Protocol of the Session on December 14, 2004

Sie selbst haben im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht – dem haben wir dann auch zugestimmt –, womit Sie den ursprünglichen Grundsatz, dass ältere behinderte Menschen nicht gegen ihren Willen aus der gewohnten Umgebung herausgerissen werden dürfen, auf Behinderte jeden Alters erweitern. Das ist ein vernünftiger Grundsatz. Das ist nachvollziehbar, und das haben wir auch unterstützt.

Aber man muss sich ganz praktisch fragen, wer eigentlich in der Regel darüber entscheidet, welche Hilfen behinderten Menschen angeboten werden: ambulant oder stationär, in welcher Einrichtung? Das sind doch die Sozialhilfeträger, die örtlichen oder der überörtliche, also der Landeswohlfahrtsverband – also gerade die Kommunen. Wenn Sie jetzt sagen: „Wir haben dort zwar eine schöne Vorschrift hineingeschrieben, aber sie gilt gerade für die

jenigen, die das zu entscheiden haben, nicht“, dann ist das doch ein Muster ohne Wert.

Sie wollen Zielvereinbarungen zwischen den Kommunen und den Behindertenverbänden einführen. Damit wollen Sie sagen, das ersetzt die Gleichstellungsregelungen. Zielvereinbarungen sind freiwillig. Die Kommunen sind in keiner Weise verpflichtet, solche Zielvereinbarungen abzuschließen.Das heißt,Sie belassen behinderte Menschen und ihre Verbände weiterhin in der Rolle der Bittsteller. Das ist nicht das, was wir uns unter Gleichstellung vorgestellt haben.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren von der CDU, vor allem aber Ihre Konstruktion, dass die Kommunen nur prüfen müssen, inwieweit sie Gleichstellungsregelungen umsetzen, bestraft gerade die gutwilligen Kommunen und belohnt die unwilligen. Denn man stelle sich einmal eine Kommune vor, die bereit ist – es gibt solche Kommunen durchaus, sowohl in der Vergangenheit wie auch aktuell – und sehr große Anstrengungen zur Verwirklichung der Barrierefreiheit unternimmt.Sie sagen ausdrücklich:Das ist eine freiwillige Leistung,dazu bist du nicht verpflichtet – schon gar nicht, dafür Kosten aufzuwenden. Wenn es dieser Kommune finanziell schlecht geht und der Haushalt verabschiedet wird, dann ist doch die Kommunalaufsicht geradezu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass diese freiwillige Maßnahme, die gerade nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, eher unterbleibt als durchgeführt wird. Sie bestrafen also diejenigen, die freiwillig mehr machen wollen.

Wir erleben gerade ein aktuelles Beispiel, das in diesen Tagen in der Presse stand. Es gab den Plan der Stadt Frankfurt am Main – und der war auch schon nahezu in der Umsetzungsphase –, auf dem Paulsplatz eine öffentliche Toilette zu eröffnen und sie durch einen Aufzug für behinderte Menschen zugängig zu machen. Jetzt plötzlich intervenieren die CDU und der Planungsdezernent und sagen, aus ästhetischen Gründen sei das nicht zulässig, und sie wollten das nicht.

Das zeigt doch, wie wichtig es ist, dass auch die Kommunen zur Herstellung von Barrierefreiheit und zur Gleichstellung verpflichtet werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Deswegen verstehe ich es sehr gut, dass heute behinderte Menschen aus ganz Hessen gesagt haben: Wir wollen ein solches Gesetz nicht – wir wollen entweder ein wirksames oder gar kein Gesetz. Wir wollen nicht, dass ein solches Gesetz nur als Feigenblatt benutzt wird, um uns die wirkliche Gleichstellung vorzuenthalten.

Es bleibt auch dabei – diesen Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen –, Sie haben das Grundprinzip der Gleichstellungsregelungen nicht verstanden. Das Grundanliegen von Gleichstellungsregelungen im Gesetz für behinderte Menschen ist,dass behinderte Menschen nicht mehr ausschließlich als Objekte der Fürsorge anderer behandelt werden, sondern sie so weit wie möglich zu Subjekten ihres eigenen Lebens zu machen. Hierzu gehört natürlich auch, dass sie die gleichen Beteiligungsmöglichkeiten haben wie nicht behinderte Menschen. Das kann aber nicht erreicht werden, wenn ein wichtiger Bereich, in dem sich das tägliche Leben hauptsächlich abspielt, nämlich die Kommunen, weiße Flecken der Gleichstellung bleiben.

Ich möchte noch einmal auf das hinweisen, was ich auch gestern bei der zweiten Lesung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch XII gesagt habe. Im Augenblick haben wir die Diskussion, dass einige Landräte sagen, der Landeswohlfahrtsverband müsse die Aufgaben der Behindertenhilfe vollständig auf die Kommunen verlagern und sollte am besten aufgelöst werden.

Ich sage aber erneut: Es kann doch nicht sein, dass die Gleichstellungsverweigerer in den Kommunen plötzlich den Anspruch erheben, die Behindertenhilfe zu übernehmen. Wer auf der einen Seite keine Gleichstellungsverpflichtung übernehmen will, der hat doch das Recht verwirkt, auf der anderen Seite für sich in Anspruch zu nehmen, der beste Behindertenhelfer im Land zu sein. Das kann doch wohl nicht wahr sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für uns gibt es hier jedenfalls ein klares Junktim.Voraussetzung für eine Ausweitung der Aufgaben der Kommunen bei der Behindertenhilfe ist die Übernahme der Gleichstellungsverpflichtung. Sonst hat das keinen Sinn.

Meine Damen und Herren, wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem noch einmal der letzte Versuch unternommen werden soll, Sie zur Einsicht zu bewegen. Wir wollen erreichen, dass die Worte „mit Ausnahme“ vor den Worten „Gemeinden und Gemeindeverbänden“ ersetzt werden durch das Wort „einschließlich“. Es sollen also die Gemeinden und Gemeindeverbände in die Regelungen des Gleichstellungsgesetzes übernommen werden. Hierfür bitten wir ausdrücklich um die Zustimmung. Mit dieser einfachen Änderung könnten wir vieles von dem aus dem Weg räumen, was uns ansonsten Probleme bereiten würde.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es entspricht meiner vollen Überzeugung – und so habe ich auch unseren Gesetzentwurf verstanden –:Wir können, mit welchem Gesetz auch immer, ein selbst bestimmtes Leben behinderter Menschen nicht von oben herab verordnen. Ob behinderte Menschen selbst bestimmt leben oder nicht, bestimmen sie wie jeder andere, wie jeder nicht Behinderte auch, selbst. Selbstbestimmung kann man Menschen nicht schenken. Sie muss persönlich errungen werden. Dieser persönliche und politische Kampf behinderter Menschen um Selbstbestimmung wird daher natürlich auch nach diesem Tage weitergehen, unabhängig davon, wie das Gesetz schlussendlich aussehen wird. Wir hätten uns allerdings gewünscht,dass der Landesgesetzgeber eine deutlich stärkere Unterstützung für diesen Prozess der Selbstbestimmung geleistet hätte, als es jetzt der Fall ist.

Ich hoffe jedenfalls, dass sich die behinderten Menschen in diesem Lande davon nicht entmutigen lassen und den Kampf weiterführen. Für meine Fraktion kann ich zusichern: Auch wir werden weiterhin bemüht sein, sie nach Möglichkeit zu unterstützen.

(Anhaltender Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Das Wort hat der Kollege Florian Rentsch,FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über das Thema Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen diskutieren wir hier nicht zum ersten Mal. Herr Dr. Jürgens hat gerade zu Recht darauf hingewiesen, dass die Diskussion, die wir auf der Landesebene führen, einen Vorgänger auf der Bundesebene hatte. Herr Dr. Jürgens war nicht ganz unbeteiligt daran.

Herr Dr. Jürgens, unter dem Eindruck der Debatte, die wir hier führen, möchte ich Sie fragen: Haben Sie das Bundesgleichstellungsgesetz so kritisiert, wie Sie das hessische Gleichstellungsgesetz von CDU und FDP kritisieren? Schließlich bleiben die Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes deutlich hinter den Vorstellungen zurück, die Sie selbst formuliert haben. Es wundert mich sehr, dass Sie nicht die Bundesregierung, sondern einzig und allein CDU und FDP kritisieren. Auch in einer solchen Debatte sollte man ehrlich bleiben und sagen, wer wofür verantwortlich ist.

(Beifall bei der FDP)

Für die FDP ist dieses Gesetz ein tragbarer Kompromiss, wie ich es formulieren möchte. Wir befinden uns nämlich in einem Zwiespalt: Wir müssen die berechtigten Wünsche und Bitten von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, die in ihrem praktischen Leben jeden Tag mit Problemen, wie sie sich z. B. aus der fehlenden Barrierefreiheit ergeben, konfrontiert sind. Für die Kolleginnen und Kollegen im Landtag, die selbst keine Behinderung haben, ist es manchmal schwierig, all diese Wünsche nachzuvollziehen. Oft sind es die kleinen Dinge des Lebens, die das Leben mit einer Behinderung schwer machen. Für uns Politiker ist das ein sehr sensibles Thema.Wir müssen sehr genau aufpassen, wie wir mit diesen Forderungen umgehen, für die ich persönlich sehr viel Verständnis habe.

Das hat auch die Diskussion gezeigt, die heute Mittag auf dem Dernschen Gelände stattgefunden hat. Dort haben fast 70 Menschen dafür demonstriert, dass Änderungen an dem Gesetz vorgenommen werden. Herr Miles-Paul hat gesagt: Dieses Gesetz wollen wir nicht. – Ich kann das verstehen, weil es sich um einen Interessenverband handelt, der seine Forderungen zu 100 % durchsetzen will. Dafür habe ich Verständnis. Es ist ganz klar, dass die Interessenverbände ihre Forderungen zu 100 % durchsetzen wollen.

Aber die Hessische Landesregierung steckt immer in dem Zwiespalt, dass sie einen Kompromiss zwischen Wunsch und Realisierbarkeit finden muss.Dazwischen müssen wir einen Weg finden. Diesen Weg haben wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf meines Erachtens gefunden.

Herr Dr. Jürgens hat es leider versäumt, die vielen guten Regelungen des Gesetzesentwurfs herauszustellen. Deshalb will ich Sie nicht davor verschonen, sie noch einmal aufzuzählen. Neben den Punkten, in denen es um Gebärdensprachdolmetscher,Vordrucke und Beschwerdebögen geht, neben dem Verbandsklagerecht, gegen das die FDP große Bedenken hatte, neben der Stärkung der Rolle des Landesbehindertenbeauftragten und einer verstärkten Berichtspflicht haben wir in dem Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen auch die Möglichkeit, Zielvereinbarungen zu schließen, durchgesetzt.

(Beifall bei der FDP)

Herr Dr. Jürgens hat das gerade nach dem Motto „Das ist alles nur freiwillig“ abgetan. Herr Dr. Jürgens, es ist freiwillig.Ich glaube trotzdem,dass das eine gute Möglichkeit ist, um Politik für Menschen mit Behinderungen durchzusetzen. Die Menschen vor Ort, die Kommunen, sind jetzt am Ball. Sie müssen die Politik umsetzen. Sie müssen schauen, was es in ihrer Kommune für Probleme gibt, und dann müssen sie sich Ideen und Lösungen einfallen lassen. Da haben Sie Recht. Ich halte das auch für deutlich pass- und zielgenauer.

(Beifall bei der FDP)

Es ist natürlich ein Problem – das darf ich als Kommunalpolitiker sagen –, wenn wir auf der Landesebene Regelungen treffen, die an der Realität in den Kommunen vorbeigehen. Deswegen geben wir den Kommunen Freiheit. Aber, da haben Sie Recht, wir geben ihnen auch ein großes Stück Verantwortung mit auf den Weg. Diese Verantwortung müssen die Kommunen übernehmen. Ich hoffe, dass sie diese Aufgabe auch erfüllen werden.

Wir haben schon darüber diskutiert, was wir machen können, um das zu überprüfen. Gibt es vielleicht die Möglichkeit, solche Zielvereinbarungen zu prämieren, den Fokus der Öffentlichkeit darauf zu lenken? Neben all den Preisen,die wir im Integrationsbereich haben,geht es auch darum, Kommunen, die eine besonders gute Integrationspolitik machen, herauszustellen. Es wäre z. B. eine Möglichkeit, besonders gute Zielvereinbarungen herauszustellen und sie anderen Kommunen zur Nachahmung zu empfehlen.

(Beifall bei der FDP)

Mit der Forderung nach einem Zielvereinbarungskataster beim Landesbehindertenbeauftragten wollen wir diese Möglichkeit weiter fördern und umsetzen.Wir wollen klar nachvollziehbar festlegen:Was gibt es schon? Welche Beispiele kann man anderen Kommunen empfehlen? All das soll geschehen. Ich glaube, dass das wirklich ein wichtiger Schritt ist.

Herr Dr. Jürgens, es ärgert mich etwas, wenn das hier immer nach dem Motto „Das ist ein Placebo, aber keine verbindliche Regelung“ abgetan wird.Wir schlagen einen anderen Weg ein. Es ist ein Weg, der auf Freiwilligkeit beruht.

(Beifall bei der FDP)

Aber es ist auch ein Weg,der ein gewisses Vertrauen in die hessischen Kommunen beinhaltet. Wir sind nämlich der Auffassung, dass die hessischen Kommunen in der Lage sind,gute Politik für Menschen mit Behinderungen zu machen.Wir haben nicht das Misstrauen gegenüber den hessischen Kommunen, das den GRÜNEN anscheinend angeboren ist.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Quatsch! Wir regieren in mehr Kommunen als ihr!)

Wir werden mit der in dem Gesetzentwurf formulierten Zielsetzung, Menschen in ihrem gewohnten Umfeld zu belassen, einen wichtigen Punkt bei der Hilfeplanung berücksichtigen. Es geht nämlich um die Frage, ob es richtig ist, Menschen immer wieder aus ihrer normalen Umgebung herauszureißen. Auch wird die weitere Beseitigung von Barrieren ein wichtiger Inhalt dieses Gesetzes sein. Diese Punkte sollte man nicht verschweigen;denn sie sind sehr wichtig.

In der Anhörung zum Landesgleichstellungsgesetz haben die Verbände verschiedene Forderungen erhoben, die sie

gerne umgesetzt haben möchten. Das fing mit den sprachlichen Änderungen an, die der Gesetzentwurf jetzt vorsieht. Wir haben gesagt, es soll nicht mehr „behinderte Menschen“, sondern „Menschen mit Behinderungen“ heißen. Das mag eine semantische Frage sein; aber ich glaube, dass sich darin der Geist dieses Gesetzentwurfs ausdrückt, nämlich dass Behinderte für uns Menschen sind, die mit einer Einschränkung zu leben haben. Sie sind jedoch keine andere Sorte Mensch.

Außerdem haben wir einen Antrag vorgelegt, in dem wir fordern, das Thema barrierefreies Bauen stärker zu thematisieren. Frau Fuhrmann, ich sehe, dass Sie sich etwas aufregen. Ich weiß nicht, wie es dazu kommt. Sie sollten sehen, dass in dem Gesetzentwurf ein wichtiger Punkt aufgegriffen wird, nämlich die Frage: Wie schaffen wir es, dass barrierefreies Bauen zum Gesamtinhalt von Bauprojekten wird?

(Petra Fuhrmann (SPD): Ich habe mich nicht aufgeregt!)

Sie haben sich wohl aufgeregt, Frau Fuhrmann. Es war etwas zeitverzögert. Ich wollte Sie auch nicht bei der Lektüre Ihres Briefs stören. Entschuldigung.

Mit der Forcierung des Themas barrierefreies Bauen wollten wir einen Schritt in die richtige Richtung machen.Wie können wir Architekten dazu bringen, das Thema barrierefreies Bauen bei ihrer Projektplanung generell zu berücksichtigen? Wir haben viele konkrete Beispiele dafür, dass das in der Vergangenheit nicht passiert ist. Nehmen wir das Ufa-Kino in Kassel. Dort hat man einfach vergessen, Gleichstellungsfragen zu berücksichtigen – Stichwort: Behindertenaufzug.

All das wollen wir konkreter regeln. Wir haben mit unserem Antrag versucht, eine Regelung für die Hochschulen zu treffen. Wir haben sie aufgefordert, das Thema barrierefreies Bauen zu berücksichtigen. Ich will nicht verhehlen, dass wir uns dort eine konkretere Regelung hätten vorstellen können. Das ist gar keine Frage. Aber wir haben, da es nun einmal die Hochschulautonomie gibt, auch zu berücksichtigen, dass die Hochschulen selbst entscheiden können. Deswegen konnten wir dort nicht so weit gehen, wie wir uns das gewünscht hätten.Aber wir glauben, dass wir auch hier auf dem richtigen Weg sind.

Zu der alles entscheidenden Frage, der Konnexität. Der Geschäftsordnungsantrag, den Dr. Jürgens hier gestellt hat, hat ein bisschen das Bild vermittelt, als ob wir, die Landesregierung, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion, nicht bereit wären, konkrete kritische Einwände von Rot-Grün aufzunehmen.

Dabei kann man feststellen, dass wir in den letzten Monaten nichts anderes getan haben, als über kritische Einwände zu reden, und dass wir versuchen – sehr selbstkritisch –, diese Punkte in den Gesetzentwurf einzuarbeiten. Herr Dr. Jürgens, Sie haben vergessen, das zu erwähnen.

Die zweite Frage stelle ich Ihnen auch als Jurist: Was ist heute durch die Demonstration des Verbandes auf dem Schlossplatz Neues passiert? Welche neuen Erkenntnisse haben Sie aus dieser Diskussion? Ich habe keine neuen Erkenntnisse daraus gewonnen. Ich habe die Pressemitteilung hier. Die Pressemitteilung ist sehr kritisch, keine Frage. Aber welche neuen Erkenntnisse gibt es aus der Diskussion? Ich kann überhaupt keine feststellen.

(Beifall des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))