Protocol of the Session on December 13, 2004

(Beifall bei der FDP)

Aber man darf nicht alles über einen Kamm scheren, nur weil der Römer schon viel zu groß ist. So jedenfalls sagen es der Bund der Steuerzahler und andere; und ich glaube, dass die nicht ganz Unrecht haben. Dann muss man dort herangehen und schauen, dass man Lösungen findet. Aber das mit einem 15-Personen-Parlament in einer Gemeinde bei mir in der Wetterau oder im Vogelsbergkreis zu vergleichen, das stimmt nicht. Was ist denn die Mehrarbeit? Die Mehrarbeit ist möglicherweise, zehn Protokolle im Jahr wegzuschicken. Auf der anderen Seite ist es mehr Demokratie, Frau Kollegin Zeimetz-Lorz.

(Beifall bei der FDP)

Ich habe im Innenausschuss schon gesagt, wir werden das noch sehr intensiv rechtlich prüfen.Sie nehmen dem Wähler gewisse Rechte, wenn Sie dem von ihm gewählten Menschen nicht zugestehen, dieselben Rechte wie alle seine Kollegen zu haben.

(Beifall bei der FDP)

Jeder Kollege, der einen Partner mit ins Parlament gewählt bekommt – das ist ja viel, viel mehr –, hat das Recht, eine Fraktion zu bilden.Natürlich haben Fraktionen mehr Rechte. Da geht es mir gar nicht so sehr um die Frage der Knete, sondern da geht es um das Anwesenheitsrecht, das Rederecht in den Ausschüssen, das Überlassen von Magistratsprotokollen usw.

(Nicola Beer (FDP):Anträge!)

Fast alle von uns sind auch in der Kommunalpolitik tätig. Wir wissen, worum es geht. Da sollte man nicht wie der Blinde von der Farbe reden.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Jürgen Frömm- rich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Diese Rechte werden dem Wähler und dem Gewählten genommen, weil er keine Möglichkeit hat, eine Fraktion zu bilden. Er hat sie objektiv nicht.Wenn ein Freier Wähler – bleiben wir einmal bei dem – in ein Gemeindeparlament kommt und allein ist, wird er mit keinem anderen eine Fraktion bilden können.Dann hat er kein Recht,dass er die Protokolle bekommt, kein Rederecht usw. Warum wollen Sie das dem Menschen nehmen? Das ist weniger Demokratie. Das ist ein eindeutig ein Rückschritt von dem hervorragenden Gesetz, das wir gemeinsam in der Regierungsverantwortung Wallmann/Gerhardt gemacht haben.

(Beifall bei der FDP)

Ein letztes Thema, das uns Liberalen am Herzen liegt. Herr Frömmrich, wenn Sie uns als Überzeugungstäter beschreiben, so bin ich stolz darauf. Denn mehr Freiheit und weniger Staat ist eine Überzeugung, die ich jeden Tag von morgens bis abends richtig finde.

(Beifall bei der FDP – Jürgen Frömmrich (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist es ja nicht!)

Mehr Freiheit für den Einzelnen ist die Botschaft, die wir Liberale haben und von der immer mehr in dieser Gesellschaft erkennen, dass sie richtig ist. Sie wollen sie einschränken. Sie wollen, dass mehr kommunale oder staatliche Kontrolle durchgeführt wird.

Ich streite mich mit dem Kollegen Rudolph nicht mehr über die Frage,wo was ist.Ich halte sie,mit Verlaub,für relativ albern. Jeder von uns, der in einem Kommunalparlament sitzt, hat doch klassisch viele Beispiele, wo Beteiligungsgesellschaften oder der Kreis Dinge machen, die nichts mit seinem Kernbereich zu tun haben.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das stimmt doch gar nicht!)

Natürlich stimmt das. Aber Sie provozieren mich jetzt nicht zu irgendetwas. – Wenn Sie sich einmal richtig mit dem beschäftigen wollen, was wir meinen, dann nehmen Sie bitte einmal die Oberhessische Versorgungsbetriebe Aktiengesellschaft, eine 100-prozentige Tochter des Zweckverbandes Oberhessische Versorgungsbetriebe, ein 100-prozentig kommunaler Betrieb. Was die alles anpacken, das hat aber überhaupt nichts mehr mit dem zu tun, was Kommunen machen müssen, damit sie auch für die Nah-Daseinsvorsorge ihrer Bürger zuständig sind.

Ich sage Ihnen eines, und da sehe ich in diese Richtung: Teilweise hatten wir dort Fälle von Vorständen, die, weil sie nicht mehr in der Politik aktiv tätig sein konnten, in dem Unternehmen untergebracht worden sind und ein paar Mark fünfzig gekostet haben, um es relativ salopp zu sagen.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb meinen wir Liberale: Hände weg davon. Kernbereich der Kommunen ist, für die Daseinsvorsorge vor Ort zu sorgen und die entsprechenden Ämter ordentlich auszustatten, damit der Bürger vom Einwohnermeldeamt bis zum Bestattungswesen, von der Kfz-Zulassungsstelle bis hin zum Sozialamt die Leistungen erhalten kann – mehr aber auch nicht. Deshalb ist es falsch, was die Union hier vorlegt.

An dieser Stelle darf ich den Sprecher der hessischen Industrie- und Handelskammern aus dem Kopf zitieren. Er hat in einer Veranstaltung im Haus des hessischen Handwerks in Anwesenheit von Herrn Boddenberg und des Sprechers der hessischen Handwerkskammern, Herrn

Jürgen Heyne, gesagt: Herr Minister Rhiel, ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück, der bringt uns überhaupt nichts.

(Beifall bei der FDP)

Wir meinen deshalb, dass der Gesetzentwurf verbesserungsfähig, aber auch verbesserungswürdig ist. Ich bin deshalb sehr gespannt darauf, was in der dritten Lesung von der Mehrheitsfraktion an Änderungen in die Richtung, die ich eben für die FPD vorgetragen habe, kommt.

Herr Hahn, die Redezeit ist abgelaufen. Bitte kommen Sie zum Schluss.

Ich möchte als Letztes auf das Thema Einkünfte eingehen, weil sich Herr Frömmrich dazu geäußert hat. Ich bin nicht über alles informiert. Aber ich kann Ihnen sagen, dass die Einkünfte, die Rundfunkratsmitglieder bekommen, jedem zugänglich sind. Denn es ist eine Satzung, die im „Staatsanzeiger“ veröffentlicht werden muss. Die größte Beteiligung, die das Land Hessen hat – Kollege Klemm, Karlheinz Weimar und ich sitzen für das Land im Aufsichtsrat –, beschließt auf jeder Hauptversammlung neu die Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Das ist transparent. Das erwarte ich auch von einem Unternehmen, das den Kommunen gehört. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Hahn. – Ich darf Herrn Staatsminister Bouffier das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wir haben uns hier mehrfach intensiv über die Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung ausgetauscht, sodass ich glaube, mich darauf beziehen zu können, einige wenige Gesichtspunkte aufzugreifen. Generell möchte ich mich den Ausführungen der Frau Kollegin Zeimetz-Lorz ausdrücklich anschließen. Sie hat sehr gründlich und, wie ich finde, auch zutreffend die einzelnen Positionen und auch die Änderungsanträge der Opposition gewürdigt.

Meine Damen, meine Herren, vor welcher wirklich eigenartigen Situation stehen wir denn? Herr Kollege Hahn hat eben zum Schluss gesagt, die Wirtschaft fordert: Zieht das Gesetz zurück. – Ich war bei der Veranstaltung nicht dabei, aber ich habe keinen Zweifel daran, dass die Äußerung so gefallen ist. Sie entspricht einer Äußerung, die wir in der Anhörung vom Vertreter der hessischen Industrieund Handelskammern und des Handwerkstages gehört haben.Er hat erklärt,es sei die wirtschaftsfeindlichste Gemeindeordnung in ganz Deutschland. Ungefähr eine Stunde vorher in dieser Anhörung haben die hessischen Kommunen, insbesondere der Hessische Städtetag und auch mein Freund Dietrich Möller, auf den ich noch komme, erklärt, es sei die gemeindefeindlichste Gemeindeordnung im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung, die es überhaupt gibt.

Meine Damen und Herren, aus beidem kann man nur eines entnehmen, was wir schon in der ersten Lesung hier vorgetragen haben. Das, was wir hier vorgestellt haben und heute in zweiter Lesung beraten, ist ein außerordentlich kluger Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen, und er ist vernünftig.

(Beifall bei der CDU – Lachen des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Die FDP sagt, er gehe ihr nicht weit genug; und die SPD sagt, alles sei überflüssig.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das ist Gesäßgeographie!)

Die GRÜNEN haben auf der einen Seite gesagt, es sei viel zu viel, und auf der anderen Seite den Vorwurf gemacht – Herr Frömmrich,das fand ich den Höhepunkt der heutigen Debatte –, es sei nur ein Placebo, was wir hier machen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ist es auch!)

Aber Sie müssen sich für eines entscheiden. Sie können doch nicht sagen, der Eingriff bei den Kommunen sei so stark, dass Sie den unter gar keinen Gesichtspunkten teilen,

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es stimmt beides!)

um anschließend zu erklären: Lieber Herr Wirtschaftsminister, das hat alles gar keine Bedeutung. – Sie merken doch selbst, und ich sehe es Ihrem Gesicht an: Da haben Sie sich vergaloppiert.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist außerordentlich klug, es ist zukunftsweisend, und es ist für Deutschland beispielgebend.Sie werden sehen,wie in vielen anderen Punkten, die ich Ihnen vorgetragen habe:Andere Länder werden folgen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Rudolph, Sie wissen es auch: Das Gesetz ist alles andere als überflüssig. Das Gesetz ist notwendig. Ich möchte jetzt schon einmal Gelegenheit nehmen, wenigstens die Punkte herauszustellen, wo es eine doch weitgehende Übereinstimmung gibt. Ich habe in der ganzen Debatte niemanden getroffen, der erklärt hat, dass der wichtigste Teil – –

(Günter Rudolph (SPD): Der politisch wichtigste!)

Der wichtigste Teil ist nicht die wirtschaftliche Betätigung. Die stand zwar im Vordergrund der Diskussion. Aber sie ist völlig zu vernachlässigen gegenüber dem neuen Haushaltsrecht. Das neue Haushaltsrecht ist für die Kommunen von viel größerer Bedeutung. Darüber bestand Einvernehmen, und darüber bin ich froh. Es ist eine wirkliche Neuerung, die in Deutschland Modellcharakter hat.

Darauf lege ich Wert: Wir sind das Land, das den Kommunen die Alternative lässt, entweder nach doppischen Grundsätzen diese Arbeit zu tun oder nach kameralen in erweiterter Form. Das ist ein Entgegenkommen des Landes, das bedeutet für uns zwei Systeme. Man hätte es auch wie in Nordrhein-Westfalen machen und den Kommunen ein System vorschreiben können.

Wenn Sie in den Kommunen unterwegs sind, möchte ich Sie herzlich bitten, dies auch immer wieder vorzutragen. Dies bezeugt nämlich die Kommunalfreundlichkeit der

Landesregierung und insbesondere der sie tragenden Fraktion.

(Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))

Herr Kollege Rudolph, vielleicht ist es Ihnen entgangen: Es ist doch so, wie Frau Zeimetz-Lorz es gesagt hat. Im Rahmen der Anhörung und im Rahmen der Veränderung der Referentenentwurfsfassung zur ersten Lesung hier im Hause hat es doch eine Reihe von Änderungen gegeben. Was natürlich nicht geht, ist, dass jemand sagt:Wenn nicht alle meine Vorschläge aufgenommen werden, dann hat das keinen Einfluss gehabt. – Das ist doch falsch.

Es gibt Interessengegensätze, die bewertet und entschieden werden müssen. Mitte der Neunzigerjahre haben alle Kommunen gesagt, das doppische System muss eingeführt werden. Jetzt sind wir zehn Jahre weiter. Aufgrund des Änderungsantrags der Fraktion der CDU wird der Termin jetzt um ein weiteres Jahr verschoben, auf den 01.01.2009. Das sind von heute an gerechnet fünf Jahre.

Herr Kollege Rudolph, Sie werden doch nicht ernsthaft behaupten,dass dies keine ausreichende Frist ist.Zum anderen: Wer etwas anderes will, muss hier nach vorn kommen und einen Vorschlag machen.Was wollen Sie eigentlich? – Sie wollen nur Durcheinander, Sie wollen Stimmung. Ich habe von Ihnen noch nicht einen einzigen sachlichen Beitrag gehört, wie Sie das Haushaltsrecht anders gestalten wollen.