Für dieses Schuljahr mussten nachträglich Vertretungsmittel in Höhe von 10 Millionen € genehmigt werden. Im letzten Schuljahr waren bei den Vertretungsmitteln 8,9 Millionen € gestrichen worden. Dieser planlose Zickzackkurs führt zu Verunsicherung und Unruhe bei Schulen und Eltern.
Der reguläre Unterricht in Hessen ist mittlerweile von BAT-Kräften abhängig. Sie werden nicht nur für Vertretungen eingesetzt, sondern sie werden zur Klassenführung herangezogen – auch bei ersten Klassen in den Grundschulen, wo man wirklich nicht von einem Wechsel am Ende der ersten Klasse ausgehen kann, denn das ist nicht im Sinne guter Pädagogik.
In diesem Schuljahr wurden lediglich 400 Lehrkräfte verbeamtet, 2.000 Lehrkräfte hingegen auf BAT-Basis eingestellt. Die Arbeitssituation dieser BAT-Kräfte, ohne die der Unterricht in Hessen nicht mehr sichergestellt wäre, ist aber so nicht hinnehmbar.
Wenn ich Äußerungen höre, dass eben nur die reine Arbeitszeit bezahlt wird, nicht aber für die Ferien, dann ist das zynisch und bewusst falsch.
Wenn alle BAT-Kräfte,die mit Schuljahresbeginn neu eingestellt worden sind, wirklich erst am ersten Schultag in
die Schule gekommen wären, dann hätte das zu einer Katastrophe geführt. Alle nämlich, die eine Klassenführung übernommen haben, sind in der letzten Ferienwoche in die Schule marschiert, haben die Klassen gereinigt, eingerichtet,die Namensschilder geschrieben und einen regulären Schulanfang für den ersten Schultag vorbereitet – abgesehen davon, dass sie selbstverständlich auch an den Klassen- und Schulkonferenzen am Ende der Ferien teilgenommen haben. Die haben sich bemüht und sind in die Schule gegangen, obwohl sie in den Ferien nicht bezahlt werden. Ich denke, diesen Einsatz der BAT-Kräfte sollte man wirklich anerkennen und loben.
Diese befristeten Lehrkräfte sind zu einem wichtigen Standbein unserer Unterrichtsabdeckung geworden. Aus Sicht der FDP sage ich auch gleich:Wir halten das für richtig. Wir waren im Grundsatz immer dafür, Lehrer nicht unbedingt zu verbeamten, sondern sie als Angestellte einzustellen. Sie haben die gleichen Pflichten wie die verbeamteten Lehrer, aber sie haben noch nicht die gleichen Rechte. Dann muss ich sie aber anders stellen, wenn ich sie wirklich zur Abdeckung des Unterrichts nehme.
Deswegen fordern wir ein Personalentwicklungskonzept für diese Lehrkräfte. Wenn der Finanzminister heute Morgen gesagt hat, dass der Etat für die BAT-Verträge im nächsten Jahr von 26 Millionen € auf 44 Millionen € erhöht wird – was zu begrüßen ist –, dann ist die Umsetzung unseres Antrags, nämlich ein Personalentwicklungskonzept für die BAT-Lehrkräfte, wirklich dringend erforderlich.
Ich will nur ganz kurz erwähnen, worauf wir dabei sehr großen Wert legen. In einigen Punkten hat die Kultusministerin vorhin schon etwas gesagt, was mir hinsichtlich der Umsetzung unseres Antrages ein wenig Hoffnung macht.
Wir wollen, dass die BAT-Lehrkräfte nach jedem Einsatz eine ausführliche Beurteilung erhalten. Ich weiß, dass der Schulleiter jetzt schon eine Beurteilung schreibt. Die ist aber nicht sehr detailliert, und sie wird auch nicht in die Rangliste eingeführt. Der Schulleiter schreibt: Die Kraft war bei uns, sie war in Ordnung. Dann gibt es Punkte auf der Rangliste.
Aber auch hier gibt es sicherlich Unterschiede zwischen Lehrkräften, die sich enorm engagieren, die neben ihrer BAT-Tätigkeit auch noch Elternarbeit machen oder freiwillige Angebote durchführen. Die müssen in der Rangliste besser bewertet werden als BAT-Lehrkräfte, die – sagen wir einmal – ihren Job machen.
Das Zweite ist Fort- und Ausbildung. Es gibt BAT-Lehrkräfte, die für bestimmte Fächer eine Lehrbefähigung haben, die sie nicht an der Universität erworben haben. Sie können diese Fächer aber unterrichten, beispielsweise evangelische Religion. Diese Lehrbefähigung wird nicht in die Rangliste aufgenommen, sie zählt also in der Rangliste nicht bei der Bewertung. Es wird dort nur die Lehrbefähigung aufgenommen, die durch ein Examen an der Universität erworben worden ist. Das ist aber für die Staatlichen Schulämter sehr wichtig. Denn beispielsweise evangelische Religion ist gerade ein Mangelfach. Deshalb muss die Rangliste an dieser Stelle verändert werden, es müssen mehr Punkte mit aufgenommen werden.
Bei der Ausschreibung von Funktionsstellen, beispielsweise für Konrektoren, können sich BAT-Lehrkräfte
nicht bewerben – zumindest bei den ersten drei Ausschreibungen; wenn nach drei Ausschreibungen immer noch niemand gefunden wurde,der sich bewirbt,dann sollen sie sich angeblich bewerben dürfen. Das kann so nicht sein.Mittlerweile haben wir BAT-Lehrkräfte,die drei,vier oder fünf Jahre mit BAT-Verträgen unterrichten. Die müssen eine Chance bekommen, wenigstens am Ausschreibungsverfahren teilzunehmen.Wenn sie besser sind als verbeamtete Lehrkräfte, müssen sie auch eine Chance auf Einstellung haben.
Der letzte und vielleicht wichtigste Punkt aber ist der folgende:Wenn ich Vertretungsverträge über weniger als 360 Arbeitstage im Jahr abschließe, haben diese Vertretungskräfte keinerlei sozialversicherungsrechtliche Absicherung. Sie dürfen sich mit Beginn der Ferien beim Arbeitsamt melden. Das sollen sie auch tun – aber nur deshalb, damit sie am Ende ihres Lebens eine lückenlose Rentenbiografie haben. Einen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen von Arbeitslosengeld erwerben sie nie, weil sie niemals 360 Tage im Jahr ununterbrochen versicherungspflichtig beschäftigt sind.
Das kann so nicht gehen. So kann ich Lehrkräfte nicht behandeln – indem ich sie drei oder vier Jahre lang mit solchen Zeitverträgen abspeise.
Unser Antrag dazu liegt vor. Ich hoffe, wir werden ihn im Ausschuss gut besprechen und auch beschließen.
Ein zweites, überaus leidiges und seit Jahren bekanntes Problem ist die Lehrerzuweisung. Sie wurde auch in diesem Jahr, obwohl die Probleme absehbar waren, vonseiten des Hessischen Kultusministeriums viel zu spät vorgenommen. Der landesweit nötige Lehrertourismus war mit dem Rückgang der Geburtenrate in Hessen klar. Schüler leben mindestens fünf Jahre, bevor sie in die Schule kommen. Die Gemeinden haben alle einen Kindertagesstättenentwicklungsplan. Also muss es möglich sein, ein Jahr vorher zu wissen, dass die Grundschülerzahlen in Nordhessen so drastisch zurückgehen, dass in Nordhessen tatsächlich 300 Lehrerstellen zu viel waren – die aber in Südhessen bzw. im Rhein-Main-Gebiet dringend benötigt wurden.
Also mussten diese Stellen umgeschichtet werden. Die Frau Kultusministerin hat auf meine Nachfrage zugegeben, dass man nicht 300 Lehrer aus Nordhessen nach Südhessen umquartieren kann.Also gab es eine Wellenbewegung. Insgesamt wurden dann mindest doppelt so viele Lehrkräfte bewegt, in andere Staatliche Schulämter geschickt und an andere Schulen verfrachtet. Das hätte man alles vorher wissen und besser organisieren können.
Den Schulämtern wurde der vorläufige Stellenrahmen erst im Juni bekannt.Erst dann konnten sie überhaupt mit den Einstellungsverfahren beginnen. Das bedeutet: Sie müssen die Lehrer anschreiben und Fristen abwarten. Die Lehrer müssen antworten. Sagt einer ab oder bewirbt sich woanders, dann geht das ganze Verfahren wieder von vorne los.
Dazu kommt, dass die Schulämter auch noch unterschiedlich verfahren. Manche schreiben neue Lehrkräfte ganz schnell an, manche brauchen etwas länger. Das Risiko, dass quasi am letzten Ferientag ein Lehrer absagt, kann man auch dadurch eindämmen, dass man eine Frist setzt,
Referendare und wartende Lehrkräfte wurden auf diese Weise endlos hingehalten, bis sie Gewissheit über ihren Einsatzort bekamen. Dass dann natürlich viele ins Nachbarland abwandern, ist doch wohl verständlich. Merkwürdigerweise geht es dort mit dem ganzen Zuweisungsverfahren schon seit Jahren schneller als bei uns in Hessen.
Die extrem späte Bekanntgabe des endgültigen Zuweisungserlasses ist Jahr für Jahr ein Hemmnis für den organisatorischen Ablauf des Zuweisungsverfahrens an den Schulämtern. Es ist eine Zumutung für die Schulen und die Lehrkräfte, vor allem auch für jene mit BAT-Verträgen,die manchmal bis zum letzten Ferientag gar nicht wissen, ob sie eine Einstellung erhalten oder wohin sie eigentlich gehen sollen. Eine sorgfältige Unterrichtsvorbereitung, wie wir sie eigentlich von den Lehrern verlangen, ist damit nicht mehr möglich. Deshalb fordern wir das Kultusministerium mit unserem vorliegenden Antrag auf, seine personellen Entscheidungen über Stellenabordnungen künftig früher und schneller zu treffen.
Der Zuweisungserlass muss künftig bis zum Stichtag 1. Februar in den Schulämtern sein. Das ist machbar. Die Schulstatistik bezieht sich nämlich auf den Herbst des Vorjahres und wird im Herbst des Vorjahres erhoben. Also kann bis 1. Februar der Zuweisungserlass erfolgen. Der Stichtag für das Ende des Stellenbesetzungsverfahrens muss der 1.Juni sein.Feinsteuerung oder Sonderfälle, wie sie immer wieder auftreten, kann man immer noch vornehmen. Aber der größte Teil der Zuweisung ist dann erfolgt, und die Schulen haben Sicherheit.
Darüber hinaus ist es notwendig, die Lehrerzuweisung den aktuellen Zahlen an den Schulen anzupassen. Es bietet sich an, als weiteren Faktor nicht nur die Klassengröße oder die Zahl der zu bildenden Klassen zu nehmen, sondern auch die Schülerzahlen. Diese Verfahrensänderung würde den Schulen und den Schulämtern die Arbeit erleichtern und die gesamte Lehrerzuweisung wesentlich beschleunigen, sodass die Schulen mehr Zeit für die Verbesserung der Qualität verwenden könnten.
Wenn im nächsten Jahr alle 1.500 Stellen, die durch Pensionierungen frei werden, neu besetzt werden und zusätzlich 220 oder 290 hinzukommen, ist es besonders dringend, dass wir bis zum nächsten Jahr eine Änderung dieses Verfahrens haben, damit der Beginn des nächsten Schuljahres vernünftig und schnell über die Bühne gehen kann.
Jetzt kommen wir zu dem nächsten Garantieversprechen, das die Kultusministerin abgegeben hat, und fragen uns sehr, wie das neue Schlagwort „Qualitätsgarantie“ erreicht werden kann, wenn das mit der „Unterrichtsgarantie“ auch nicht so richtig funktioniert. Die CDU-Alleinregierung will, wie in vielen anderen Bereichen, auch in der Schulpolitik mit dem Kopf durch die Wand. Noch in diesem Jahr soll ein Schulgesetz verabschiedet werden, das tief greifende Veränderungen in den Bildungsgängen bringen wird und deshalb bei der Umsetzung vollsten Einsatz und vollste Unterstützung seitens der Schulen benötigt.
Mit Sorge müssen wir feststellen, dass die Rahmenbedingungen dafür aber noch nicht geeignet sind. Von der geordneten Unterrichtssituation und den wichtigen Weichenstellung bei der Qualitätsentwicklung unter FDPRegierungsbeteiligung ist als Hinterlassenschaft nichts mehr übrig geblieben. Aus liberaler Sicht kann zu Recht behauptet werden, dass die CDU-Alleinregierung die Schulpolitik in Hessen in eine Krise gebracht hat.
Wir fordern, dass die Rahmenbedingungen für einen geregelten Unterrichtsbetrieb in Hessen wieder stimmen. Gerade dies ist eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der notwendigen Reformen wie Schulzeitverkürzung, zentrale Abschlussprüfungen, Landesabitur, flexible Einschulung, Orientierungsarbeiten in der Grundschule, verpflichtende Fortbildung für Lehrkräfte, und es kommt im nächsten Jahr noch vieles andere mehr auf die Schulen zu. Das ist auch gut so. Nur, für die Umsetzung dieser Schritte ist die Mitarbeit motivierter Schulleitungen und Lehrkräfte unersetzlich.
Wenn wir die Qualität insbesondere bei der Lehrerfortbildung steigern wollen, müssen die Stellen bei der Auflösung des HeLP – das ist unser dritter konzeptioneller Antrag –, sowohl die regionalen Stellen als auch die zentralen Stellen, umgesetzt werden, was wir als Konzept mit entwickelt und mitgetragen haben. Aber diese Stellen müssen dort,wo sie hingegangen sind,neu ausgeschrieben werden, und zwar alle. Was bei der Forstreform funktioniert hat, kann wohl bei der Umorganisation des HeLP auch funktionieren.