Darf ich fragen, welchen Sachverhalt Sie meinen? Wenn der Eigentümer einverstanden ist, ist es keine Straftat. Wenn er nicht einverstanden ist, muss das eine Straftat werden. Das darf nicht legal sein. Deswegen befinden Sie sich da auf dem Holzweg.
Es ist deshalb dringend notwendig, dass sich der Bundestag im Interesse der privaten Eigentümer und auch der öffentlichen Hand endlich bewegt und Schmierereien, die gegen den Willen des Eigentümers geschehen, endlich unter Strafe stellt. Das ist das Thema, um das es geht, und nichts anderes.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wir, Herr Kollege Wagner und ich, haben uns die Redezeit aufgeteilt. Ich will nur zwei kurze Bemerkungen dazu machen.
Erstens. Die hessische Polizei verfolgt seit zwei Jahren das Sprühen von Graffiti von Amts wegen. Das erfolgte aus all den Gründen, die eben genannt wurden. Damit soll gegen dieses Unwesen vorgegangen werden.
Zweite Bemerkung. Dies geschieht mit großem Erfolg. Beim Landeskriminalamt wurde eine Datenbank angelegt.Der Aufklärungserfolg reicht bis zu 25 % bei den Fällen, bei denen die rechtliche Problematik nicht auftritt, die Herr Kollege Dr.Wagner eben dargestellt hat.
Ich will noch ein Beispiel nennen, weil das für die Öffentlichkeit von besonderem Interesse ist. – Ich bin gleich fertig. Das will ich noch sagen. – Wir arbeiten insbesondere im Rhein-Main-Gebiet und in Südosthessen nach dem Gesichtspunkt: Wer schmiert und sprüht, der putzt und zahlt.– Das ist eine Initiative,auf die wir gemeinsam größten Wert legen.
Ich komme zu meiner letzten Bemerkung. Herr Kollege Hahn, Sie haben mir einen Brief geschrieben. Ich habe Ihnen diesen beantwortet. Ich möchte hierzu neu hinzufügen: Wenn diese Situation im Bundestag so bestehen bleibt, dann werde ich, obwohl wir auf kommunaler Ebene bereits entsprechende Verordnungen haben, eine Verordnung des Landes erlassen.
Nein, ich kann das nicht ändern. – Das Wort hat Herr Kollege Dr. Jürgens. Er hat einen Anspruch darauf.
Die Landesregierung hat hier mit zwei Vertretern gesprochen. Herr Dr. Jürgens hat demnach einen Anspruch darauf, das Wort zu ergreifen.
Herr Präsident, vielen Dank. – Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich schon darauf hinweisen wollte, dass der Innenminister im Grunde genommen das,was ich gesagt habe, bestätigt hat.
Ich nehme an, dass die hessische Polizei nicht in Fällen ermittelt, in denen keine Strafbarkeit vorliegt.Vielmehr ermittelt sie bei dem Verdacht, dass eine Straftat begangen worden ist. Das bestätigt aber das, was ich gesagt habe: Das ist bereits strafbar.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Herr Dr. Jürgens, Sie tun mir wirklich nur noch Leid!)
Auch wenn hier versucht wird, zu behaupten, wir würden die Interessen der Eigentümer missachten, uns vor unsere Sprayer-Freunde stellen, und sonst irgendwelcher Quatsch, kann ich doch feststellen, dass es darum überhaupt nicht geht und wir uns im Kern der Angelegenheit doch einig sind. Illegale Farbschmierereien sind, auch wenn sie sich der Form der Graffiti bedienen, strafwürdig. Darüber sind wir uns doch einig.
Wir sagen aber: Das ist bereits strafbar. Wenn Sie uns nachweisen, dass es die von Ihnen behauptete Lücke hinsichtlich der Strafbarkeit in der Praxis bzw. in der Realität gibt, wenn Sie uns nachweisen können, dass es Fälle gibt, in denen keine Ermittlungen stattgefunden haben oder in denen ein Täter ermittelt, dann aber gleichwohl freigesprochen worden ist, dann können wir darüber reden. – Solange Sie das aber nicht können,sollten Sie nicht so tun, als gebe es eine Lücke im Strafrecht, die real nicht existiert.
Es ist vorgeschlagen, sowohl den Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP als auch den der Fraktion der CDU dem Innenausschuss und dem Rechtsausschuss zu überweisen. Dabei soll der Innenausschuss federführend sein. Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch? – Dann wird das so gemacht.
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Durchführung der Immobilientransaktion im Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ – Verkauf und Rückmietung des Behördenzentrums Gutleutstraße in Frankfurt, Gutleutstraße 112 bis 138 – Drucks. 16/3350 zu Drucks. 16/3259 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP betreffend Veräußerung und Rückmietung landeseigener Immobilien – Drucks. 16/3352 zu Drucks. 16/3346 –
Berichterstatter ist Herr Abg. Caspar. – Beide Berichterstatter verzichten auf Berichterstattung.Auch wir verzichten darauf.
Die Redezeit pro Redner beträgt fünf Minuten. Es beginnt Herr Kollege Norbert Schmitt für die SPD-Fraktion.
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Sollten wir nicht Herrn Dr. Wagner noch irgendwohin setzen? – Gegenruf: Der ist schon da!)
In Hessen hat er dies allerdings nicht. Da ist der finanzpolitische Wahnsinn ohne Methode. Es handelt sich da nämlich um eine Aneinanderreihung von Ungereimtheiten, Widersprüchlichkeiten, Beliebigkeiten und auch von Sprunghaftigkeiten. Es handelt sich dabei um die schon bekannte Methode des Karlheinz Weimar.
Herr Kollege Hoff, die Immobiliengeschäfte des Herrn Weimar sind schon fast sprichwörtlich für schlechte Geschäfte. Der Verkauf der Burg Staufenberg ist eine dieser Geschichten. Da hat das Land so lange hart verhandelt, bis der Verkaufspreis endlich unter dem Erlös gelegen hat, den das Land zunächst hätte erzielen können.
Ich möchte jetzt aber auf das hier anstehende, geplante Immobiliengeschäft zu sprechen kommen, den Verkauf des Behördenzentrums Gutleutstraße in Frankfurt. Noch vor einem Jahr hat der Finanzminister bei der Diskussion um den Erwerb der neuen Staatskanzlei betont, ein Ankauf sei viel billiger, als diese Immobilie anzumieten.
Keine neun Monate später verkündet der Finanzminister genau das Gegenteil. Das muss eine besonders schwere Geburt gewesen sein. Dahinter steckt aber keine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung und auch keine neue Erkenntnis. Nein, es ist die blanke Not, die blanke Not des Haushalts.
Der Ausverkauf Hessens hat begonnen. Als erster Notverkauf wird das Behördenzentrum Gutleutstraße in Frankfurt verscherbelt.