorgen machen, Sie davon überzeugen können, dass dieses Gesetz, das Sie hier vorlegen, eigentlich eingestampft gehört.