Protocol of the Session on January 27, 2005

(Lebhafte Zurufe von der SPD und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich habe das Gefühl, Sie haben sich schon so in Ihre Kampagne hineingesteigert, dass Sie gar nicht mehr zuhören wollen. Hören Sie doch wenigstens einmal die Argumentation des Justizministeriums an.

(Beifall bei der CDU – Lebhafte Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben dann immer noch Gelegenheit, zu widersprechen und zu interpretieren. Sie sind aber gar nicht mehr in der Lage,zur Sache zu sprechen,weil Sie glauben,dass Sie hier etwas gefunden haben.

(Beifall bei der CDU – Lachen bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich stelle klar und deutlich fest: Der Staatssekretär hat rechtlich zulässig gehandelt.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Recht von Frau Wolski auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht verletzt worden.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Woher wissen Sie das?)

Herr Abg.Al-Wazir, hören Sie einmal zu.Vielleicht können Sie sich wenigstens mit der Begründung intellektuell auseinander setzen, dann können Sie anschließend auch gerne antworten.

(Jürgen Walter (SPD): Dünnhäutig ist das!)

Versuchen Sie erst einmal, der Position der Regierung zu folgen, und ziehen Sie dann erst Ihre Schlussfolgerungen. Daran sind Sie aber offenbar überhaupt nicht interessiert.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich sage: Das Recht von Frau Wolski auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht verletzt worden.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind Sie so nervös wegen der Ausbrüche?)

Dabei kann es völlig dahinstehen, ob mit der Negativauskunft des Staatssekretärs – dass gegen Frau Wolski nicht ermittelt wird – überhaupt ein Eingriff in ihre Rechtsposition verbunden ist.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der gibt doch niemals eine positive Auskunft!)

Schaden konnte ihr diese Auskunft jedenfalls nicht zufügen.

(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das wollen wir klar und deutlich feststellen.

(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, sie hantieren hier beständig mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht von Frau Wolski. Das ist völlig an der Sache vorbei.Vor allem will ich nochmals wiederholen: Frau Wolski hat in diese Auskunftserteilung durch den Staatssekretär wirksam eingewilligt.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD):Das hat Ihnen Herr Landau nicht aufgeschrieben! Da bin ich mir sicher! Der weiß es besser!)

Meine Damen und Herren, das sieht der Hessische Datenschutzbeauftragte genauso. Vielleicht nehmen Sie wenigstens das zur Kenntnis und fragen dort nach, ob das, was ich Ihnen hier zum Datenschutzbeauftragten – ebenso wie alles andere – vortrage, der Situation und der rechtlichen Würdigung entspricht.

(Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Der Datenschutzbeauftragte hat in der Öffentlichkeit erklärt, dass sich keinerlei Anhaltspunkte für eine Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ergeben.

Meine Damen und Herren, das wollen wir einfach einmal feststellen. Vielleicht gehen wir einmal gemeinsam von diesem Sachverhalte aus.

(Norbert Schmitt (SPD): Wer ist denn zuständig? – Zuruf des Abg.Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Damit ist zu diesem gesamten Vorgang, der nicht die geringste Veranlassung für irgendeine Skandalisierung bietet, aus rechtlicher Sicht alles Notwendige gesagt.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich wiederhole noch einmal:Auch der Datenschutzbeauftragte sieht keine Rechtsverletzung. Das muss in dieser gesamten Diskussion klar und deutlich festgehalten werden.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD): Zeigen Sie doch einmal die Stellungnahme!)

Im Übrigen aber führt auch die Bewertung der Negativauskunft des Staatssekretärs nach strafprozessualen Maßstäben zu demselben Ergebnis: Das Verhalten des Staatssekretärs war rechtlich völlig zulässig und dem Sachverhalt angemessen.

(Norbert Schmitt (SPD): Das haben Sie bei Kanther auch gesagt!)

Die Strafprozessordnung eröffnet die Möglichkeit, Auskünfte aus den Akten eines Strafverfahrens an private Personen zu erteilen.Vorraussetzung für die Erteilung einer Auskunft ist lediglich,dass der Auskunftssuchende ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darlegt

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD): Welche Interessen waren das?)

und keine schutzwürdigen Interessen des Betroffenen entgegenstehen.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD):Unglaublich!)

Meine Damen und Herren, beide Vorraussetzungen sind erfüllt. Im Übrigen weiß ich gar nicht, warum Sie sich hier so aufregen. Das habe ich alles bereits auch geschrieben.

Ich wiederhole: Dass ein solches berechtigtes Interesse vorlag,

(Norbert Schmitt (SPD): Welches? Wie sieht es aus?)

ergibt sich aus der Gesamtschau der Umstände. Das Amt der Oberbürgermeisterin der Stadt Offenbach ist mit einer hohen öffentlichen Verantwortung verbunden.

(Norbert Schmitt (SPD): Das Amt, aber nicht die Kandidatenfrage!)

Frau Wolski ist Mitglied des Staatsgerichtshofes und Vizepräsidentin eines Gerichts. Die Auskunftserteilung stand daher auch in dem Zusammenhang, dass eine mögliche Diskussion über ein etwaiges Strafverfahren das Ansehen der dritten Gewalt hätte beeinträchtigen können.

Deshalb bleibt als weiteres Ergebnis festzuhalten: Auch nach geltendem Strafprozessrecht findet sich nicht der geringste Anhaltspunkt dafür, dass die Erteilung der Negativauskunft rechtlich unzulässig war. Meine Damen und Herren, vielmehr war sie den Umständen angemessen und zur Wahrung des Ansehens der dritten Gewalt geboten.

(Zuruf des Abg. Gerhard Bökel (SPD) – Norbert Schmitt (SPD):Die Kreisvorsitzenden der Republikaner werden sich künftig vertrauensvoll an Herrn Landau um Auskunft wenden!)

Meine Damen und Herren, lassen sie mich noch etwas sagen zu Ihrem Vorhalt – –

Herr Staatsminister, ich darf Sie darauf hinweisen, dass die für die Fraktionen vereinbarte Redezeit abgelaufen ist.

Herr Präsident, vielen Dank. Ich möchte noch einen Gedanken zu Ende führen.

Als die Opposition nach all dem am Ende der Sondersitzung des Rechtsausschusses am Montag nur noch die angeblich fehlende Zuständigkeit des Staatssekretärs zur Erteilung der Auskünfte rügte, zeigte das in Wirklichkeit die Lächerlichkeit ihres Vorwurfs.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Petra Fuhr- mann (SPD))