Protocol of the Session on July 12, 2005

Herr Kollege von Hunnius, sowohl die für die Ausbildung zum Sozialassistenten bzw. zur Sozialassistentin maßgebliche Verordnung als auch die Verordnungen, die der Ausbildung in den anderen Assistenzberufen zugrunde lie

gen, werden derzeit überarbeitet. Unter anderem werden die Zugangsvoraussetzungen dabei angeglichen werden.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Werden sie nach oben oder nach unten angeglichen?)

Frau Kollegin Henzler will eine Zusatzfrage stellen. Sehe ich das richtig?

Frau Ministerin, werden die Zugangsvoraussetzungen nach unten oder nach oben angeglichen werden?

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Ja!)

Frau Kollegin Wolff, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin Henzler, das ist eine Frage, die mit Blick auf die unterschiedlichen Fächer bewertet werden muss. Derzeit ist es so, dass eine Zulassung erfolgt, wenn jemand in zwei Fächern die Note „befriedigend“ und in einem Fach die Note „ausreichend“ hat. Aber es wird zu bewerten sein, ob das beim Fach Deutsch ein hinreichendes Kriterium ist.

Frau Abg.Wagner stellt eine Zusatzfrage.

Frau Kollegin Wolff, Sie sind doch der Auffassung, dass in Hessen Qualität sozusagen das Markenzeichen sein soll. Ist es denn nicht Ihre Absicht,im Fach Deutsch,in dem sozusagen die grundlegende Kompetenz für alle anderen Kompetenzen vermittelt wird, die Anforderung an die Abschlussnote nach oben zu korrigieren? Sollte man nicht bessere Leistungen als „ausreichend“ für alle Assistenzberufe fordern?

Frau Kultusministerin, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin Wagner, grundsätzlich bin ich absolut Ihrer Ansicht, dass gerade das Fach Deutsch für diese Assistenzberufe besonders wichtig ist. Bei anderen Berufsbildern könnte es genauso richtig sein, einen Schwerepunkt bei Mathematik zu setzen. Wir werden bei der Vorlage und der Anhörung darauf achten.

Es ist keine Zusatzfrage mehr möglich.

Wir kommen zu Frage 438. Herr Abg. Posch, Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele BAT-Lehrkräfte müssen mit Beginn der Sommerferien den Gang zum Arbeitsamt antreten?

Frau Staatsministerin Wolff, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Posch, wie am Ende jedes Schuljahrs laufen auch zum Ende dieses Schuljahrs die befristeten BATVerträge aus. Parallel dazu läuft das Einstellungsverfahren für das kommende Schuljahr wie auch in den anderen Bundesländern weiter. Es werden also stets neue Arbeitsverträge abgeschlossen. Deren Zahl ändert sich permanent.

Dem Kultusministerium liegen deshalb keine präzisen Zahlen vor. Es gibt keine weitere Zahl über die hinaus, dass es sich um rund 500 Stellen handelt.

Frau Abg. Henzler stellt eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, können Sie eine Aussage darüber machen, wie viele derjenigen, die eine dieser 500 Stellen innehaben, eigentlich sicher mit einer Neueinstellung nach den Sommerferien rechnen können?

Frau Ministerin Wolff, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin Henzler, dazu kann ich mit Sicherheit keine Aussage machen.

In den letzten Jahren haben wir eine Erleichterung vorgenommen. Stellen, die extra zum Zweck der Vertretung für Kräfte eingerichtet wurden, die in Erziehungsurlaub sind, können nunmehr auch mit Beamten besetzt werden. Dadurch wird es möglich, dass junge Lehrkräfte, die eigentlich nur einen Vertretungsvertrag erhalten hätten, vor der Zeit mit einer Verbeamtung rechnen können.

Herr Kollege Posch stellt eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin,Sie sprachen von 500 Stellen.Meinten Sie damit 500 Stellen oder 500 Köpfe?

Frau Staatsministerin Wolff, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Posch, es trifft genau die Aussage zu, die ich Ihnen im ersten Anlauf gegeben habe:Angesichts der derzeitigen Fluktuation kann ich keine präzise Auskunft darüber geben, um wie viele Köpfe es sich dabei handelt.

Die letzte Frage für heute, Frage 439, stellt Frau Abg. Dörr.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie den Sachverhalt, dass der Internationale Bund in einem Schreiben an die Abgeordneten die drohenden Mittelkürzungen in der Reha-Förderung behinderter Jugendlicher und die nicht erfolgte Mittelfreigabe durch die Bundesagentur für Arbeit kritisierte?

Frau Staatsministerin Lautenschläger, Sie haben das Wort.

Frau Abg. Dörr, die Landesregierung betrachtet die nicht erfolgte Freigabe von Reha-Mitteln bei der Bundesagentur für Arbeit mit Sorge. Ein Grund dafür dürfte vermutlich auch der Streit über die Frage sein, wer für die berufliche Ersteingliederung zuständig ist, wer also diese Aufgabe tatsächlich wahrzunehmen hat. Während die Hessische Landesregierung stets die Auffassung vertreten hat, die Ersteingliederung sei auch nach In-Kraft-Treten des Kommunalen Optionsgesetzes originäre Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, vertrat die Bundesregierung zuerst eine andere Auffassung. Erst mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 4.Mai 2005 wurde die Bundesagentur für Arbeit entsprechend angewiesen. Ich zitiere:

Die Bundesagentur für Arbeit erbringt Teilhabeleistungen zur Berufsvorbereitung und Berufsausbildung nach § 100 Nr. 5 SGB III an alle bei den Agenturen für Arbeit bzw. Arbeitsgemeinschaften oder bei zugelassenen kommunalen Trägern gemeldeten erwerbsfähigen behinderten Hilfsbedürftigen im Sinne des SGB II aus Beitragsmitteln.

Das schließt dann auch die Zuständigkeit für die Berufsvorbereitung und die Berufsausbildung in reha-spezifischen Einrichtungen und entsprechende Maßnahmen mit ein.

Diese Rechtsauffassung wurde jetzt auch von der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt. Nach weiteren Gesprächen, die auch mit der Bundesagentur geführt wurden, gehe ich davon aus, dass nun zügig Mittel bereitgestellt werden und dort keine weiteren Verzögerungen auftreten.

Herr Abg. Dr. Jürgens stellt eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, die Kommunen, die optiert haben, haben 35 Millionen c Bundesmittel für die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen erhalten. Die Aufgabe haben sie nun an die Bundesagentur für Arbeit zurückgegeben, die Mittel wollen sie aber behalten. Halten Sie das für richtig?

Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Herr Abg. Dr. Jürgens, die Kommunen haben keine Aufgabe zurückgegeben. Ich habe Ihnen gerade eben noch einmal dargestellt, dass den Kommunen die Aufgabe nie übertragen wurde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat sich dieser Auffassung auch angeschlossen. Selbstverständlich müssen die 35 Millionen c dann auch zurückfließen. Das wurde in allen Gesprächen und im Übrigen auch während der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses,die letzte Woche stattgefunden hat,noch einmal klargestellt.

Frau Kollegin Schulz-Asche stellt eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gerade eben auf die Frage geantwortet haben,dass Sie der Meinung sind, dass die Kommunen die für die Reha-Maßnahmen erhaltenen Mittel zurückzugeben haben?

Frau Staatsministerin Lautenschläger, Sie haben das Wort.

Frau Abg. Schulz-Asche, die Mittel, die die Ersteingliederung betreffen, werden wieder zurückfließen. Das wurde zuvor vom Bundesministerium bzw. später dann über die Bundesagentur für Arbeit den Kommunen zugewiesen.

Diese Mittel werden natürlich den behinderten Menschen weiterhin zur Verfügung stehen. Deswegen werden sie in diesen Topf zurückfließen. Meines Wissens ist das völlig unstreitig.

Meine Damen und Herren, damit beenden wir heute die Fragestunde.

(Die Fragen 446, 447 und die Antworten der Lan- desregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 440 bis 445 und 448 sollen auf Wunsch der Frage- steller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)

Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 3 kommen, darf ich die neue Antragslage mitteilen. Soeben ist eingegangen und wurde verteilt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD

zu dem Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 4, Drucks. 16/4228. Er bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Ausführung des § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, Drucks. 16/4132. Dieser Änderungsantrag ist somit auf die Tagesordnung genommen.

Weiterhin ist auf Ihren Plätzen verteilt der Dringliche Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend nachhaltige Schulstrukturplanung in Hessen, Drucks. 16/4229. Dieser Dringliche Antrag wird Tagesordnungspunkt 112.

Der Entschließungsantrag unter Tagesordnungspunkt 45 und der Antrag unter Tagesordnungspunkt 19 sind zurückgezogen. Damit gibt es in der Schuldebatte zwei Initiativen weniger, aber auch eine Initiative mehr. Der neue Dringliche Antrag wird aufgerufen werden mit den Tagesordnungspunkten 44, 29, 30, 39, 43 und 85.