Mit dem jetzt eingebrachten Entwurf für das dritte Verwaltungsstrukturreformgesetz werden sich dann insgesamt vier Gesetze schwerpunktmäßig mit dieser Frage auseinander gesetzt haben. Die Verwaltungsstrukturreform wird nunmehr einen gewissen vorläufigen Abschluss finden.
Ich möchte allerdings ausdrücklich sagen, dass das nicht ausschließt, dass der dynamische Prozess der Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen der Landesverwaltung fortgesetzt wird. Dabei denke ich insbesondere an die Einführung der kaufmännischen Buchführung und die Einführung der verschiedenen Arten der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung.
Der Abbau von Aufgaben und die Straffung der Behördenorganisation sind der Schwerpunkt des jetzt eingebrachten Entwurfs des dritten Verwaltungsstrukturreformgesetzes. Ich will aber auch in Erinnerung rufen, dass das der erste Endpunkt einer insgesamt doch sehr breit angelegten Verwaltungsstrukturreform ist.
Das erste Verwaltungsstrukturreformgesetz, das noch unter der Regierung Koch/Wagner im Jahre 2002 verabschiedet wurde, eröffnete die Möglichkeit der Eingliederung der Sonderbehörden in die Regierungspräsidien, den Abbau der Widerspruchsverfahren in, man höre und staune, insgesamt 83 Rechtsbereichen, den Abbau bei den Einvernehmens- und Benehmensregelungen und die Delegation von Aufgaben auf nachgeordnete Behörden.
Das zweite Verwaltungsstrukturreformgesetz war insbesondere ein Strukturreformgesetz hinsichtlich der Standorte.
Das dritte Gesetz, das sehr eng mit der Reform der Verwaltungsstruktur verwoben ist, ist das Kommunalisierungsgesetz. Es ist erst in diesem Jahr in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde ein lange vorgetragener Wunsch des Hessischen Landkreistags erfüllt. Insgesamt wurden dadurch 1.700 Bedienstete des Landes in die Verantwortung der kommunalen Familie überführt. Das geschah selbstverständlich unter Berücksichtigung des Konnexitätsprinzips. Gleichzeitig wurden staatliche Aufgaben in Form der Aufgabenerledigung auf Weisung bzw. als Auftragsaufgaben an die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte delegiert.
Die drei genannten Gesetze waren zur Erringung von Schönheitspreisen, wie das Herr Staatsminister Bouffier einmal nannte, nicht geeignet.Außerdem ist das Interesse der Bürger an Veränderungen der Struktur der Landesverwaltung vergleichsweise gering. Das muss man zugestehen. Trotzdem sind diese Reformanstrengungen unabdingbar notwendig. Der Bürger erwartet zu Recht, dass die Verwaltung effizient und kostengünstig arbeitet. Bürokratieabbau eignet sich nicht für politische Sonntagsreden. Bürokratieabbau ist vielmehr ein harter und steiniger Weg, auf dem viele Hürden überwunden werden müssen.Wenn man einen Vergleich zum Sport zieht,muss man sagen: Das Beschreiten dieses Wegs eignet sich eindeutig nicht zur Kür. Es gehört zum Pflichtprogramm.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Oh! Die Noten werden auch nicht so gut ausfallen! Eine 5,9 wird es nicht geben!)
Das politische Spektakel, das die rot-grüne Opposition bei der Beratung jedes der bisher verabschiedeten Reformgesetze veranstaltet hat, haben wir so gut überstanden, weil sich in der heutigen Zeit Fundamentalopposition gegen notwendige Reformen nicht auszahlt.
Das wird vom Bürger auch zunehmend als das empfunden, was es in Wirklichkeit ist, nämlich als politischer Klamauk.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie sollten sich einmal einen anderen Textbaustein überlegen!)
Herr Kollege Frömmrich, dafür stehen Sie besonders, Sie ganz persönlich. Ihre bisherigen Einlassungen deuten darauf hin,dass Sie hoch motiviert sind,diesen politischen Klamauk auch im Rahmen der Beratung des Entwurfs für ein Drittes Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform fortzusetzen.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mir liegt etwas auf der Zunge, aber das sage ich nicht, das verschlucke ich lieber!)
Frau Hofmeyer hat einen „eklatanten“ Beitrag geleistet. Das war schon sehr bemerkenswert. Sie verwies auf Bayern. Meine Damen und Herren, wir sind nicht dafür verantwortlich, dass Sie in Bayern so wenige Sozialdemokraten als Ansprechpartner haben. Trotzdem sollte die Qualität der Aussagen stimmen.
Es trifft zu, dass der Freistaat Bayern vor etwa 30 Jahren das Widerspruchsverfahren abgeschafft hat. Vor etwa 29 Jahren hat er das Widerspruchsverfahren dann wieder eingeführt. Es trifft aber auch zu, dass der Freistaat Bayern die Widerspruchsverfahren im Ausländerrecht gänzlich abgeschafft hat. Es ist auch wahr, dass in einem Regierungsbezirk des Freistaats Bayern sämtliche Widerspruchsverfahren abgeschafft wurden, allerdings als Pilotprojekt. Das ist also viel weitgehender als das, was wir im Land Hessen vorhaben. Das sollten Sie zumindest der Ehrlichkeit halber hinzufügen.
Falls Sie es aus den eben von mir angeführten Gründen nicht gewusst haben sollten, dann sollten Sie es wenigstens jetzt zur Kenntnis nehmen, nachdem ich Ihnen das nun gesagt habe.
In aller Gelassenheit kann ich Ihnen gute Verrichtung wünschen, falls Sie den politischen Klamauk fortsetzen wollen.
So viel wollte ich zur Erläuterung des bisher vorliegenden Gesamtpakets zur Verwaltungsstrukturreform in Hessen sagen. Der von der Landesregierung heute eingebrachte Entwurf für das Dritte Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform ist, wie gesagt, das vierte Gesetzesvorhaben, das einen gewissen, zumindest vorläufigen, Abschluss der breiten Verwaltungsstrukturreform in Hessen darstellt.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es ist das dritte Gesetzesvorhaben! Haben wir mit dem vierten Gesetzesvorhaben etwas versäumt?)
Dieses Gesetzesvorhaben wird zu Recht jetzt schon als RP-Gesetz bezeichnet. Denn Kern- und Ausgangspunkt sind die notwendige Änderung der Gesetze, eine umfassende Gesamtkonzeption, eine Aufgabenreduzierung und Neuorganisation der Regierungspräsidien. Das ist damit verbunden.
An dieser Stelle möchte ich in Erinnerung rufen, dass die Umsetzung der in dem Wahlprogramm der CDU für das Jahr 1999 erhobenen Forderung nach Abschaffung der Regierungspräsidien damals an dem Nein unseres Koalitionspartners FDP gescheitert war.
Die FDP hatte damals bekanntlich eine Stärkung der Regierungspräsidien gefordert. Wie sich das gehört, wurde dann ein Kompromiss gefunden. Demzufolge wurden die Regierungspräsidien erhalten, es erfolgte jedoch eine vergleichsweise überproportionale Steigerung der Effizienz deren Arbeit. Das soll nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf maximal realisiert und umgesetzt werden. Im Rahmen und auf der Grundlage einer umfassenden Aufgabenkritik haben die Regierungspräsidien Vorschläge zur Neuordnung der Aufgaben vorgelegt. Herr Kollege Frömmrich, ich gehe davon aus, dass Sie zumindest die Begründung des Gesetzentwurfs gelesen haben. Diese Vorschläge wurden vom Kabinett weitgehend gebilligt.
Die Vorschläge sind in jeder Beziehung bemerkenswert. Demzufolge sollen nach Aufhebung des Rahmenorganisationsplans organisatorische Änderungen von den Regierungspräsidien in eigener Zuständigkeit durchgeführt werden können. Die Regierungspräsidien werden sich, wie gesagt, in eigener Zuständigkeit auf insgesamt acht Abteilungen und 76 Dezernate reduzieren. Das ist eine wahrlich bemerkenswerte,weil einmalige Aktion im Land Hessen.
Auch das Einsparungsziel ist außerordentlich bemerkenswert. Es wird mit etwas über 900 Stellen beziffert. Unser Ziel,während dieser Legislaturperiode auf der Grundlage des Zukunftssicherungsgesetzes insgesamt 9.700 Stellen einzusparen, lässt sich nicht allein durch die Verlängerung der Arbeitszeit realisieren. Es lässt sich auch nicht ausschließlich durch die Privatisierung von Aufgaben errei
chen. Vielmehr brauchen wir dazu auch die von uns durchgeführte umfassende Strukturreform der hessischen Landesverwaltung. Insgesamt wird in etwa die Änderung von 25 Gesetzen und Verordnungen erforderlich werden. Das reicht vom Hessischen Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung, dem HSOG, dem Hessischen Beamtengesetz, dem Hessischen Reisekostengesetz, dem Hessischen Personalvertretungsgesetz, dem Hessischen Landesplanungsgesetz bis hin zum Hessischen Jagdgesetz und Hessischen Fischereigesetz.
Die ursprünglich beabsichtigte generelle Abschaffung der Widerspruchsverfahren wurde aufgrund der Ergebnisse der Regierungsanhörung modifiziert. Generell sollen jedoch die Widerspruchsverfahren bei Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Ausländergesetz, dem Unterhaltsgesetz sowie dem Bundesvertriebenengesetz abgeschafft werden. Die Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Landräte, Kreisausschüsse, Oberbürgermeister und Magistrate von Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern wurde bisher devolutiert, also der nächsthöheren Instanz zur Entscheidung übergeben.
Dort war eine umfassende Einarbeitung in den Einzelfall erforderlich. Trotzdem – das ist ein entscheidender Vorgang – blieb die Ausgangsbehörde diejenige, die den Fall gegebenenfalls vor dem Verwaltungsgericht zu vertreten hatte.Am Ende ergaben sich auch daraus Doppelarbeiten und Unwirtschaftlichkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die genannten Behörden verfügen meines Erachtens über genügend Sachverstand, auch juristischen Sachverstand, dass sie in der Lage sind, gerichtsfeste Bescheide zu erlassen. Es kann durchaus davon ausgegangen werden, dass die Ausgangsbescheide mit noch größerer Sorgfalt als bisher bearbeitet werden, nach dem Motto: Je besser der Bescheid, desto geringer die Wahrscheinlichkeit eines Widerspruchs. – Man kann Verwaltungsmitarbeitern vieles nachsagen. Dass sie sich aber vorsätzlich zusätzlich Arbeit einkaufen, ist eher unwahrscheinlich.
Wir werden eine Anhörung unter Federführung des Innenausschusses haben, an der noch drei weitere Ausschüsse beteiligt sein werden. Heute Abend soll festgelegt werden, wer anzuhören ist, und auch die Regularien. Ich bin sehr gespannt, ob es diesmal gelingen kann, bei einem für das Land so wichtigen Gesetz politischen Klamauk außen vor zu lassen, an der Sache orientiert zu debattieren
und etwas zu tun, was diesem Land seit vielen Jahrzehnten vorenthalten wurde, nämlich eine effiziente, bürgerfreundliche und kostengünstige Verwaltung für die Bürger im Lande Hessen zu schaffen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Haselbach. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.Ich stelle fest,dass wir damit am Ende der Aussprache in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform sind.
Der Gesetzentwurf soll dem Innenausschuss, federführend, überwiesen werden. Mitberaten sollen der Hauptausschuss, der Umweltausschuss und der Rechtsaus
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG) – Drucks. 16/3879 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung legt Ihnen das Hessische Ausführungsgesetz zum Tierische NebenprodukteBeseitigungsgesetz vor, zugegebenermaßen ein etwas komplizierter Name. Aber wir übernehmen hier die Formulierung.
Die Europäische Verordnung Nr. 1774 vom 3. Oktober 2002 ist am 23.April 2003 in Kraft getreten. Hiermit werden Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte Nebenprodukte neu geregelt. Die Verordnung ersetzt die bisherigen Vorschriften.
Herr Minister, darf ich Sie einen Moment unterbrechen? – Ich möchte bitten, dass in der Mehrheitsfraktion etwas mehr Ruhe einkehrt, damit der Herr Minister von allen gehört werden kann.
Es geht bei diesem wichtigen Gesetz um die Beseitigung von Tierkörpern verendeter oder getöteter Tiere, Schlachtabfällen, sonstigen tierischen Geweben und Lebensmitteln tierischen Ursprungs, was meiner Meinung nach auch geregelt werden muss. Mit In-Kraft-Treten dieser europäischen Regelung ist hier unmittelbar europäisches Recht gegeben. National war bisher das Tierkörperbeseitigungsgesetz hierfür zuständig. Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, dieser EU-gemeinschaftlichen Vorschriften ist das Tierkörperbeseitigungsgesetz außer Kraft gesetzt worden. Das bedeutet, dass wir in Hessen unsere Regelungen anpassen müssen. Hierzu dient der hier vorgelegte Gesetzentwurf.