Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion schließt sich der Einschätzung des Kollegen Lortz an, dass auch Politiker für ihre Arbeit eine angemessene Entlohnung verdienen. Schon jetzt ist ein Wechsel aus der Wirtschaft in diesen Landtag, aber auch in andere Parlamente nur sehr bedingt attraktiv, was man bei einem Überblick über die Berufsgruppen, aus denen die Abgeordneten in diesem Hause stammen,sehen kann.
Herr Kollege Lortz ist schon sehr ausführlich auf das zwischen uns verabredete Verfahren eingegangen und darauf, wie es zu diesem objektivierten Verfahren gekommen ist. Er hat auch darauf hingewiesen, dass das Verfahren damals unter anderem unter Mitwirkung des Steuerzahlerbundes erarbeitet worden ist.Als FDP-Fraktion wollen wir, wie alle anderen antragstellenden Fraktionen, genau das umsetzen, was wir gemeinsam verabredet haben.
Bei dem Betrag von 6.490 c, der sich aufgrund eines Verfahrens ergibt, das sich an der Einkommensentwicklung der Bevölkerung orientiert – auf Letzteres muss man angesichts der aufgeheizten Debatte außerhalb dieses Raums immer wieder hinweisen –, ist zudem im Ländervergleich zu berücksichtigen, dass wir in Hessen, anders als in anderen Bundesländern und im Bund, mit jetzt neu 525 c eine sehr moderate steuerfreie Pauschale haben.
Man muss sich einmal Folgendes anschauen. Die Bundestagsabgeordneten haben zu ihren 7.009 c zusätzlich eine steuerfreie Pauschale von 3.551 c. Im Bayerischen Land
tag gibt es eine steuerfreie Pauschale von 2.724 c.Auch in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern sind steuerfreie Pauschalen über 1.000 c festgelegt worden.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen – insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –, das eigentliche Problem ist nicht die Erhöhung der Diäten, die wir heute hier vornehmen wollen. Das eigentliche Problem ist die der Beamtenpension angeglichene Altersversorgung der Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Parlament. Da ist einiges nicht in Ordnung, und darauf haben wir als FDP-Fraktion schon immer hingewiesen.
Unser Selbstverständnis als Liberale ist es, dass die Eigenverantwortung der Bürger in allen Lebensbereichen gestärkt werden soll, so auch in der Altersversorgung.Von daher ist es unserer Meinung nach nur richtig, dass die Abgeordneten bereit sein müssen, eine Neuordnung der Versorgung zu erarbeiten,die sich insbesondere der Frage der selbstständigen, privaten Altersversorgung der Abgeordneten annimmt und dabei wahrscheinlich auch die Bezahlung der Abgeordneten auf eine Art Bezahlung für Freiberufler umstellt.
FDP und SPD haben schon im Jahr 2003 beantragt, zur Erarbeitung einer solchen Neustrukturierung der Altersversorgung eine unabhängige Kommission einzusetzen, bestehend aus Sachverständigen aus Wirtschaft, Rentenund Steuerverbänden sowie aus Finanzwissenschaftlern und Parlamentariern. Unserer Meinung nach hätte dies ein unabhängigeres und vor allem auch ein zügigeres Erarbeiten von Vorschlägen garantiert.
Die CDU-Mehrheit in diesem Haus hat das Präsidium des Landtags mit dieser Aufgabe beauftragt, und das Präsidium hat nun einmal – das wurde letztendlich von allen Fraktionen,inklusive der GRÜNEN,akzeptiert – die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen abgewartet, wo jetzt ein entsprechender Vorschlag des Parlaments beschlossen worden ist.
Wir haben nunmehr zwischen den Fraktionen vereinbart, dass uns die Landtagsverwaltung in nächster Zukunft eine Überprüfung der NRW-Vorschläge unter dem Gesichtspunkt vorlegen wird, auf welche Art und Weise diese Vorschläge auf die hessische Gesetzeslage angewendet werden könnten bzw. welche Änderungen entsprechend den NRW-Vorschlägen in Hessen vorgenommen werden müssten.
Wir erwarten die Vorschläge der Landtagsverwaltung in den nächsten Wochen, möglichst noch vor Beginn der sitzungsfreien Zeit, damit wir unmittelbar nach Abschluss der sitzungsfreien Periode mit den Beratungen zwischen den Fraktionen zur Neustrukturierung der Abgeordnetenversorgung beginnen können. Ziel der FDP-Fraktion in diesem Haus ist es jedenfalls, bis zum Ende dieses Jahres mit der Beratung dieser Vorschläge fertig zu werden.
Frau Präsidentin, ich kann zum Schluss kommen. – Ziel ist es, bis zum Ende dieses Jahres in den gesetzlichen Regelungen mehr Eigenverantwortung der Abgeordneten für ihre Altersversorgung zu verankern. Ich glaube, dass sich dann eine Diskussion wie die, die momentan in den öffentlichen Gazetten geführt wird,erübrigen wird.– Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon merkwürdig: Der Kollege Lortz schimpft auf die GRÜNEN, die noch gar nichts gesagt haben, und die Kollegin Beer spricht über ein Thema, das heute gar nicht auf der Tagesordnung steht.
Die Altersversorgung der Abgeordneten ist ein wichtiges Thema, keine Frage. Wir machen Druck, damit man dort zu Lösungen kommt. Nur, Frau Kollegin Beer, wenn Sie an anderen Stellen sagen, man müsse sich gut überlegen, was man macht, darf man bei der Diskussion über diese Frage keine Hektik ausbrechen lassen.
Ich denke, wir alle haben uns darauf verständigt, dass wir zu geeigneten neuen Regelungen in dieser Frage kommen und dass sie, wie es in solchen Regelungsfällen üblich ist, rechtzeitig fertig werden, sodass sie in der neuen Legislaturperiode wirksam sind. Alles andere wäre in der Sache daneben.
Zu dem Thema, das eigentlich ansteht, will ich kurz und knapp sagen:Wir GRÜNEN werden einem Beschluss, die Diäten zu erhöhen, heute nicht zustimmen, weil wir, ganz einfach gesagt, in diesem Jahr bereits eine Erhöhung der Diäten hatten.
Herr Kollege Lortz hat bereits darauf hingewiesen, dass das die Folge einer streitigen Entscheidung aus dem Jahr 2003 ist, als angesichts einer düsteren Zukunft, die die Landesregierung uns Hessen beschert hat,eine bereits beschlossene Diätenerhöhung drei Monate später ausgesetzt wurde. Damals hatten wir GRÜNEN verlangt und auch beantragt, die Erhöhung nicht nur auszusetzen, sondern zurückzunehmen. Angesichts der dauerhaften Einbußen, die den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung, egal in welcher Rolle sie waren, damals auferlegt wurden, hielten und halten wir es auch heute für nicht angemessen, wenn einzig die Abgeordneten des Landtags eine bessere Behandlung haben wollen. Sie werden sich daran erinnern, dass unsere damaligen Anträge – es waren mehrere – ein um das andere Mal abgelehnt wurden.
Selbst das Gesetz über die Ministerbezüge wurde so geändert – Herr Kollege Lortz, auch Sie werden noch davon wissen –, dass Einkommenserhöhungen für die Kabinettsmitglieder ausgeschlossen, nicht nur aufgeschoben wurden.
In der Folge dieser Entscheidung bewegen wir uns jetzt. Es gibt einen gemeinsam beschlossenen Rahmen im Abgeordnetengesetz. Nur Sie, die Sie jetzt diesen gemeinsamen Antrag gestellt haben, scheren aus diesem Rahmen aus. Ich darf Ihnen das noch einmal vorlesen. In § 5 Abs. 3 des gültigen Gesetzes heißt es:
Die Grundentschädigung nach Abs. 1 und die Auszahlbeträge nach Abs. 2 werden zum 1. Juli 2004, zum 1. Juli 2005, zum 1. Juli 2006 und zum 1. Juli 2007 nach jeweiliger Zustimmung des Hessischen Landtags an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils vom Juli des abgelaufenen Jahres gegenüber dem Juli des vorangegangenen Jahres eingetreten ist.
So weit der Gesetzestext. Insoweit ist auch die Vorlage Drucks. 16/4207 – der gemeinsame Antrag der drei Fraktionen – ein klein wenig irreführend; denn dort wird das Gesetz zwar zitiert, aber man hält sich nicht daran. Dort steht nämlich unter Bezugnahme auf den von mir gerade zitierten Paragraphen, dass eine Erhöhung beschlossen wird und dass sie zum 1. Januar wirksam werden soll.
Das ist nicht der Buchstabe des Gesetzes. Ich denke, darin sind wir uns einig. Jetzt frage ich mich:Warum machen wir das so? Wir machen das so, weil Sie dem Argument „zwei Erhöhungen in einem Jahr“ durchaus Bedeutung beimessen und sagen: Wir beschließen jetzt eine Erhöhung, lassen sie aber erst zum 01.01. des nächsten Jahres in Kraft treten.
Nur, meine Damen und Herren, warum machen wir das? Warum sagen wir nicht klipp und klar – darum haben wir Sie gebeten –: Wir haben in diesem Jahr bereits eine Erhöhung gehabt. Deswegen verzichten wir auf eine weitere. Im nächsten Jahr gelten die Bestimmungen des Gesetzes, wie wir es gemeinsam beschlossen haben.Wir prüfen und entscheiden dann im Sommer 2006, zum 1. Juli, über eine Erhöhung: ja oder nein?
Es ist bereits angeklungen: Sie wollen die Problematik fortsetzen. Sie wollen zum 01.01.2006 erhöhen und dann im Juli – das stand jetzt im Raum – sozusagen die nächste Erhöhung beschließen. Meine Damen und Herren, das kann doch nicht das Thema sein. Natürlich reden alle in der Republik gerne über Gehaltserhöhung und erhalten auch gerne welche,
und wir sagen dann, wir fassen einmal ins Auge, dass wir das zweimal machen wollen. Meine Damen und Herren, das Prinzip, dass natürlich auch Abgeordnete an der Einkommensentwicklung teilhaben müssen, ist doch überhaupt nicht strittig.
Wir haben dafür eine gesetzliche Grundlage sowie mehrere Entscheidungen, die hierzu gemeinsam von allen Fraktionen getroffen wurden. Insoweit waren wir uns einig.
Das Problem besteht jetzt darin, dass Sie – aus bestimmten politischen Gründen – aus diesem System ausgestiegen sind und jetzt leider den Weg zurück in den gemeinsam beschlossenen Rahmen nicht finden. Deshalb beschimpfen Sie uns – obwohl Sie diejenigen sind, die eigentlich etwas anders machen müssten, damit wir wieder gemeinsam über die Diätenerhöhung einig sind.
Vielleicht können Sie sich nachher noch korrigieren. Dann kommen wir auch wieder zusammen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anpassung der Diäten ist immer ein Thema mit großer Öffentlichkeitswirksamkeit. Das hat sich heute wieder in den vielen Interview-Anfragen zu diesem Thema gezeigt.
Es ist nicht nur die Boulevardpresse, die darüber schreibt. Ich will aber sehr klar und deutlich sagen: Das, was beispielsweise heute in der „Bild“-Zeitung steht – ein isolierter Vergleich der Diäten –, geht absolut am Thema vorbei.
Die Kollegin Beer hat schon darauf hingewiesen. Ich will in diesem Zusammenhang nur ein einziges Beispiel nennen: In Nordrhein-Westfalen wurde umgestellt. Dort gibt es keine Kostenpauschale mehr. Die Altersversorgung wird aus der Diät bestritten. Jetzt nehme ich deren Betrag für die Altersversorgung von 1.500 c einmal heraus – dann liegt die Diät in NRW bei 8000 c, um das als Vergleich deutlich zu sagen.
Das vor Augen kann man darüber vielleicht ein bisschen anders diskutieren.In der Öffentlichkeit muss man immer wieder klar sagen – auch das geht oft daneben –, und es muss deutlich werden: Die Grundentschädigung ist zu versteuern.
Meine Damen und Herren, wenn Steuerfreies und zu Versteuerndes in einen Topf geworfen werden, ist das nicht in Ordnung.
Meine Damen und Herren, zu Beginn dieser Wahlperiode haben wir einvernehmlich die objektive Grundlage für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung im Abgeordnetengesetz festgelegt. Ich betone auch für meine Fraktion: Auch Abgeordnete haben einen Anspruch auf Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Was der Kollege Kaufmann von den GRÜNEN sagt, macht im Grunde genommen deutlich, dass er daraus keinerlei Konsequenzen gezogen hat. Das muss man auch sagen.