Protocol of the Session on April 28, 2005

einer Verfahrensdauer von nur 22 Monaten wurde das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen, das mit einem Planfeststellungsantrag am 29. Januar 2003 begonnen hatte. Darauf dürfen wir durchaus stolz sein – siehe vergleichbare Verfahren. Mein Haus hat innerhalb von nur sechs Monaten, nachdem die Unterlagen von der Anhörungsbehörde dem RP Darmstadt übergeben worden waren, das Planfeststellungsverfahren durchgeführt und die Entscheidung vorbereitet.

Mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses könnte eigentlich der Bau der Halle beginnen, denn dieser Beschluss ist nach den Vorschriften des Luftfahrtverkehrsgesetzes sofort vollziehbar. Die beim VGH gegen den Beschluss bereits anhängigen Klagen entfalten daher, spitz betrachtet,keine aufschiebende Wirkung.Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann nur mit einem Eilantrag nach § 80 VwGO zum VGH erreicht werden. Ein solcher Eilantrag ist bereits vom BUND, dem Kreis GroßGerau und den Kommunen Raunheim, Rüsselsheim und Neu-Isenburg einschließlich zweier privater Kläger gestellt worden, wie Sie auch der Presse entnehmen konnten.

Der VGH wird im so genannten Eilverfahren – das ist eine aktuelle Information – sogleich im Hauptverfahren entscheiden, ob die Klagen Erfolg haben werden. Wir rechnen nach dem, was wir bisher wissen, mit einer Entscheidung des VGH Mitte Juni dieses Jahres – sowohl im Eilverfahren als auch in der Hauptsache. Das gibt uns dann Klarheit, sodass bei einem positiven Ausgang des Verfahrens mit dem Bau begonnen werden kann. Allerdings ist abzuwarten, welche Auflagen vonseiten des Naturschutzes kommen – Stichwort: Rodung, Stichwort: Vegetationsperiode.

Rückblickend hat auch dieses Verfahren gezeigt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren einen besonderen Stellenwert einnimmt. Nicht zuletzt die umfangreichen Anregungen von Bürgern,Verbänden und Fachbehörden haben zu der oben erwähnten Planänderung geführt, eine Änderung, mit der z. B. ein Teil des ursprünglich vorgesehenen Eingriffs in den Bannwald vermieden werden konnte. Die rund 150 Auflagen, die die Planfeststellungsbehörde – all das musste in einem kurzen Zeitraum bewältigt werden – mit der Zulassung verbunden hat, sind zum Teil ein Resultat dieser Öffentlichkeitsbeteiligung. Deswegen nehmen wir diese Beteiligung auch in allen anderen Verfahren so wichtig. Dabei handelt es sich um verschiedene Auflagen, bis hin zur Baulogistik und zur Betriebssicherheit des Flughafens.

Im Planfeststellungsverfahren zum kapazitiven Ausbau – manche sagen: das Hauptverfahren – wurde der grundlegende Verfahrensschritt der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits abgeschlossen. Die Planfeststellungsunterlagen sind bereits Mitte Dezember letzten Jahres an die Auslegungskommunen, die Fachbehörden, die Verbände und andere Dritte ausgeliefert worden. Sie lagen vom 17. Januar bis zum 16.Februar 2005 in insgesamt 57 Kommunen öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Die Unterlagen, die dort eingesehen werden konnten, haben sich gegenüber der Fassung, die im September 2003 eingereicht wurde, erheblich verändert. Die Zeit seit der Antragstellung ist dazu genutzt worden, die Unterlagen zu optimieren. Zunächst hat die Anhörungsbehörde, also das RP Darmstadt, unter Beteiligung der Fachbehörden und in Abstimmung mit meinem Haus die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit hin überprüft. Der dabei festgestellte Ergänzungsbedarf ist der Fraport im Februar 2004 mitge

teilt worden. Dabei handelte es sich insbesondere um die Beseitigung von Widersprüchen und um die Ergänzung bestimmter Pläne, Erläuterungen usw.

In der darauf folgenden Zeit haben auf Wunsch der Fraport verschiedene Besprechungen stattgefunden. Die Gespräche und die Stellungnahmen der Fraport haben letztlich dazu geführt, dass von einzelnen Nachforderungen abgesehen werden konnte und andere geändert wurden. Es wurden insgesamt etwa 15 % der Nachforderungen verändert oder ersatzlos gestrichen. Diese Änderungen sind Fraport im August 2004 mitgeteilt worden. Fraport hat daraufhin die Unterlagen überarbeitet und im September 2004, rund ein Jahr nach der Antragstellung, die vervollständigten Unterlagen bei der Anhörungsbehörde eingereicht. Sie sehen, welch eine große Intensität dieser Arbeit zugrunde liegt.

Nach einem weiteren Prüfdurchgang hat die Änderungsbehörde die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt. Dann wurden die Unterlagen gedruckt und ausgeliefert. Wir alle können uns noch an die Bilder erinnern, an das riesige Volumen der Unterlagen, die den Behörden zugeleitet wurden.

Meine Damen und Herren, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die beiden das Verfahren führenden Behörden, nämlich das RP und das Verkehrsministerium, eng zusammenarbeiten und sich untereinander abstimmen. Gerade in einem so komplexen Verfahren wie diesem kann eine sinnvolle Ermittlungstätigkeit der Anhörungsbehörde nur mit Blick auf die Erfordernisse der abschließenden Entscheidung erfolgen. Dies gilt im Übrigen auch für das Planfeststellungsverfahren als solches.

Sie werden daher verstehen, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen zu den von Ihnen angesprochenen Problemfeldern – Luftverkehrsprognose, Nachflugverbot und Ticona –, weder im Parlament noch öffentlich, machen kann. Die von der Fraport AG vorgelegte Luftverkehrsprognose – insoweit kann ich Ihnen natürlich Auskunft geben – wurde von der Interplan Consult GmbH München erstellt. Dieses Gutachten wird die Planfeststellungsbehörde unter Berücksichtigung der vorgetragenen Stellungsnahmen und Einwendungen würdigen.

Herr Kollege, die Fraktionsredezeit ist überschritten.

Ich brauche noch wenige Minuten. – Gleiches gilt im Übrigen für die von Ihnen angesprochenen Gutachten und Publikationen zum Nachtflugverbot und dergleichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Anbetracht der Zeit komme ich zum Schluss. Ich möchte Ihnen deutlich machen, dass wir dieses Verfahren – das ist in der Antwort auf die Große Anfrage umfassend nachzulesen – sehr genau, gesetzes- und verordnungstreu, sachlich und transparent bearbeiten, insbesondere auf die Anhörung, auf deren Ergebnisse und die Einwendungen Rücksicht nehmen und diese auch im Hauptverfahren entsprechend würdigen.

Wir werden am Ende des Verfahrens zu einem Vorschlag für einen Planfeststellungsbeschluss kommen, der auf dem fußt, was Sie als Landtag beschlossen haben, nämlich

auf der Änderung des Landesentwicklungsplans. So gesehen haben wir alle, die wir dieses Verfahren mit dem Ziel der Rechtssicherheit konsequent vorantreiben und das Verfahren im materiellen Bereich zu einem guten Ergebnis führen wollen, gemeinsam die Aufgabe, auch mit den Gremien zusammenzuarbeiten, die angesprochen worden sind, insbesondere mit dem Regionalen Dialogforum.

Herr Riege,ich will Ihnen abschließend sagen,weil Sie das kritisiert haben: Der Ministerpräsident war erst in der letzten Woche beim Regionalen Dialogforum. Er hat mit den Mitgliedern des Forums diskutiert und seine Positionen noch einmal dargelegt. Er hat dort deutlich gemacht, dass die Landesregierung auf der Basis des Mediationsverfahrens im Interesse einer breiten Zustimmung eine Güterabwägung vornehmen und dieses Verfahren hoffentlich zu einem guten Ende führen wird.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abg. Kaufmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es der sehr verehrte Herr Kollege Dr. Jung nicht mehr hören kann, das ist heute sicherlich nicht die letzte Diskussion über dieses Thema. Wenn der Herr Staatsminister in dieser Angelegenheit weiterhin so viel Wunschdenken verbreitet, wie er es eben gerade wieder getan hat, dann wird man immer wieder etwas dazu sagen müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU))

Zunächst eine kleine Anmerkung. Herr Minister Dr. Rhiel, Sie haben klar gesagt, dass Ihr Ministerium und das Regierungspräsidium gemeinsam mit Fraport die Planfeststellungsunterlagen komplettiert und widerspruchsfreier gemacht haben.Ich kann dazu nur sagen:Es war ein ganz ein faires Verfahren versprochen. Andere Antragsteller würden sich „von“ schreiben, wenn ihnen die Behörden derart entgegenkämen, wie das bei Fraport offensichtlich der Fall ist. Aber gut, man kann sagen, das Land ist Miteigentümer von Fraport und hat deshalb ein besonderes Interesse.

Herr Minister Rhiel, viel interessanter ist, dass Sie gesagt haben, in wenigen Wochen sollen die LEP-Unterlagen fertig sein. Sie wollen – das ergibt sich aus Ihren Worten – mithilfe des Landesentwicklungsplans ganz präzise die Varianten vorschreiben, die es werden sollen. Dazu kann ich nur sagen: Ich begrüße es außerordentlich, dass die Landesregierung weiterhin nicht in der Lage ist, aus Gerichtsurteilen die richtigen Schlüsse zu ziehen. Sie haben etwas Ähnliches nach unvollkommener Abwägung schon einmal getan, indem sie versuchten, in den Regionalplan Süd eine Vorgabe hineinzuschreiben. Der VGH hat kurz und bündig gesagt: Damit ist der Regionalplan Süd nichtig. – Sie werden sich erinnern. Der Plan wurde erneut in Kraft gesetzt, alle möglichen Dinge wurden geändert, und das, was Sie hineinschreiben wollten, wurde herausgestrichen.

Für derartige Fälle haben Sie mittlerweile das Gesetz geändert. Das weiß ich. Aber auch Sie wissen doch, dass

man, wenn man ein Vorhaben in einen übergeordneten Plan – insbesondere in einen, der für das gesamte Land gilt – parzellenscharf hineinschreiben will, die gleichen Hürden wie in einem Planfeststellungsverfahren überwinden muss, nämlich eine Abwägung im Detail durchzuführen.

Der Herr Staatsminister hat gesagt, die Abwägungsgutachten seien „auf gutem Wege“. Ich darf daran erinnern: Wir haben im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr ausgiebig darüber diskutiert. Es gibt ein Gutachten des TÜV Pfalz,in dem die Frage der Absturzwahrscheinlichkeit diskutiert wurde. Dazu gibt es jetzt neue Unterlagen, auch vom TÜV Hessen. Der entscheidende Punkt ist aber die Frage, was passiert – immer unterstellt, man würde die Landebahn dort planen –, wenn nichts passiert, d. h., wie sind der ordnungsgemäße Betrieb einer Landebahn Nordwest und eines Chemiebetriebs parallel denkbar? Der TÜV hat ausdrücklich verlangt, dass dies nachvollziehbar nachgewiesen werden muss. Dabei ist die Hindernisfreiheit übrigens nur ein Kriterium. Andere Kriterien kommen hinzu.

Ein solches Gutachten müssten Sie haben, wenn Sie die LEP-Abwägungsentscheidung abschließend treffen wollen.Erklären Sie diesem Hause doch einmal,wie Sie zu einem Gutachten kommen wollen, das die Übereinstimmung zwischen einem möglichen Landebahnbetrieb und dem Betrieb einer Chemiefabrik darstellt, wenn es keinen Gutachter gibt, der den Chemiebetrieb bisher überhaupt untersucht hat. Das ist doch gar nicht möglich.

Herr Staatsminister, insoweit ist das, was Sie hier an Fristen angegeben haben, schönes Wunschdenken. Das mögen Sie behalten, aber das wird Sie in der Sache nicht weiterbringen. Denn es ist eine der entscheidenden Stellen, an denen sich zeigen kann, dass es nicht geht – dass man nicht gleichzeitig eine Chemiefabrik innerhalb des Anflugbereichs betreiben und darüber hinaus dort auch noch eine Landebahn hineinbauen kann, sondern dass man dort andere Regeln braucht.

Ich möchte jetzt gar nicht die Vielfalt der anderen ungelösten Probleme nennen. Aber die Anzahl der Einwendungen und auch die Qualität vieler Einwendungen – sicherlich nicht aller – hat Ihnen bereits gezeigt, was im Planfeststellungsverfahren auf Sie zukommt.

Wenn Sie einen Landesentwicklungsplan so präzise festlegen wollen, dass Sie das tatsächlich auch bindend für die nachgeordneten Planungsebenen hineinschreiben können, dann müssen Sie diese Qualität erreichen. Das wird Ihnen nicht gelingen. Deswegen kann man das in aller Ruhe abwarten. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Walter, SPDFraktion.

Herr Präsident! Herr Wirtschaftsminister, ich muss das hier nicht polemisch machen, da wir uns beide den gleichen Ausgang dieses Verfahrens wünschen, nämlich dass diese Bahn gebaut wird.

Allerdings bitte ich Sie zu einem Punkt noch um eine Stellungnahme.Wir haben schon angekündigt,dass wir es mit

tragen und für einen guten Weg halten, dass Sie das Landesplanungsgesetz so verändern,dass der Landesentwicklungsplan hier vom Parlament mit Zustimmung versehen werden muss, bevor er in Kraft tritt.

Herr Kaufmann hat Recht. Wenn Sie nun in der Tat die konkrete Bahnvariante – –

Herr Kollege Walter, gestatten Sie Zwischenfragen? Frau Schulz-Asche möchte Sie fragen.

Nein, allenfalls nachher. Ich möchte erst sagen, was Thema ist.

Herr Wirtschaftsminister, wenn Sie die konkrete Bahnvariante in den Landesentwicklungsplan hineinschreiben, dann müssen wir als Parlament den gesamten Abwägungsvorgang, der in Ihrem Hause vorgenommen wird, nachvollziehen. An dieser Stelle weise ich nochmals darauf hin, dass es nicht möglich sein wird, dass die gesamten Abwägungen in Ihrem Hause vorgenommen werden, wir dann den Landesentwicklungsplan auf den Tisch bekommen und relativ schnell unsere Zustimmung erklären. Das kann nicht funktionieren.

Sie wissen, bei dieser Abwägung ist es nicht mit einigen Schreiben, die die Argumente dafür und dagegen enthalten, getan. Liebe Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, vielmehr werden wir uns die erhebliche Arbeit machen müssen, jedes Gutachten – nicht jedes, aber die zentralen Gutachten ganz genau anzuschauen und sie auch nachzuvollziehen.

(Zustimmung bei der FDP)

Herr Wirtschaftsminister, das heißt, wir werden auch darauf angewiesen sein, dass die Fachleute, möglicherweise sogar die Sachverständigen, uns diese Gutachten darstellen. Ich glaube, das ist nicht ganz falsch. Ihr Vorgänger nickt an dieser Stelle.

Jetzt sehe ich folgende Gefahr. Wenn das gesamte Abwägungsverfahren in Ihrem Hause zu Ende geführt worden ist – Herr Kaufmann hat dies zu Recht eingewandt –,dann wissen wir noch überhaupt nichts über Seveso II; wir wissen zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch nicht, wie es mit dem Flughafensystem Frankfurt-Hahn aussieht, das ja beim Thema Nachtflugverbot eine nicht gerade untergeordnete Bedeutung hat, um es etwas vorsichtig zu formulieren.

Angesichts all dieser Schwierigkeiten und Imponderabilitäten hat der Kollege Posch Recht.Der Weg ist uns schon klar, aber wir hätten gerne an der einen oder anderen der zentralen Stellen eine etwas deutlichere Aussage.

Deshalb die Bitte an Sie, Herr Wirtschaftsminister, nochmals Stellung dazu zu nehmen, damit wir als Parlament in diesem Verfahren – das möglicherweise noch ein bisschen länger dauert, als Sie und wir alle hoffen, wir vielleicht eher befürchten als Sie – nicht irgendwann einmal unter dem Zeitdruck stehen, das komplette Verfahren relativ schnell nachvollziehen zu müssen.Wie stellen Sie sich vor, zum einen mit diesen Imponderabilitäten umzugehen, zum zweiten uns als Parlament in diese Abwägungsvorgänge einzubeziehen? Damit nicht nachher eine erhebliche Verzögerung dadurch entsteht, dass wir, wenn wir unserer Verantwortung als Abgeordnete gerecht werden, sa

gen müssen: Leute, wir müssen uns mit den drei, vier zentralen Gutachten relativ lange und intensiv beschäftigen können und auch relativ eingehend Zeit haben, mit den Sachverständigen zu sprechen. – Herr Minister, wenn Sie dazu noch etwas sagen können.

Herr Kollege Walter, es war noch die Frage der Kollegin Schulz-Asche, die Sie beantworten wollten.

Bitte, Frau Kollegin.

Herr Kollege Walter, Sie sagten als ersten Satz – dazu habe ich mich gemeldet –, dass Sie den Ausbau des Flughafens begrüßen. Da wollte ich Sie fragen, ob diese Position mit dem SPD-Landratskandidaten im Main-TaunusKreis abgestimmt ist.

(Zurufe von der CDU und der FDP – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Diese Frage kann man stellen!)

Herr Kollege Walter.