Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss schon gestehen,ich bin von der
SPD und ihrem Rückblick auf eigene Regierungszeiten immer fasziniert. Wenn dann aber die Landesvorsitzende ans Mikrofon tritt, wird es immer ideologisch. Heute war es eine reine Ansammlung von Sprechblasen.
Die SPD freut sich zwar darüber, wie man an dem Beifall gesehen hat, aber mit programmatischen Aussagen mit Blick auf die Bildung im 21. Jahrhundert hatte diese Rede überhaupt nichts zu tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie einmal zurückschauen, was PISA wirklich hinsichtlich der Frage bedeutet hat – nach drei Jahren erinnert sich mancher nicht mehr an die Analyse –,wo die soziale Disparität in der Republik am größten war, dann muss ich Ihnen sagen, Frau Ypsilanti, das war in Nordrhein-Westfalen.
Frau Ypsilanti, dann muss ich Ihnen sagen, das war in einem Land, das von integrierten Gesamtschulen geprägt war.
Wenn Sie mich mit diesen Fragestellungen immer wieder provozieren wollen, dann muss es eben auch auf den Tisch. Im Land Baden-Württemberg, in dem es ein anderes Schulsystem gibt, sind die sozialen Disparitäten am allergeringsten in der Republik. An dieser Analyse kommt man nicht vorbei.
Frau Hinz, in der ersten Hälfte Ihrer Rede habe ich mich gefragt, warum Sie jetzt nicht zustimmen. Die Punkte, die Sie mit Blick auf mehr Ganztagschulen, individuelle Förderung, Selbstständigkeit von Schulen, frühkindliche Erziehung beschrieben haben, sind wesentliche Grundentscheidungen, die wir getroffen haben.
Sehr gut! Warum schreiben Sie sie nicht ins Gesetz? – Das steht alles im Gesetz. (Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das stimmt nicht!)
Dann sind Sie aber wieder in das Gegenteil umgeschwenkt und haben erneut die Mär von dem vermehrten Druck beim verkürzten gymnasialen Bildungsgang gesprochen.
Vorgestern hat der Ministerpräsident in seiner Rede die Abiturquoten der verschiedenen Bundesländer genannt. Ich muss es noch einmal wiederholen: 30,5 % in Hessen, 30 % in Thüringen mit 12-jähriger Schule,29,5 % in Nordrhein-Westfalen, 28,3 % in Sachsen. Ich ergänze: Unter 25 % in Schleswig-Holstein, dabei handelt es sich um das Land, das noch als Einziges übrig bleibt, das auf 13 Schuljahren besteht. Wenn das der Kontrast ist, dann weiß ich nicht, wie Sie damit argumentieren wollen.
Meine Damen und Herren, mir sind heute noch zwei Dinge wichtig festzustellen. Erstens. Dieses Dritte Gesetz zur Qualitätssicherung an hessischen Schulen wird dafür sorgen,dass das strategische Ziel Nummer zwei – ich habe
am Dienstag vom ersten gesprochen – erreicht wird, nämlich ein Drittel weniger Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss zu haben. Sie versuchen immer, vom Gegenteil her zu argumentieren. Wir werden genau dieses Ziel mit diesem Gesetz anstreben,und wir werden auch genau dieses Ziel erreichen. Das Gesetz ist aber auch Voraussetzung dafür.
Die Vorlaufkurse – das habe ich schon gesagt – waren bereits Bestandteil des zweiten Gesetzes. Die Lehrpläne, die die Hauptfächer und die Arbeitslehre betonten und dort handlungsorientierten Unterricht angeleitet haben, sind bereits Bestandteil des ersten Gesetzes gewesen. Sie sind mittlerweile vielfach erprobt und auch Basis für die Prüfungen geworden.
Ein Methodentraining ist an den Schulen eingeführt worden und führt dazu, dass wir auch so etwas wie Projektprüfungen machen können. Die Projekte sind im Rahmen der Haupt- und Realschulprüfungen endgültig Bestandteil des Gesetzes,wie es jetzt in dritter Lesung beschlossen werden kann.Wie innovativ die Projektprüfung auf Schulen und deren Qualitätsentwicklung bereits jetzt wirken, kann sich in der Tat nur der ausmalen, der es sich faktisch und praktisch anschaut und sich dem aussetzt, dass in den Schulen jetzt andere methodische Arbeit betrieben wird. Der Unterricht wird damit verbessert, und dementsprechend auch die unterrichtlichen Ergebnisse. Ausweislich der ersten Prüfungen, die wir jetzt an den Haupt- und Realschulen hatten, haben sich die Ergebnisse verbessert. Das verdeutlicht, was die Leistungsfähigkeit unserer Schulen ausmacht.
Wir wollen ganz bewusst und selbstbewusst gegenüber den Unternehmen, Handwerkern und Dienstleistern sagen können, die die jungen Menschen dann einstellen, die Schüler sind so ausgebildet, wie die Gesellschaft es von uns erwartet.Wir entlassen Schülerinnen und Schüler aus unseren Schulen,die selbstbewusst und sachkenntnisreich unter Beweis stellen können, dass sie jederzeit ausbildungsfähig sind und auch im beruflichen Sinne ein Gewinn für die Gesellschaft sein können.
Wir haben auch sehr schwierige junge Menschen, bei denen schwer absehbar ist, ob sie jemals einen Abschluss erreichen können. Für diese Schülerinnen und Schüler führen wir jetzt gesetzlich die Schulklassen ein, in denen der theoretische Unterricht mit Praxisunterweisung in Betrieben an zwei Tagen der Woche kombiniert wird. Die ersten Versuche sind außerordentlich erfolgversprechend. Das Gesetz verankert diese Chance, jungen Menschen zu einem Abschluss zu verhelfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rahmen im erzieherischen Bereich wird gesetzt,indem wir auch im Gesetz einen Gedanken verankern, nämlich Schulprogramme durch Erziehungsvereinbarungen zu ergänzen, die die Kooperation zwischen der Schule und dem Elternhaus regeln. Damit schaffen Sie eine neue Basis für die schulische Arbeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,ich habe diesen Aspekt bewusst noch einmal herausgegriffen. Wir haben gestern im Rahmen des Haushalts über die Hochbegabtenförderung gesprochen. Mir liegt außerordentlich viel daran, dass dieses neue Schulgesetz dafür sorgt, dass wir alle Schülerinnen und Schüler fördern und fordern, dass wir gerade bei den Schülerinnen und Schülern, deren Ab
schluss gefährdet ist, eine Maßnahme an die andere setzen, um zu erreichen, dass sie ihre Abschlüsse schaffen und vollgültige Mitglieder dieser Gesellschaft werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch kurz auf das Lehrerbildungsgesetz zu sprechen kommen. Ich glaube, dass die Kollegin Henzler eben sehr deutlich gemacht hat, wie sehr man sich wünschen kann, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen. Dieser Gesetzentwurf ist außerordentlich innovativ. Er wird uns voranbringen, nicht nur in Hessen. Er hat uns bereits über die Ländergrenzen hinweg vorangebracht. Es beginnt mit der Verschmelzung aller Bereiche, von der Lehrerbildung vom ersten Tag an bis zum Ende des Berufs durch Fort- und Weiterbildung. Die Modularisierung wird dazu führen,dass Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Erziehungswissenschaft zu einem produktiven Miteinander geführt werden und es schon im ersten Staatsexamen eine Lehrerbildung aus einem Guss wird.Das wird dazu führen,dass in der Universität die Basis für die schulische Praxis gelegt wird. Ich will noch einmal deutlich machen, dass dann gemeinsam mit den Universitäten erreicht wird, dass die Lehrerbildung an der Universität endlich den Stellenwert bekommt, den sie braucht.
(Schriftführer Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) überreicht Ministerin Karin Wolff ein Glas Wasser. – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt, wo Ihnen Herr Wagner das Wasser gegeben hat, sagen Sie, Sie ziehen das Gesetz zurück!)
Meine Damen und Herren, Basis des neuen Gesetzentwurfs wird auch, dass wir im Referendariat die gleiche Systematik einer Modularisierung und des Mitnehmens jener Kenntnisse entwickeln, die im Referendariat erworben werden.Das wird einen ganz neuen Akzent dafür bieten, dass die Lehrerbildung der Zukunft dazu beitragen wird, dass Lehrerinnen und Lehrer vor dem Eintritt in den Schuldienst so vorbereitet sind, dass sie anschließend Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sein können und als Fachlehrer an Erziehung und Bildung teilnehmen können.
Die entsprechenden Institutionen werden damit verbunden sein: das Amt für Lehrerbildung, das Qualitätssicherungsinstitut und die regionale Lehrerfortbildung. Sie werden den Auftrag haben, Lehrerinnen und Lehrer aus-, fort- und weiterzubilden. Frau Kollegin Henzler, ich will ergänzen, dass die regionale Lehrerfortbildung noch nie im Gesetz gestanden hat. Sie hat aber ihren Platz in den Staatlichen Schulämtern. Das wird in hoher Qualität fortgesetzt, zugleich verbunden mit der Schulaufsicht.
Ich bin auch am Ende. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist ein Auftakt für neue Akzente, die das fortsetzen, was in den ersten beiden Gesetzen bereits beschlossen worden ist. Wir werden dafür sorgen, dass in der Tat – Frau Ypsilanti, diese Formulierung ist richtig – kein Kind verloren geht, und zwar weder in den schwächeren Teilen noch in den starken Teilen.Wir werden dafür sorgen, dass das, was aus Kindern herausgeholt werden kann, durch Lehrerinnen und Lehrer herausgeholt wird, die alle Fähigkeiten dazu besitzen, dies hervorzulocken, dies auszuweiten und dafür zu sorgen, dass junge Menschen selbstständig weitermachen können im Hinblick auf außerordentlich gute Qualitäten und auf die Mündigkeit als selbstverantwortliche Mitglieder dieser Gesellschaft. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Ende der Aussprache zur dritten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Qualitätssicherung an hessischen Schulen.
Es ist namentliche Abstimmung seitens der SPD-Fraktion beantragt worden.Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Kulturpolitischen Ausschusses zustimmen will, muss also mit Ja stimmen, wer dies ablehnt, mit Nein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 53 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt, 49 Abgeordnete mit Nein. Damit ist eine Mehrheit für den Gesetzentwurf zustande gekommen,der damit zum Gesetz erhoben ist.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur organisatorischen Fortentwicklung der Technischen Universität Darmstadt (TUD-Gesetz) – Drucks. 16/3101 neu zu Drucks. 16/2717 und zu Drucks. 16/2354 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/2831 und den folgenden, mündlich eingebrachten Änderungen in dritter Lesung anzunehmen.
Änderungsantrag Drucks.16/2831 wird die folgt geändert: Erstens. Die einbringenden Fraktionen sind CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.
Zweitens. In Nr. 2 des Antrags wird in der dort bezeichneten Gesetzesänderung das Wort „einmal“ durch die Worte „mindestens einmal“ ersetzt.
Drittens. In Nr. 3 wird in der dort bezeichneten Gesetzesänderung das Wort „Lehrerbildungsgesetzes“ durch die