Ich gebe zu: Ganz einfach ist es nicht. Man braucht den Mut, sich mit den Landräten anzulegen. Dafür wäre man aber rechtlich auf der sicheren Seite. Die Fusion von Landkreisen, übrigens auch gegen ihren Willen, hat es schon gegeben. Dieser Weg ist in der Landkreisordnung ausdrücklich beschrieben.
Selbst die Einkreisung vormals kreisfreier Städte wäre kein Novum in der hessischen Geschichte. All das hat es schon gegeben.Ich nenne nur Marburg,Fulda,Hanau und Gießen. Es gibt ein bewährtes Instrumentarium, das man anwenden könnte.
(Dr.Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU):Die Stadt Lahn! Wir hatten eine regionale Planungsgemeinschaft; die ist auch aufgehoben worden!)
Herr Kollege Jung, mit der Stadt Lahn hat das nichts zu tun. Da ging es um eine kommunale Gebietsreform, wo die Zuschnitte von Gemeinden geändert wurden.Das machen wir im Regionalkreis ausdrücklich nicht, Herr Kollege Jung.
Nein, an den Zuschnitten der Kommunen ändern wir nichts, sondern wir fassen die Grenzen der Landkreise neu. Das ist unser Vorschlag.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das müsst ihr aber machen!)
Auch die Frankfurter Oberbürgermeisterin hat sich zumindest prinzipiell nicht einer Lösung verschlossen, bei der Frankfurt seinen kreisfreien Status verlieren würde
und Teil eines Stadtkreises, wie es Frau Roth will, würde. Wir sagen, es sollte ein Regionalkreis werden. Der große Vorteil dieses Modells ist, dass es im Gegensatz zum Ballungsraumgesetz von den kommunalen Akteuren wahrscheinlich sehr viel eher akzeptiert würde als das, was Sie hier vorlegen.
Ich zitiere aus einem Artikel der „FAZ“ vom 1. März den juristischen Vertreter der gegen den Ballungsraum klagenden Kommune, Herrn Prof. Meyer.
Sollte der Hessische Landtag ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen, „dann werde ich auf der anderen Seite stehen“, kündigt Meyer an, er würde also nicht zu den Klägern zählen. Und erwartet, dass auch die Kommunen „nicht auf die Barrikaden gehen“;
„es handele sich ja nicht wie beim Ballungsraumgesetz um einen „überflüssigen Eingriff“, sondern um einen vernünftigen, gut begründeten, meint der Jurist.
Das ist das Urteil des Vertreters der klagenden Kommune, Herrn Prof. Meyer, über das, was SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier als Konzept für die Regionalreform vorgelegt haben. Sein Urteil über den Regionalkreis ist, dass er sehr viel eher mit den Interessen der Kommunen vereinbar ist als das Ballungsraumgesetz, das Sie vorgelegt haben.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Der vor dem Staatsgerichtshof verloren hat!)
Herr Ministerpräsident, deshalb motten Sie das Ballungsraumgesetz ein. Geben Sie endlich grünes Licht für den Regionalkreis, und bringen Sie die Region voran, statt sie mit dem Ballungsraumgesetz auf absehbare Zeit zu blockieren. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Da uns Bürgerinnen und Bürger zuhören, möchte ich gerade denen gegenüber sagen: Nach den Redebeiträgen von Herrn Walter für die Sozialdemokraten und Herrn Wagner für die GRÜNEN könnte man die Auffassung haben, dass der Staatsgerichtshof das Gesetz verworfen hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, irren Sie bitte nicht. Das ist nicht so.
Gerade die Personen, die hier geredet haben – Tarek AlWazir war es, der für die GRÜNEN in der letzten Legis
Zu einer Vielzahl der Dinge, die Sie vor das Gericht getragen haben, hat das Gericht gesagt: Damit beschäftigen wir uns nicht, denn das, was ihr da gemacht habt, ist nicht zulässig, das dürft ihr gar nicht vor dieses Gericht bringen. – Bei allem anderen, mit dem sich das Gericht beschäftigt hat, bei dem es der Auffassung war: „Jawohl, dafür sind wir zuständig, das darf zur Entscheidung zu uns gebracht werden“, hat es gesagt: Der Gesetzentwurf, den damals die CDU und die FDP in diesem Haus verabschiedet haben, ist richtig.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von den Roten und den GRÜNEN, Sie müssen sich schon entscheiden, was Ihre Strategie ist. Sie müssen doch zur Kenntnis nehmen: Sie haben vor Gericht in einer Art und Weise verloren, wie dort selten jemand verliert.
Ihnen, Ihren Claqueuren und denjenigen, die Sie vor Ort finanziell unterstützt haben – das waren die Landräte, die Oberbürgermeister und die Bürgermeister, die diese Klage auf Kosten der Steuerzahler veranstaltet haben –, wurde bescheinigt, dass Sie damit Steuergelder zum Fenster hinausgeworfen haben.
Sie haben politisch voll daneben gelegen, als Sie sagten, das Gesetz sei rechtlich angreifbar. Meine Kolleginnen und Kollegen von den Roten und den GRÜNEN, Sie wissen, dass wir Liberalen zu jeder inhaltlichen Diskussion bereit sind.Aber die Vorgaben müssen stimmen. Das, was Herr Kollege Wagner hier eben gemacht hat, war der absolute Renner.
Tun Sie nicht so, als ob mit der Entscheidung des Staatsgerichtshofs nichts entschieden worden sei. Herr Wagner, ein Blick in das Gesetz könnte Ihnen da helfen. Mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs wurde sehr viel entschieden.
Ich will Ihnen während meiner Redezeit auch kurz erklären – das mache ich sozusagen nebenbei und ohne Honorar –, woran das, rechtlich gesehen, liegt.
Herr Kollege Al-Wazir, ich erkläre das jetzt, ohne Honorar zu fordern. Herr Kollege, als einer derjenigen, die auf der Seite der Verlierer stehen, sollten Sie schweigen.
Herr Wagner meinte eben, hier ein Szenario von sieben Jahren aufbauen zu müssen. Wenn ich unhöflich wäre, könnte ich jetzt sagen: Das liegt daran, dass er Politologe ist. – Aber ich will höflich bleiben und sage Ihnen: Sie sind rechtlich einfach falsch beraten worden. – Herr Dr. Jürgens wird Ihnen das bestätigen können. Der Ministerprä
Ich glaube das schon. Denn das ist unter Juristen unstreitig. Ich glaube auch, dass Sie alle dieselbe Rechtsauffassung haben.
Ich habe jetzt den Paragraphen nicht parat. Aber das ist auch völlig egal. Der Ministerpräsident hat gesagt, dass er hiermit ankündigt,dass die Landesregierung noch vor den Sommerferien das Bestehen der Dringlichkeit für das Aufgabengebiet Wirtschaftsförderung aussprechen wird.
Ein Blick in das Gesetz zeigt, dass es dazu einen zeitlichen Rahmen eröffnet. Ich kann Ihnen sagen, dass dies im § 6 Ballungsraumgesetz steht. Sie haben damit angefangen, dass Sie sich dabei um ein Jahr geirrt haben. Da ist nicht ein zusätzliches Jahr vorgesehen.
Herr Wagner, das steht so im Gesetz. Darüber müssen wir uns gar nicht streiten. Lesen Sie das einfach noch einmal in § 6 Abs. 1 Ballungsraumgesetz in aller Ruhe nach.
(Beifall der Abg. Dorothea Henzler, Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP) und Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU))
Ich lasse jetzt einmal die Frist von zwei Monaten weg. Die kann es geben. Darum würde es sich dann verlängern. Aber es zeigt sich, dass die Landesregierung im Sommer des Jahres 2006 in der Lage sein würde, einen Zwangsverband zu gründen. Herr Kollege Wagner, ich komme jetzt zur Juristerei. Dagegen kann Herr Dr. Jürgens nichts sagen. Das wird dann durch eine Verordnung gemacht werden. Die ist sofort vollziehbar. Wenn also jemand das erfolgreich verhindern will, dann muss er klagen. Er muss dann aber gegen etwas Bestehendes klagen. Herr Kollege Wagner, darin besteht der Unterschied.