Protocol of the Session on July 13, 2005

Deswegen sage ich Ihnen: Es geht um die Fragen, die ich in dem Beispiel genannt habe. Es geht aber auch um die Frage, wie mit den Ressourcen, auch den finanziellen Ressourcen, umgegangen werden soll. Es geht um die Frage, wie mit der Ressource Umwelt umgegangen werden soll.Vor allem geht es aber um die Frage, wie der Zusammenhalt in Deutschland organisiert werden soll und ob Zusammenhalt, Solidarität und Gerechtigkeit weiterhin Orientierungspunkte der Politik sein sollen oder ob diese Werte einem neoliberalen Menschenbild weichen sollen.Deswegen ist die Bundestagswahl,die ansteht,eine Richtungswahl. Wir haben die Hoffnung, dass wir die Menschen davon überzeugen werden, dass unser Konzept das richtige ist, um diese Gesellschaft zusammenzuhalten. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Schmitt, vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Geschäftsführer hatten verabredet, dass jetzt über die Anträge abgestimmt werden soll, die in verbundener Debatte behandelt wurden. Ich darf sie daher der Reihenfolge nach aufrufen.

Zunächst kommen wir zu Tagesordnungspunkt 87. Das ist der Antrag der Fraktion der SPD betreffend Schluss mit der Heuchelei – für Koch schlägt die Stunde der Wahrheit, Drucks. 16/4196. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Es folgt die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Steuervorschläge des Ministerpräsidenten der Besserverdienenden, Drucks. 16/3751. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU und der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das ist auch besser!)

Wir kommen damit zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Finanzplatz Frankfurt,

Drucks. 16/3788. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind die Mitglieder der Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der übrigen Fraktionen. Damit ist der Dringliche Entschließungsantrag angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 89: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend beabsichtigte Flucht der CDU-Fraktionsspitze aus Hessen, Drucks. 16/4199.Wer möchte diesem Antrag zustimmen?

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ihr wollt, dass Herr Jung hier bleibt! – Gegenruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD):Wir haben uns so an euch gewöhnt!)

Das taten die Mitglieder der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU und der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 91: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend sieben verlorene Jahre für Deutschland – Politikwechsel jetzt, Drucks. 16/4202. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind die Mitglieder der Fraktion der CDU.Wer stimmt dagegen? – Das taten die Abgeordneten der übrigen drei Fraktionen. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen.

Dann haben wir noch über Tagesordnungspunkt 116 zu beschließen. Das ist der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend neues Denken:Deutschland braucht den Politikwechsel jetzt.

(Beifall des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Das ist Drucks. 16/4234. Wer möchte diesem Dringlichen Entschließungsantrag zustimmen? – Das sind die Mitglieder der Fraktion der FDP. – Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU. Damit ist der Dringliche Entschließungsantrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der verbundenen Debatte über diese Initiativen angelangt. Wir fahren jetzt mit den Gesetzeslesungen fort.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Verlängerung befristeter Rechtsvorschriften und zur Änderung des Gesetzes über Volksabstimmung – Drucks. 16/4195 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion.Wer bringt den Gesetzentwurf ein? – Herr Staatsminister Wagner, das tun Sie. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bis jetzt hatten wir eine temperamentvolle politische Debatte. Bei dem, was ich Ihnen jetzt vortrage und damit vorlege, handelt es sich um einen parlamentarischen Routinevorgang.

Die Regierung Koch hat in der letzten Wahlperiode beschlossen, dass in Gesetzentwürfen der Landesregierung und in Rechtsverordnungen grundsätzlich eine Befristung auf fünf Jahre vorzusehen sei. Mit der Befristung soll eine effektive Kontrolle der Wirksamkeit gewährleistet werden.

Darüber hinaus hat das Kabinett am 14. Mai 2002 entschieden, dass alle befristeten Gesetze und Rechtsverordnungen von den Ressorts vor Ablauf ihrer Geltungsdauer evaluiert werden. Der Arbeitsgruppe „Verwaltungsvereinfachung“, die bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, wurde der Auftrag erteilt, bei der Evaluation der befristeten Rechtsvorschriften eine begleitende Kontrolle der Vorschriften durchzuführen. Das Hessische Ministerium der Justiz wurde mit der Federführung für die Sammelgesetzentwürfe zur Verlängerung der Geltungsdauer der Rechtsvorschriften betraut.

Meine Damen und Herren, ich lege Ihnen heute den Entwurf des Gesetzes zur Verlängerung befristeter Rechtsvorschriften und zur Änderung des Gesetzes über Volksabstimmung vor. Bei diesem Sammelgesetzentwurf geht es um zwölf Gesetze, die bis zum 31. Dezember 2005 befristet sind und deren Gültigkeit verlängert werden soll.

Der Entwurf sieht vor, dass das Gesetz über Volksabstimmung, bei dem auch inhaltliche Änderungen vorgesehen sind, und das Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid jeweils um sechs Jahre verlängert werden sollen. Damit soll erreicht werden, dass sämtliche hessischen Wahlgesetze zu demselben Zeitpunkt, nämlich zum 31. Dezember 2011, zur Verlängerung anstehen.

Die Gültigkeit des Hessischen Altenpflegegesetzes soll auf den 31. Dezember 2007 befristet werden, weil zum 1. Januar 2008 eine neue gesetzliche Regelung erfolgen wird. Dann soll ein hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesaltenpflegegesetz in Kraft treten.

Die Geltungsdauer des Hessischen Naturschutzgesetzes soll in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe „Verwaltungsvereinfachung“ nur bis zum 31.Dezember 2006 verlängert werden, da eine Novellierung dieses Gesetzes vorgesehen ist.

Bei sämtlichen anderen im Sammelgesetzentwurf enthaltenen Gesetzen soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2010 verlängert werden.

Alle in diesen Gesetzentwurf aufgenommenen Vorschriften wurden zuvor von den Ressorts evaluiert. Es wurde geprüft,ob sie noch erforderlich sind,und festgestellt,dass dies der Fall ist.

Das war meine kurze Einführung in diesen Gesetzentwurf.

Ich darf die Aussprache eröffnen und erteile Herrn Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wagner hat es gesagt: Der Gesetzentwurf sieht nur für das Gesetz über Volksabstimmung substanzielle Änderungen vor. Alle anderen Gesetze sollen unverändert verlängert werden. Ich werde mich deswegen im Wesentlichen auch auf die Vorschläge zur Änderung des Gesetzes über Volksabstimmung beschränken.

Im Wesentlichen sollen zwei Vorschläge der Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung übernommen werden. Genau aus diesem Grund ist es aber auch nicht ganz unproblematisch, so zu verfahren, wie die

Landesregierung es vorgeschlagen hat.Ich sage das mit aller Vorsicht.

Nicht nur gestern, sondern auch in der letzten Plenarsitzungsrunde und auch davor haben wir schon darüber gesprochen, dass sich der Verfassungsgeber im Augenblick nicht in der Lage sieht, die Vorschläge der Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung zu übernehmen. Deswegen läuft der Gesetzgeber, wenn er die Vorschläge übernimmt, die die Enquetekommission für den einfachen gesetzlichen Bereich gemacht hat, Gefahr, den Eindruck zu vermitteln, der Gesetzgeber wolle hier dem Verfassungsgeber vorgreifen.

Beim näheren Hinsehen ergibt sich allerdings, dass das im Grunde genommen nur im Hinblick auf eine Vorschrift problematisch ist, nämlich hinsichtlich der Änderung des § 1 des Gesetzes über Volksabstimmung, die Sie vorgeschlagen haben.

Nach der gegenwärtigen Verfassungslage kann eine Verfassungsänderung nur erfolgen, wenn sich dafür eine absolute Mehrheit hier im Landtag findet und das Volk in der nachfolgenden Volksabstimmung zustimmt. Eine andere Möglichkeit der Verfassungsänderung gibt es nicht.

Sie schlagen jetzt vor, in § 1 des Gesetzes über Volksabstimmung den Zusatz aufzunehmen, dass eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss,wenn die Änderung der Verfassung der Zustimmung des Volks bedarf. Das vermittelt den Eindruck, als gäbe es in Hessen eine Möglichkeit der Änderung der Verfassung, die nicht der Zustimmung des Volkes bedürfe.

In die Begründung des Gesetzentwurfs haben Sie hineingeschrieben, dass Sie dabei einen Vorschlag der Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung sozusagen im Vorgriff in das einfache Gesetz übernehmen wollen. In der Tat ist ein Bestandteil des Vorschlags der Enquetekommission, dass die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass der Landtag mit qualifizierter Mehrheit die Verfassung ändern kann, ohne dass eine Volksabstimmung danach folgen muss.

Allerdings wissen alle in diesem Haus, dass es sich dabei um einen der wesentlichen Dissenspunkte gehandelt hat, der mit dazu beigetragen hat, dass die Vorschläge der Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung gegenwärtig nicht umgesetzt werden können. Gerade aus Respekt vor dem Verfassungsgeber und vor der gegenwärtig geltenden Verfassung halte ich es für außerordentlich problematisch, jetzt schon sozusagen etwas im Vorgriff auf Änderungen der Verfassung zu machen, die wir noch gar nicht kennen.

Das ist auch in der Sache nicht erforderlich.Sollte sich der Verfassungsgeber tatsächlich zu einer entsprechenden Änderung der Verfassung in dieser Legislaturperiode, in der nächsten oder wann auch immer durchringen, ist der Gesetzgeber natürlich nicht daran gehindert, diese gesetzestechnisch relativ einfache Änderung vorzunehmen. Das kann nämlich relativ einfach über die Bühne gebracht werden.

Im Augenblick gibt es also keine Notwendigkeit und keinen inneren Zwang, eine solche Änderung aufzunehmen. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Ich halte es für falsch, das jetzt zu machen.

Ich bleibe bei dem, was ich in der Diskussion gestern über unseren Gesetzentwurf gesagt habe und was ich jetzt wiederhole: Dort, wo die Verfassung Vorgaben macht, sollte sich der Gesetzgeber auch an die Vorgaben halten

und nicht sozusagen im Vorgriff Vorschläge der Enquetekommission vorwegnehmen.

In dem anderen Bereich, den Sie vorschlagen, nämlich beim Abstimmungsverfahren, ist es allerdings anders, genauso wie es bei unserem Gesetzentwurf gestern der Fall war. Die Verfassung macht über das Verfahren in Bezug auf die Volksabstimmung keinerlei Vorgaben oder jedenfalls keine, die das betreffen, worüber wir jetzt gleich reden. Ich habe gestern betont, dass die Verfassung keinerlei Vorgaben über das Verfahren bei Volksbegehren und Volksentscheid macht, sodass wir beides, sowohl das, was Sie jetzt vorschlagen, als auch das, was wir gestern vorgeschlagen haben, durchaus jetzt schon umsetzen können, ohne mit der Verfassung in Konflikt zu geraten und ohne irgendwelche Vorschläge der Enquetekommission vorwegzunehmen. Das betrifft im vorliegenden Fall das Abstimmungsverfahren.

Es ist ja durchaus sinnvoll, wie ich finde, und das hatte der Landeswahlleiter in der Enquetekommission auch vorgeschlagen, dass für den Fall, dass mehrere Änderungen der Hessischen Verfassung gleichzeitig zur Abstimmung stehen, der Abstimmende die Möglichkeit haben soll, mit einem einfachen Ja im Paket allem zuzustimmen und mit einem Nein gegen alles im Paket zu stimmen, dass er aber auch selbstverständlich die Möglichkeit haben muss, einzelnen Änderungen der Verfassung seine Zustimmung zu geben oder diese eben auch zu verweigern. Diese vorgesehene Regelung ist aus meiner Sicht durchaus vernünftig.Wir haben im Zusammenhang mit der Verfassungsenquetekommission und der Diskussion, die wir in diesem Hause über die Hessische Verfassung geführt haben, mehrfach festgestellt, dass es erheblichen Reformbedarf gibt, der im Umfang und in den Einzelheiten von den Fraktionen unterschiedlich gesehen wird, dass es aber jedenfalls erheblichen Reformbedarf an der Hessischen Verfassung gibt. Es ist also nahe liegend, dass der Verfassungsgeber, wann auch immer, dazu kommt, die Verfassung nicht nur einzeln, sondern an mehreren Stellen tatsächlich zu reformieren.Dafür ein vernünftiges und handhabbares Abstimmungsverfahren vorzuhalten, das ist aus unserer Sicht durchaus vernünftig.

Deswegen werden wir uns vorbehaltlich der Äußerungen in der Anhörung aller Voraussicht nach diesem auch anschließen können, und zwar aus dem gleichen Grund, aus dem wir es für richtig halten, das Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid, so wie wir es gestern vorgestellt und diskutiert haben, zu ändern und nicht, wie es die Landesregierung vorsieht, unverändert zu übernehmen. Ich denke, wir können das gemeinsam in einer Anhörung besprechen und danach die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Danke sehr, Herr Dr. Jürgens. – Als Nächster hat Herr Posch für die FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Justizminister, Sie sind nach der sehr lebhaften Debatte, die eben stattgefunden hat, mit den Worten hier nach vorne getreten, es handle sich um einen parlamentarischen Routinepunkt.Ich sage Ihnen sehr deutlich für die

Liberalen: Für uns ist das kein parlamentarischer Routinepunkt;

(Beifall bei der FDP und des Abg. Norbert Schmitt (SPD))