Protocol of the Session on July 12, 2005

In der Tat sollten wir hier über das Optionsrecht reden. Es ist durchaus offen, wie wir das in den Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr angehen. Denn das war damals einer der Kernpunkte im Konfliktlösungsbeitrag mit den Verbänden, sowohl mit der Architektenkammer, den Architektenverbänden als auch mit den Ingenieurkammern und den Verbänden dort. Man hat diese Wahlmöglichkeit eingeräumt und gesagt: Wenn schon eine Freistellung ermöglicht wird, dann könnt ihr als am Bau Beteiligte das Bauamt als Dienstleister nutzen, zahlt dafür, und lasst euch dafür einen Stempel geben.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Richtig, das soll auch so bleiben!)

Das ist noch nicht ausdiskutiert. Möglicherweise ist das eine kluge Entscheidung gewesen. Ich gebe auch offen zu: Das ist etwas, was auch in unseren Reihen noch weithin diskutiert wird. Ich habe gerade wieder am Wochenende mit Ingenieuren darüber gesprochen.Die haben gesagt,es gibt viele Argumente dafür, diese Wahlmöglichkeit unbefristet ins Gesetz zu nehmen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr gute Idee!)

Über diesen Punkt sollten wir also durchaus nochmals reden können.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gute Idee!)

Dem Ziel der Kontinuität will ich eindeutig zustimmen. Nach zweieinhalb Jahren dürfen wir nicht alles wieder neu machen. Trotzdem möchte ich hier mahnend den Finger heben und an alle gerichtet sagen: Das Baurecht ist insgesamt ein so kompliziertes Recht, ein Recht, bei dem wir die Freiheit an die Bürger gegeben und gesagt haben: Ihr müsst darüber entscheiden, wir ihr damit umgeht. – Dann müssen es die Bürger auch verstehen. Deswegen glaube ich, es ist aller Mühen wert, dass man sich in den nächsten Jahren – nicht heute und nicht morgen – wirklich einmal ernsthaft Gedanken darüber macht, wie man dieses Baurecht so formulieren kann, dass es derjenige, der es anwenden soll, auch versteht. Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt ist: In der Tat müssen wir wegen der Sachverständigenverordnung etwas ändern. Herr Schäfer-Gümbel, dabei bin ich Ihrer Meinung, dass wir hier in einen gewissen Zugzwang gekommen sind. Allerdings muss man den Ball auch einmal flach halten.

(Zuruf des Abg.Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Folgendes ist geschehen: Ehe man eine Verordnung formulieren konnte, musste das Gesetz beschlossen werden. Das war Ende 2002. Dann wurde zwischen dem Ministerium und der Ingenieurkammer der Entwurf einer Sachverständigenverordnung vordiskutiert. Das hat sich länger hinausgezogen, weil die Ingenieurkammer – also die andere Seite – mehr Zeit brauchte. Danach ist – das kann nun einmal geschehen – ein Sachbearbeiter erkrankt und später zu einer anderen Behörde gewechselt. Deswegen musste erneut mit der Diskussion begonnen werden.Mittlerweile ist diese Sachverständigenverordnung fertig. Derzeit wird sie in den Ressorts abgestimmt. Wir sollten uns zum Ziel setzen, dass sie zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tritt. Dann haben wir auch das gelöst.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede.

Ich komme zum Schluss. – Die sonstigen Änderungen, die mit der Hessischen Bauordnung verbunden sind, begrüßen wir ausdrücklich. Ich will nur ein Beispiel nennen: Bisher waren Gartenhütten nur dann baugenehmigungsfrei am Rande zum Nachbarn, wenn darin Kinderwagen untergestellt werden; die Realität aber hat gezeigt, dass dort normalerweise Rasenmäher und anderes Gartengerät steht. Das war durch die Bauordnung ausdrücklich ausgeschlossen. Deswegen ist es richtig, dass man heute nicht mehr vorschreibt, was in einer solchen Gartenhütte stehen darf. Wir werden diesen Gesetzentwurf wohlwollend begleiten – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Als nächster Redner hat für die FDP-Fraktion der Abg. Posch das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst nehme ich schon mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Stellungnahme der SPD heute etwas anders aussieht, als das in der vorigen Legislaturperiode der Fall war.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Damals hatte man den Eindruck: Wenn das Gesetz wird, was damals als Entwurf diskutiert wurde, dann werden in den betreffenden Bereichen künftig reihenweise die Häuser zusammenfallen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Einstürzende Neubauten!)

Insofern lässt die SPD-Fraktion heute hier eine sehr wohlwollende Darstellung erkennen.

(Zuruf des Abg.Volker Hoff (CDU))

Insofern kann ich dem zustimmen, was die Vorredner und insbesondere Herr Milde gesagt haben. Das, was eingeleitet worden ist – nämlich, etwas salopp gesagt, genehmigungsfreier zu bauen,als das in der Vergangenheit der Fall war –, hat sich bewährt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU)

Ich teile ausdrücklich die Auffassung: Wenn auch dieser Gesetzentwurf in Einzelfällen wieder Regelungsbedarf aufzeigt, so muss doch die Diskussion geführt werden, ob wir nicht gleichwohl langfristig strukturelle Änderungen angehen müssen. Wir müssen generell die Frage der Genehmigungsfiktion im Genehmigungsrecht diskutieren. Ich weiß, wie schwer das ist. Aber ich glaube, die Diskussion soll mit der jetzt vorgelegten Novelle noch nicht beendet sein. Die Frage, ob man nach gewissen Befristungen oder Zeitabläufen von einer Genehmigung ausgehen kann – also fingiert –, ist ein Grundsatz im Genehmigungsrecht,der langsam in das Bewusstsein der Menschen hineingebracht werden muss.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU)

Da geben wir uns keinen Illusionen hin. Häufig sind diejenigen die größten Regelungsnarren,die allenthalben bei politischen Veranstaltungen sagen, es müsse dereguliert werden. Das haben wir auch in der Vergangenheit erlebt.

Deswegen ist es in der Tat richtig, eine Diskussion mit den Betroffenen zu führen. Denn es hat keinen Sinn, Reformen im Baurecht – sei es das Bauplanungsrecht oder das Bauordnungsrecht – gegen die Beteiligten zu machen.

Wenn hier kritisiert wird, dass wir jetzt zweimal hintereinander über die HBO diskutieren, dann gebe ich den Ball an diejenigen zurück, die das initiiert haben. Die Rauchmelder wurden von denjenigen initiiert, die es jetzt beklagen, dass wir uns zweimal hintereinander mit der Hessischen Bauordnung befassen.

(Beifall bei der FDP)

Herr Schäfer-Gümbel, das hat beim besten Willen keinen Sinn.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da geht es um Menschenleben!)

Zum Optionsrecht. In der Tat ist es richtig, dass dies erst im damaligen Gesetzgebungsverfahren aufgekommen ist. Lassen Sie uns darüber sehr nüchtern diskutieren.

Ich weiß, von dem Wahlrecht wird ganz unterschiedlicher Gebrauch gemacht. Ich befürchte, ein unbefristetes Optionsrecht wird die Zahl derjenigen, die von der Wahlmöglichkeit zugunsten der Genehmigung Gebrauch machen,wieder vergrößern.Dann wäre das kontraproduktiv.

Ich meine, deswegen sollte man dieses Thema nochmals diskutieren. Ich neige zu dem Vorschlag, der jetzt von der Landesregierung vorgelegt worden ist, das erneut zu befristen, um in diesem Diskussionsprozess am Ball zu bleiben.

Die anderen Dinge: Herr Milde hat die Sachverständigenverordnung angesprochen. Krankheit entschuldigt vieles, aber irgendwann muss auch das auf den Weg gebracht werden; keine Krankheit dauert ewig.

(Beifall bei der FDP)

Ich sage das auch deswegen, weil wir natürlich ein Interesse daran haben, die Organisationen, die Sie bei der Sachverständigenverordnung benannt haben, in die Diskussion einzubeziehen. Aber das Argument rechtfertigt nicht, das auf die lange Bank zu schieben. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Im Übrigen sollten wir die Detailbestimmungen gemeinsam im Ausschuss diskutieren. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen, meine Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.Damit ist diese Aussprache geschlossen.

Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung, Drucks. 16/4194, dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur weiteren Beratung zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, es ist jetzt vorgesehen, dass wir die Beschlussempfehlungen abräumen. Ich darf Sie deswegen um Konzentration bitten, denn in einigen Fällen sind hier abweichende Voten vorgesehen.

Wir beginnen bei Tagesordnungspunkt 51 – und ich sage einmal für alle folgenden Tagesordnungspunkte, dass wir auf Berichterstattung verzichten können, wenn sich kein Widerspruch erhebt –:

Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU betreffend für Religionsfreiheit und Religionsunterricht – gegen einen staatlichen Zwangs-Werteunterricht – Drucks. 16/4003 zu Drucks. 16/3893 –

Wir erleichtern uns allen das Geschäft, wenn etwas mehr Ruhe herrscht.

Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest: Für diese Beschlussempfehlung hat die Fraktion der CDU gestimmt, der Rest des Hauses hat dagegen gestimmt, Enthaltungen waren keine dabei. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 52:

Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP betreffend Einführung eines gemeinsamen Religionsunterrichts in Hessen – Drucks. 16/4004 zu Drucks. 16/3925 –

Hier hat die FDP-Fraktion getrennte Abstimmung über die Punkte A.1 und A.2 beantragt.

(Widerspruch – Gegenruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schon richtig!)

Wer A.1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – GRÜNE und SPD. Wer möchte sich enthalten? – Niemand. Damit ist A.1 angenommen.

Wir stimmen ab über A.2. Wer möchte dem die Zustimmung geben? – CDU und SPD. Wer stimmt dagegen? – FDP und GRÜNE.Auch dieser Punkt ist angenommen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 53 auf: