Protocol of the Session on July 13, 2004

Dazu ist keine Aussprache vorgesehen. Für die Einbringung darf ich Herrn Staatsminister Dr. Wagner das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch dient in erster Linie der Rechtsbereinigung. Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Einführungsgesetz zum BGB lassen den Ländern in einigen wenigen Bereichen Raum für eine eigenverantwortliche Rechtssetzung. Von dieser Kompetenz hat der Landesgesetzgeber durch Erlass des Hessischen Ausführungsgesetzes zum BGB Gebrauch gemacht. Im Hessischen Ausführungsgesetz findet sich eine Reihe von Verweisen auf Vorschriften des BGB. Diese sind zum Teil sachlich nicht gerechtfertigt. Zum Teil müssen sie im Anschluss an die Schuldrechtsmodernisierung angepasst werden. Eine kurze Zusammenfassung ergibt sich wie folgt:

Erstens. Die Verjährung der Gebührenansprüche wegen kirchlicher Amtshandlungen soll unter Verweisung auf das Verwaltungskostengesetz von den Verjährungsregelungen des BGB gelöst werden.

Zweitens sollen bei den Altenteilsverträgen die Folgen einer Nichterfüllung an das neue Schuldrecht angepasst werden.

Drittens wollen wir, dass künftig die Industrie- und Handelskammern für die Ermächtigung von Handelsmaklern zu freihändigen Pfandverkäufen zuständig sind.

So weit meine kurze Einführung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Dr. Wagner. – Der Gesetzentwurf soll zur weiteren Beratung dem Rechtsausschuss zugewiesen werden.– Dem wird nicht widersprochen,dann können wir so verfahren.

Meine Damen und Herren, ich will noch ein bisschen Übersicht in die Tagesordnung bringen. Es dauert nicht mehr lange – ich sehe schon verzweifelte Blicke nach hier oben gerichtet.

Der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend Sieg für den Stabilitätspakt – Niederlage für Bundesfinanzminister Eichel,Tagesordnungspunkt 94, müsste zusammen mit Punkt 20, Maastricht-Kriterien, aufgerufen werden. – Das zur Klarstellung.

Weiterhin gehe ich davon aus, dass nunmehr der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Ausbildung – auch Hessens Wirtschaft ist gefragt, Drucks 16/2520, Ihnen allen vorliegt. – Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen. Dann wird das Tagesordnungspunkt 95 und kann mit den Punkten 35 und 38 aufgerufen werden.

Ein letzter Hinweis:Die Fußballer unter uns spielen heute in Rüsselsheim um 19.30 Uhr gegen ein Team aus der freien Kulturszene. Das Ganze ist wie so häufig eine Benefizveranstaltung zugunsten der Arbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Hessen. Ich wünsche ein gutes, ein schönes Spiel. Es ist nicht verboten, dass die Landtagsmannschaft auch einmal siegt.

Ihnen allen einen schönen Abend, bis morgen früh um 9 Uhr an gleicher Stätte.

(Schluss: 17.55 Uhr)