Protocol of the Session on April 26, 2005

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 61. Plenarsitzung am 22. Februar 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge waren dem Ausschuss am 19.April 2005 vom Präsidenten direkt überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat hierzu eine schriftliche und in seiner Sitzung am 14. April 2005 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.

Am 20.April 2005 hat sich der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst erneut mit dem Gesetzentwurf und mit den

Änderungsanträgen befasst und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu der eben genannten Beschlussempfehlung gekommen.

Zuvor war über die Änderungsanträge in Einzelabstimmungen befunden und waren mit unterschiedlichen Stimmenverhältnissen die Punkte der Änderungsanträge Drucks. 16/3850 und 16/3861 abgelehnt, die des Änderungsantrags Drucks. 16/3891 angenommen worden.

Der Änderungsantrag Drucks. 16/3850 wurde mit folgenden Stimmenverhältnissen abgelehnt: Nr. I.1 bis 7 und II: CDU, SPD gegen FDP, Stimmenthaltung BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Nr. I.8 und 9: CDU gegen FDP, Stimmenthaltung SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Änderungsantrag Drucks. 16/3861 wurde mit folgenden Stimmenverhältnissen abgelehnt: Nr. I.1: CDU gegen SPD, Stimmenthaltung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Nr. II.1 und 3: CDU gegen SPD, FDP, Stimmenthaltung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nr. II.2: CDU, FDP gegen SPD, Stimmenthaltung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Im Änderungsantrag Drucks. 16/3891 wurden die einzelnen Nummern mit folgendem Stimmenverhältnis angenommen: Nr. 1: CDU gegen FDP, Stimmenthaltung SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nr. 2 a: CDU gegen SPD, FDP, Stimmenthaltung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nr. 2 b und c: CDU, FDP, Stimmenthaltung SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Als erster Redner hat sich die Landesregierung in Person des Herrn Staatsministers Corts gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst eine grundsätzliche Feststellung treffen.Die entscheidende Zielsetzung,die dieser Gesetzentwurf verfolgt, nämlich den Hochschulen wesentlich erweiterte Rechte bei der Auswahl von Studierenden einzuräumen, wird von allen unterstützt. Die Anhörung hat bestätigt,dass dies ein richtiger Weg ist,um die Hochschulen in die Lage zu versetzen, besser motivierte Studenten zu finden und sich mit ihrem Ausbildungsprofil dem Wettbewerb zu stellen. Dieser Wettbewerb ist keineswegs einseitig, denn auch die Studierenden sind durch diese grundsätzliche Neuorientierung der Auswahlverfahren in die Lage versetzt, sich die Hochschulen ihrer Wahl nach deren Profil und Leistungsfähigkeit auszusuchen.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, weil mir scheint, dass in der bisherigen Diskussion der Blick nur auf die erweiterten Auswahlrechte der Hochschulen gerichtet wird und dabei die erweiterten Rechte der Studierenden zu wenig Beachtung finden. Weil Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, aus diesem Hinweis den Schluss ziehen könnten, dass die Landesregierung die Absicht habe, die Studierenden für die Auswahlverfahren in Hochschulen mit Gebühren zu belasten, erkläre ich verbindlich für die Landesregierung, dass daran keineswegs gedacht ist. Ich sage dies auch angesichts der nahezu einhellig vorgetragenen Klagen der Hochschulen, sie würden

durch das erweiterte Auswahlrecht in einem hohen Maße kostenwirksam belastet.

Man mag über die diesbezüglichen Anmerkungen der Begründung zum Entwurf unterschiedlicher Meinung sein. Aber zunächst und vor allem muss man darauf hinweisen, dass die Forderung nach erweitertem Auswahlrecht der Hochschulen von diesen selbst seit vielen Jahren erhoben wird. Nun hat sich der Bundesgesetzgeber bewegt, und wir in Hessen wollen die eröffneten Möglichkeiten auch maximal nutzen. So sollte man auch die Frage der Kosten offen und fair miteinander verhandeln. Natürlich werde ich mich immer dafür einsetzen, dass unsere Hochschulen mehr Geld bekommen. Ich muss aber auch darauf hinweisen, dass wir mit der leistungsbezogenen Budgetierung und den Globalbudgets die Hochschulen in die Lage versetzt haben,autonom eigene Ziele zu verfolgen und sie finanziell abzusichern. Wenn wir auf jede Änderung in den Rahmenbedingungen von Lehre und Studium mit differenzierten Kostenerhebungen und kompensatorischen Finanzzuweisungen reagieren wollten, würden wir im Ergebnis die Grundsätze globaler Budgetierung nach Leistungsparametern aufweichen. Dies wäre aber haushaltspolitisch wenig sinnvoll.Außerdem lassen sich die von den Hochschulen selbst durchzuführenden Auswahlverfahren hinreichend flexibel gestalten und mit vertretbarem Aufwand sachgerechte Auswahlentscheidungen treffen.

Meine Damen und Herren, die wesentliche wissenschaftspolitische Bedeutung des erweiterten Auswahlrechts der Hochschulen sehe ich darin, dass dieses Auswahlrecht der Hochschulen mit einer erhöhten Verantwortung für die Studierenden, für die Qualität ihrer Ausbildung und ihren Studienerfolg einhergeht. Die immer wieder vorgetragene Begründung für zu lange Studienzeiten und viel zu hohe Abbrecherquoten, dass nämlich die Studierenden unzureichend für das Studium vorbereitet und qualifiziert seien, verliert an Glaubwürdigkeit. So werden sich die Hochschulen an ihren eigenen Forderungen messen lassen müssen. Darum geht es in der Tat. Es geht darum, die Rahmenbedingungen von Lehre und Studium weiterzuentwickeln, besser qualifizierte Absolventinnen und Absolventen hervorzubringen und die im deutschen Hochschulsystem insgesamt zu langen Studienzeiten zu verringern. Wir werden in den neuen Zielvereinbarungen, die wir mit den Hochschulen noch in diesem Jahr für eine Laufzeit ab 2006 abschließen werden, auf diese Fragen des Erfolges von Lehre und Studium besonderen Wert legen.Wir werden überprüfbare Leistungsziele vereinbaren und dadurch die Hochschulen in die Pflicht nehmen.

Ich nehme damit auch eine Frage auf,die in der Anhörung und in der Ausschussberatung eine wesentliche Rolle spielte, nämlich die nach einer Evaluation des Auswahlverfahrens der Hochschulen. Ich will vonseiten der Landesregierung darauf hinweisen, dass das Wissenschaftsministerium die Erfahrungen,die die Hochschulen bei ihrem erweiterten Auswahlrecht gewinnen werden, selbstverständlich sehr sorgfältig überprüfen wird.Wir werden uns dabei auch der Methoden bedienen, die man nach heutigem Verständnis unter Evaluation subsumiert. Wir werden dies gemeinsam mit den Hochschulen tun. Ich halte das für so selbstverständlich, dass ich es richtig finde, dass dies nicht eigens, womöglich mit einengenden Vorschriften im Gesetzentwurf geregelt ist. Der Erfolg des erweiterten Auswahlrechts wird sich erst in einigen Jahren zeigen, wenn sich die Zahl der Studienabbrüche tatsächlich verringert und die Studienzeiten verkürzt haben sollten. Das ist, soweit ich weiß, unser gemeinsames Ziel.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf tangiert ein hohes Rechtsgut, nämlich die verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit der Berufswahl, die, so die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, dem Staat und den Hochschulen die Verpflichtung zuweist, diese Freiheit nicht ohne Not einzuschränken und jedem, der über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt, grundsätzlich das Recht einer freien Studienfachwahl einzuräumen. Eine dieser Konsequenzen ist in der Tat – dies kann man begrüßen oder auch ablehnen –, dass wir eine Quote brauchen, die ausschließlich auf die Wartezeit abstellt. Gäbe es diese Wartezeitquote nicht, müssten wir den Hochschulen auferlegen, die mit der Wartezeitquote verfolgte Zielsetzung in den von ihnen selbst durchzuführenden Auswahlverfahren zur Geltung zu bringen. Ich muss wohl nicht näher ausführen, dass dies ein höchst kompliziertes Unterfangen wäre und den Aufwand bzw. die Kosten der Hochschulen tatsächlich deutlich erhöhen würde.

Meine Damen und Herren, im Ausschuss gab es auch bewegte Diskussionen über die Frage der Rechtsverordnung. Es gibt keinen Anlass zur Aufgeregtheit. Die Rechtsverordnung wird keine der Befürchtungen erfüllen,die von Ihnen,verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, in den Ausschussberatungen vorgetragen worden sind. Die Ausführungsverordnung zum vorliegenden Gesetzentwurf – ich betone ausdrücklich: Entwurf – kann erst erarbeitet und vorgelegt werden, wenn dieses Gesetz beschlossen ist.

(Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ha, ha, ha!)

Frau Sorge, ich halte es auch nicht für zumutbar, dass sich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vorfeld einer offenen Diskussion über ein Gesetz mehr oder minder spekulativ auf vermutete Ergebnisse einstellen.

(Nicola Beer (FDP): Das ist lächerlich!)

Selbstverständlich werde ich die Verordnung, bevor sie in Kraft gesetzt wird, den Mitgliedern des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zur Verfügung stellen. Wir können dann gerne im Ausschuss miteinander diskutieren, denn ich bin mir sicher, dass die im Grundsatz gemeinsamen Zielsetzungen, die in den Beratungen von allen Seiten artikuliert worden sind, auch Geist und Text einer Rechtsverordnung bestimmen werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Siebel. Die Redezeit beträgt zehn Minuten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Corts, ich will an das anschließen, was Sie gerade eben gesagt haben. In der Tat geht es bei diesem Gesetz um ein hohes Gut, um ein durch die Verfassung geschütztes Gut. Herr Staatsminister, genau aus diesem Grunde sind wir der Auffassung, dass das Gesetzgebungsverfahren, das wir erlebt haben, der Bedeutung dieses hohen Gutes – das auch mit dem Umgang mit den Studierenden zu tun hat – nicht angemessen ist. Das ist unser Kritikpunkt, den wir vorgetragen haben.

Zu Beginn der heutigen Plenarsitzung wurde in der Geschäftsordnungsdebatte schon gesagt: Das Gesetzgebungsverfahren ist in Form und Inhalt in einer Geschwindigkeit durchgezogen worden und soll heute und an einem der nächsten Tage wieder in einer Geschwindigkeit durchgezogen werden, die bei einem solchen Verfahren, wie ich glaube, einmalig ist.

(Frank Gotthardt (CDU): Das haben wir schon häufig gehört!)

Herr Gotthardt, bevor überhaupt die ersten Stellungnahmen auf dem Tisch lagen, mussten wir schon die Anzuhörenden benennen. Herr Kollege Gotthardt, wir hatten nicht einmal die Möglichkeit, das Protokoll der Anhörung auszuwerten, bevor die ersten Änderungsanträge gestellt wurden. Herr Gotthardt, es muss Sie als Fraktionsgeschäftsführer doch schon ein bisschen nachdenklich stimmen, wenn Ihre Fraktion einen Gesetzentwurf einbringt, zu dem es mittlerweile drei Änderungsanträge gibt. Da ist doch so schlampig gearbeitet worden – Herr Fraktionsvorsitzender Jung hat seinen Namen darunter geschrieben –, dass das Ergebnis noch nicht einmal würdig ist, hier im Parlament beraten zu werden.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Ein unglaublicher Vorgang!)

Das ist in der Tat ein unglaublicher Vorgang. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind viele handwerkliche Fehler gemacht worden. Ich will nochmals den Kern der Diskussion benennen. Das Hochschulrahmengesetz liegt seit September 2004 vor. Irgendwann hat sogar das Ministerium gemerkt, dass man nach dem Gesetzentwurf auch einen Umsetzungsgesetzentwurf machen muss, der jetzt durch die CDU-Fraktion eingebracht worden ist.

Ich will unsere fünf Hauptkritikpunkte noch einmal benennen. Der erste Kritikpunkt betrifft die Frage der Finanzierung. Herr Staatsminister, Sie haben es in Ihrer Rede eben gesagt. Es geht uns nicht darum, bei jeder Änderung mit kompensatorischen finanziellen Mitteln zu reagieren, sondern in unserem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf haben wir den Vorschlag gemacht, die Frage der Finanzierung von zusätzlichen Prüfungen zu Beginn des Studiums im Rahmen der leistungsorientierten Mittelzuweisung zu regeln. Es ist nämlich völlig unstrittig – das ist auch von der überwiegenden Anzahl der Anzuhörenden gesagt worden –, dass gerade in der ersten Phase, der Einführungsphase, nicht das zutrifft, was Sie in Ihrem Vorblatt zum Gesetzentwurf geschrieben haben, sondern das Gegenteil der Fall ist: Man benötigt mehr finanzielle Mittel. Dies wird in unserem Vorschlag im Rahmen der leistungsorientierten Mittelzuweisung berücksichtigt. Wir werden dazu demnächst eine Anhörung durchführen, und wir werden die Gutachter befragen, wie sie diesen Aspekt sehen.

Zweitens. Es ist schon bemerkenswert, dass das TUD-Gesetz in Ihrem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt worden ist. Deshalb musste auch die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag einbringen. Dasselbe gilt für die Frage – Herr Kollege Kahl hat es heute Morgen schon angesprochen –, dass offensichtlich vergessen worden ist, dass es eine Sonderregelung für den Hochschulzugang für Meister geben muss.

Drittens.Wir üben aber auch Kritik an den Auswahlkriterien und an deren Überarbeitung. Unserer Ansicht nach ist es notwendig, dass die Formulierung der Auswahlkriterien in der Tat in größerer Autonomie und in klarerer Zu

ordnung an den Hochschulen geschehen soll, als es der Gesetzentwurf der CDU an diesem Punkt vorsieht. Deshalb haben wir das in unseren Änderungsantrag entsprechend hineingeschrieben.

Viertens.Wir wollen in der Tat die Frage der Evaluation in dem Gesetz geregelt haben. Herr Staatsminister Corts, man kann sich darüber streiten, welche Verordnung uns vorgelegt werden sollte und welche uns vorgelegt wurde. Sie haben zugegebenermaßen die Bundesverordnung vorgelegt. Es liegt aber noch keine Landesverordnung vor. Sie wollen unter anderem die Frage der Evaluation in einer Landesverordnung regeln.Vielleicht ist es einer der Grundwidersprüche der Arbeit von Opposition und Regierung, dass die Opposition möglichst viel im Gesetz geregelt haben will, weil der Gesetzgeber eine entsprechende Festlegung treffen möchte, während die Regierung möglichst viel über Verordnungen regeln will, weil sie dann flexibler handeln kann. Wenn wir es aber für essenziell halten, dass wir gerade neue Verfahren des Zugangs zu den Hochschulen vor dem Hintergrund einführen wollen, dass es sich um ein verfassungsmäßig garantiertes Gut handelt, dann plädiere ich doch sehr dafür, die Frage der Evaluation zwar nicht in allen Einzelheiten – das kann man in einer Verordnung machen –, aber vom Grundsatz her über das Gesetz zu regeln. Deshalb haben wir diesen Vorschlag eingebracht.

Letzter Punkt. Ich bin Ihnen dankbar, Herr Staatsminister, dass Sie hier die sehr klare Aussage getroffen haben, dass es keine Gebühren, weder Verwaltungsgebühren noch sonstige Gebühren, im Zusammenhang mit dem neuen Zulassungsverfahren gibt. Aber auch das wollen wir in der Tat im Gesetzgebungsverfahren noch einmal festschreiben. Wir glauben, dass es eine vertrauensbildende Maßnahme wäre, gerade diesen Punkt im Gesetz festzuschreiben. Deshalb werden wir heute Abend einen weiteren Änderungsvorschlag zu dem Gesetzentwurf in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst einbringen.Aus diesem Grunde ist eine dritte Lesung notwendig, die ich hiermit beantrage.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Danke schön, Herr Siebel. – Ich darf Frau Beer für die Fraktion der FDP das Wort erteilen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die FDP-Fraktion gilt nach wie vor: Die Studierenden sollen sich ihre Hochschulen aussuchen können, und die Hochschulen sollen sich ihre Studierenden aussuchen können. Die ZVS althergebrachter Provenienz ist und bleibt für die FDP eine Art moderne Studentenlandverschickung.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP)

Deshalb waren wir es als Liberale, die als Erste die Abschaffung der ZVS, die Kündigung des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen und die Neuregelung des Kapazitätsrechts in der Autonomie der Hochschulen gefordert haben und nach wie vor fordern. Wenn ich für die FDP-Fraktion in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs erklärt habe, dass der Entwurf grundsätzlich in die richtige Richtung geht, dann vor dem Hintergrund, dass zusätzliche Freiräume im Hochschulauswahlverfah

ren besser sind als gar nichts, solange wir das Oberziel, also die Abschaffung der ZVS, die Abschaffung des überholten Kapazitätsrechts, die Abschaffung des Staatsvertrags, noch nicht erreicht haben.

Daher haben wir den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zunächst wohlwollend betrachtet, auch wenn bereits auf den ersten Blick deutlich wurde, dass sich hierin eine Vielzahl handwerklicher Fehler befindet, die uns nach Rücksprache mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und dem Justizministerium bestätigt wurden. Außerdem ist deutlich geworden, dass es die Landesregierung ganz offensichtlich seit Mitte letzten Jahres, also seit neun Monaten, versäumt hat, das Gesetzesvorhaben rechtzeitig in den Hessischen Landtag einzubringen. Dadurch wurde ein völlig unnötiger Zeitdruck erzeugt. Diese Fakten haben wir heute Morgen im Rahmen der Geschäftsordnungsdebatte bereits diskutiert.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da die Beratungen im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst ergeben haben, dass die CDU-Fraktion offensichtlich nicht bereit ist, die nach der jetzigen Rechtslage schon möglichen Freiräume des Kapazitätsrechts und des Auswahlverfahrens vollends auf die Hochschulen zu übertragen, wird die FDP-Fraktion den Gesetzentwurf in zweiter Lesung nunmehr ablehnen. Die FDP-Fraktion möchte nämlich diese Gestaltungsspielräume vollends ausschöpfen – und zwar, das ist uns wichtig, in der Autonomie der Hochschulen.

(Beifall bei der FDP)

Daher hat die FDP-Fraktion in der letzten Ausschusssitzung beantragt, dass die Hochschulen die Zulassungszahlen in den nicht ZVS-gebundenen Verfahren, also den so genannten örtlichen NC-Verfahren, selber festlegen können. Sehr geehrter Herr Minister Corts, das können alle Hochschulen in diesem Land tun. Sie sind im Rahmen der Zielvereinbarungen und der leistungsorientierten Mittelzuweisung sowieso gebunden. Das gilt nicht nur für die TU Darmstadt.

Wir haben ferner beantragt, dass die Hochschulen in den örtlichen NC-Verfahren 100 % der Studierenden nach Leistungskriterien aussuchen können – und nicht 20 % der Studierenden, wie nach dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vorgesehen, nach Wartezeit zugeteilt bekommen. Die Erfüllung einer Wartezeit, Herr Minister, sehr geehrte Frau Kollegin Kühne-Hörmann, ist unserer Meinung nach kein Ausweis von Leistung.Vielmehr wäre es möglich gewesen, dass sich die Studierenden, die die Leistungskriterien der einzelnen Hochschulen zunächst nicht erfüllen, durch eine Verbesserung ihrer Qualifikation erfolgreich an späteren Bewerbungsverfahren beteiligen und von den Hochschulen nach Leistungsaspekten ausgewählt werden. Herr Minister, wenn Sie jetzt darauf hinweisen, dass es dann aber Vorgaben hätte geben müssen, damit die Hochschulen gerechterweise auch sonstige Lebenssachverhalte berücksichtigen, dass das zu kompliziert geworden wäre, so bin ich in Kenntnis der Hochschulen in diesem Lande sehr sicher, dass es ihnen möglich gewesen wäre, derartige Ausnahme- und Härtefallregelungen in Autonomie vorzusehen, da ohnehin gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Vorabquoten bestehen.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben als FDP-Fraktion des Weiteren beantragt, dass die Hochschulen die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Auswahlverfahren für eine nächste Stufe festlegen können, dass das nicht durch das Gesetz festgelegt wird, sofern mit der Auswahlentscheidung in dieser

Stufe von den Hochschulen ein besonderer Aufwand zu bewältigen ist.

Ferner wollten wir, dass die Hochschulen das Auswahlverfahren begleitend evaluieren, um wechselseitig aus den gemachten Erfahrungen lernen und die Auswahlverfahren dann schnellstmöglich verbessern zu können.