Protocol of the Session on July 13, 2004

Es ist beantragt, Tagesordnungspunkt 7 nach dem Tagesordnungspunkt 2 am heutigen Tage aufzurufen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dem Begehr der CDU-Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprochen. Tagesordnungspunkt 7 wird nach Ta

gesordnungspunkt 2 aufgerufen. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.

Das Wort hat Frau Kollegin Beer, Fraktion der FDP.

Herr Präsident, die FDP-Fraktion möchte gerne ihren Tagesordnungspunkt 91, Drucks. 16/2515, noch in dieser Plenarwoche aufgerufen haben, da die Terminsetzung des Bundesrats und der beteiligten Kultusministerkonferenz so ist, dass über die Sommerzeit Entscheidungen getroffen werden, an denen auch die Landesregierung beteiligt sein wird.Aus diesem Grund beantragen wir, unseren Tagesordnungspunkt 91 mit unserem Tagesordnungspunkt 9, Nanotechnologiezentrum, zu tauschen. Dies hätte den Vorteil, dass wir auch Redezeit gewännen.

Wird dem Vorschlag der FDP-Fraktion, die Tagesordnungspunkte „intern“ zu tauschen, widersprochen? – Herr Kollege Gotthardt.

Herr Präsident, wir halten nicht so viel davon, jetzt alle Anträge auf der Tagesordnung zu tauschen.

(Lachen und demonstrativer Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

All denjenigen, die jetzt geklatscht haben, weil es Vergleiche zu einem BKA-Antrag gegeben hat, ist zu entgegnen, dass es da einen Unterschied gab: Dieser Antrag wurde zurückgezogen und durch einen gemeinsamen Antrag ersetzt. – Wir halten aber sehr viel davon, dass Tagesordnungspunkt 91 am Donnerstag am Ende der Plenarsitzung auch tatsächlich beraten wird,und würden uns damit einverstanden erklären.

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Abg. Kaufmann.

Herr Präsident, es ist nett, wenn Herr Kollege Gotthardt als Geschäftsführer der Mehrheitsfraktion so ohne weiteres eine Zusage erteilt. Es benachteiligt aber andere Anträge, die auf der Tagesordnung stehen. Wir hatten bisher das gute Verfahren, dass die Geschäftsführer sich darüber verständigen, wie die Tagesordnung abgehandelt wird. Deswegen ist es relativ außergewöhnlich, dass ein als Letzter eingereichter Antrag jetzt gleich zu Beginn der Sitzung so platziert werden soll, dass er garantiert noch drankommt. Das haben wir üblicherweise bisher nicht gemacht.Wir haben bisher vereinbart,wie mit den Anträgen umgegangen wird.

Ich halte eine solche Verfahrensweise, auch im Sinne der Fairness für alle Antragsteller, nicht für sinnvoll. Eine Tagesordnung muss in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen sein und dem Eingang der Anträge in der Reihenfolge ihres Aufrufs gerecht werden.Von daher würde ich meinerseits jetzt nicht ohne weiteres hier zu Beginn Einver

ständnis zusagen. Ich räume ein, dass, wenn wir es zwischen den Fraktionen vereinbaren sollten, dieser Wunsch auch positiv berücksichtigt werden könnte.

Meine Damen und Herren, als Erstes stelle ich fest, dass die FDP-Fraktion lediglich gebeten hat, Tagesordnungspunkt 91 mit Tagesordnungspunkt 9 zu tauschen. Damit verbindet sie die Wahrscheinlichkeit, dass er noch drankommt. Das ist der eine Punkt. Kollege Kaufmann sagt, es sei in der Sache sinnvoll und es solle vereinbart werden, sodass ich davon ausgehe, dass das Ziel erreicht wird, das mit dem Tausch verbunden ist. Widerspricht bis jetzt jemand diesem Vorgang?

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Bisher nicht!)

Dann wird wohl am Ende nicht nur darüber zu debattieren sein, dass die Kulturhauptstadt Kassel sein soll.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Zusage des Präsidenten!)

Meine Damen und Herren, dann vereinbaren wir es so, dass der Tausch akzeptiert ist und die Geschäftsführer sich zielorientiert vereinbaren. Einverstanden? – Okay, hier herrschte ein wenig Konfusion.

Jetzt haben wir die Tagesordnung beschlossen. Widerspricht jemand? – Dies ist nicht der Fall.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 a auf:

Fragestunde – Drucks. 16/2404 –

Aus der letzten Fragestunde rufe ich die Frage 217 des Abg. Dr. Jürgens, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf. – Meine Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit.

Ich frage die Landesregierung:

Trifft es zu, dass sie im zurzeit ungenutzten Haus 11 des Zentrums für Soziale Psychiatrie in Marburg einen vorläufigen Standort des Maßregelvollzugs mit 20 Plätzen einrichten will?

Frau Sozialministerin Lautenschläger.

Herr Abg. Dr. Jürgens: Ja, das trifft zu.

Herr Abg. Dr. Jürgens.

Haben Sie schon eine Vorstellung, wie lange der Übergangszeitraum dauern wird und wohin die Patienten danach kommen sollen?

Frau Staatsministerin.

Herr Abg. Dr. Jürgens, wie Sie wissen, macht es die Überbelegung der forensischen Klinik in Hadamar, die für die Durchführung des Maßregelvollzuges nach § 64 Strafgesetzbuch zuständig ist, erforderlich, kurzfristig neue, weitere Unterbringungskapazitäten bis zur Inbetriebnahme der Klinik in Bad Emstal-Merxhausen zu schaffen. Für diesen Übergangszeitraum ist das momentan angedacht. Im Haus 11 im Zentrum für Soziale Psychiatrie in Marburg sollen ab dem vierten Quartal 2004 20 alkoholkranke Patienten im Maßregelvollzug untergebracht und behandelt werden. Sie werden aber vorher in Hadamar aufgenommen und diagnostiziert.

Frau Abg. Schulz-Asche.

Frau Staatsministerin, angesichts der Überbelegung im Maßregelvollzug: Aus welchen Gründen haben Sie einen Ausbau des Maßregelvollzuges in Heppenheim im letzten Landtagswahlkampf für nicht sinnvoll gehalten?

Frau Sozialministerin.

Frau Abg. Schulz-Asche, das Kabinett hat nun in Übereinstimmung mit dem Landeswohlfahrtsverband die Entscheidung getroffen, eine Klinik für den Maßregelvollzug in Riedstadt für die Patienten nach § 63 Strafgesetzbuch zu bauen.

Nur der Fragesteller darf zweimal nachfragen. Zusatzfragen können nur von verschiedenen Abgeordneten gestellt werden.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber die Frage ist nicht beantwortet!)

Ich habe nicht zu qualifizieren. – Frau Kollegin Hammann.

Frau Ministerin, ich frage Sie: Aus welchen Gründen ist Heppenheim ausgeschieden? Denn es war vorgesehen, dass die forensische Abteilung dort ansässig wird.

Frau Staatsministerin.

Frau Abgeordnete, Heppenheim war tatsächlich in der Diskussion. Es hat sich in vielen Gesprächen herausgestellt, dass zum einen der Standort die Kapazität nicht hergab, die wir uns vorstellen.

(Lachen bei der SPD)

Zum anderen ist dazu im Landeswohlfahrtsverband kein Beschluss zustande gekommen. Riedstadt ist aus unserer Sicht die bessere Alternative.

Frage 218, Abg. Dr. Jürgens.

Ich frage die Landesregierung:

Trifft es zu, dass in Gießen für einen zu gründenden Landesbetrieb Hessenlabor ein neues Laborgebäude für ca. 25 Millionen c errichtet werden soll, obwohl in Kassel, Frankfurt und Wiesbaden Laborfläche unter anderem von Untersuchungsämtern, die zum Teil nicht genutzt wird, zur Verfügung steht?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Dr. Jürgens, bei den für die Erfordernisse des Verbraucherschutzes in Hessen unverzichtbaren Laborleistungen wird einer flächendeckenden Versorgung mit Untersuchungen nach dem Tierseuchen- und dem Tierschutzrecht, mit Untersuchungen verderblicher Lebensmittel und mit diagnostischer tierärztlicher Fachkompetenz Rechnung getragen. Eine Standortentscheidung ist unter Abwägung aller Randbedingungen zu treffen. Ich habe dazu eine Projektgruppe aus Vertretern der betroffenen Behörden gebildet. Um eine Berücksichtigung ressortübergreifender Fragestellungen sicherzustellen, wird das Ergebnis der Projektgruppe im Kabinettsausschuss Verwaltungsreform und Verwaltungsinformatik eingebracht, dessen Entscheidung ich hier nicht vorgreifen möchte.

Noch eine Anmerkung.Bei der angesprochenen Baumaßnahme in Gießen handelt es sich nicht um einen Neu-, sondern um einen Umbau vorhandener Liegenschaften. Die erforderlichen Mittel haben eine Größenordnung von 13,2 Millionen c und nicht, wie von Ihnen vermutet, 25 Millionen c. Diese 13,2 Millionen c sind im Haushaltsplan 2004 eingestellt. Sie werden in etwa zu zwei Drittel für den Bereich Veterinäre und zu einem Drittel für das Staatliche Schulamt verwendet.

Zusatzfrage, Frau Abg. Eva Kühne-Hörmann.

Ich frage nach: Sollte die Projektgruppe, die beauftragt war, auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen, und hat sie dies bereits getan?

Herr Staatsminister Dietzel.