Vielen Dank, Herr Minister Weimar. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich stelle fest, dass die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 11 stattgefunden hat.
Antrag der Fraktion der CDU betreffend Hessens Finanzämter brauchen keinen Hans Eichel – Drucks. 16/ 2482 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir das Ziel erreichen, dass es künftig in Deutschland eine bundesweit einheitliche Steuerverwaltung gibt.
Wir müssen feststellen, dass es gegenwärtig 16 unabhängige,jeweils für sich entscheidende Steuerverwaltungen in der Bundesrepublik gibt. Es ist wirklich die Frage, ob dieses System effizient ist. Ich finde, dass wir darüber eine spannende Debatte führen könnten, wenn alle ihre Scheuklappen abnehmen.
Ich weiß, dass auch die sozialdemokratischen Länderfinanzminister sagen, sie wollen weiterhin am Steuerföderalismus festhalten. Das wird von der CDU bestimmt als Gegenargument gebracht. Die Frage ist aber – die müssen wir den Bürgern und auch unserer Wirtschaft beantworten –, ob dieses System tatsächlich effektiv ist. Es gibt nämlich Berechnungen, die zeigen, dass der Staat alleine durch die Einführung einer bundeseinheitlichen Steuerverwaltung jährlich 10 Milliarden c – ich betone: 10 Milliarden c – mehr einnehmen würde.
Das sind Effizienzgewinne, die dadurch erzielt würden, dass z. B. bei den Oberfinanzdirektionen Personal auf der oberen Ebene abgebaut werden könnte.Vor allem gäbe es Effizienzgewinne bei Rechenzentren und im EDV-Bereich.
Die bundeseinheitliche Anwendung und Auslegung von Gesetzen würde erhebliche Reibungsverluste,gerade zwischen der Wirtschaft und der Steuerverwaltung, beseitigen. Heute kann es einem Unternehmen, das bundesweit auftritt, so ergehen, dass es zum selben Steuertatbestand zehn verschiedene Auskünfte bekommt. Das kann passieren, obwohl es ein einheitliches Rahmengesetz gibt. Das ist nämlich der Interpretationsspielraum, den sich die Finanzbehörden ausbedingen.Ich finde,das muss nicht sein.
Hinzu kommt, dass in Deutschland Steuern manchmal deshalb nicht erhoben werden, weil sie nicht in die Kassen der Länder fließen, in denen sie erhoben würden. Hessen ist ein solches Beispiel dafür, weil bestimmte Steuereinnahmen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs sofort an andere Bundesländer fließen würden. Deshalb gibt es den begründeten Verdacht, dass in Hessen das Personal in der Steuerverwaltung an der einen oder anderen Stelle nicht so ausgestattet ist, wie es eigentlich sein müsste.
Die haushaltspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Frau Scheel, hat den Vorschlag gemacht, dass man – z. B. in Hessen – mehr Personal in der Steuerverwaltung einsetzt, dieses Personal faktisch aus dem Steueraufkommen bezahlt und den Rest der Einnahmen auf die Länder verteilt. Das ist ein guter und sinnvoller Vorschlag, der von uns unterstützt wird.
Ich denke aber, dass die Effizienzgewinne in Höhe von 10 Milliarden c, von denen ich gesprochen habe, erst dann eintreten würden, wenn wir eine bundeseinheitliche Steuerverwaltung hätten. Das würde zu deutlichen Mehreinnahmen führen. Kommunikationshemmnisse würden abgebaut. Das würde auch den Standort Deutschland stärken. Das scheint mir ein ganz wichtiger Punkt zu sein, weil auch internationale Unternehmen, die sich bei uns ansiedeln wollen, heutzutage auf ein Steuersystem treffen, das zu ein und demselben Steuertatbestand völlig unterschiedliche Auskünfte erteilt. Ein solches Unternehmen muss sich also mit jeder einzelnen Finanzbehörde auseinander setzen.
Durch eine bundeseinheitliche Steuerverwaltung würden die Arbeitsabläufe bei den Finanzbehörden spürbar beschleunigt, und es käme zu einem Abbau überflüssiger Bürokratie. Die gegenwärtige Praxis des Steuerföderalismus beschränkt auch die Handlungsfähigkeit des Fiskus im internationalen Bereich.Wer sich einmal mit der Frage auseinander gesetzt hat, wie die Steuern in einem internationalen Geflecht, z. B. in Europa, eingezogen werden und welche Rückkoppelungen erforderlich sind, dem wird auch an der Stelle deutlich, welche Vorteile eine einheitliche Steuerverwaltung hätte.
Die SPD ist kein Befürworter genereller bundeseinheitlicher Regelungen, aber bei der Föderalismusdiskussion, die derzeit geführt wird, müssen wir uns einerseits überlegen, welche Aufgaben sinnvollerweise und in größerem Umfang als bisher auf Länderebene erledigt werden können.
Wir müssen uns andererseits überlegen, wo es Sachverhalte und Tatbestände gibt, die für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und für den Staat besser und sinnvoller auf bundesstaatlicher Ebene bearbeitet würden. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Die CDU hat einen, wie ich finde, ziemlich polemischen Gegenantrag eingebracht. Er geht an den Problemen vorbei. Die Föderalismusdiskussion darf nicht nur in eine Richtung gehen,nämlich in Richtung der Verlagerung von Kompetenzen vom Bund auf die Länder,sondern sie muss dort, wo es sinnvoll ist, auch den Weg in die andere Richtung gehen. Wir bitten, zumindest im Haushaltsausschuss den Antrag vernünftig und akzeptabel zu diskutieren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schmitt, der Vorschlag, die Finanzverwaltung zu zentralisieren, den Sie uns unterbreiten und den Sie uns schmackhaft machen wollen, ist nicht so neu, wie man vielleicht glaubt. Er ist sogar schon etwas angestaubt.Bereits 1919 wurde die Finanzverwaltung im Reich zentralisiert. Die Länder und Kommunen waren fortan so genannte Reichspensionäre. Glauben Sie uns eines: Wir wollen alles werden, aber nicht Reichspensionäre des Bundesfinanzministers Hans Eichel.
Herr Kollege, Sie haben selbst schon darauf hingewiesen, dass Sie mit der Position, die Sie im Hessischen Landtag vertreten, sehr isoliert und einsam dastehen.
Die Konferenz der Finanzminister der Länder hat sich am 27. Mai eindeutig zu diesem Thema geäußert und die Vorschläge des Bundesfinanzministers zurückgewiesen, und
zwar aus verschiedenen guten Gründen – unter anderem auch deshalb, und darauf sind Sie leider nicht eingegangen, weil der Grad der Vernetzung und der Kooperation höher ist, als Sie uns hier glauben machen wollen.Wir haben eine einheitliche rechtliche Grundlage.Die Finanzminister der Länder sind auf einem guten Weg, die Ausführungen zu koordinieren, sodass wir das, was Sie hier berechtigterweise für den internationalen Wettbewerb fordern – ein einheitliches Steuersystem mit einheitlichen Ausführungsbestimmungen –, in der Praxis bereits haben bzw. auf dem Weg dorthin sind.
In der Begründung Ihres Antrags behaupten Sie, ein Effizienzgewinn von 10 Milliarden c sei zu erzielen. Sie vermeiden es tunlichst, eine Quelle für diese Zahl zu nennen. Ich kann sie nur als einen gegriffenen Betrag sehen.Es besteht Anlass zu der Vermutung, dass eher die Lücken im aktuellen Bundeshaushalt diese Größenordnung bestimmt haben als tatsächliche Recherchen. Ich denke, wir können hier von einem gefühlten Wert sprechen, insbesondere auch dann, wenn man die 10 Milliarden c in Relation zu dem setzt, was tatsächlich in den 16 Länderfinanzverwaltungen aufgewandt wird, um Steuern zu erheben. Mit 10 Milliarden c liegen Sie weit daneben.
Auch der Verdacht, dass insbesondere in Hessen, aber auch in anderen Bundesländern, Gemeinschaftssteuern nicht mit der notwendigen Effizienz eingetrieben werden, muss auf das Schärfste zurückgewiesen werden.
Herr Kollege, im Übrigen ist es auch so, dass sich – gerade bei den Gemeinschaftssteuern – die Länder ins eigene Fleisch schneiden würden, wenn sie nicht optimal versuchen würden, die Steuern einzutreiben.
Die Probleme bestehen nicht darin, dass es an Synergieeffekten mangelt, sondern ganz woanders. Sie liegen in der Komplexität des Steuerrechts. Wir brauchen ein vereinfachtes Steuerrecht. Die Probleme liegen in der Häufigkeit gesetzlicher Änderungen, und gerade das war in den vergangenen Jahren das Problem: Die Finanzverwaltung konnte den gesetzlichen Änderungen kaum folgen.
Meine Damen und Herren, die Hauptprobleme in diesem Land liegen nicht darin, dass es nicht gelingt, Steuereinnahmen zu akquirieren,sondern darin,dass die Wirtschaft am Boden liegt und dadurch das Steueraufkommen stark zurückgegangen ist. Ich denke, auf diesen Punkt sollten wir uns konzentrieren und keine Nebenkriegsschauplätze eröffnen, indem wir – wie Sie hier – Mammutbehörden fordern. Mammutbehörden haben sich schon in anderen Bereichen als untauglich erwiesen. Sehen Sie sich die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an. Beide Mammutbehörden sind nicht für kostengünstige Strukturen bekannt.
Auch die Zentralismusdebatte um das Bundeskriminalamt hat gerade uns Hessen und hier in Wiesbaden gezeigt, dass wir uns als Länder mit allen Kräften diesen Zentralismusbestrebungen widersetzen müssen.
Meine Damen und Herren, dann versteigt sich die SPD sogar noch zu der Behauptung, diese Zentralisierung brächte Vorteile für sämtliche Steuerzahler und Steuerzahlerinnen – ohne das hier konkret aufzuzeigen.
Die eigentliche Spitze Ihrer Unverfrorenheit ist aber – Sie haben es hier vermieden, wahrscheinlich schämen Sie sich, das hier am Rednerpult zu sagen –, wenn Sie in Ihrer schriftlichen Begründung sagen,ich zitiere wörtlich:Wenn diese Zentralisierung erfolgt, könnte die Modernisierung der Verwaltung „in wesentlich höherem Tempo erfolgen“.
Das müssen gerade diejenigen sagen, die sämtliche Strukturreformen in der hessischen Verwaltung, die Zusammenlegung von Ämtern,
die Schließung von kleinen, ineffizienten Finanzämtern boykottieren, torpedieren. Sie wollen heute sagen, das Tempo könne beschleunigt werden. Das ist der Hohn.
(Reinhard Kahl (SPD): Was ist das? – Norbert Schmitt (SPD): Das ist gut, was Sie gerade gesagt haben!)
Herr Schmitt, das Tempo, das Sie bei der Reform von Verwaltungen an den Tag legen, liegt nur knapp über der Kontinentaldrift.
Meine Damen und Herren, Sie haben sich als die Blockierer jeder Reform erwiesen und versuchen, hier eine Zentralismusdebatte als Rettungsanker auszuwerfen.
Ich komme zum Schluss. – Die CDU-Fraktion setzt sich dafür ein, in der Föderalismusreform dafür zu sorgen,