Protocol of the Session on October 11, 2005

Erst kürzlich haben wir uns sehr intensiv über den Suizid in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt-Höchst unterhalten. Währenddessen hat der Minister schon auf einem parlamentarischen Abend der hessischen Brauer das spendierte Bier genossen.

(Nicola Beer (FDP): Der Herr Staatssekretär hat Rede und Antwort gestanden!)

Genau darin liegt das Problem. Die Reaktion des Ministers auf jeden Einzelfall bildet die Klammer. Wir sagen dazu: Dieses demonstrativ zur Schau gestellte Desinteresse haben wir wirklich bei jedem Einzelfall zu kritisieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Herr Wagner, Sie brauchen sich doch nicht zu wundern, wenn die Presse beim letzten Vorfall getitelt hat: „Saustall Justiz“. Das ist ihr doch nicht von der Opposition hereindiktiert worden.

(Axel Wintermeyer (CDU):Ach, nein?)

Sie haben zu verantworten, dass die Presse Sie damals einen „Minister auf der Flucht“ vor der Verantwortung genannt hat. Diese Zitate ließen sich endlos fortsetzen. Sie haben den Weg zum Deutschen Presserat gewählt und haben sich über die angeblich verfälschende Darstellung beschwert. Der Deutsche Presserat hat allerdings Ihre Beschwerde zurückgewiesen, weil die angeblich missverständliche Formulierung, auf die Sie sich berufen haben, aus Ihrem Hause stammte. – Da wundern Sie sich noch, wenn Ihr Name als Synonym für arrogante Selbstüberschätzung gilt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schauen wir einmal auf Ihren Umgang mit der Statistik. Wenn ich so mit der Statistik umgehen würde, dann müsste ich sagen:Wir müssen die Steuerpflicht abschaffen,damit die Steuerhinterziehung auf null sinkt. – Sie rühmen sich z. B. dafür, dass die Zahl der Entweichungen aus dem offenen Vollzug zurückgegangen ist. Dabei verschweigen Sie natürlich, dass es unter Ihrer Verantwortung kaum noch offenen Vollzug gibt. Sie haben das Wegsperren zum Vollzugsstandard gemacht. Sie nehmen sogar langjährige Überbelegung im geschlossenen Vollzug in Kauf, die jetzt, das räume ich ein, endlich abgebaut wird.Aber Sie haben sie langjährig in Kauf genommen, während im offenen Vollzug viele Plätze frei sind.

(Axel Wintermeyer (CDU): Wir haben Hessen sicherer gemacht!)

Dann erfahren wir bei dem Besuch des Unterausschusses Justizvollzug in der JVA Hünfeld eher beiläufig, dass es eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Hünfeld gibt, dass in der neuen JVA in Hünfeld überhaupt kein offener Vollzug eingeplant ist. – Das ist ein Beleg für Ihre Missachtung des offenen Vollzugs, der nach dem Strafvollzugsgesetz eine wichtige Form des Strafvollzugs sein soll.Sie instrumentalisieren sogar diesen Neubau der JVA Hünfeld im ideologischen Kampf gegen den offenen Vollzug.

(Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

Das Gleiche gilt bei den Missbräuchen von Vollzugslockerungen. Sie rühmen sich, dass ihre Zahl zurückgegangen ist. Aber das haben Sie dadurch erreicht, dass es in den hessischen Vollzugsanstalten immer weniger Vollzugslockerungen gibt. In Hessen hat der Verwahrvollzug Einzug gehalten, seit Sie die Verantwortung tragen. Immer weniger Gefangene – auch das gehört zur Wahrheit hinzu – werden ordnungsgemäß auf ihre Entlassung vorbereitet, indem sie vorher z. B. Vollzugslockerungen erhalten. Selbst wenn aufgrund sachverständiger Feststellungen und auch nach Bewertung der Anstalt eine Locke

rung verantwortet werden kann, gibt es immer häufiger den Fall,dass durch Einzelweisung des Ministeriums diese Lockerung verweigert wird.

Ich habe gerade heute ein Schreiben der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Marburg auf den Tisch bekommen, in dem sich der Vorsitzende der Strafvollstreckungskammer in einem Musterschreiben, das er in verschiedenen Verfahren angewendet hat, darüber beschwert hat, dass die Anstalt ihm gegenüber die Verweigerung von Vollzugslockerungen allein damit begründet, dass das Ministerium die Anstalt angewiesen hat, keine Lockerungen zu gewähren.

Zu Recht fordert der Vorsitzende der Strafvollstreckungskammer, dass dies einer Einzelbegründung nicht genügt, sondern dass natürlich im Einzelfall immer zur Situation des Gefangenen Stellung genommen werden muss. Das führt dazu, dass sogar dann, wenn der Gutachter, die Anstalt und das Gericht eine Vollzugslockerung für verantwortbar halten, das Justizministerium immer noch,ohne jede Einzelbegründung,die Vollzugslockerung verweigert. Das ist keine Einzelfallgerechtigkeit, das ist ideologischer Kampf auch auf dem Rücken der Gefangenen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An dieser Stelle möchte ich noch einmal, wie bereits mehrfach von dieser Stelle aus getan, darauf hinweisen: Entlassungsvorbereitung und Vollzugslockerung sind kein Selbstzweck. Sie sind auch nicht als besondere Wohltat für die Gefangenen gedacht, sondern sie sind unverzichtbarer Bestandteil dessen,was das Strafvollzugsgesetz als Vollzugsziel vorgibt: den Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Die Vermeidung von Straftaten und die Sicherheit der Bevölkerung sind das Ziel von Lockerungen und Entlassungsvorbereitung. Sie haben in Ihrem Bericht angegeben, dass zur Entlassungsvorbereitung und zur Nachsorge der Haftentlassenen eng mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zusammengearbeitet wird. Das ist wirklich eine groteske Verfälschung. Erinnern Sie sich nicht mehr an die „Operation düstere Zukunft“? Da haben Sie rigoros die Haftentlassenenhilfe zusammengestrichen. Wir haben doch die Situation, dass die Anlaufstelle für haftentlassene Frauen in Frankfurt, die immerhin in 85 % aller Fälle dazu beigetragen hat, dass ein Rückfall nicht mehr stattgefunden hat, nur noch halb so viele Frauen betreuen kann wie vorher. Das ist doch kein Mehr an Sicherheit, sondern das ist ein Weniger an Sicherheit. Auch die Jugendfördervereine, die sich in vielen Orten um die Situation haftentlassener, straffällig gewordener Jugendlicher kümmern, können ihrer Aufgabe kaum noch gerecht werden, weil auch dort die Zuschüsse gekürzt worden sind. Sie haben die Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege nicht gefördert, Sie haben sie gefährdet durch die „Operation düstere Zukunft“.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich habe schon bei der letzten Regierungserklärung zum Strafvollzug im letzten Jahr darauf hingewiesen, dass immerhin der Behandlungsvollzug nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsrang genießt. Ich zitiere den entscheidenden Satz:

Die Verfassung gebietet, den Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung der Gefangenen hin auszurichten.

Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht auch mit der neuen Besetzung bei dieser Auffassung bleiben wird. Jedenfalls ist der Verwahrvollzug nach wagnerscher Art damit nicht vereinbar.

Ich habe zunächst mit Amüsement, dann doch mit einiger Verwunderung einen Erlass des Ministers vom Januar dieses Jahres zur Kenntnis genommen, wonach die persönliche Habe im Haftraum auf ein Raumvolumen von 50 l beschränkt sein soll. Es gibt dann noch eine Anordnung – es mag gewisse Gründe dafür geben –, dass maximal zehn Bücher und fünf Aktenordner zulässig sind, 20 Tonträger und fünf Spiele mit Spielkonsolen. Das Entscheidende an der Geschichte ist: Nach dem Strafvollzugsgesetz ist das Leben im Strafvollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit wie möglich anzugleichen. Das ist verpflichtende Vorschrift im Strafvollzugsgesetz. Nun frage ich einmal, ob es wirklich allgemeinen Lebensverhältnissen entspricht, die persönliche Habe in einem Raum nach Litern zu bemessen. Das mag es vielleicht im Weinkeller geben, da mag es auch sinnvoll sein. Aber ansonsten ist das wahrscheinlich bei keinem von uns der Fall.

Bei Wagner wird der Strafvollzug möglichst weit von den allgemeinen Lebensverhältnissen entfernt. Es wird vor allem auch – das ist das Entscheidende und das Schlimme daran – Konformität gefördert und jede Individualität unterbunden; denn Ausnahmen sind nur in engem, begrenztem Rahmen zulässig; das sagt der Erlass ausdrücklich.

Das Schlimme daran ist, dass Sie auch diesmal wieder mit diesen Maßnahmen vor allem diejenigen unter den Gefangenen treffen, die sich um eine aktive Resozialisierung bemühen. Wer z. B. eine Ausbildung machen möchte – es gibt welche, die sich um ein Fernstudium an der Fernuniversität Hagen bemühen und das dann auch durchführen –, der hat jetzt nicht nur wie bisher schon den Kampf darum, dieses Studium genehmigt zu bekommen, die Voraussetzungen nachzuweisen usw., sondern er muss jetzt auch noch um jedes einzelne Buch kämpfen, das den Rauminhalt von 50 l sprengen würde. – Das hat mit Individualität nun wirklich nichts mehr zu tun. Hier wird im Namen der Sicherheit und der besseren Kontrollierbarkeit wieder einmal über das Ziel hinausgeschossen.

Die Lage der Gefangenen ist das eine. Aber Frau Faeser und auch Herr Hahn haben schon darauf hingewiesen, dass die Situation der Vollzugsbeamten auf der anderen Seite ebenfalls eine wesentliche Ursache für die zunehmend vergiftete Situation in den Vollzugsanstalten ist. Ich sage es noch einmal nach meinen Gesprächen, die ich bei den Besuchen in Justizvollzugsanstalten und mit den Gewerkschaften der Justizvollzugsbediensteten führe: Die Stimmung unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war noch nie so schlecht wie heute.

(Nicola Beer (FDP): Na, ja!)

Sie müssen wegen der Arbeitszeitverlängerung hinnehmen, dass jetzt Schichten von zehn, an Wochenenden sogar von zwölf Stunden gefahren werden müssen. Es ist nun einmal so,dass 42 Wochenstunden nicht in Acht-Stunden-Schichten geregelt abzuleisten sind. Das führt natürlich dazu, dass es andere Situationen gibt, dass die Arbeitsbelastung erheblich steigt. Auch da hilft die Statistik den Betroffenen wenig weiter.

Wir wissen z. B., dass eine Folge davon ist, dass der Krankenstand erheblich gestiegen ist, teilweise sogar dramatisch. Das haben Sie immer geleugnet. Aber es gibt einen Erlass vom 22. April dieses Jahres aus dem Justizministerium. Da kann man es nachlesen:

In den letzten Monaten ist in den hessischen Justizvollzugsanstalten ein deutlicher Anstieg der Krankheitstage zu beobachten, der weder geduldet noch akzeptiert werden kann.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Was heißt denn das?)

Die gegenwärtig hohen Krankheitszahlen zeigen, dass ein deutlicher Bedarf an einer aktiven,auf Vermeidung von Krankheitstagen zielenden

nicht etwa Behandlung, sondern –

Führungsarbeit besteht.

Sie sorgen also auf der einen Seite mit Ihren Arbeitsbedingungen dafür,dass der Krankenstand steigt,und haben auf der anderen Seite für die Bediensteten nichts anderes übrig, als ihnen die Keule des Dienstrechts zu zeigen. Da wundern Sie sich, dass die Unzufriedenheit wächst.

Jetzt sagen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug noch – das wird von denen sehr heftig kritisiert –: Es gibt Leute, die können das sowieso besser als ihr, und die können es zudem noch preiswerter, das sind die Privaten.

Damit sind wir beim Lieblingshobby des Justizministers, der Privatisierung im Strafvollzug. Wir werden es Anfang Dezember mit der Einweihung der JVA Hünfeld sehen. Es ist schon gesagt worden:Etwa 45 % aller Aufgaben sollen von den Beschäftigten der Firma Serco übernommen werden. – Herr Wagner, ich sage ganz klar: Mit dieser Situation gehen Sie ein hohes Risiko ein. Ich habe überhaupt nichts dagegen, und es ist auch völlig einvernehmlich, dass es viele Bereiche im Strafvollzug gibt, vor allem an der Peripherie, die ohne weiteres privatisiert werden können.Wie ich immer sage, die drei Ks, Küche, Kammer, Kiosk, und viele andere Dinge, die Sie genannt haben, können ohne weiteres von privaten Kräften wahrgenommen werden. Aber wenn es um den Kernbereich geht – das sind die drei S: Sicherheit, Schließen, Stationsdienst, wo es wirklich um die Arbeit an den Gefangenen, mit den Gefangenen auf der Station geht –, hört der Spaß der Privatisierung auf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es hat auch heute noch durchaus seine guten Gründe, dass das Grundgesetz festlegt, dass hoheitliches Handeln vor allem in seinen Kernbereichen nur von Personen wahrgenommen werden darf, die zum Staat in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treuverhältnis stehen, die also Beamte sind. Sicherlich hatte der Beamtenstatus zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Grundgesetzes noch eine grundsätzlich andere Bedeutung als heute in der Wahrnehmung nach außen.Aber auch heute ist es immer noch so, dass der Staat sich selbstverständlich eher auf diejenigen verlassen kann, denen er einen sicheren Arbeitsplatz bei einer grundsätzlich amtsangemessenen, dienstangemessenen Besoldung bietet, als auf diejenigen, die weder die Sicherheit des Arbeitsplatzes haben noch eine angemessene Besoldung, sondern die ein Drittel weniger verdienen. Es ist doch vollkommen klar, dass diese Kräfte anfälliger für Einflussnahmen sind, ohne dass ich einem Einzelnen damit irgendein Unrecht tun will. Aber

es ist völlig klar, dass sie anfälliger sind für Einflussnahmen von außen wie von innen.

Der Beamtenbund hat Ihnen das doch erst in der letzten Woche ins Stammbuch geschrieben und davor gewarnt, dass die Beamten – das kommt noch hinzu – im Konfliktfall ihre Knochen hinhalten müssen, während die privaten Bediensteten daneben stehen und nicht eingreifen können, weil sie keine exekutiven Befugnisse haben. Diese dürfen sie auch nicht haben. Sie können sich zwar verteidigen, sie können selbstverständlich auch Hilfe leisten, wenn z. B. ein Bediensteter von einem Gefangenen angegriffen wird. Aber bei Widersetzlichkeit, die nur mit Gewaltmaßnahmen vonseiten des Beamten gebrochen werden kann, dürfen die Privaten gar nicht eingreifen. Da sind die Beamten auf sich alleine gestellt. Wenn dann immer weniger Beamte da sind, gibt es auch immer weniger Leute, die diese Aufgaben wahrnehmen können.

Diese Grenze zwischen hoheitlichen Aufgaben und nicht hoheitlichen Hilfsdiensten darf in keinem Fall,wie wir finden, überschritten werden. Wir sehen gerade an dem von Ihnen aufgegriffenen Beispiel von Rockenberg – die bekannt gewordene Praxis des Absondens der Gefangenen durch private Werkmeister –, wie schnell das gehen kann. Es mag sein, dass das eine Praxis war, die sich über 20 Jahre eingeschliffen hat. Das wäre dann schon zu Zeiten des CDU-Justizministers Koch gewesen, zu dem der jetzige Ministerpräsident familiäre Beziehungen hat. Egal, wie lange diese Praxis ausgeübt wurde: Durch die Arbeitsgruppe im Ministerium, die im Zusammenhang mit Hünfeld abklären sollte, was privatisierbar ist und was nicht privatisierbar ist, wurde gesagt, dass Durchsuchungen auf jeden Fall Angelegenheiten der Beamten sind, weil sie einen hoheitlichen Eingriff darstellen. Nun kann man feinsinnige Unterscheidungen machen: Ist das Absonden bereits eine Durchsuchung oder nicht? Ein Suchen nach Gegenständen ist es auf jeden Fall.

Aber jenseits dessen:Was machen sie eigentlich, wenn bei dem Absonden tatsächlich ein verbotener Gegenstand gefunden wird oder die Sonde anschlägt und sie nachschauen müssen, ob ein verbotener Gegenstand da ist? Dann müssen sie doch noch durchsuchen.Wie soll das laufen? Soll der Private dann erst bei dem Beamten anrufen, damit er kommt? Bis dahin ist das Corpus Delicti verschwunden. Ist es dann nicht sinnvoller, zu sagen, dass das von vornherein eine hoheitliche Aufgabe ist?

Herr Minister, wenn es so klar gewesen wäre, dass das von den Privaten gemacht werden dürfte, warum haben Sie es jetzt untersagt? Warum haben Sie jetzt gesagt, dass es nicht mehr gemacht werden dürfte? Das geschah doch, weil wir uns im Ergebnis darüber einig sind, dass es eine hoheitliche Aufgabe ist.

Dieses Beispiel zeigt, dass Sie dabei sind, auch in der JVA Hünfeld eine Grenzüberschreitung zu begehen. Sie sind zumindest im Graubereich. In Teilbereichen sind Sie dabei, die Grenze zwischen dem hoheitlichen Handeln, das Beamten vorbehalten ist, und dem nicht hoheitlichen Handeln zu überschreiten. Sie haben z. B. vorgesehen, dass auf den Stationen in bestimmten Fällen ein Umschluss während der Mittagspause oder auch Sicherheitskontrollen der Zellen durch private Bedienstete vorgenommen werden dürfen. Da ist es tatsächlich so, dass wir dort zu einer Sicherheitsgefährdung kommen, wenn wir nicht besonders aufpassen.

Herr Kollege Dr. Jürgens, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich komme zum letzten Satz. – Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, wir hätten erst einmal mit dem unproblematischen Bereich der Privatisierung in Hünfeld angefangen. Das wäre vielleicht ein Anteil von 25 bis 30 % gewesen. So, wie Sie es machen, tragen Sie ein erhebliches Risiko, dass dort etwas schief geht.Wir werden sehr gut beobachten, wie das funktioniert. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Holler, CDUFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Regierungserklärung wird einmal mehr deutlich, dass die Entwicklung im hessischen Justizvollzug positiv ist. Herr Dr. Jürgens, ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie man es Ihnen noch recht machen kann.