Protocol of the Session on July 13, 2004

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Was schon zum Himmel stinkt!)

Das kann man in gewisser Weise hinnehmen. Denn was die Sicherheitspolitik anbetrifft, befinden Sie sich grundsätzlich auf dem falschen Pfad. Aber ich will eine Lanze für die Menschen brechen, die das machen. Diese Leute melden sich freiwillig, also nicht gezwungen, in ihrer Gemeinde, um in ihrer Freizeit

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 7 c pro Stunde zu erhalten!)

als Ansprechpartner und Beobachter zur Verfügung zu stehen, und zwar dort, wo sonst in aller Regel niemand ist und wo die hauptberufliche Polizei nicht sein kann. Sie haben als Beispiel die Parks genannt. Als Beispiele wurden auch andere Orte genannt. Ich will die Fußgängerzonen am Abend anführen. Ich finde es gut, dass diese Menschen in ihrer Freizeit diese Aufgabe wahrnehmen.Ich bin ihnen dafür dankbar.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es geht dabei nicht um die Kindereien, die Herr Al-Wazir und die anderen immer vorführen. Herr Kaufmann, jeder Zwischenruf von Ihnen als sicherheitspolitischer Sprecher ist für mich ein Genuss.Aber der Präsident achtet auf die Zeit. Deshalb will ich mich sehr kurz fassen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie dürfen so lange reden, wie Sie wollen!)

370 Leute üben den freiwilligen Polizeidienst schon aus. Sie haben es nicht verdient, so flach und an der Sache vorbei behandelt zu werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schämen Sie sich nicht, jetzt die Leute als Argumentationshilfe zu missbrauchen?)

Ich möchte gerne auf ein paar Punkte eingehen. Ich fand es sehr spannend, dass sich Herr Al-Wazir mit der Frage auseinander gesetzt hat, wer angehört wird. Ich hoffe, Sie, die Mitglieder dieses Hauses, haben das mitbekommen. Der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN hat doch tatsächlich infrage gestellt, ob es sinnvoll ist, Landesbedienstete in Anhörungen zu schicken. Meinen Sie das wirklich?

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, natürlich! Herr Minister, vor allen Dingen betrifft das die politischen Beamten!)

Ich will jetzt auf der Fachebene bleiben. Herr Al-Wazir, es ist nicht schlecht, dass wir die Praktiker anhören. Denn wir sind nicht der Auffassung, dass wir schon alles wissen. Es ist doch gerade der Sinn einer Anhörung, die Praktiker anzuhören.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wenn die dann allerdings etwas vortragen, was Ihnen nicht gefällt, dann werden sie sofort in die Ecke gestellt und mit dem Verdacht überzogen, sie würden nur das sagen, was die Regierung hören möchte.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Problem ist: Wenn sie etwas vortragen, was Ihnen nicht gefällt, dann werden sie in den Ruhestand geschickt!)

Nein.– Herr Al-Wazir,wenn Sie in der Sache in die Ecke gedrängt werden, dann stellen Sie sich hierhin, schütten Ihr Füllhorn aus und sagen: Jeder, der vom Lande Hessen

beschäftigt wird, erzählt nur das, was die Regierung hören will.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Außer Polemik hat er nichts zu bieten! Der Gesetzentwurf muss sehr schlecht sein!)

Das ist absoluter Unsinn. Ich weise das ausdrücklich, aber insbesondere für die Polizeipräsidenten in Hessen zurück.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit Abscheu und Empörung!)

Ich komme zum nächsten Punkt.Sie haben immer in einer bestimmten Art und Weise gesprochen. Das ist Ihr Problem bei der Sicherheitspolitik. Sie verwenden in Ihren Reden immer „entweder“ und „oder“. Das ist absolut töricht. Die hauptberufliche Polizei muss an den Stellen die Aufgaben erfüllen, an denen sie nur von der hauptberuflichen Polizei erfüllt werden können.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deswegen streichen Sie dort 1.000 Stellen!)

Freiwillige Helfer sollen dort eingesetzt werden,wo sie ihren Beitrag leisten können. Ich will ein einziges Beispiel nennen.All das, was Sie vorgetragen haben, war falsch.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, ja, ja!)

Sie könnten es nachlesen. Ich habe es x-fach vorgetragen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es wird dadurch nicht richtiger!)

Als Beispiel möchte ich die Hessenrundfahrt anführen. Sie können das dann ja in Zukunft wenigstens beachten. Die Hessenrundfahrt führte vor drei Jahren durch Marburg. Früher wurde die Verkehrssicherung mit lauter Kommissaren und Oberkommissaren durchgeführt.Denn das sind die niedrigsten Dienstgrade in der hessischen Polizei. Das wurde dann dort mit freiwilligen Polizeihelfern gemacht. Nach Aussage aller Beteiligten ist das hervorragend gelungen. Ich sage, es ist vernünftig, die hauptberufliche Polizei um die Aufgaben zu entlasten, bei denen wir nicht Spezialisten zur Bekämpfung der Kriminalität brauchen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie man diese Damen und Herren vernünftig einsetzt.

Ich will noch zwei Bemerkungen machen. Herr Prof. Kreuzer hat in der Anhörung ausgeführt, der freiwillige Polizeidienst stelle ein gutes Scharnier zwischen der Bevölkerung und der Polizei dar.

(Armin Klein (Wiesbaden) (CDU): So ist es!)

Polizeipräsident Meise hat in der Anhörung zuerst ausgeführt, dass der freiwillige Polizeidienst kein Ersatz für die Vollzugspolizei sei. Ich will ausdrücklich sagen, dass es sich nicht um einen Ersatz für die Vollzugspolizei handelt. Vielmehr handelt es sich um ein zusätzliches Angebot.Polizeipräsident Meise sagte dann:

Auf dieses Supplement möchte ich in der Tat auf keinen Fall verzichten. Es ist eine gute Antwort auf das, was der Bürger an Bedarf bei der Polizei anmeldet.

Meine Damen und Herren, ich könnte hier noch anderes vortragen. Ich will deutlich machen: Wenn sich mittlerweile 60 Kommunen freiwillig dafür entschieden haben –

niemand wird dazu gezwungen –, dann ist das ein Erfolgsmodell und wird auch durch Ihre Mäkelei nicht nachträglich zum Rohrkrepierer.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister Bouffier, die Redezeit der Fraktionen ist abgelaufen – für Sie als Hinweis.

Ich möchte im Rahmen der kurzen Zeit eine letzte Bemerkung zum Kollegen Hahn machen. Rekommunalisierung der staatlichen Polizei wird es nicht geben.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Doch, damit habt ihr doch begonnen!)

Nein, die Einführung des Benehmens ist nichts anderes als das, was wir in der Praxis sowieso tun, und zwar nicht nur bei der freiwilligen Polizei.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP):Aber nicht im Gesetz!)

Die Einsätze der Polizei, auch der Vollzugspolizei, werden in Frankfurt am Main, in Offenbach und auch in Bad Vilbel immer wieder auch im Benehmen mit den kommunalen Stellen erörtert. Das ist auch vernünftig, das ist sinnvoll. Entschieden wird allerdings durch die Polizei, und dabei bleibt es auch.

Meine Damen und Herren, deshalb bin ich der Auffassung: Die Sorge, die Sie ausgedrückt haben, ist unbegründet. Ich kann Ihnen auch versichern, wir werden nicht daran rütteln lassen, dass die Ausbildung, die In-denDienst-Setzung, den konkreten Dienst, die Dienstaufsicht und im Falle einer nicht einvernehmlichen Regelung des Benehmens alleine die Polizei entscheidet. Es kann nicht anders sein.Deshalb steht die Frage des Gewaltmonopols, soweit sie sich hier überhaupt stellt, nicht in Rede. Es ist ein Wunsch der Kommunen, der aber praktisch nichts Neues bedeutet. Ich darf Sie herzlich bitten, hier keinen Rückschritt zu sehen, nach dem Motto: Die hessische Polizei wird rekommunalisiert.

(Zuruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Dies ist weder intendiert, noch wird es geschehen. – Ich bitte das Haus um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU)

Danke,Herr Bouffier.– Ich stelle fest,dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.

Von der CDU-Fraktion ist beantragt, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes einer dritten Lesung zugeführt werden soll. Dazu wird der Innenausschuss zu seiner 23. Sitzung in Raum 119 M nach Beendigung der Plenarsitzung eingeladen.

Meine Damen und Herren, in Absprache mit den Geschäftsführern rufe ich jetzt noch Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch – Drucks. 16/2459 –

Dazu ist keine Aussprache vorgesehen. Für die Einbringung darf ich Herrn Staatsminister Dr. Wagner das Wort erteilen.