Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in den Gesprächen mit dem LHO, mit dem Verband der Omnibusunternehmer, deutlich gemacht, dass wir deren Punkte mit aufnehmen. Es geschieht bereits, dass wir kleine Teillose vergeben, hier und da bereits in der Größenordnung von 160.000 km pro Jahr. All das wollen wir
deutlich machen, auch in dem Erlass. Deswegen werden wir in dem Erlass alle Punkte aufnehmen, einschließlich derer, die aufgrund der in dem Verordnungsentwurf der EU erkennbaren Linie jetzt möglich sind.
Die EU hat nun endgültig Rechtsklarheit geschaffen, auch was mögliche Ausnahmen angeht. Wichtig ist, sehr geehrte Frau Pfaff, dass die Ausnahmen nicht den Blick auf die Hauptsache verstellen. Die Hauptsache ist, so schreibt die EU in ihrem Verordnungsentwurf eindeutig fest, dass alle Verkehrsleistungen als Konzessionen vergeben werden – was ein zeitlich begrenztes Monopol darstellt, wie wir wissen – und dass alle Verkehrsleistungen, auch die in der deutschen Terminologie vorkommenden so genannten eigenwirtschaftlichen Linien, die es de facto nicht gibt, ausgeschrieben werden müssen, bevor sie in Form einer Konzession vergeben werden. Damit steht fest,dass die EU-Kommission den hessischen Weg – damit stehe ich durchaus in der Kontinuität meiner beiden Vorgänger – voll und ganz bestätigt. Sie hat aber – dafür bin ich dankbar – auch Klarheit bezüglich der Ausnahmen festgeschrieben. Für diese Ausnahmen gelten sehr, sehr strenge Kriterien.
Die für Ausnahmen geltende Formulierung lautet, dass eine Direktvergabe innerhalb eines kommunalen Gebietes an einen kommunalen Aufgabenträger dann erfolgen kann,wer er sich mit seinem Betrieb hundertprozentig auf sein Gebiet konzentriert, nicht an einer Ausschreibung jenseits dieses Gebietes teilgenommen hat und nicht mit Dritten verbunden jenseits seines Gebietes an einer Ausschreibung oder an einer Vergabe teilgenommen hat. Wenn Sie auf die Landkarte Hessens schauen, werden Sie erkennen, dass es hier nur ganz, ganz wenige Ausnahmen gibt.
Wir werden, wenn wir dies zulassen, aber auch deutlich machen, dass dies nicht zulasten der großen ÖPNV-Gemeinschaft gehen darf, dass die Kommunen nicht gleichzeitig Zuschüsse empfangen können, wenn sie sich weigern, die Effizienzreserven auszuschöpfen. Das werden wir nicht zulassen, denn das würde ein unsolidarisches Verhalten gegenüber der Gemeinschaft der ÖPNV-Teilnehmer bedeuten. Deswegen ist klar, dass unser Weg voll bestätigt ist, dass wir Ausnahmen entsprechend handeln
können und für Hessen eine Basis geschaffen worden ist, die den Kunden dient. Das ist das eigentliche Ziel.
Jetzt bin ich bereit für eine Zwischenfrage. – Okay, keine Fragen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Bitte gehen Sie mit uns gemeinsam diesen Weg.
Die dritte Lesung ist beantragt. Daher sollten wir beschließen,dass dieser Gesetzentwurf nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen wird. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf dem Ausschuss überwiesen.
Der Tagesordnungspunkt 26 soll ebenfalls an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen werden. Gibt es dagegen Widerspruch? – Nein, dann machen wir das so.
Über Tagesordnungspunkt 46 lasse ich abstimmen. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Gegenstimmen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der SPD-Fraktion angenommen.
Wer den Beschlussempfehlungen zu den Petitionen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind die Beschlussempfehlungen angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Tagesordnung. Ich beende die heutige Sitzung. Wir treffen uns morgen früh um 9 Uhr wieder.Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend.