Protocol of the Session on October 7, 2004

Aufgrund der Dinge, die ich weiß, kann ich heute feststellen, dass dieser Minister nicht etwa im Scheinwerferglanz der Öffentlichkeit,sondern hinter den Kulissen massiv dafür gearbeitet hat, dass das Thema REACH so behandelt

wird, wie es aufgrund der Interessenlage Hessens behandelt werden muss. Deshalb hat er viel an der Stelle gearbeitet, und wir müssen ihm dafür Dank sagen, dass er erreicht hat, dass er Berichterstatter ist, um die Sache voranzutreiben. – Das ist der eine Punkt.

(Beifall bei der CDU)

Zweiter Punkt.Frau Hammann,ich habe im Prinzip nichts gegen Ihre Position.Aber Ihre Position ist nur eine Sichtweise. Ich glaube, das Mindeste, was wir alle machen müssen, auch Sie, ist, abzuwägen: eine verbesserte Umwelt und ein verbesserter Gesundheitsstandard gegenüber den Auswirkungen einer solchen Verordnung auf die Industrie und auf die mittelständischen Betriebe. Meine Damen und Herren, das ist eine Frage, die nicht nur die großen Industriebetriebe betrifft, sondern auch kleinste Betriebe,

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

die die Folgen der Verordnung nicht werden schultern können. Dann gehen sie vom Markt weg, und zwar überall in der Region.

(Zuruf der Abg. Christel Hoffmann (SPD))

Zumindest ist für uns die Abwägung zwischen dem, was Frau Hammann sagte, und dem, was der Minister sagte, verpflichtend. Dann muss man eine Entscheidung darüber treffen, in welcher Form man die Verordnung verhindert. Aufgrund dessen, was ich weiß und in vielen Gesprächen erfahren habe,glaube ich,dass dieser Minister in dieser Frage auf dem richtigen Weg ist. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Meine Damen, meine Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf.Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Europaausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU betreffend notwendige Überarbeitung des Entwurfs der Verordnung für die Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe, Drucks. 16/2528 zu Drucks. 16/2217, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass die Fraktionen der CDU und der FDP geschlossen für diese Beschlussempfehlung gestimmt haben, die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN dagegen. Ersteres war die Mehrheit. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf, die Beschlussempfehlung und den Bericht des Europaausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend EU-Chemikalienpolitik,Drucks.16/2529 zu Drucks.16/2345.Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest,dass CDU und FDP geschlossen für die Beschlussempfehlung gestimmt haben, die SPD dagegen, bei Enthaltung der GRÜNEN. Ersteres war die Mehrheit. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf, die Beschlussempfehlung und den Bericht des Europaausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Ökologie und Verbraucherschutz zu einer innovativen und wettbewerbsfähigen EU-Chemikalienpolitik, Drucks. 16/2530 zu Drucks. 16/2406. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass für diese Beschlussempfehlung die Fraktionen von CDU und FDP gestimmt haben, dagegen die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und die SPD-Fraktion hat sich enthalten. Ersteres war die Mehrheit. Damit ist die Beschlussempfehlung in dieser Fassung angenommen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Wassergesetz (HWG) – Drucks. 16/2721 –

Der Gesetzentwurf wird von der Landesregierung eingebracht. Herr Minister Dietzel, Sie haben das Wort.

Frau Ministerin,meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung legt Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Neufassung des Hessischen Wassergesetzes vor. Ich denke, dass mit dieser großen Novelle, die wir uns vorgenommen haben, eines der großen Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode verwirklicht wird. Es geht in erster Linie darum – das ist auch der Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfes –, die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in hessisches Landesrecht umzusetzen. Es gibt einige Dinge, die anders betrachtet werden, als das in den letzten Jahren der Fall gewesen ist, vor allem die flussgebietsbezogene Bewirtschaftung.Hier geht es in Hessen in erster Linie um Rhein und Weser. Hier ist es das Ziel, einen guten Zustand für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser zu erreichen und eine Verschlechterung des derzeitigen Zustandes zu verhindern.

Meine Damen und Herren, ich denke, dass wir alle ein Interesse daran haben müssen, dass Flüsse und Seen in einem guten chemischen und ökologischen Zustand sind. Außerdem muss ein Gleichgewicht zwischen den Entnahmen und der Neubildung des Grundwassers hergestellt werden.

Ich glaube, dass wir in diesem Gesetz die erforderlichen Umsetzungsinstrumente vorsehen. Es ist aber wichtig – das ist neu –, dass flussgebietsbezogene Bewirtschaftungspläne zu erarbeiten sind. Dabei machen wir nicht mehr an den Grenzen von Hessen Halt, sondern es gibt eine länderübergreifende Koordinierung. Ich bin Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Weser,wo sich die Bundesländer Bayern, Thüringen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg gemeinsam mit diesem Thema beschäftigen. Ich denke, dass in den letzten Jahren in dieser Arbeitsgemeinschaft gute Arbeit geleistet worden ist und in den nächsten Jahren weiterhin gute Arbeit geleistet werden wird.

Es geht in erster Linie auch darum, die naturnahe Gewässerentwicklung zu unterstützen, die natürliche Eigendynamik. Wir haben das ausdrücklich in diesen Gesetzentwurf hineingeschrieben.

Wichtig ist für uns auch die Beteiligung der Öffentlichkeit, die sowohl im Gesetzestext festgeschrieben ist als auch schon im Vorfeld praktiziert wurde.Wir haben einen Beirat eingerichtet, in dem sich alle Vertreter der betroffenen Verbände zu Wort melden und an den Diskussionen beteiligen konnten. Wir haben Wasserforen und Regionalkonferenzen durchgeführt, an denen ich zum Teil selbst teilgenommen habe. Wir haben eine Homepage eingerichtet, wo sich jeder informieren kann. Wir haben fünf Faltblätter mit Informationen aufgelegt, die die entscheidenden Punkte kurz und verständlich zusammenfassen.

Meine Damen und Herren, die fachliche Bestandsaufnahme über den Zustand der hessischen Gewässer steht kurz vor dem Abschluss. Alle Entscheidungen, die etwas mit wasserwirtschaftlichen Belangen zu tun haben, werden vor dem Hintergrund geprüft, eine gute Regelung zu schaffen. Die Überprüfungen werden entsprechend angesetzt.

Ich denke, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ein bedeutsamer Baustein ist, wenn wir uns über den Gewässerschutz insgesamt unterhalten. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, soweit es möglich ist, zu erreichen. Es gibt selbstverständlich auch die Möglichkeit der Fristverlängerung oder der Inanspruchnahme von Ausnahmetatbeständen. Wir werden diese Möglichkeit aber nur in Anspruch nehmen, wenn die Belastungen der Wirtschaft, der Kommunen und der betroffenen Bürger in einem unverantwortbaren Maße zu hoch sind. Ich denke, dass das Diskussionen nach ziehen wird.

Wir haben den Gesetzestext insgesamt überarbeitet, indem wir ihn auf Doppelregelungen oder unzeitgemäße Vorschriften durchgesehen haben und diese herausnehmen wollen.

Ich weiß, dass es sicher auch eine Diskussion um die Vorschriften betreffend die Beschränkung der Düngung in Uferrandstreifen geben wird. Ich verweise hier aber ganz eindeutig auf die Düngemittelverordnung.Ich denke,dass wir den Konflikt mit der Landwirtschaft ausräumen werden. Es gilt nämlich die Düngemittelverordnung des Bundes.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Deregulierung, wo wir uns Gedanken darüber gemacht haben, wie wir das umsetzen können. Es geht hier zum einen um die Wasserversorgung, wo wir den Kommunen die Möglichkeit gegeben haben, eine Privatisierung durchzuführen – aber keine grenzenlose Privatisierung, sondern diese Aufgaben können nur dann auf Dritte übertragen werden, wenn diese zuverlässig, leistungsfähig und fachkundig sind und die Erfüllung der übertragenen Pflichten dauerhaft sicherstellen können. Ich denke, dass das eine wichtige Formulierung ist und es die Kommunen in der Hand haben, über die Organisation ihrer Wasserversorgung selbst zu entscheiden.

Die Möglichkeiten der Privatisierung der Abwasserbeseitigung haben wir zurückgestellt. Es gibt im Augenblick eine unbefriedigende bundesrechtliche Regelung der steuerlichen Seite der Angelegenheit, die lautet, dass der volle Steuersatz erhoben wird, wenn diese Aufgabe privatisiert wird. Das würde möglicherweise zu einer stärkeren Kostenbelastung für die Bürger führen. Das ist nicht ge

wollt, und daher wird auf diese Regelung zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.

Soweit wasserwirtschaftlich vertretbar, werden auch Zulassungsverfahren abgebaut. Ich will ein Beispiel nennen. Wasserentnahmen zum Zwecke der Gartenbewässerung werden bei Gewässern erster Ordnung Mengen bis zu 10 l pro Sekunde und 1.000 m3 pro Jahr ohne Erlaubnis zulässig sein. Für andere Gewässer kann die zuständige Behörde Wasserentnahmen zulassen.

Wasserversorgungsanlagen sind nur noch dann zulassungspflichtig, wenn dies durch Gesetz vorgesehen ist, sodass z.B.überörtliche Wasserfernleitungen und künstliche Wasserspeicher nicht mehr betroffen sind.

Für Abwasseranlagen wird künftig nur noch insoweit eine Genehmigung erforderlich sein, als die Prüfungen der Umweltverträglichkeit erfolgen müssen. Für die zuletzt angesprochene Gruppe wird die Möglichkeit des vorzeitigen Baubeginns in das Gesetz aufgenommen, weil wir glauben, dass es vor allem bei gewerblichen und industriellen Anlagen möglich ist, früher mit der Produktion zu beginnen.

Zu einer Diskussion wird die Frage der Bebauung im Bereich der Uferrandstreifen führen. Diese Diskussion haben wir schon vor zwei Jahren bei der „kleinen“ Novelle geführt. Wir haben vor zwei Jahren den Kommunen die Möglichkeit der Bebauung freigestellt. Ich glaube, dass sich diese Regelung bewährt hat.Wir wollen sie beibehalten. Ich weiß aber, dass es sicher wieder eine Diskussion wie vor zwei Jahren geben wird.

(Beifall bei der FDP)

Lassen wir uns doch davon leiten, dass die Kommunalpolitiker – viele von Ihnen sind ja Kommunalpolitiker – hier entsprechend entscheiden können.

Bei den Bestimmungen über den Einsatz Wasser gefährdender Stoffe in Überschwemmungsgebieten wollen wir eine Änderung vornehmen. Bisher waren die Regelungen für Überschwemmungsgebiete und für von Deichen geschützte Gebiete gleich. Das ist unserer Meinung nach nicht sachgerecht. Deiche gewähren zwar keinen absoluten Schutz vor Überschwemmungen,bieten aber ein deutlich höheres Schutzniveau als Überschwemmungsgebiete. Konsequenterweise soll deshalb im Gesetz eine Veränderung vorgenommen werden, dass unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. In Überschwemmungsgebieten fordern wir bautechnische Maßnahmen,wie sie in der Anlagenverordnung vorgeschrieben sind. In den Gebieten hinter den Deichen kann es hingegen ausreichen, kostengünstige Vorkehrungen zu treffen, um Schäden zu vermeiden.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf der Landesregierung hat den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegen. Ein Teil der Anregungen der Verbände ist in den Gesetzentwurf eingeflossen.Die maßgeblichen Regelungsinhalte sind aber von den Verbänden ganz überwiegend mitgetragen worden. Wenn ich die ersten Reaktionen auf unseren Gesetzentwurf insgesamt bewerte, muss ich sagen: Sie waren in der Regel positiv, in einem Fall zugegebenermaßen negativ. Ich bin trotzdem der Meinung, dass wir einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie und den Interessen der Betroffenen gerecht wird. Ich bitte deshalb um unterstützende Diskussionen über den Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat Herr Abg. Grumbach das Wort für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin schon für das Vorblatt dankbar. Wir haben nämlich im März im Landtag erlebt, wie folgender Antrag mit Mehrheit beschlossen wurde:

Der Landtag stellt fest, dass sich das Land Hessen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie... im Zeitplan befindet.

Auf dem Vorblatt finden wir den Satz:

Nach Art. 24 der Wasserrahmenrichtlinie sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis zum 22. Dezember 2003 die Rechtsvorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.

Das heißt also, es sind „zusätzlich landesrechtliche Regelungen erforderlich“.Vielen Dank für die Klarstellung. Es hilft, wenn die Wahrheit, wenn auch spät, auf den Tisch kommt.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danach geht es allerdings mit einer Stilblüte weiter, bei der mir nicht klar ist, welche neue Gesetzestradition Sie begründen wollen. Da steht der Satz:

Die oberirdischen Gewässer mit ihren Ufern und Überschwemmungsgebieten und das Grundwasser sind... so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner Personen dienen.

Von wem reden Sie eigentlich? Es ist das erste Mal, dass in einem ersten Paragraphen eines Gesetzes, in dem ein staatliches Schutzziel festgestellt wird, das Wohl der Allgemeinheit mit den Interessen einzelner Personen auf die gleiche Ebene gestellt wird.An der Stelle muss man schon einmal schauen, wie man das Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Interessen von Einzelpersonen auflöst. Die Interessen der Allgemeinheit und Einzelner gleichberechtigt nebeneinander zu stellen, halte ich für einen Punkt, bei dem man sich in den Ausschussberatungen um eine glücklichere Formulierung bemühen muss. Es gibt gute Vorbilder in anderen Gesetzen, die diese Landesregierung auf die Reihe gebracht hat.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit sind wir bei dem ersten Streitpunkt, den Sie schon erwartet haben, nämlich dem vorbeugenden Gewässerschutz. Sie müssen sich überlegen, welches Signal Sie setzen. Wir haben die Situation, dass wir feststellen müssen, dass die Düngemittelverordnung einen Teil der Probleme regelt.Wir haben aus gutem Grund gesagt, wir wollen die Menschen darauf aufmerksam machen, wo die Grenzen sind, und wir wollen es so machen, dass sich die Menschen auf die Regelungen verlassen können. Wir wollen auch beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die Zulassungs