Protocol of the Session on December 14, 2004

nagement. Im Zeitalter der elektronischen Datenhaltung, des gesteuerten, kontrollierten Fernzugriffes auf diese Daten und der neuen Telekommunikationsmöglichkeiten bedeutet das keine Einschränkung der Erreichbarkeit und der Dienstleistung für die Bürger des Landes Hessen. Die gleichzeitige, notwendige, haushaltsbedingte Personalverringerung ist politisch gewollt und führt durch Beschränkung auf Kernaufgaben zu einem teilweisen Rückzug der Ämter für Bodenmanagement aus der örtlichen Messungstätigkeit. Die Verringerung des Dienstleistungsangebotes der Behörden auf diesem Sektor kann und wird – wie bereits im Kabinettsbeschluss ausgeführt – auch durch Verstärkung unseres Einsatzes aufgefangen werden. Wir haben auch hier aus beruflicher und aus der Sicht eines Bürgers des Landes Hessen keine Bedenken und Einwände gegen die entsprechenden Festlegungen...

Viel besser kann auch der Sprecher der CDU-Fraktion die Vorteile des Gesetzentwurfs nicht formulieren.

Freilich gibt es auch Kritikpunkte. Das ist überhaupt keine Frage. Standortentscheidungen sind immer problematisch, und man kann es auch nicht allen recht machen. Bei den Standortentscheidungen war eine politisch bedeutsame Richtschnur zu beachten.Die hessische Verwaltung darf nicht nur in den Zentren des Landes angesiedelt sein.Auch in der Fläche müssen Behördenstandorte bleiben bzw. entstehen. Bei normalen Konzentrationsprozessen werden logischerweise zuerst die Außenstellen wegfallen, und am Ende werden nur noch die großen Einheiten in den Städten verbleiben. Es galt, dem von Beginn an entschieden entgegenzuwirken. Erst durch die Forderung einer gewissen Mindestausstattung in der Fläche wird deutlich, warum z. B. die Bodenmanagementbehörde im Süden unseres Landes nicht in Darmstadt, sondern in Heppenheim angesiedelt wird. Es passt nicht zusammen, wenn Sie behaupten, wir würden die Fläche von hessischen Verwaltungsbehörden „entvölkern“, aber gleichzeitig vor Ort die Forderung aufstellen, die Bodenmanagementbehörde selbstverständlich in Darmstadt zu konzentrieren. Meine Damen und Herren, Sie müssen sich für eine Seite entscheiden. Wir haben uns entschieden: Es werden gleichermaßen in den Zentren und in der Fläche Standorte für die hessische Verwaltung vorgehalten.

(Zurufe von der SPD)

Insoweit bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Allerdings ist eine dritte Lesung erforderlich, die ich hiermit beantrage.

An fünf Punkten ist es erforderlich geworden, in Form von zwei Änderungsanträgen Nachbesserungen vorzunehmen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Nachmurksen!)

Bei der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich der Rechtspflege muss eine Ausweitung erfolgen. Wir wollen, dass auch so genannte Partnerschaftsregister in diese Ermächtigungsverordnung aufgenommen werden.

Zweitens wird das Hessische Beamtengesetz dergestalt geändert, dass künftig verstärkt Teilzeitbeschäftigungen für Beamte bis zu einem Umfang von 15 Stunden pro Woche und bis zu einer Dauer von 15 Jahren ermöglicht werden.

Im Zusammenhang mit der Schaffung des hessischen Landesbetriebs Labore muss die Abteilung I – Humanmedizin – aus diesem Landesbetrieb herausgenommen werden. Sie wird in die neue Landesoberbehörde integriert.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Bestimmung der Einzugsbereiche nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – –

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das würde ich mir nicht auf der Zunge zergehen lassen! – Große Heiterkeit)

Das ist auch wieder wahr. – Auch da ist eine Änderung erforderlich.

Schließlich wollen und müssen wir dafür Sorge tragen, dass das Nationalparkamt Zuständigkeiten als untere Forst-, untere Fischerei-, untere Jagd- und untere Naturschutzbehörde erhält.

Wir werden heute Abend die dritte Lesung in den Ausschüssen vorbereiten. Ich hoffe auf eine konstruktive Mitarbeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Hofmann für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform agiert die CDU-geführte Landesregierung wieder einmal nach dem Motto „Mehrheit ist auch Wahrheit“.Sie zeigt, wie Herr Frömmrich gerade gesagt hat, wie beratungsresistent sie ist.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Gesetzentwurf wurde von den Fachleuten in der Anhörung regelrecht auseinander genommen. Die vorgelegte Liste der zu schließenden Amtsgerichte ist unausgewogen und lässt bei dieser Landesregierung Ortskenntnisse vermissen. Ich widerspreche Ihnen ausdrücklich, Herr Haselbach: Sie lässt bis zum heutigen Tag auch jegliche Aufgabenkritik und -analyse vermissen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Haselbach, Sie haben eben ein paar Aufgaben und Fragestellungen formuliert. Ich frage mich, warum die Landesregierung diese Fragestellungen nicht mit beraten oder zumindest formuliert hat. Ich sehe zumindest nicht, dass Sie eine solche Aufgabenkritik vorgenommen haben.

Ich möchte auf das Beispiel Wolfhagen zu sprechen kommen, weil das einer der am meisten betroffenen Standorte ist, wie bereits ausgeführt wurde. Der Standort Wolfhagen ist praktisch dreifach gestraft worden. Örtliche Gegebenheiten, z. B. die Ansiedlung des Zentrums für Soziale Psychiatrie in Bad Emstal und die Tatsache, dass bei dem dortigen Amtsgericht 260 Verfahren pro Jahr nach dem Hessischen Freiheitsentziehungsgesetz anfallen, sind

nicht berücksichtigt worden. Das lässt erkennen, dass Sie sich mit der Sache nicht im Detail befasst haben.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Witzenhausen ist ebenfalls ein Standort, den die Landesregierung im Stich lässt. Er ist durch die Auflösung des Amtsgerichts Witzenhausen, den Abzug des Katasteramtes, des Forstamtes und des Finanzamtes betroffen. Auch hier wurde überhaupt nicht berücksichtigt, dass in erheblichem Maße in das Amtsgericht Witzenhausen investiert worden ist.Es sind zwei Außenfahrstühle angebracht worden,das elektronische Grundbuch ist dort erst vor kurzem eingeführt worden, und beim Amtsgericht Witzenhausen werden auch sehr viele Betreuungsangelegenheiten bearbeitet. Allein der Altfallbestand betrug im Jahre 2003 600 Verfahren.

Herr Wagner, dass Sie statt der Aufrechterhaltung der bürgernahen Gerichte nun Gerichtstage einführen wollen, ist längst als Placebomaßnahme entlarvt worden.

(Beifall bei der SPD)

Sie selbst wollen doch jetzt mit diesem Gesetz die Gerichtstage in der Arbeitsgerichtsbarkeit abschaffen. Auch in der Fachwelt stehen die Effizienz und der Nutzen solcher Gerichtstage sehr stark im Zweifel. Herr Wagner, die vermeintlichen Einsparungen durch die Amtsgerichtsschließungen haben Sie bis zum heutigen Tage nicht substanziiert dargelegt. Es gibt bis zum heutigen Tage noch keine tragfähige Kosten-Nutzen-Analyse. Ich möchte erneut ein Beispiel anführen,das sehr griffig ist:Die meisten Gebäude, in denen die Amtsgerichte untergebracht waren,sind denkmalgeschützt und damit auf dem Markt sehr schwer veräußerbar.

Meine Damen und Herren, ich möchte einen weiteren Aspekt verdeutlichen, der in der Debatte noch nicht zum Zuge gekommen ist. Unter dieser Landesregierung und mit der Beratung dieses Gesetzes erleidet die parlamentarische Demokratie Schiffbruch. Welches defizitäre Demokratieverständnis die Landesregierung und der Justizminister als Vertreter des Rechtsstaates haben, zeigt sich darin, dass die betroffenen Behörden aus der Presse von ihrer Schließung erfahren haben. Herr Haselbach, ich muss lachen, wenn Sie sagen, dass es angeblich vertraute Runden gegeben habe, an denen Einzelne beteiligt worden sind. Wir kennen – wir wissen das auch aus zahlreichen Gesprächen – keinen Einzigen, der an dem Prozess beteiligt worden ist.

(Rudi Haselbach (CDU): Sie kennen die falschen Leute!)

Dieser miserable Umgang mit der dritten Gewalt ist in der Anhörung, unter anderem vom Deutschen Richterbund, zu Recht kritisiert worden.

Die vermeintliche Entscheidungsgrundlage für die Liste der Amtsgerichtsschließungen, der Bericht des Landesrechnungshofs, ist uns als Gesetzgeber, als Parlament, erst auf parlamentarischen Druck herausgegeben worden. Sie haben auch das letzte Jahr nicht dazu genutzt, die Anregungen und die Kritik in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und darüber nachzudenken, was verbessert werden kann, sondern Sie haben die Anhörung, wie Sie es bei anderen Gesetzen auch machen, als reine Alibiveranstaltung genutzt.

(Günter Rudolph (SPD): So ist es!)

Sie wollten ja auch – daran möchte ich erinnern, weil das der absolute Tiefpunkt des Parlamentarismus ist – mit Ihrer absoluten Mehrheit die Anhörung des Fachausschusses verhindern.

Ein weiterer Tiefpunkt – er zeugt von Ihrem völlig mangelnden Demokratieverständnis – ist, dass Sie das Gesetz vollziehen, bevor es überhaupt verabschiedet worden ist. Ich möchte ein Beispiel nennen:In Eschwege sind,um das Amtsgericht Witzenhausen aufzunehmen, entsprechende Räumlichkeiten angemietet worden.

Ich gebe Ihnen einen Rat. Statt mit den Muskeln der absoluten Mehrheit zu spielen, sollten Sie von Ihrem hohen Ross herunterkommen und um interessengerechte Lösungen im Sinne der Rechtspflege ringen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das Ross war bei der Rennbahn!)

Meine Damen und Herren, ich möchte noch kurz auf den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen, der vorsieht, einzelne Amtsgerichte zu Zweigstellen zu machen. Wir halten diesen Antrag für absolut nicht sachgerecht. Es zeigt nur, dass die GRÜNEN wieder einmal versuchen, in einer Debatte auf sich aufmerksam zu machen.

(Zurufe)

Aber dieser Antrag ist untauglich. Es macht aus unserer Sicht überhaupt keinen Sinn, aus der unausgegorenen Liste, die die Landesregierung vorgelegt hat, einzelne Amtsgerichte herauszupicken. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen für Strukturveränderungen, die notwendig sind. Aber sie müssen gut durchdacht sein und bedürfen einer Kosten-Nutzen-Analyse und einer guten Aufgabenkritik. Das muss erfolgen, bevor wir Strukturveränderungen vornehmen.

Herr Wagner, ich fordere Sie auf, sich nicht dem Diktat der Staatskanzlei zu beugen und für die Justiz einen Beitrag im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform zu leisten, sondern uns ein Konzept vorzulegen, das für die nächsten Jahrzehnte für die Gerichtsstruktur in Hessen Bestand hat und auch neue Aspekte und Diskussionen aufnimmt,die es auf der Justizministerkonferenz gibt,z.B. einen dreistufigen Gerichtsaufbau oder auch die Frage, inwieweit Gerichtsbarkeiten zusammengelegt werden können.

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ein Satz noch. Ich fordere Sie auch auf, sich eindeutig und klar von Ihren Plänen zu verabschieden, die Grundbuchsachen auf die so genannten Bodenmanagementbehörden zu übertragen.Denn Ihre Pläne sind von der Fachwelt längst zerrissen worden. Sie führen nur dazu, dass weitere 21 Amtsgerichte auf der Abschussliste stehen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abg. Hahn von der FDP-Fraktion. – Du musst nicht.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident meint, ich müsste dazu nichts sagen. Der Präsident hat nicht Unrecht. Ich will es auch relativ kurz machen.

(Dieter Posch (FDP): Dem widersprechen wir aber nachdrücklich!)

Da mir meine Fraktion widerspricht, Herr Präsident, muss ich nun doch 15 Minuten sprechen.

Wir haben uns bereits in der ersten Lesung ausführlich mit den Vorgaben der Landesregierung auseinander gesetzt. Sie hier im Raum und darüber hinaus wissen, dass die Hessen-FDP schon seit Jahren mit der Vorgabe angetreten ist, dass wir eine Hessen-Verwaltung organisieren müssen, die effizient und effektiv ist. Wir sind seit Jahren mit dem Wunsch angetreten, eine Bündelung der Organisation der Hessen-Verwaltung zu haben.Da gab es einmal den „ideologischen“ Streit – so sage ich einmal –, ob man das in der Form einer Mittelinstanz oder in der Form einer Zusammenfassung der Stränge macht. Die damalige Regierungskoalition von FDP und CDU hat entschieden, dass eine Bündelung durchgeführt werden soll, das heißt eine Stärkung der Mittelinstanzen als wirkliche Bündelungsbehörden und nicht als ein weiteres Nebeneinander.