Bei nahezu 50 % dieser Eingaben wurden Krankheiten und insbesondere posttraumatische Belastungsstörungen und damit verbundene Suizidalität geltend gemacht,...Auffällig war, dass die vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen zumeist von einigen wenigen Neurologen und Psychiatern erstellt wurden.
Meine Damen und Herren, mit Verlaub, das hört sich ein bisschen zu sehr nach Mutmaßung an. Es hat fatale Auswirkungen in der öffentlichen Wahrnehmung; denn eine solche ungeschickte Formulierung fördert Vorurteile,
und das nicht in irgendeiner öffentlichen Stellungnahme, sondern in dem offiziellen Bericht eines Ausschusses des Hessischen Landtags.Es gibt bestimmt den einen oder anderen Fall, bei dem uns Zweifel kommen, und es fällt uns immer wieder schwer, den Sachverhalt nach Aktenlage zu beurteilen. Das wissen wir alle, aber ich denke, im Bericht des Ausschusses ist es nicht unbedingt richtig platziert. Gerade die Beurteilung der Petitionen, in denen es um traumatisierte Menschen geht,ist sehr schwierig.Auch das Verfahren der Begutachtung des Traumas weist viele Unklarheiten auf.
Es gibt in Hessen keine einheitlichen medizinischen, rechtlichen und ethischen Standards,nach denen man verfahren könnte. Das ist das eigentliche Problem. Das dürfen wir nicht den betroffenen Menschen anlasten. Hier muss vielmehr die Landesregierung handeln. Deswegen hat die SPD-Landtagsfraktion eine Große Anfrage zu diesem Bereich bereits im Juli eingebracht. Wir warten noch heute auf die Antwort.Auch die Kirchen, die Wohlfahrtsverbände, die Landesärztekammer und viele andere fordern die Einführung klarer Vorgaben,denn nur so können wir dem Einzelfall gerecht werden. Das ist allemal besser als ein Pauschalurteil.
Als erstes Bundesland hat übrigens Nordrhein-Westfalen den Ausländerbehörden einen verbindlichen Kriterienkatalog an die Hand gegeben, der zwischen Landesärztekammer und Innenministerium ausgehandelt worden ist.
Auf eine andere Petition möchte ich kurz eingehen, und zwar hat das Kinderparlament Güstrow eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags ein
gereicht und die Umsetzung der Kinderrechte gefordert. Die Kinder haben sich sehr intensiv mit ihren Rechten auseinander gesetzt und stellten bemerkenswerte Forderungen. Sie fordern beispielsweise, dass alle Kinder gleich behandelt werden sollen, egal wo sie herkommen, egal ob sie behindert sind oder nicht, egal ob sie arm oder reich sind.Ihr Recht auf Mitsprache und Mitbestimmung bei allen Belangen, die sie selbst angehen, haben sie sehr nachdrücklich eingefordert. Sie baten um Verbesserung der Situation von Kindern, die sich im Asylverfahren befinden. Sie stellten Forderungen zu Freizeitangeboten, zur Schulsituation und zur Kinderbetreuung.Ich finde dieses Engagement der Kinder beachtlich. Die Petition wurde an die Landesparlamente überwiesen. So hat sich auch der Petitionsausschuss in Hessen damit befasst. Der Ausschuss hat die Petition als Material überwiesen und die Landesregierung gebeten, sich mit den Forderungen der Kinder zu beschäftigen. Die SPD-Fraktion hat darüber hinaus die Initiative ergriffen, um die Kinderrechte in der Hessischen Verfassung zu verankern, wenn wir denn zu einer tragfähigen Lösung kommen.
An dieser Stelle möchte ich mich für meine Fraktion für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats bedanken. Derselbe Dank geht auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien, hier insbesondere ein letztes Mal an Herrn Klump, der durch die hohe Anzahl der Ausländerpetitionen besonders viel mit unserem Ausschuss zu tun hat.
Zum Schluss noch einige kurze Sätze zu unserem gemeinsamen Dringlichen Entschließungsantrag betreffend Abschiebung in die von der Flutkatastrophe betroffenen Gebiete in Südostasien. Zunächst einmal bin ich froh, dass es uns gelungen ist, diesen Antrag über alle vier Fraktionen hinweg gemeinsam einzubringen.
Die SPD-Fraktion in diesem Hause hat die Initiative dafür ergriffen. Ich muss aber auch sagen: Ich hätte mir ein bisschen mehr gewünscht als das, was jetzt auf dem Tisch liegt. Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass die Empfehlungen des Bundesinnenministers 1 : 1 umgesetzt wären.
Ich komme zum Schluss. – Der Bundesinnenminister hat den Ländern empfohlen, ähnlich wie andere europäische Länder auch verfahren, die Abschiebung grundsätzlich für die nächsten drei Monate auszusetzen. Aber das war leider nicht durchsetzbar.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vieles zum Bericht des Petitionsausschusses ist schon gesagt, ich will aber doch noch einiges aus Sicht meiner Fraktion sagen. Bevor ich im Einzelnen darauf eingehe, möchte auch ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats, für die gute Arbeit danken, die geleistet worden ist, und für die Unterstützung, die sie uns Abgeordneten immer zuteil werden lassen, weil nicht alle Petitionen so leicht zu erledigen sind, wie sich das in solchen Berichten immer anhört. Wir sind da sehr auf die Hilfe und die Mitarbeit der Kanzlei angewiesen. Noch einmal herzlichen Dank.
Das gilt natürlich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien, die uns in vielfältiger Art und Weise Rede und Antwort stehen. Ich möchte hier auch noch einmal einen besonderen Dank an Herrn Klump sagen. Wir haben viele Sträuße mit ihm ausgefochten. Es gilt, um Ausländerpetitionen zu ringen und Positionen durchzusetzen. Nichtsdestotrotz haben wir immer Mittel und Wege gefunden, und wir haben mit Herrn Klump, glaube ich, auch immer einen sehr sachkompetenten und fachkompetenten Sparringspartner gefunden. Von daher hat uns die Auseinandersetzung natürlich auch weitergebracht.Herr Klump scheidet in diesem Jahr aus.Noch einmal herzlichen Dank. Wir werden das noch einmal ganz speziell im Petitionsausschuss machen.
Auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen, die zuarbeiten, haben sehr viel Arbeit. Ohne sie könnten wir die Arbeit im Petitionsausschuss nicht machen, die im Übrigen – der Kollege Rentsch hat das schon gesagt – nicht so ist, wie manchmal der Petitionsausschuss den Impetus hat, dass die Abgeordneten, die neu in die Parlamente kommen, den Petitionsausschuss auffüllen müssen. Dem ist nicht so. Der Petitionsausschuss ist ein sehr interessanter Ausschuss, wo man mit ganz verschiedenen und sehr vielen Rechtsbereichen beschäftigt ist und selber auch sehr viel lernen kann über das Handeln von Verwaltungen und z. B. auch über das Handeln von Ausländerbehörden in unserem Land. Von daher lernen wir als Abgeordnete natürlich auch sehr viel dazu.
Meine Damen und Herren, die Frau Kollegin Dörr hat zum Prozedere und zu den allgemeinen Zahlen schon etwas gesagt. In dieser Periode sind 1.496 Petitionen eingegangen.Wir haben 1.392 Petitionen, auch aus den vergangenen Jahren, abgearbeitet. Es sind noch 666 Petitionen – die Zahl passt auch ein bisschen zur Karnevalszeit –
im Bestand. Das zeigt, dass der Vorwurf, der manchmal unterschwellig mitgeht, dass es gerade bei den Ausländerpetitionen immer etwas lange dauert, eigentlich so nicht trägt, wenn man sieht, welche Erledigungszahlen der Petitionsausschuss hat.
Die Hauptgruppe, die zurzeit betroffen ist – das sehen Sie auch aus den statistischen Berichten –, ist auch durch die Möglichkeit, seit Mitte 2001 wieder Rückführungen vorzunehmen, die Gruppe derjenigen, die aus Serbien und Montenegro kommen. Da denke ich schon, dass das, was
im Petitionsbericht beschrieben ist, richtig ist. Gleichwohl sollte man immer wieder im Blick haben, dass der UNHCR auch immer darauf hinweist, dass Rückführungen nicht ohne Probleme auch für die Regionen sind, in die unter Umständen abgeschoben wird.Von daher ist da auch sehr viel Augenmaß von unserer Seite her gegeben, weil nicht immer die Rückführungen in diese Regionen auch zur Stabilisierung in der Region beitragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Frau Kollegin Dörr hat natürlich auch – das tut sie immer, das ist auch im Großen und Ganzen so – das gute Klima im Petitionsausschuss angesprochen. Das ist natürlich ein Ausschuss, in dem es sehr viel darum geht, Gemeinsamkeiten darzustellen.Ich finde aber,man sollte der Fairness halber auch sagen, dass es da auch – das sage ich auch sehr kritisch – schon einen neuen Umgang und auch einen neuen Stil gegeben hat. Ich nenne einmal, wie mit den Oppositionsfraktionen hier im Haus umgegangen wurde, als es darum ging, den Gesetzentwurf zur Härtefallkommission im Parlament mit allen Rechten, die Oppositionsfraktionen haben, zu diskutieren. Das wirkt sich natürlich auch auf das Klima im Petitionsausschuss aus, meine Damen und Herren. Von daher ist natürlich nicht nur Friede, Freude, Eierkuchen.
Ich sage hier auch, dass diejenigen, die jetzt den Oppositionsfraktionen die parlamentarische Beratung gerade auch des Härtefallgesetzes verweigert und einen eigenen Antrag durchgebracht haben, jetzt auch sehen müssen, dass sie mit ihrem Vorschlag und ihrer Verordnung leben müssen. Das, was Sie beschlossen haben, ist, dass auf der einen Seite der Petitionsausschuss existiert und auf der anderen Seite eine Härtefallkommission, die sich aus Mitgliedern des Petitionsausschusses zusammensetzen soll. Das muss von Ihnen dann auch so strikt und getrennt wahrgenommen werden. Wir hatten eine andere Vorstellung. Wir hätten sehr gerne gehabt, dass auch unabhängiger Sachverstand in diese Kommission eingebunden worden wäre.
Ich komme sofort zum Schluss. – Wenn Sie den Bericht wirklich zur Kenntnis nehmen, können Sie z. B. auf Seite 3 lesen, dass 50 % der Eingaben heute mit Krankheiten, z. B. auch mit posttraumatischen Belastungsstörungen und mit Suizidgefahren beschrieben werden. Gerade deswegen wäre es wichtig gewesen, auch in einer solchen Härtefallkommission medizinischen Sachverstand vertreten zu haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das ist nun alles nicht geschehen. Ich hoffe, dass wir trotz dieses Umgangs der Mehrheit mit der Minderheit – die FDP war da leider mit im Boot – doch weiterhin ein kollegiales Verfahren im Petitionsausschuss haben werden. Gleichwohl sage ich, dass man, wenn man auf ein kollegiales Verfahren setzt und wenn man die Kollegialität anmahnt, natürlich auch Verfahren wählen muss, die die Minderheit nichts ins Abseits stellen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zuallererst denjenigen danken, die uns, den Mitgliedern des Petitionsausschusses, die Arbeit erleichtern. Frau Bachmann, Sie und Ihr Team sorgen dafür, dass die Abgeordneten des Landtags immer mit den richtigen Unterlagen ausgerüstet sind. Falls sie selbst sie nicht mehr haben, werden sie noch einmal nachgerüstet. Für die fachliche Unterstützung und den rechtlichen Rat möchte ich zunächst einmal all denjenigen im Petitionsreferat danken, die unsere Arbeit im Landtag begleiten. Herzlichen Dank.
Darüber hinaus möchte ich noch wenige Sätze allgemeiner Art zur Arbeit im Petitionsausschuss sagen. Die Kolleginnen und Kollegen, die dort mitarbeiten, wissen, dass dies kein Ausschuss ist, der groß zur Profilierung der einzelnen Abgeordneten dient.
Herr Kollege Bökel, ich möchte da den einen oder anderen Weihnachtsmann ausgenommen wissen. – Im Grunde genommen handelt es sich um ein Arbeitsgremium. Dass 1.400 Petitionen von 19 Abgeordneten bearbeitet und bewältigt werden müssen, zeigt, dass dort sehr viel Arbeit geleistet wird. Gleichwohl handelt es sich um spannende und manchmal auch streitige Themen. Das wurde hier von Frau Kollegin Waschke und Herrn Kollegen Frömmrich angedeutet. Es gibt also auch streitige Themen dort zu beraten. Auch im vergangenen Jahr haben wir aber während der Arbeit im Ausschuss an der Tradition festhalten können, den Konsens zu suchen.
Natürlich gibt es auch ein paar Themen, über die man sich dann öffentlich streitet. Sie haben das Thema Härtefallkommission angesprochen. Das ist aber natürlich ein Thema, das nicht unmittelbar in den Petitionsausschuss hineingehört. Vielmehr handelt es sich um ein davon getrenntes Thema, das wir mit dem Sach- und Fachverstand der Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses behandeln und bearbeiten wollen. Insofern haben hier in den vergangenen Plenarrunden die Obleute des Petitionsausschusses den einen oder anderen Strauß miteinander ausgefochten.
Herr Kollege Frömmrich, aber eines bleibt bestehen: Wenn wir den Gesetzentwurf der GRÜNEN hier in die Beratung gegeben hätten, dann hätten wir bis zum heutigen Tag noch nicht einmal die Anhörung dazu durchgeführt.
Ich habe es schon angedeutet: Die Mitglieder des Petitionsausschusses sind außerordentlich fleißig. 1.400 bearbeitete Petitionen zeugen davon.
Ich denke, der Weg ist gut, den unsere Vorsitzende, Frau Kollegin Dörr, bei der Arbeit des Petitionsausschusses neu eingebracht hat, und der bedeutet, dass der Petitionsausschuss vermehrt die Öffentlichkeit sucht und das Angebot, das der Petitionsausschuss bietet, auch über den Hessentag hinaus nach außen hin besser darstellt. Ich denke, es ist außerordentlich wichtig, dass der Hessische Landtag Informationen über den Petitionsausschuss herausgibt. Deswegen möchte ich hier noch einmal unterstreichen, dass die CDU-Fraktion den Weg, den Frau Kollegin Dörr vorgezeichnet hat, gerne mitgeht.
Es ist wahr: Die meisten Petitionen, nämlich knapp über die Hälfte, mit denen wir uns beschäftigen müssen, betreffen das Ausländerrecht.Frau Kollegin Waschke,ich will an dieser Stelle aber auch noch einmal eines deutlich machen. Natürlich geht es immer um den Einzelfall. Sie haben gesagt, es gebe den einen oder anderen Fall, bei dem eine posttraumatische Belastungsstörung gegeben sei. Das muss jeder zunächst für seine Petition und danach der Ausschuss als Ganzes beurteilen.Tatsache ist aber auch – ich denke, Frau Kollegin Dörr hat das deshalb zu Recht in den Ausschussbericht aufgenommen –, dass deutlich wird, dass, seitdem bekannt ist, dass posttraumatische Belastungsstörungen tatsächlich eine Begründung dafür liefern können, in der Bundesrepublik zu verbleiben, wir sehr häufig in den Petitionen stehen haben, dass eine posttraumatische Belastungsstörung aufgetreten ist. Das muss man in jedem Einzelfall entsprechend berücksichtigen. Auf diesen Umstand im Petitionsbericht hinzuweisen, denke ich, war wichtig und vernünftig.