Protocol of the Session on October 7, 2004

Es geht um die Arbeitslosigkeit und um die nicht mehr finanzierbaren sozialen Leistungen aus den unterschiedlichen Töpfen. Vor allem möchte ich mich mit der Frage beschäftigen, wie die Gesetze, die die Länder nun beschließen – wozu wir durch unsere Vermittlung auf der Bundesebene beigetragen haben –, vollzogen werden sollen.

Man muss immer wieder in Erinnerung rufen,dass wir uns in unserem Land an etwas zu gewöhnen beginnen, an das wir uns nicht gewöhnen dürfen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir müssen nämlich daran erinnern,dass die Entwicklung bei der Langzeitarbeitslosigkeit so negativ ist, dass es uns alle tagtäglich umtreiben müsste. Ich glaube, das ist völlig unstrittig. Man muss nur die Zahlen lesen: 1992 hatten wir 745.000 Langzeitarbeitslose in diesem Land. Als Langzeitarbeitslose werden diejenigen bezeichnet, die länger als ein Jahr arbeitslos sind. Heute haben wir 1,5 Millionen Langzeitarbeitslose in unserem Land. Das Schlimme daran ist, dass es sich bei etwa 50 % der Langzeitarbeitslosen um Menschen über 45 Jahre handelt. Sie gelten als nicht mehr vermittelbar. Das ist häufig die eigene Auskunft der Betroffenen.

Die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit zwingt uns an mehreren Stellen zum Handeln. Es stellt sich nicht nur die Frage, wie wir diesen Menschen ein Existenzminimum sichern können, sondern es geht auch darum, dass diese Menschen überhaupt noch einmal die Chance erhalten, eine Arbeit aufzunehmen.

In dem Zusammenhang – darüber haben wir heute Morgen gesprochen – ist der Kündigungsschutz zu thematisieren. Sie haben dieses Thema heute Morgen in der Aktuellen Stunde aufgerufen. In einer Aktuellen Stunde, wenn einem nur fünf Minuten Redezeit zustehen, kann man nicht alles zu diesem wichtigen Thema sagen. Deshalb ergreife ich jetzt die Gelegenheit, um Folgendes festzustellen.

Das, was heute Morgen behauptet wurde, ist nachweislich falsch. In einem noch nicht vom Bundesparteitag verabschiedeten Antrag beabsichtigt die CDU, den Kündigungsschutz wie folgt neu zu strukturieren.

Der erste und entscheidende Punkt ist, dass sich nach unserer Auffassung bei bestehenden Arbeitsverhältnissen am Kündigungsschutz nichts ändern soll. Das ist deswegen eine wichtige Feststellung, weil wieder einmal versucht wird, ein eigentlich sehr wichtiges und seriös zu diskutierendes Thema mit einigen plakativen und bewusst falschen Überschriften kaputtzumachen. Wir sagen sehr deutlich: Der Kündigungsschutz für bestehende Beschäftigungsverhältnisse wird nicht verändert.

(Zuruf der Abg.Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Aber wir wollen, dass Langzeitarbeitslose – die Gruppe, um die es uns vor allem geht, habe ich eben genannt: ältere Langzeitarbeitslose ab 45 Jahren – die Chance bekommen, eine neue Beschäftigung zu finden. Das wollen wir erreichen, indem wir festlegen, dass bei neuen Beschäftigungsverhältnissen in den ersten drei Jahren kein Kündigungsschutz gilt. Was nützt dem Langzeitarbeitslosen der Kündigungsschutz, wenn er langzeitarbeitslos bleibt und ohnedies nie davon betroffen sein wird?

(Beifall bei der CDU – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das steht aber nicht in dem Gesetzentwurf!)

Herr Al-Wazir, wir wollen, dass Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten – die Sie in Ihrem Lebensalltag noch gar nicht kennen gelernt haben – mutiger mit Neueinstellungen umgehen.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe 17 Mitarbeiter in der Fraktion! 18 seit letzter Woche!)

Das ist eine alte Forderung des Mittelstands und des Handwerks, die sehr wohl bereit sind – damit bin ich wieder bei den Betroffenen –, Menschen, die älter sind als 45 oder 50, einzustellen. Damit will ich nur zwei Punkte benennen, über die Sie immer wieder völlig falsch diskutieren.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo steht denn das in Ihrem OFFENSIV-Gesetz? Nirgendwo!)

Kommen wir auf die aktuelle Gesetzeslage zurück. Schauen wir, was Sie mit Ihrer Politik bei der Lösung dieses Problems bisher erreicht haben.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gut!)

Die Inszenierung im französischen Dom rufe ich der Ordnung halber in Erinnerung. Als am 16. August 2002 die Hartz-Konzepte verkündet wurden

(Zurufe von der SPD)

ich weiß, Sie hören das nicht gern –, hatten wir in Deutschland 4.018.000 Arbeitslose.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Steht das auch in dem Gesetz?)

Heute haben wir 4.359.000 Arbeitslose. Damit hat sich die Zahl der Arbeitslosen um 341.000 erhöht. Wir hatten vor zwei Jahren – das ist die schwerwiegendere Zahl – 27.580.000 Arbeitsverhältnisse. Heute haben wir noch 26.449.000 Arbeitsverhältnisse. Wir haben 1,1 Millionen Jobs in einem Zeitraum von etwas mehr als zwei Jahren verloren.

(Zurufe von der SPD)

Das treibt uns besonders im Hinblick auf die in diesem Gesetzgebungsverfahren in erster Linie ins Auge gefasste Gruppe der Langzeitarbeitslosen und der Sozialhilfeempfänger um.

Bei dem zweiten Thema in diesem Zusammenhang geht es darum,wer in Zukunft überhaupt noch in der Lage sein wird, die Zahlung von Sozialhilfeleistungen in der bisherigen Höhe zu gewährleisten. Ich möchte dazu nur einige wenige, aus meiner Sicht wichtige Hinweise geben. Die Kosten für die Sozialhilfe haben sich im Lauf ihrer Geschichte – in den letzten 40 Jahren – verfünffacht. Die kommunalen Ausgaben haben sich zwischen 1970 und 1997 verdreifacht. Wir alle wissen, wie es um die kommunalen Finanzen steht.

Wir haben in Deutschland das Phänomen, dass im Zeitraum zwischen 1970 und dem Jahr 2000 die Stundenlöhne in Deutschland um 350 % gestiegen sind, aber die Sozialhilfesätze in diesem Zeitraum um 450 % gesteigert wurden. Das Thema, dass es sich wieder lohnen muss, zu arbeiten, macht sich an diesen Zahlen sehr deutlich. Deswegen sind in diesem Gesetz,

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Gesetz? – Kordula SchulzAsche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie heißt das Gesetz? – Michael Siebel (SPD): Wie heißt das Gesetz, über das wir reden?)

das im Sommer im Vermittlungsausschuss verabschiedet worden ist und in Verbindung mit dem steht, was wir heute als Ausführungsgesetz beschließen,

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Von welchem Gesetz reden Sie denn?)

auf Druck der CDU die Zumutbarkeitskriterien deutlich artikuliert und definiert worden.

Wir werden im Vollzug nicht nur darüber reden und sehr genau prüfen müssen, wie das in der Praxis gehandhabt wird.Wir werden uns anschauen müssen,wo wir noch weitere Motivationen schaffen können, diesen beschäftigungslosen und erwerbsfähigen Menschen zu einer Beschäftigung zu verhelfen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da hilft Ihr Gesetzentwurf aber nicht weiter!)

Das Thema Hinzuverdienstgrenzen – darüber hat Herr Kollege Jürgens kurz gesprochen – ist ein Thema,über das wir uns weiter werden beraten müssen. Wir alle wissen,

welches Problem wir dort zu lösen haben, nämlich, dass wir einerseits Motivation zur Beschäftigungsaufnahme schaffen und andererseits erreichen müssen, dass wir nicht zu sehr in subventionierte Arbeitsmärkte geraten, die dann wiederum von der Wirtschaft kritisiert werden.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das steht in Ihrem Gesetzentwurf auch alles nicht drin!)

Bei der jetzt vorliegenden Aufgabe haben wir ab 01.01.2005 und auch bis dahin vieles im Verzug zu gewährleisten.

(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Dann gewährleisten Sie doch einmal!)

Herr Kaufmann, wir haben mit Spannung festzustellen, dass die Umstrukturierung der Bundesagentur offensichtlich an vielen Stellen problematisch ist. Wir hören in diesen Tagen, und das muss uns alle umtreiben, aus der Bundesagentur Aussagen, die lauten, sie sei noch nicht so weit. Sie habe große Schwierigkeiten bei der Datenerfassung.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihre Sorgen nehme ich Ihnen nicht ab!)

Bei den Kommunen ist es anders. Im Main-Taunus-Kreis höre ich den Herrn Hielscher, der sagt, er habe die 16 Seiten des Antragsformulars – ich freue mich, dass er es macht – auf ein paar Seiten reduziert und auf das Wesentliche konzentriert. Dort sind sie schon dabei, alles zu erfassen. Währenddessen sagt die Bundesagentur, sie habe einen solchen Wust an Daten zu erheben, dass sie es nicht zeitgerecht schaffen könne. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Option und die kommunale Verantwortung der richtigere Weg war.

Von Herrn Jürgens ist zum Stichwort OFFENSIV-Gesetz kritisiert worden, was die Landesregierung bisher unternommen und im Gesetz formuliert hat.

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Mit dem Existenzgrundlagengesetz – das haben wir als die hessische Philosophie in der Arbeitsmarktpolitik bezeichnet – haben wir sehr deutlich gemacht,was wir wollen.Wir haben Erfahrungen aus anderen Ländern aufgenommen. Wir haben Pilotprojekte in Hessen, d. h. in Fulda, Waldeck-Frankenberg und im Main-Kinzig-Kreis, um nur einige zu nennen, gestartet.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Dort haben wir erste Unternehmungen zu den Job-Centern veranstaltet, also in der komplexen und gemeinschaftlichen kooperativen Zusammenarbeit in Richtung der Betroffenen. Ich finde, auf diesen Erfahrungen können wir innerhalb der Kommunen, aber auch außerhalb der Kommunen jetzt sehr gut aufbauen.

(Zuruf der Abg.Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Dr. Jürgens, Sie haben das zum wiederholten Mal vorgetragen. Wir haben 13 Kommunen, die optieren. Die anderen optierten nicht. Ich finde den Vorwurf fast ungeheuerlich, ständig und immer wieder zu unterstellen, es gebe hier eine Bevorzugung.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Was steht denn im Gesetz?)

Ich finde diesen Vorwurf allein deswegen unsinnig und ungeheuerlich, weil diese Landesregierung am Ende daran gemessen wird, wie sich die Arbeitslosigkeit in diesem Land entwickelt.Es wird eine Statistik geben,die Gesamthessen umfasst und die keine Differenzierungen zwischen den Kommunen vornimmt. Wir werden am Ende darüber reden müssen, wo am Ende die erfolgreicheren Modelle gewesen sind.Insofern wird es sicherlich eine politische Debatte geben, ob der kommunale Weg der bessere ist oder nicht. Diese Landesregierung wird auf jeden Fall am Gesamtergebnis gemessen.

Um noch einmal auf das zurückzukommen, was mich als Mittelständler und Wirtschaftspolitiker immer wieder umtreibt:Wir bleiben dabei:Wir werden das eine oder das andere sicherlich lösen können. Wir werden die Betreuung verbessern können. Das ist alles sehr wichtig.

Weit auseinander sind wir bei dem Punkt, wenn die Bundesregierung von 1 : 75 spricht.Wir wissen dann, dass das im Bereich der Bundesagentur auf lange Zeit nicht funktionieren wird. Das ist auch ein großer Vorteil der kommunalen Ebene. Dort kann man mehr Mitarbeiter in der Betreuung und der Vermittlung einsetzen. Das ist alles nur ein Teil der gesamten Veranstaltung.