Protocol of the Session on September 15, 2004

(Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))

Herr Kollege Dr.Jung,man kann in der Schule zu anderen Lösungen kommen als im Rest der öffentlichen Verwaltung. Denn in wessen Grundrechte außer in ihr eigenes greift eine muslimische Beamtin mit Kopftuch im Finanzamt ein, die dort eine Einkommensteuererklärung bearbeitet?

(Zuruf der Abg.Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wenn beispielsweise ein jüdischer Beamter mit Kippa im Keller des Hauptstaatsarchivs ein Buch einsortiert: Herr Kollege Dr. Jung, in wessen Grundrechte außer in sein eigenes greift er ein? Darauf geben Sie keine Antwort, weil es darauf keine Antwort gibt und weil Ihr Gesetzentwurf genau in diesem Punkt schlicht und einfach den Grundsätzen der Neutralität des Rechtsstaates widerspricht.

(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wenn Sie das auf alle Beamtinnen und Beamten ausweiten wollten, müssten wir ein konsequent laizistisches Land werden, in dem Staat und Religion strikt voneinander getrennt werden. Herr Kollege Dr. Jung, das würde allerdings bedeuten – das ist sozusagen der „Gott sei bei uns“ der hessischen CDU –: kein Religionsunterricht mehr in staatlichen Schulen, kein staatlicher Zuschuss mehr für kirchliche Privatschulen, kein Kreuz mehr im CDU-Fraktionssaal, kein Kirchensteuereinzug mehr durch den Staat.

(Frank Gotthardt (CDU): So weit kommt es!)

Meine Damen und Herren, genau vor diesem Schritt schrecken Sie aber zurück wie der sprichwörtliche Teufel vor dem Weihwasser.

Zweiter Punkt. Noch viel gravierender ist, dass das Bundesverfassungsgericht eindeutig gesagt hat:Wenn der Staat sich für ein Verbot religiöser Symbole in der Schule entscheidet, muss er – Zitat – „das Gebot strikter Gleichbehandlung der verschiedenen Glaubensrichtungen sowohl in der Begründung als auch in der Praxis der Durchsetzung solcher Dienstpflichten beachten“.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Das heißt, dass das, was Sie wollen, nicht geht. Sie wollen das Kopftuch verbieten, das Kreuz aber zulassen.

(Frank Gotthardt (CDU): Lies doch einmal den Text! Du hast die Trennung zwischen politischen und religiösen Symbolen bis heute nicht verstanden! Ihr seid doch immer für die Rechte der Frauen! Was sagt bei euch auf dem Parteitag die Mehrheit zum Kopftuchverbot? – Zurufe der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz und Hans-Jürgen Irmer (CDU))

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Ihr Hinweis auf den Gottesbezug des Grundgesetzes zwar richtig ist, dass dieser Gott im Grundgesetz aber kein christlicher Gott ist. Das ist der Fehler, den Sie in der Wahrnehmung immer haben. Nach Ihrem Verständnis ist Gott der Gott nur einer Religion.

(Frank Gotthardt (CDU): Es geht nicht um die Frage „Gott“, Herr Al-Wazir!)

Genau das ist mit der Neutralitätspflicht des Staates aber nicht zu vereinbaren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Meine Damen und Herren, da Sie selbst wissen, dass das weder mit den Grundsätzen der Verfassung noch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu vereinbaren ist, versuchen Sie sich mit einem Kunstgriff herauszumogeln. Sie erklären, dass das Kopftuch kein religiöses, sondern nur ein politisches Symbol sei.

(Frank Gotthardt (CDU): Dann hast du es ja verstanden! – Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))

Herr Kollege Gotthardt, ich habe Ihnen schon in der ersten Lesung gesagt:Ich persönlich halte das Kopftuch nicht für eine religiöse Pflicht. Andere sehen das anders. Das Problem ist aber:Der Gesetzgeber,also wir in diesem Plenarsaal als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes, die Gesetze erlassen, die allgemein gültig sind, können die Regeln des Christentums, des Judentums, des Islam oder des Buddhismus nicht bestimmen. Der Staat kann nicht entscheiden, was religiöse Pflicht ist und was nicht.

(Frank Gotthardt (CDU): Will er auch gar nicht! Das ist Unfug!)

Meine Damen und Herren, das bedeutet nicht den wertneutralen Staat.Wir müssen für unsere Grundsätze kämpfen, aber nicht indem wir andere Grundsätze über Bord werfen. Zu diesen Grundsätzen gehört die staatliche Neutralität.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP) und Frank Gotthardt (CDU))

Meine Damen und Herren von der CDU, es ist absurd, einerseits einer Lehrerin eine weltanschauliche Begründung mit dem Hinweis auf die Neutralität des Staates gegenüber Schülerinnen und Schülern untersagen zu wollen

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

und auf der anderen Seite diese Neutralität dadurch zu verletzen, dass man eine Religion bevorzugt.

(Zurufe der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP), Frank Gotthardt und Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Der Staat muss in Religions- und weltanschaulichen Fragen neutral bleiben. Das ist die Garantie für das friedliche Zusammenleben im demokratischen Rechtsstaat.

(Frank Gotthardt (CDU):Thema verfehlt,heißt das in der Schule! – Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Es würde uns und vor allem Ihnen gut anstehen, einmal einen Blick nach Frankreich zu werfen. Frankreich ist ein strikt laizistisches Land, in dem Religion und Staat strikt voneinander getrennt sind.

(Frank Gotthardt (CDU): Vielleicht sagt der Kollege Al-Wazir einmal etwas zu der Türkei!)

Dazu komme ich noch. – In Frankreich gab es eine sehr heftige Auseinandersetzung über das so genannte Gesetz zur Respektierung des Laizismus,

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

mit dem religiöse Symbole nicht nur für Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch für Schülerinnen und Schüler verboten wurden. Etliche Muslime in Frankreich haben heftig gegen dieses Gesetz gekämpft. Es wurde trotzdem mit großer Mehrheit beschlossen. Meine Damen und Herren, es ist aber eben kein „Kopftuchgesetz“, sondern ein Gesetz, das alle religiösen Symbole aus der Schule verbannt.

(Frank Gotthardt (CDU): Es geht um politische Symbole! Sag einmal etwas zum politischen Symbol! – Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Meine Damen und Herren, diese wirkliche Neutralität war die Voraussetzung dafür, dass sich alle Franzosen, ob Christen, ob Juden, ob Moslems, ob Buddhisten, ob Hindus, ob Sikhs, in den letzten Wochen, egal ob sie Befürworter oder Gegner dieses Laizitätsgesetzes waren, eindrucksvoll gegen die terroristischen Kriminellen gestellt haben, die im Irak zwei französische Journalisten entführt haben.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Oh!)

Ja, da stöhnt Herr Irmer.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Kommen Sie zum Thema! – Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))

Herr Irmer,ich bin beim Thema,auch wenn Sie das nicht verstehen. Das genau ist das Problem.

(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))

In der muslimischen Welt und auch in Frankreich wurde über die Haltung der französischen Muslime zu diesem Gesetz diskutiert. Meine Damen und Herren, das war gerade in der arabischen Welt ein großes Thema. Auch die Muslime in Frankreich,die dieses Gesetz ablehnen,haben nach dieser Entführung gesagt, dass sie trotzdem den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Republik das Recht zubilligen, diese Entscheidung zu treffen, weil sie eben nicht nur eine Religion getroffen hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Die „FAZ“ hat vor einer Woche kommentiert, dass die – wörtliches Zitat – „Geiselaffäre im Irak als Geburtsstunde eines französischen Islam in die Schulbücher eingehen“ könnte, weil sich „die französische Gesellschaft nicht spalten und in feindliche, nach religiösen Kriterien definierte Lager trennen“ ließ.

Es gibt mehrere Lehren aus dem, was in Frankreich passiert ist. Aber die wichtigste Lehre ist: Wenn uns an den Werten der Republik gelegen ist, dann dürfen wir die Gesellschaft nicht spalten. Meine Damen und Herren, genau das tun Sie.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Gotthardt, auch die Türkei können Sie für Ihr Vorhaben nicht heranziehen, weil dort das Verbot ebenfalls alle religiösen Symbole betrifft, sogar die der Mehrheitsreligion, nicht etwa nur einer Minderheit, wie Sie es vorhaben. Das ist ein relevanter Unterschied.

Wir hoffen, dass es unter den 56 Abgeordneten der CDU immer noch solche gibt, die sich sachlichen und juristischen Argumenten gegenüber nicht als beratungsresistent erweisen.

Deswegen beantragen wir die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs. Es kann nicht sein, dass Sie durch Ihr Verhalten das Land Hessen in langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen treiben, die staatliche Neutralität missachten und durch die dadurch hervorgerufene Konfrontation der Integration mehr schaden als nutzen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden natürlich auch den Änderungsantrag der FDP beraten. Aber leider hilft uns der Antrag nicht groß weiter. Wir haben das gestern in der Fraktion schon debattiert. Es ist zwar völlig richtig, dass Sie die Ausweitung des Verbots auf alle Beamtinnen und Beamten streichen wollen. Dem stimmen wir ausdrücklich zu. Allerdings bleiben Sie dabei, eine bestimmte Religion zu bevorzugen und anschließend den Versuch zu machen,Ausnahmen zu definieren. Genau das widerspricht in letzter Konsequenz dem Neutralitätsgebot des Staates.Außerdem vergrößern Sie das Problem noch, indem sie Referendarinnen zusätzlich in das Gesetz hineinnehmen. Ich erinnere daran, dass der Staat in diesem Bereich Monopolausbilder ist.

Herr Kollege, bitte kommen Sie zum Schluss.