Protocol of the Session on May 11, 2004

2005 –, wird die Hessische Landesregierung die notwendigen Beschlüsse fassen, falls es bis dahin keine Einigung über eine freiwillige Zusammenarbeit bei der Wirtschaftsförderung gibt. Das bedingt nicht, schließt aber ausdrücklich ein, dass die Hessische Landesregierung dann das Recht hat, die Satzung eines Pflichtverbands gemäß der §§ 13 und 9 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit zu erlassen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass nach meiner Auffassung und dem, was ich so lese, das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, das immerhin vom 16. Dezember 1969 stammt, zu wenig gelesen wird. Ganz unabhängig davon, was im Ballungsraumgesetz steht, ist es so, dass Pflichtverbände gemäß § 13 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit ohnehin gebildet werden können. Die Regelungen des Ballungsraumgesetzes sind dabei kommunalfreundlicher. Die

Hürden werden durch dieses Gesetz erhöht. Im Vergleich zu diesem anderen Gesetz werden sie nicht abgesenkt. Herr Kollege Bökel, allen, die gern wieder vor Gericht gehen wollen, sage ich: Im Ergebnis handelt es sich um eine sehr traditionelle Gesetzesmaterie, die eine hinreichende juristische Betrachtung in der Vergangenheit gehabt hat. Der entscheidende Satz des § 13 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit lautet:

Die obere Aufsichtsbehörde

diese wird dabei durch das Kabinett ersetzt –

kann Gemeinden und Landkreise zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben zu einem Zweckverband zusammenschließen..., wenn die Erfüllung dieser Aufgaben aus Gründen des öffentlichen Wohles dringend geboten ist und ohne den Zusammenschluss... nicht wirksam oder zweckmäßig erfolgen kann.

Das mag dann jeder einmal auf den eben vorgetragenen Sachverhalt der Wirtschaftsförderung übertragen und sich dann fragen, wie interessant es sein kann, mit den gleichen Anwälten wie in diesem Jahr erneut eine gerichtliche Auseinandersetzung anzufangen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, keiner sollte sich darüber täuschen, mit welcher Entschlossenheit die Landesregierung diese Aufgabe angeht. Die Verfassung bietet es, dass die Hessische Landesregierung handelt, wenn ihre kommunalen Verwaltungseinheiten – das sind die Gemeinden und Landkreise – ihrer Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommen, Aufgaben, die man nur zusammen erledigen kann, auch gemeinsam zu erledigen. Das wird nicht einfach werden. Das gilt für alle. Das gilt auch für meine eigenen politischen Freunde in meiner Partei.

Im Rhein-Main-Gebiet wird in vielfältiger Art und Weise regiert. Wenn man an vielen Stellen mit Mehrheit daran beteiligt ist – aus der Tatsache der Vielfalt ergeben sich durchaus unterschiedliche Interessen –,dann gibt es dabei durchaus auch eine vielfältigere Willensbildung, als es der Fall ist, wenn man sich an relativ vielen Stellen in der Opposition befindet.

Das macht die Entscheidung nicht immer einfach. Ich bin lang genug im Rhein-Main-Gebiet politisch tätig, um zu wissen und einschätzen zu können, was das bedeutet. Deshalb sage ich auch in aller Deutlichkeit: Hierbei handelt es sich nicht um eine Aufgabe, bei der man einfach nach den parteipolitischen Grenzen der CDU, der SPD, der FDP und der GRÜNEN trennen kann. Nachdem wir 30 Jahre lange daran arbeiten,gilt im Zweifelsfall,dass die Landesregierung verpflichtet ist, auf das Wohl der Allgemeinheit zu achten. Dieses muss sie dann möglicherweise auch mittels der Autorität derer, die die Regierungsverantwortung übernommen haben, durchsetzen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können versichert sein – dazu kennen Sie mich lang genug –, dass ich sehr danach trachten werde, gemeinsam mit allen in der Union und auch mit allen in der Rhein-Main-Region die gestellten Herausforderungen zu bewältigen. Ich bin sehr optimistisch, dass wir das im Verlauf des Diskussionsprozesses schaffen werden. Aber ich sage ebenso klar:Die gemeinsame Interessenwahrnehmung im RheinMain-Gebiet als eine Aufgabe zu sehen und der Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung müssen zusammengebracht werden. Damit das möglich wird, ist es

jetzt erforderlich,nicht mehr zuzuwarten,sondern zu handeln. Die Bürger, die Kommunalpolitiker und alle, die für uns sind, aber auch alle, die mit uns streiten wollen, können sich sicher sein,dass wir in den nächsten Monaten und Jahren nach diesem Prinzip handeln werden.

(Beifall bei der CDU)

Die Landesregierung wird im zweiten Halbjahr dieses Jahres, also des Jahres 2004, mit den betroffenen Kommunen und den inzwischen erfreulicher- und dankenswerterweise entstandenen kulturellen Initiativen und Institutionen einen Dialog darüber einleiten, wie die überregionale kulturelle Präsenz des Rhein-Main-Gebiets verbessert und finanziell abgesichert werden kann.An diesem Punkt ist offensichtlich, dass die Stadt Frankfurt am Main, die in ihrem Haushalt die höchsten Ausgaben für Kultur in der Bundesrepublik Deutschland hat, die Funktion, die Wettbewerbsfähigkeit der ganzen Region zu erhalten und mit den großen Metropolen Europas und der Welt zu konkurrieren, nicht auf Dauer allein tragen kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Nicola Beer (FDP))

Hier geht es in erster Linie nicht um Quantität. Denn die wird in Ballungsräumen, wie Paris, London oder New York, mit z. B. 13 oder 14 Millionen Einwohnern immer größer sein. Dort wird manches organisiert werden können. Aber bei manchem werden auch immer Unterschiede bestehen bleiben.

Es geht dabei um Qualität.Die Qualität darf in der RheinMain-Region nicht geringer sein. Wir werden darlegen können, dass das nicht nur so organisiert werden kann, dass der Mehrwert darin besteht,dass bestimmte Dinge in Frankfurt erhalten bleiben. Vielmehr muss der Mehrwert darin bestehen, dass es in Frankfurt etwas gibt, was Weltklasse ist. Wenn man es gemeinsam macht, wenn man die Synergien nutzt und wenn man es mit dem Selbstbewusstsein einer großen kulturellen Einheit bewältigt, dann wird die ganze Region ein größeres kulturelles Angebot haben und kann gut in dem Wettbewerb gegen andere kulturelle Institutionen, Städte und Regionen auftreten.

Genau das muss dargelegt werden. Der Mehrwert muss in der Qualität liegen. In dieser Ballungsraumregion muss es ein Format von Welt geben.Der Mehrwert muss zum Nutzen der ganzen Region durch gemeinsame Aktivitäten der ganzen Region entstehen.

Die Landesregierung beabsichtigt, am Anfang des Jahres 2005 einen zweiten Beschluss gemäß § 6 Ballungsraumgesetz zu treffen.Mit diesem Beschluss soll die Dringlichkeit genau definierter Schritte zur „Errichtung, Betrieb und Unterhaltung kultureller Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 Ballungsraumgesetzes festgelegt werden. Das darauf folgende Verfahren wird dem Verfahren gleichen, das ich bereits bei der Frage der Wirtschaftsförderung beschrieben habe.

In dem gleichen Verfahren wird es anschließend eine Erörterung hinsichtlich der Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen geben. Hier hat es bereits in der Vergangenheit unter der Trägerschaft des Umlandverbands Frankfurt erste gemeinsame Schritte gegeben. Wir betreten also nicht komplett Neuland. Keine Gemeinde kann sagen, dass sie bisher an der Trägerschaft solcher Aufgaben nicht beteiligt war. Spätestens im zweiten Halbjahr des Jahres 2005, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die Strukturen der Wirtschaftsförderung schon sehr präzise beurteilt werden können, beabsichtigt die Landesregierung, einen Be

schluss nach § 6 Ballungsraumgesetz zur Präzisierung und Definierung des dringlichen Bedarfs bei der Errichtung, dem Betrieb und der Unterhaltung von Sport-, Freizeitund Erholungsanlagen von überörtlicher Bedeutung zu treffen.

Ergänzend will ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung mit großem Nachdruck davon ausgeht, dass die kommunalen Gebietskörperschaften im Verlauf der nächsten zwei bis drei Monate in der Lage sein werden, sich auf eine gemeinsame Dachgesellschaft für die Regionalpark GmbHs in der Region zu verständigen. Die Positionen liegen so nah beieinander, dass es keine vernünftige Begründung dafür gibt, dass sich die kommunale Selbstverwaltung auch auf diesem Gebiet so weit selbst fesselt, dass ein staatlicher Eingriff notwendig wird. Ich weise allerdings vorsorglich darauf hin, dass die Landesregierung diesen Prozess beobachten wird und darauf vorbereitet ist, auch hier gemäß § 6 Ballungsraumgesetz die Dringlichkeit einer gemeinsamen Lösung darzulegen. Sie wird sich dabei auf die Fragen der Planung,Errichtung und Unterhaltung des Regionalparks Rhein-Main gemäß § 1 Abs. 1. Nr. 7 Ballungsraumgesetz beziehen.

Lassen Sie mich zum Abschluss einen weiteren Hinweis geben.Das Ballungsraumgesetz steht nach fünf Jahren zur Evaluierung an. Das ist das Jahr 2006. Logischerweise wird diese Evaluierung auch erfolgen.Denn wir haben die Absicht, das Gesetz fortzuführen. Einzelne Fragen des Verwaltungsvollzugs und Fragen zur Präzisierung dieses Gesetzes werden während dieser Evaluierung zu prüfen sein. So weise ich z. B. ausdrücklich darauf hin, dass die Landesregierung erwartet, dass sich der Planungsverband bei den Diskussionen, die wir haben werden, auf seine prioritäre Aufgabe der Planung konzentriert. Wir dürfen nicht in einen permanenten Wettbewerb geraten, der den Innenminister ununterbrochen auf den Plan rufen würde. Der Planungsverband darf nicht den Versuch unternehmen, unter Bezugnahme auf § 2 Abs. 2 des Planungsgesetzes Träger weiterer regionaler Aufgaben zu werden.

Sollte die Planungsversammlung diesen Weg mit ihrer Mehrheit weiterverfolgen, wird es eine Aufgabe der Evaluierung des Gesetzes sein, zu überprüfen, ob wegen größerer Klarheit die Aufgabenstruktur im Rhein-Main-Gebiet, § 2 Abs. 2, ersatzlos gestrichen wird.

Meine Damen und Herren, wir werden auch im Übrigen die Entwicklungen im Rhein-Main-Gebiet sorgfältig beobachten und notwendige gesetzliche Korrekturen zur Durchführung der hier genannten Ziele im Auge behalten. Ich sage auch ganz klar jenen, die immer daran denken, dass sie jeden nächsten Schritt der Landesregierung mit gerichtlicher Auseinandersetzung belegen werden: Es gibt in einem demokratischen Rechtsstaat nur zwei Möglichkeiten, entweder mit einem einzigen Schlag die kommunalen Selbstverwaltungsrechte zu beseitigen und gleichzeitig damit die Organisationsstruktur festzulegen – dann kann jeder nur noch einmal klagen, und es ist vorbei –, oder sich darauf einzulassen, die kommunalen Selbstverwaltungsstrukturen zu erhalten und Schritt für Schritt gemeinsame Aufgabenwahrnehmung herzustellen. Dann muss man damit leben, dass immer wieder geklagt werden kann.

Mir ist das Immer-wieder-beklagt-Werden nicht lieb. Es wäre besser, wir würden alles schnell durchsetzen. Aber ich weiß, wie die Welt ist. Ich bin nicht bereit, weil es der bequemere Weg wäre, zu sagen, wir machen die großen Lösungen, die einem dort immer vorgeschrieben werden, setzen sie durch, vergessen die kommunale Selbstverwal

tung im kleinteiligen Raum, nur damit wir keine Prozesse mehr haben. – Es mag sein, dass es der beschwerlichere Weg ist. Aber wir sind auch nicht für einfache Sachen gewählt.

Wir werden das also Stück für Stück erreichen.Wir wollen damit, dass diese Region ein Profil hat, das es an keinem anderen Platz der Bundesrepublik Deutschland und unseres überschaubaren Europas gibt, von dem die Menschen, wenn sie aus anderen Teilen der Welt hierher gekommen sind, sagen: Wir waren möglicherweise nicht so überzeugt, dass es genauso toll ist wie Paris oder London, nicht so groß, nicht so bekannt, nicht so viele Theater. Aber als wir hier waren, wollten und wollen wir nicht mehr weg. – Auch viele Unternehmen sagen: Wir haben im Augenblick erst die Schwierigkeit gehabt, die Telefonnummer zu finden. Aber als wir da waren, hat sich der Bürgermeister unserer Gemeinde oder der Oberbürgermeister der Stadt, in der wir uns angesiedelt haben, sehr um uns gekümmert, sodass aus einer anonymen Bürokratiestruktur auf einmal das Kümmern um diese kleine Einheit im sozialen Umfeld wurde, bei den kulturellen Aktivitäten, aber auch bei der industriellen Ansiedlung.

Wenn wir das nicht erhalten, haben wir mit 1,5 Millionen gegen 15 Millionen keine Chance. Wenn es nichts Besonderes ist, das Rhein-Main-Gebiet zu haben, dann werden wir Schwierigkeiten haben, den Weltwettbewerb zu bestehen, wie leistungsfähig auch immer wir einen Flughafen und anderes machen. Dieser Punkt, die Besonderheit der Region zu verteidigen, ist es nach meiner persönlichen Überzeugung, aber auch nach Auffassung der gesamten Landesregierung und der sie tragenden Regierungsfraktion wert, dass wir diese Auseinandersetzung eingehen, auch wenn sie der beschwerlichere und in kleineren Schritten vorangehende Weg ist.

Eines ist dann allerdings die Bedingung: Wer will, dass man einen Weg in kleinen Schritten, Stück für Stück, in Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung geht, der darf nicht zulassen, dass aus den Interessen einzelner Kommunen heraus der Weg nicht gegangen wird, sondern Stillstand fortgeschrieben wird, der darf nicht wollen, dass es irgendwann zu einem großen Knall kommt und mit der Faust auf den Tisch gehauen wird und irgendeine politische Mehrheit dann sagt: „Es geht nicht mehr, wir können nicht weiter warten“, der muss sich jetzt bewegen. Das gilt für jede einzelne Gemeinde, für jeden Kommunalpolitiker in der Region Rhein-Main. Aber es betrifft natürlich auch die Landesregierung und ihre Verantwortung.

Wir kennen diese Verantwortung. Wir wissen, dass der Weg nicht bequem ist. Aber wir sind überzeugt, dass der Weg richtig ist. Deshalb werden wir ihn so beschreiten, wie ich ihn Ihnen eben genannt habe. – Vielen herzlichen Dank.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU – Bei- fall bei Abgeordneten der FDP)

Damit ist die Regierungserklärung abgegeben. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Walter, Vorsitzender der SPD-Fraktion.

Herr Präsident,meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Entscheidung

des Staatsgerichtshofs über das Ballungsraumgesetz vor exakt sieben Tagen ist die dann angekündigte Regierungserklärung des Hessischen Ministerpräsidenten mit einer gewissen Spannung erwartet worden. Die Spannung hat sich allerdings etwas gelegt, nachdem der Hessische Ministerpräsident bereits am Wochenende in einem großen Artikel in der „Frankfurter Neuen Presse“ den wesentlichen Inhalt seiner heutigen Regierungserklärung bekannt gegeben hat. Es ist ein etwas ungewöhnlicher Vorgang, wenn eine Regierungserklärung sozusagen in einer Tageszeitung bekannt gegeben wird und nicht vor dem Parlament.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei einer Landesregierung, die Sozialinitiativen und Arbeitnehmern via Internet mitteilt, dass sie ihre Zuschüsse verlieren oder dass ihr Arbeitsplatz geschlossen wird, ist sozusagen die parlamentarische Schmerzgrenze so hoch angehoben, dass wir uns damit heute nicht mehr allzu lange befassen müssen.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg.Michael Bod- denberg (CDU))

Was der Hessische Ministerpräsident heute und auch am Wochenende verkündet hat, ist nichts wirklich Spannendes. Es ist relativ schnell und einfach zusammenzufassen. Herr Ministerpräsident, eigentlich hat sich seit dem Dezember 2000, dem Monat, in dem dieses Gesetz, über das der Staatsgerichtshof in der letzten Woche entschieden hat und über das wir jetzt beraten, nicht viel verändert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zusammenfassung fällt verhältnismäßig leicht. Zum einen hat der Ministerpräsident sein Ballungsraumgesetz als eine gute Lösung für die Region verteidigt. Das ist nicht sonderlich überraschend. Zweitens hat der Ministerpräsident, übrigens in Kontinuität seit dem Dezember 2000, noch einmal vorgetragen, dass er es bevorzugen würde, wenn die Kommunen in der Region zu freiwilligen Lösungen, zu freiwilligen Kooperationen kämen. Dann hat er allerdings auch – man muss sagen: wieder – sehr deutlich gemacht, dass, wenn die Kommunen in der Region zu diesen freiwilligen Zusammenschlüssen nicht in der Lage oder nicht willens sind, er sie dann in der Anwendung der Instrumente dieses Gesetzes oder eines anderen Gesetzes dazu zwingen wird.

Herr Ministerpräsident, zur Redlichkeit gehört hinzu, dass Sie hier und heute erstmals einen Zeitplan dargestellt haben, wann Sie denn gedenken, mit diesen Rechtsverordnungen die Kommunen in die Zwangsverbände hineinzuzwingen. Ich habe es so verstanden, dass Sie den Kommunen mit dieser Rede gewissermaßen eine letzte Frist setzen wollen, um diese Freiwilligkeit zu erreichen, die Ihr Innenminister an dieser Stelle immer wieder betont und als den großen Unterschied zu den Lösungen der Opposition in diesem Hause dargestellt hat. Nach dieser Frist soll dann Schluss mit lustig sein. Dann soll es gesetzliche Regelungen durch die Landesregierung geben.

Wie gesagt, das ist alles nicht neu, das ist Grundlage der Debatten, die wir hier bereits im Dezember 2000 geführt haben. Trotzdem gab es direkt nach der Verkündung des Urteils durch den Staatsgerichtshof den Versuch, dieses Urteil sozusagen als Gezeitenwende darzustellen, als ein Signal, das in die Region ausgesandt werden soll: Jetzt geht es los, jetzt fängt es an mit der Regionalisierung.

Es wurde auch ein Beispiel herangezogen, das in der Tat wenige Tage nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs veröffentlicht wurde,nämlich Standortmarketing,die Initiative des Landrats Banzer von der CDU und des Oberbürgermeisters Gerhard Grandke.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP):Von der SPD!)

Beide wollen zu Recht – jetzt zitiere ich – „die zersplitterte Selbstdarstellung in der Region zu einem schlagkräftigen Auftritt bündeln“.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist, wenn ich Sie richtig verstanden habe, etwas, was wir alle wollen. Es wurde auch begrüßt. Herr Metz hat gesagt, offensichtlich entfalte die Entscheidung des Staatsgerichtshofs zum Ballungsraumgesetz erste Wirkung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Ministerpräsident, die Reaktionen auf diese Initiative sind mehr als deutlich. Am gleichen Tage haben die politischen Freunde in Frankfurt – das waren die politischen Freunde des Landrats Banzer, es hätten auch die von OB Grandke sein können, das ist hier nicht die Frage der Farbenlehre, sondern die Frage des Standorts – relativ deutlich und relativ trocken gesagt: nicht mit uns.

Diese Entwicklung in dieser Initiative macht die Hilflosigkeit dieser Landesregierung mehr als deutlich.

(Beifall bei der SPD)

Dieser Appell an die Freiwilligkeit funktioniert nicht. Man kann noch nicht einmal den Frankfurtern vorwerfen, dass diese Ablehnung der Initiative – wir alle sind uns natürlich einig,das so ein Standortmarketing ohne Frankfurt überhaupt keinen Sinn macht – ganz allein aus dem Kirchturmsdenken resultiert, sondern die Argumente, die aus Frankfurt vorgetragen werden, sind durchaus vertretbar und lassen sich durchaus hören.