Protocol of the Session on January 27, 2005

Meine Damen und Herren, die Richtung heißt: Erstens. Der genetische Fingerabdruck ist dem herkömmlichen Fingerabdruck in rechtlicher Hinsicht gleichzusetzen. Zweitens. Die DNA-Probe muss Standard bei der erkennungsdienstlichen Behandlung werden. Drittens. Der zwingende richterliche Vorbehalt muss entfallen. Die Formel muss heißen: DNA-Fingerabdruck ist gleich herkömmlicher Fingerabdruck. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin spricht Frau Abg. Hofmann von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der CDUAntrag zur weiteren DNA-Analyse ist erneut ein Griff in die Mottenkiste

(Minister Volker Bouffier: Na, na, na!)

und ein erneuter populistischer Vorstoß, der einmal wieder weit über das Ziel hinausschießt.

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Für oder gegen den Kanzler?)

Sie haben völlig verkannt,dass eine DNA-Analyse bereits nach der geltenden Rechtslage nicht nur in ganz besonders schweren Ausnahmefällen zulässig ist, sondern auch in einem bereits anhängigen Ermittlungsverfahren, z. B. zum Zwecke der Identitätsfeststellung in einem zukünftig zu führenden Verfahren, oder bei jeder Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Bereits nach der geltenden Rechtsgrundlage ist die Bestimmung des Geschlechts durch eine DNA-Analyse zulässig. Meine Damen und Herren, ich glaube, keiner hier im Raum verkennt, dass die DNA-Analyse ein hoch effizientes, ein fast revolutionäres Erkenntnismittel bei der Bekämpfung von Verbrechen ist.

(Beifall bei der SPD)

Keiner hier im Raum verkennt, dass durch diese Methode auch lange zurückliegende Verbrechen aufgeklärt und zu Unrecht Verdächtigte entlastet werden können. Ich möchte aber etwas Wasser in den Wein gießen.Wir reden hier von immerhin nur 10 bis 12 % aller erkennungsdienstlichen Maßnahmen, die überhaupt gegen Täter angewandt werden. Herr Wintermeyer, ich muss Ihnen widersprechen: Der Fall Moshammer, an dem sich diese Diskussion wieder einmal entzündet hat, ist ein klassisches Beispiel dafür, dass die jetzige Rechtslage hoch effizient ist und dass auch nach geltendem Recht viel erreicht werden kann.

(Beifall bei der SPD – Dr. Franz Josef Jung (Rhein- gau) (CDU): Das war aber eine freiwillige DNAProbe!)

Das dürften Sie nicht bestreiten. Mich hat es im Übrigen sehr verwundert, Herr Wintermeyer, wie undifferenziert Sie an dieses Thema herangehen. Auch wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten strengen seit geraumer Zeit Überlegungen an, wie wir den Einsatz von DNA-Analysen im Rahmen eines Gesamtkonzepts noch

weiter verbessern können – aber natürlich ohne Insellösungen, was ich für falsch halten würde. Sie wissen doch auch – deshalb wundert mich der Zeitpunkt Ihrer Antragstellung –, dass bis zur JuMiKo im Frühjahr dieses Jahres entsprechende Ergebnisse vorgelegt werden sollen. Warum ein solcher dilettantischer Aktionismus?

Lassen Sie mich drei Bereiche ansprechen, die wir in der Tat miteinander diskutieren sollten.

Erstens. Man kann in der Tat darüber diskutieren, ob bei Entnahmen von Speichel- und Blutproben, die freiwillig erfolgen, ein Richtervorbehalt notwendig ist. Das Gleiche gilt – da gebe ich Ihnen ausnahmsweise Recht, Herr Wintermeyer – für die Untersuchung anonymer Spuren, denn diese enthalten keine Hinweise auf die Persönlichkeit des Spurenverursachers und können dementsprechend auch nicht mit den Personalien eines Spurenverursachers verknüpft werden. Sie enthalten mithin keine sensiblen personenbezogenen Daten.

Wo wir aber auf jeden Fall auf dem Richtervorbehalt beharren sollten: bei molekulargenetischen Untersuchungen von Beschuldigten, wenn Körperzellen entnommen werden. Zu dem Bereich ist noch Folgendes zu sagen. Viele von Ihnen, insbesondere von der CDU, behaupten ja,die Einschaltung eines Richters sei zu bürokratisch und würde den Ermittlungserfolg gefährden. In der Tat ist es so, dass auch nach der jetzigen Rechtslage die Entnahme von DNA-Material ohne richterlichen Beschluss angeordnet werden kann, wenn der Untersuchungserfolg gefährdet ist.Wir können uns vielleicht darüber unterhalten, ob wir eine entsprechende gesetzliche Regelung finden sollten, wenn molekulargenetische Untersuchungen entnommenen Materials sehr eilbedürftig sind. Insgesamt ist aber zu sagen – da widerspreche ich Ihnen sehr ausdrücklich, Herr Wintermeyer –, der Richtervorbehalt dient einer einzelfallgerechten Untersuchung im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit einer Eingriffsmaßnahme und muss deswegen in Gänze beibehalten bleiben.

(Beifall bei der SPD)

Zweitens.Wir können uns vorstellen, dass es bei den Massengentests einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage bedarf.

Drittens. An einem Punkt gebe ich Ihnen Recht – daran sehen Sie, dass es dem Thema sehr angemessen ist, es differenziert zu diskutieren, was Sie leider nicht tun, Herr Wintermeyer –:

(Beifall bei der SPD – Lachen bei der CDU)

Ich gebe Ihnen Recht hinsichtlich der so genannten Intensivtäter. Bei denen müssen wir uns in der Tat fragen, wie wir sie strafrechtlich verfolgen können, und an eine gesetzliche Regelung betreffend eine Speicherung der Täteridentifizierungsmuster in einer entsprechenden Datenbank denken. Wir müssen uns überlegen, ob bei wiederholter Begehung auch nicht erheblicher Straftaten eine DNA-Analyse möglich sein soll, weil auch wir solche Täter künftig besser verfolgen möchten.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die reinen Gentests, die in die Diskussion geraten sind. Da sind wir der Auffassung, dass es einer klaren gesetzlichen, rechtsstaatlichen Regelung bedarf, zum einen einer richterlichen Entscheidung und zum anderen einer ausreichenden Belehrung der Betroffenen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal klarstellen: Mit der SPD gibt es keine Gleichstellung der

DNA-Analyse mit dem klassischen Fingerabdruck. Es bleibt bei den bisherigen Kriterien: einer hinreichenden Anlasstat, einer Negativprognose und der Anwendung des Richtervorbehalts. Es kann doch nicht sein, dass wir von jedem Ladendieb Daten erfassen und speichern. Das wäre in der Tat unverhältnismäßig. Herr Wintermeyer, es geht doch nicht darum, dass wir nur die Opferschutzinteressen im Blick haben dürfen,sondern es geht hier wirklich auch um die Wahrung des Rechtsstaats im Ganzen.

Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Zeimetz-Lorz?

(Heike Hofmann (SPD): Ja!)

Werte Frau Kollegin, ich frage Sie, ob Ihnen bekannt ist, dass beispielsweise nahezu 75 % aller Straftäter, die wegen schwerer Sexualstraftaten aufgefallen sind, zuvor wegen Diebstahls und Einbruchdiebstahls aufgefallen sind?

Auf diesen Punkt bin ich in meiner Rede bereits eingegangen.

(Widerspruch bei der CDU)

Vielleicht haben Sie nicht zugehört.

(Widerspruch der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))

Ich habe über die Intensivtäter gesprochen.

(Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): Sie haben genau das Gegenteil behauptet!)

Dann haben Sie nicht zugehört. Es tut mir schrecklich Leid. – Ich möchte feststellen, dass nur die Verknüpfung mit einer künftig aufzuklärenden Straftat diesen erheblichen Grundrechtseingriff rechtfertigt. Deswegen muss es bei dem Erfordernis des Vorliegens einer Negativprognose bleiben. DNA-Analyse und Fingerabdruck sind außerdem auch in tatsächlicher Hinsicht absolut verschieden, wenn man nur an die Art der Erfassung, die Eingriffstiefe und den Umfang der gewonnen Informationen denkt.

Meine Damen und Herren, wir brauchen deswegen keine Schnellschüsse, insbesondere nicht von der CDU.

(Beifall bei der SPD)

Wir brauchen vielmehr einen weiterhin sensiblen Umgang mit DNA-Daten.Wir wissen doch alle, die naturwissenschaftlichen Techniken und Erkenntnisse schreiten mit einer Dynamik voran, die für viele von uns bereits unfassbar ist. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch der codierte Teil der DNA erfassbar ist.

Insgesamt gesehen schießen Sie von der CDU-Fraktion mit Ihrem Antrag erneut weit über das Ziel hinaus,anstatt die Ergebnisse der JuMiKo im Frühjahr dieses Jahres abzuwarten. Ihr Antrag ist mithin bloße populistische Effekthascherei.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Kollege Wintermeyer für die Fraktion der CDU zu Wort gemeldet. Sie haben zwei Minuten Redezeit.

Frau Hofmann, ich will zwei Punkte aufgreifen, die Sie in Ihrer Rede angesprochen haben. Sie haben uns „dilettantischen Aktionismus“ vorgeworfen. Ihnen ist doch sicherlich bekannt, dass seit über zwei Jahren ein entsprechender Antrag von Bayern im Bundesrat anhängig ist, im Bundestag diskutiert wurde und im Endeffekt bisher deshalb noch nichts passiert ist, weil Rot-Grün in Berlin darüber keine Entscheidung treffen will.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Heike Hof- mann (SPD))

Die Menschen in unserem Land haben ein Recht darauf, dass die Politik an der Stelle nachhakt und sagt: Wir wollen jetzt endlich etwas tun – und zwar bei jedem Anlass, der sich bietet.

(Gerhard Bökel (SPD): Ist es nicht so, dass die Justizministerkonferenz dies demnächst auf der Tagesordnung hat?)

Zweiter Punkt. Sie sagen, bei molekulargenetischen Untersuchungen sei Vorsicht geboten. Da stimme ich Ihnen zu. Aber der DNA-Abgleich, der DNA-Fingerabdruck ist keine molekulargenetische Untersuchung. Ich darf mit Erlaubnis der Frau Präsidentin aus der Ausgabe 4/2005 des „Spiegel“ zitieren. Da steht:

Ein „DNA-Fingerabdruck“, wie er in der Datenbank des Bundeskriminalamts gespeichert wird, mutet wenig spektakulär an: Er besteht aus nichts als einem Code von acht Zahlenpaaren. Doch um einen Täter zweifelsfrei zu überführen, reicht das aus.

Ein wenig später heißt es:

Das liegt vor allem daran, dass die untersuchten Abschnitte allesamt zur so genannten nicht codierenden DNA gehören. Das sind 98 % der Erbsubstanz, die keine Gene enthalten und die deshalb weder über Aussehen noch über Körperfunktionen oder mögliche Krankheiten eines Menschen Auskunft geben.

Es geht also nicht um molekulargenetische Untersuchungen, sondern es geht darum, den entsprechenden Zahlencode in Erfahrung zu bringen. Der gibt keine Informationen über die Person, der DNA-Material entnommen wurde.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat Herr Abg. Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.