im Moment gesetzlich kodifiziert ist, dann muss ich genau diese Regelung ändern. Es geht also nicht darum, freiwillig etwas zu machen, sondern es geht darum, klare Regeln aufzustellen, auf welche Art und Weise dies zu erfolgen hat. Die sozialdemokratische Fraktion hier im Hause hat jetzt einen Antrag nachgeschoben, in dem man sich mit der Frage der Gesetzgebungsinitiative in NordrheinWestfalen auseinander setzt. Da sage ich sehr offen, darüber sollten wir noch einmal im Einzelnen diskutieren, weil da schon sehr weitreichende Änderungen vorgesehen sind.Mich interessiert auch,wie der Diskussionsstand hierzu mit den anderen Ländern aussieht.
Deswegen noch einmal: Wir brauchen eine gesetzliche Handhabe, damit die Rechte der Bahnfahrer im wahrsten Sinne des Wortes vom Abstellgleis heruntergeholt werden.
Noch ein Wort zu Ihnen, Herr Wagner. Sie haben immer ein bisschen das Bedürfnis, sich als Lordsiegelbewahrer des öffentlichen Personennahverkehrs darzustellen. Nachdem Sie feststellen, dass der öffentliche Personennahverkehr in der vergangenen Legislaturperiode hier gut betreut worden ist und dies auch im Moment nach meiner Einschätzung gilt, müssen Sie ein neues Thema erfinden,und deswegen haben Sie das Thema der Charta erfunden.
Noch eines. Ich kann ja verstehen, Ihr Antrag ist, wenn ich es richtig im Kopf habe, schon zweimal im Plenum geschoben worden. Aber Sie wissen genau, dass sich in der Zwischenzeit beim RMV sehr viel getan hat und diese Frage der Ersatzleistung dort zu einem positiven Ergebnis geführt wird, nämlich dass auch die Taxikosten ersetzt werden sollen. Unser Ansatz ist weitergehend und, wenn ich das richtig sehe, auch der der Sozialdemoraten. Deswegen sollten wir hier sehr genau mit den Beteiligten diskutieren. Unsere Auffassung ist die, dass das, was gegenwärtig praktiziert wird, nicht mehr ausreichend ist. Deswegen haben wir Ihnen diesen Antrag vorgelegt, über den wir gerne im Detail im Ausschuss diskutieren wollen.
Ich will zurückkommen auf den Antrag der GRÜNEN. Herr Wagner, bekennen Sie sich doch einmal wirklich zu dem, was Sie wollen. Sie sagen in Nummer 3: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, gemeinsam mit den Verkehrsverbünden in Hessen eine Kundencharta zu erarbeiten mit dem Ziel, die Position der Fahrgäste der Verkehrsverbünde in Hessen zeitgemäß und angemessen zu definieren.“ Meine Damen und Herren, was dort zu bewerkstelligen ist, steht in den Gesetzen überall drin. Es geht darum, die Geschichte kundenfreundlicher zu machen. Dazu brauche ich keine Charta. Dann sprechen Sie davon, „die Position des ÖPNV... zu fördern“. Darüber müssen wir uns im Zusammenhang mit der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes unterhalten. Das hat mit der Charta im Grunde genommen überhaupt nichts zu tun.
Deswegen noch einmal: Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass diese Frage des Haftungsausschlusses in die Mottenkiste der Geschichte gehört. Wir wollen diesen Haftungsausschluss beseitigen, weil die Bahn für uns ein Dienstleister ist wie jeder andere auch. Damit muss man sich auseinander setzen. Andere Wege, die sich Charta nennen oder wie auch immer, reichen beim besten Willen nicht aus.
Wir müssen darüber diskutieren,wie wir das im Einzelnen für unsere drei Verkehrsverbünde übernehmen.
Ich will bei dieser Gelegenheit nur ein Wort sagen: Ich glaube, dass diese Verkehrsverbünde in der Vergangenheit eine durchaus positive und sehr gute Arbeit geleistet haben.Wenn ich mich richtig erinnere,ist die Installierung dieser Verbünde in der Vergangenheit im Hessischen Landtag übereinstimmend befürwortet worden. Trotz aller Schwierigkeiten kann man feststellen, dass beispielsweise beim Rhein-Main-Verkehrsverbund seit dem Verbundstart 1995 das Leistungsangebot im Schienenpersonennahverkehr von 30 Millionen Zugkilometern auf 38 Millionen Zugkilometer erhöht worden ist. Ich will auf alle anderen Dinge wie Malusregelungen, die wir dort in der Vergangenheit bereits eingeführt haben, gar nicht zu sprechen kommen. Ich glaube, dass sich dieser öffentliche Personennahverkehr im Lande Hessen durchaus sehen lassen kann. Was die Rechte der Verkehrsteilnehmer angeht, so sind dies schon lange keine Beförderungsfälle mehr. Sie tun so, als sei es Ihre Erfindung, dass das keine Beförderungsfälle,sondern Kunden sind.Das sind sie spätestens seit 1995, jedenfalls in Hessen. Diesen Punkt wollen wir noch korrigieren. Dann ist das ein weiterer Schritt für mehr Kundenfreundlichkeit zugunsten der Bahnkunden.
Herr Kollege Posch, Sie hatten angesprochen, dass Sie die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher allein durch die Streichung von § 17 der Eisenbahnverkehrsordnung regeln wollen. Würden Sie zur Kenntnis nehmen, Herr Posch, dass Sie damit zwar eine qualitative Verbesserung bei den Bahnkunden erreichen, die wir sehr wohl für richtig halten,dass Sie aber damit für die Benutzer und Benutzerinnen von Bussen, für die Benutzer und Benutzerinnen von Straßenbahnen – das ist ja ein wesentlicher Bestandteil des Angebots, das wir bei RMV, NVV und VRN haben – überhaupt nichts getan haben und dass somit Ihr Anspruch zu kurz greift, allein § 17 der Eisenbahnverkehrsordnung streichen zu wollen?
Herr Kollege Posch, ich höre aus Ihren Äußerungen zweierlei heraus,zum einen die Enttäuschung,dass Sie die Verkehrspolitik in diesem Lande nicht mehr verantworten.Das kann ich gut verstehen.Wahrscheinlich war es bei Ihnen auch noch ein Stück weit besser, als es jetzt ist. Das Zweite, was ich heraushöre: Sie bedauern ein bisschen, dass Ihnen die Kundencharta Nahverkehr nicht eingefallen ist.Wenn Sie hier nämlich vorschlagen, allein § 17 der Eisenbahnverkehrsordnung ändern zu wollen, dann übersehen Sie damit, a) dass es diese Initiative im Bundesrat längst gibt,b) dass Sie für einen Großteil der Benutzer des ÖPNV überhaupt nichts verbessern. Wenn das dann das ist,was Frau Beer am 4.Januar in der Pressemitteilung unter der Überschrift „FDP-Fraktion verschiebt Schwerpunkte ihrer Arbeit noch mehr zur Wirtschafts- und Verkehrspolitik“ angekündigt hat,wenn das die neue Schwerpunktsetzung ist, dann kann ich sagen, dass man nicht
mehr weiß, was im Bundesrat gerade verhandelt wird und von anderen Bundesländern schon eingebracht ist, und nicht weiß, dass die Lösung, die man vorschlägt, überhaupt nicht adäquat ist, weil sie viele Verkehrsträger und -verbünde außer Acht lässt. Dann ist es in der Tat richtig, Herr Posch, wie Sie gesagt haben, dann waren und sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Lordsiegelbewahrer des ÖPNV in Hessen.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Noch einmal, Herr Kollege Wagner: Wenn wir § 17 EVO ändern, gehen wir weit über das hinaus,was Sie hier lauthals als Aktivität der Deutschen Bahn gelobt haben, um das einmal klarzustellen.
Denn die Ansprüche des Kunden der Deutschen Bahn gehen wesentlich weiter als das, was Herr Mehdorn freiwillig großzügig zur Verfügung stellen wollte. Insofern kann ich Ihnen schon einmal sagen: Gehen Sie getrost nach Hause,da sind wir weiter als Sie,da hätten Sie früher wach werden müssen.
Zum Zweiten. Wenn Sie meinen, darauf hinweisen zu müssen, dass Busse und Straßenbahnen betroffen sind, kann ich Ihnen sagen,das wissen wir auch.Wir haben aber ein sehr kollegiales Verhältnis und diskutieren mit unseren drei Verbünden, und wir wissen, dass diese Fragen gerade in den Verbünden diskutiert und einer Entscheidung zugeführt werden. Ich bin sicher, dass ein positives Ergebnis herauskommt. Dazu bedarf es nicht des Antrags der GRÜNEN im Hessischen Landtag.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf auch zunächst mit der Presseerklärung von Minister Dietzel beginnen. Auch die Sozialdemokraten waren sehr überrascht und haben diese Pressemeldung überaus begrüßt. Ich darf Ihnen an dieser Stelle sagen, wir sind überaus gespannt,ob das denn die Auffassung der gesamten Landesregierung darstellt und ob sich diese Forderungen nach einer gesetzlichen Regelung dann auch in der anstehenden ÖPNV-Novelle des Landes Hessen wieder finden. Wir hoffen zumindest darauf und fordern Herrn Minister Rhiel an dieser Stelle dazu auf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun zu dem kleinen Geplänkel, das wir hier vorhin erleben durften, zwischen den GRÜNEN und der FDP. Ich darf eines dazu sagen: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Ich kann Ihnen nur empfehlen, unserem Antrag zuzustimmen, dann haben wir alle Fliegen sozusagen mit einer Klatsche gefangen, weil wir genau das, was die GRÜNEN begehren, die Kundenrechte im Nahverkehr zu stärken, genau so in unserer Initiative drin haben, wie Herr Posch das hier dargestellt hat, dass man auch für den Fernverkehr den Weg der Änderung bzw. Streichung in der Eisenbahnverkehrsordnung geht.
Ich will dies im Einzelnen erklären.Herr Posch hat auf unseren Antrag hingewiesen. Wir wollen über die Bundesratsinitiative des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen anhand einer Änderung des Bundesrechts das Rechtsverhältnis zwischen der Bahn und ihren Fahrgästen verändern, und wir wollen gleichzeitig bundeseinheitliche – das ist ganz wichtig für uns – einklagbare Rechte im Fern- und im Nahverkehr schaffen. Das ist das Kernanliegen unserer Initiative, die ich hier noch einmal darstellen darf.
Sie unterscheidet sich in der Tat gravierend von dem Antrag der GRÜNEN, der eine freiwillige Vereinbarung lediglich für den öffentlichen Nahverkehr in Hessen begehrt und die Landesregierung dazu auffordert,Verhandlungen mit den Verbünden zu beginnen.
In diesem Bereich hat sich in der Tat auf freiwilliger Basis einiges bewegt. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund hat mit dem Fahrplanwechsel zum 14. Dezember vergangenen Jahres in einer Testphase eine freiwillige Entschädigungsregelung eingeführt. Inhaber einer Jahreskarte erhalten bei Ausfällen und bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten maximal 15 c pro Entschädigungsfall. Auch die Bahn hat sich bewegt und eine freiwillige kundencharta eingeführt. Das freut mich ganz besonders, weil wir es nicht oft erleben, dass sich die Bahn bewegt. Die Kundencharta ist allerdings auf den Fernverkehr beschränkt, und die Konditionen für den Entschädigungsfall sind aus unserer Sicht überaus unattraktiv, denn der Entschädigungsfall tritt nur bei mindestens einer Stunde Verspätung oder beim Ausfall eines Zuges ein.
Einklagbare Kundenrechte gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wie wir sie uns vorstellen, sind damit nicht verbunden, und weit gefasste Haftungsausschlussregelungen machen Entschädigungen letztendlich eher zu Ausnahmefällen. Die freiwilligen Regelungen, die mittlerweile vorhanden sind, sind zu begrüßen. Sie reichen aber aus unserer Sicht nicht aus, um die Stellung der Kunden in dem neuen Wettbewerbsmarkt, den der Verkehrssektor darstellt – Herr Posch hat das hier sehr schön dargelegt –, wirklich zu stärken.
Zudem macht eine Lex Hessen allein für den Nahverkehr aus unserer Sicht ebenfalls keinen Sinn. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, der auch der grenzüberschreitende Nahverkehr unterliegt, die nicht zuletzt den Nahverkehrskunden eine einheitliche Rechtsstellung gibt. Anders als in anderen Wirtschaftssektoren haben Fahrgäste bisher fast keine Rechte, wenn ein Verkehrsunternehmen die vertraglich zugesicherten Verpflichtungen nicht erfüllt. Nach bisherigem Recht ist das Unternehmen nicht verpflichtet, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen – trotz gültiger Fahrscheine seiner Kunden. Die SPD-Fraktion fordert daher einklagbare
Rechte im Nah- und im Fernverkehr.Wir sind der Auffassung,gutes Geld der Fahrgäste darf es auch künftig nur für gute Leistungen der Verkehrsunternehmen geben.
Daher wollen wir den Rechtsrahmen so ausrichten, dass er insbesondere die Qualität des Schienenverkehrs im Wettbewerb fördert. Wie dringend das notwendig ist, sehen Sie unter anderem daran, dass die Unpünktlichkeit auf allen Bahnhöfen nach wie vor ein Thema ist. Diese Diskussion kennen alle, die mit der Bahn fahren. Ich will allerdings einräumen, dass sich die Bahn an der Stelle verbessert hat – Stichwort: Strafgelder, Bonus-Malus-Regelung. Im Jahre 2003 hat die DB AG an den Rhein-MainVerkehrsverbund Strafgelder wegen Unpünktlichkeit in Höhe von 2,5 Millionen c gezahlt. Ich sage noch einmal: Die Bahn hat sich verbessert, sie hat sich an der Stelle bewegt. Im Jahre 2004 waren es nur noch 750.000 c. Das ist aber immer noch zu viel und ein Beleg dafür, dass noch vieles an der Qualität der Leistungserbringung zu verbessern ist.Wir wollen, dass es im Falle von Zugverspätungen oder -ausfällen nicht mehr vorkommt, dass die Fahrgäste auf dem Bahnsteig – oftmals sind es Pendler, die zu ihren Arbeitsplätzen fahren – gar nicht oder unzureichend unterrichtet werden.
Zudem ist es aus den dargestellten Gründen notwendig, die Höhe der Einnahmen der Bahnen künftig in einen Zusammenhang mit ihrer verkehrlichen Leistungserbringung zu setzen. Das erfordert ein einheitliches Fahrgastrecht, wie ich es dargestellt habe. Zu diesem Zweck ist eine Änderung der Verordnung über die allgemeinen Beförderungsbedingungen für Straßenbahnen und Omnibusverkehre vorzunehmen. Wir wollen eine Ausweitung der Regelung auch auf die Omnibusverkehre und auf die Linienverkehre mit Kraftfahrzeugen.
Für den Schienenpersonennahverkehr sehen wir die Möglichkeit, dass die Eisenbahnverkehrsordnung, ein Fossil aus dem Jahre 1870, dergestalt geändert wird, dass den Fahrgästen bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten ein Schadenersatz gewährt wird. Hierfür muss die haftungsrechtliche Privilegierung der Bahn in § 17 Eisenbahnverkehrsordnung erheblich eingeschränkt werden, sie muss aber nicht ganz abgeschafft werden. Das ist der andere Weg, den die FDP gehen will. Das unterscheidet uns. Für den Fernverkehr sind wir ebenfalls zu der Auffassung gelangt, dass die Haftungssausschlüsse in § 17 Eisenbahnverkehrsordnung gestrichen werden müssen. Wir sind gleichzeitig der Auffassung, dass die Verbraucherrechte im Fernverkehr den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu unterwerfen sind.
Wir wollen zum einen die Verkehrsunternehmen noch stärker als bisher in die Pflicht nehmen und zum anderen den Bus- und Bahnverkehr attraktiver machen – als Alternative zu Stau und Luftverschmutzung.Wenn die Hessische Landesregierung das ehrgeizige Ziel anstrebt, Hessen bis zum Jahre 2015 staufrei zu machen – woran ich große Zweifel hege, nachdem ich das Projekt DIANA kennen gelernt habe –, dann werden wir alles daransetzen müssen, um mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu bekommen. Das setzt voraus, den ÖPNV attraktiver zu gestalten. Ich darf deshalb an dieser Stelle die Hessische Landesregierung auffordern, dem Gesetzentwurf des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zuzustimmen, der sich mit unseren Überlegungen und Vorstellungen deckt. Dieser Gesetzentwurf befindet sich derzeit in den Fachausschüssen im Bundesrat. In Kürze wird darüber zu befinden sein.
Ich komme zum Schluss. Da ich den Ausgang dieser Bundesratsinitiative nicht kenne, sage ich an der Stelle: besser eine freiwillige Lösung als gar keine.
Deshalb wollen wir Sozialdemokraten einen doppelten Boden einziehen. Für den Fall, dass diese Bundesratsinitiative scheitern sollte,stimmen wir vorsorglich der von den GRÜNEN vorgeschlagenen freiwilligen Lösung zu. Herr Posch,Sie haben das Angebot gemacht,über Ihren Antrag im Ausschuss zu reden. Auch dem stehen wir sehr offen gegenüber. Das haben Sie meinen Ausführungen entnehmen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mit dem letzten Absatz meiner vorbereiteten Rede beginnen. In der Dezember-Ausgabe 2004 des Informationshefts der Stiftung Warentest setzt sich ein Artikel mit der DB-Kundencharta auseinander. Man kann dort lesen:
mit vielen schönen Worten und wenig Konkretem. Die Bahn verspricht den Fahrgästen bei Zugverspätungen zwar „erstmals einen Rechtsanspruch auf Entschädigung“, aber der ist wenig wert.