Protocol of the Session on September 15, 2004

Frau Kollegin Wagner,die dieser Debatte leider jetzt nicht folgen kann – –

(Nicola Beer (FDP): Die sitzt hinter Ihnen!)

Ich muss hier sitzen.

Oh, Verzeihung, Frau Präsidentin, ich bitte um Nachsicht.– Frau Präsidentin,Sie haben als Rednerin vorhin zu Recht darauf hingewiesen: Wir können Frankreich nicht mit uns vergleichen. Das ist völlig unhistorisch und führt in die Irre.

Deshalb ist dies ein Gesetz für uns. Es ist aus unserer Tradition und in der Abwägung der Gesichtspunkte, die Dr. Jung hier vorgetragen hat, auch aus der Sicht der Landesregierung – auch wenn wir sehr wohl wissen,dass wir Neuland beschreiten –, eine wichtige Grundlage für eine Entscheidung, die unser Land sicherlich noch lange bewegen wird.

Wir sind der Überzeugung, dass dieser Gesetzentwurf die angestoßenen Fragen sehr gut löst. Ich will hinzufügen: Jede Gesetzgebung und jedes verfassungsrechtliche Urteil ersetzen nicht den gesellschaftspolitischen Diskurs mit allen in diesem Lande, wie wir leben wollen. Deshalb füge ich noch hinzu: Auch eine gesetzliche Regelung ver

pflichtet uns, mit all denen, die in diesem Lande leben, ständig und engagiert darüber zu sprechen, nach welchen Regeln wir gemeinsam erfolgreich und friedlich leben wollen. – Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, Herr Dr. Jürgens von der Fraktion der GRÜNEN hat um eine Kurzintervention zu der Rede des Innenministers gebeten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, ich habe mich zu einer Kurzintervention gemeldet, weil ich den Eindruck habe, Sie haben in Ihrer Darstellung ein Bild des öffentlichen Dienstes gezeichnet, wie er eigentlich der Vergangenheit angehören sollte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich kann man wie Sie sagen:Das Amt ist Dienst und nicht Selbstverwirklichung. – In dem Fall stimmt es natürlich.Aber es ist keinesfalls richtig, dass sich alle, die in den öffentlichen Dienst eintreten, sämtlicher ihrer Grundrechte begeben. Selbstverständlich gelten die Grundrechte auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.

(Frank Gotthardt (CDU):Es gibt doch kein Grundrecht zur Unterdrückung der Frauen! Ich glaube, es geht los!)

Das Bundesverfassungsgericht hat gerade in der Entscheidung, die wir hier diskutieren – darum geht es gerade –, festgestellt, dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit auch für die Beamten gilt. Das ist der entscheidende Punkt, um den wir hier streiten. Das einfach vom Tisch zu wischen und zu sagen:„Wer in das Beamtenverhältnis eintritt, hat damit praktisch keine Grundrechte mehr“, dokumentiert ein vordemokratisches Verständnis des öffentlichen Dienstes und nichts anderes. Jetzt wird klar, warum Sie die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Hessen so behandeln, wie Sie sie auch an anderer Stelle behandeln.

Ausdrücklich möchte ich dem Minister in der Bewertung zustimmen, als er gesagt hat, es betreffe nicht nur das Kopftuch. Das war das, was uns Herr Jung suggerieren wollte: es gehe nur um das Kopftuch. Da hat er gesagt, es gehe nicht um das Kopftuch als religiöses Symbol, sondern als politische Aussage. Warum schreiben Sie dann in den Gesetzentwurf, dass sämtliche religiösen Symbole verboten sind? – Das ist gerade Gegenstand Ihres Gesetzentwurfs und nicht die Beschränkung auf diejenigen, die eine politische Aussage treffen. Kurz und gut, Sie sollten sich in der Tat überlegen – auch der Minister –, ob Sie weiterhin ein derartiges Bild vom öffentlichen Dienst verbreiten.Das Bundesverfassungsgericht hat bei seiner Entscheidung zu Recht ein anderes zugrunde gelegt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Herr Walter, Sie haben noch fünf Minuten Redezeit für die Fraktion der SPD.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das Schwierige an dieser Debatte ist, dass hier juristische Erwägungen und politische Erwägungen relativ kreuz und quer gehen.Mein Eindruck ist,dass man an der einen oder anderen Stelle das politische Bekenntnis deshalb nicht macht, weil man sagt: Hier sprechen juristische Fragen entgegen. – Ich versuche, das anders zu machen.

Der Ausgangspunkt der Debatte war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das gescholten wurde. Herr Al-Wazir hat das angesprochen. Dabei ist es eigentlich relativ leicht nachvollziehbar. Das Verbot eines Kopftuches ist ein Eingriff in die Religionsfreiheit. Das ist unbestritten. Ein Eingriff in ein Grundrecht braucht eine gesetzliche Grundlage. Rechtliche Grundlagen in diesen Bereichen sind in der Hoheit der Länder, sodass es zwangsläufig ist, dass wir als Landesparlament über diese Frage zu entscheiden haben.

Herr Al-Wazir hat zu Recht gesagt, das Bundesverfassungsgericht habe nicht gesagt, das müsse man machen, sondern das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Das kann man machen, wenn man es will. – Die Ausgangssituation war die Frage eines Kopftuchverbotes an den Schulen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,an dieser Stelle kann ich für die SPD-Fraktion relativ deutlich sagen: Ja, wir wollen ein Kopftuchverbot an den Schulen; wir wollen nicht, dass Lehrerinnen und Lehrer mit Kopftüchern an den staatlichen Schulen unterrichten. – Ich kann Ihnen das sehr persönlich begründen, weil – da widerspreche ich dem Kollegen Al-Wazir sehr deutlich – wir der Auffassung sind, dass ein Kopftuch eben nicht allein ein religiöses Symbol ist, sondern dass das Kopftuch sehr wohl auch eine politische Aussage ist.

(Beifall bei der SPD und der Abg.Evelin Schönhut- Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Tarek AlWazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Sein kann!)

Das Kopftuch wird – Missbrauch oder nicht – natürlich von fundamentalistischen Gruppen nicht nur gegen Frauenrechte, sondern vor allen Dingen auch zur Unterdrückung von Frauen benutzt.Meine Damen und Herren,Sie wissen, dass ich im Zivilberuf Landanwalt bin.

(Frank Gotthardt (CDU): Mehr Land als Anwalt!)

Aus meiner persönlichen Erfahrung – vielleicht kann man so etwas in dieser Debatte einmal sagen –: Ich hatte als Landanwalt zweimal die Situation, dass junge türkische Mädchen, begleitet von deutschen Freundinnen, in meiner Kanzlei mit folgendem Problem saßen,

Meine Damen und Herren, etwas mehr Ruhe.

nämlich mit dem Problem, dass eine Verheiratung in der Türkei vorgesehen war. Die Mädchen haben geweint und gesagt: Das wollen wir nicht. – Wer mir heute erzählt, dass das alles auf Freiwilligkeit beruht, der verkennt etwas die Situation.

(Beifall bei der SPD, der CDU, der FDP und der Abg. Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich glaube, dass wir jeden Tag in unserem Bundesland Hessen diese Auseinandersetzung in den Familien haben. Jetzt sage ich sehr persönlich: Ich will nicht, dass in diesen Auseinandersetzungen bei den moslemischen Familien zu der Tochter gesagt werden kann: Aber siehst du, selbst deine Lehrerin trägt dieses Kopftuch. – An dieser Stelle bin ich für die Neutralität in den Schulen und deshalb sehr davon überzeugt, dass es notwendig ist, ein Kopftuchverbot an den staatlichen Schulen in unserem Bundesland Hessen per Gesetz einzuführen.

(Beifall bei der SPD, bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Evelin Schönhut-Keil und Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Insoweit besteht Einvernehmen, auch was den Bereich der FDP, auch was den Bereich der CDU angeht. Jetzt kommen wir zu dem Unterschied. Die CDU sagt – wenn ich das richtig verstanden habe –: Das müssen wir für alles machen, und es gibt sozusagen das Grundrecht der Sauberkeit des öffentlichen Dienstes.– Das halte ich juristisch wie politisch für falsch. Das halte ich politisch für falsch bei der Finanzbeamtin und bei der Postbotin. Ich glaube, es ist auch juristisch falsch, wobei die Sachverständigen die Berufeneren waren. Die Grundrechtsverletzung, die Beeinträchtigung bei einer Schülerin ist relativ nahe liegend, denn die Schülerin muss an einer staatlichen Schule von einer Lehrerin mit Kopftuch unterrichtet werden, ob sie das will oder nicht. Davor können nur wir sie schützen.

Dies gilt für weite Teile des übrigen öffentlichen Dienstes nicht. Es ist auch so, dass Erwachsene andere Möglichkeiten haben, dieses Zeichen anders anzuerkennen als Kinder in der dritten oder vierten Klasse. Deshalb glaube ich, dass das sowohl politisch als auch juristisch falsch ist.

Meine Damen und Herren von der Union, nach dieser Anhörung bin ich gar nicht so sicher, ob Sie nicht selbst Zweifel daran haben, was passiert. Möglicherweise haben Sie sogar die Überzeugung, dass Ihr Gesetz an dieser Stelle von Karlsruhe kassiert werden wird. Ich glaube, dass Sie sehenden Auges und willentlich dieses Risiko eingehen, weil Sie ein Zeichen setzen wollen.

Ich glaube, dass es Ihnen nicht um das geht, was ich versucht habe persönlich zu skizzieren, nämlich ein Zeichen zu setzen, dass wir Kopftücher in den Schulen nicht haben wollen, um Beeinflussung der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, sondern dass Sie das politische Signal in Ihre eigenen Reihen senden wollen, dass es ganz große Unterschiede in der Behandlung von religiösen Symbolen gibt und die CDU unabhängig von der Rechtslage einmal knallhart und brutalstmöglich durchgehen wird, um Ihr eigenes Bild, das Sie selbst in diesem Lande zeichnen wollen, zu verstärken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es Ihnen tatsächlich um den Grundrechtsschutz der Kinder in den Schulen ginge, würden Sie sich mit der FDP und der SPD auf die Beschränkung auf diesen Bereich einlassen, der übrigens in allen anderen Bundesländern genauso vorgenommen wurde. Die Tatsache, dass Sie darüber hinausgehen, legt den Verdacht nahe, dass es Ihnen nicht um die Kopftücher von Muslimen geht, sondern um den Stahlhelm in Ihrer eigenen Fraktion.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, damit stelle ich fest, dass die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität, Drucks.16/2638 zu Drucks.16/1897 neu,abgeschlossen ist. Das schließt auch die Diskussion um den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/2657, ein.

Die Fraktion der FDP hat die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs beantragt.

(Nicola Beer (FDP) und Tarek Al-Wazir (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Und die GRÜNEN!)

Das ist richtig: Die GRÜNEN haben ebenfalls die dritte Lesung beantragt. Danke schön.

Nach unserer Geschäftsordnung ist damit eine Abstimmung nach zweiter Lesung nicht notwendig. Vielmehr kann die unmittelbare Überweisung an die Ausschüsse erfolgen, die den Gesetzentwurf beraten sollen. Das wären in diesem Fall erneut der Innenausschuss und der Kulturpolitische Ausschuss. Dabei ist der Innenausschuss federführend. Meine Damen und Herren, sind Sie alle damit einverstanden? – Dann ist das so beschlossen. Ich bitte hiermit die Ausschussvorsitzenden, den Gesetzentwurf für die nächste Plenarsitzungsrunde entsprechend vorzubereiten.

Ich rufe nunmehr den Antrag der Fraktion der FDP auf.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Nein! Erst kommt Tagesordnungspunkt 9 dran! Den haben wir heute Morgen noch nicht geschafft! – Frank Gotthardt (CDU): Das ist der Antrag zur Familien- und Wirtschaftspolitik!)

Das war ein Fehler vom Amt. – Ich rufe hiermit Tagesordnungspunkt 9 auf:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Familien- und Wirtschaftspolitik in Hessen verknüpfen – Drucks. 16/2407 –

Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Zur Begründung erhält Frau Schulz-Asche das Wort. – Ist das richtig? Frau Schulz-Asche, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben schon vor ungefähr eineinhalb Stunden über – –

Frau Abgeordnete, einen Moment bitte. – Meine Damen und Herren, bitte setzen Sie sich. Falls Sie sprechen wollen, begeben Sie sich bitte nach draußen. – Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Hinausgehen oder setzen.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, inzwischen ist es etwas länger als eineinhalb Stunden her, dass wir darüber gesprochen haben, wie wichtig die Kinderbetreuung in diesem Lande