(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Demnächst wollen Sie noch beschließen, dass jetzt August ist! – Gegenruf des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Auf solche Ideen kämen nur Sie!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe die Ausführungen der Kollegin Hammann sehr aufmerksam verfolgt. Ich denke, in einem Punkt sind wir einer Meinung: Mensch und Umwelt haben Anspruch auf gute Gewässer, auf sauberes Wasser.
Doch die von Ihnen beschriebene Abwicklung kann ich nicht teilen. Wenn man nämlich das Gesamtkonzept ansieht, so muss ich erst einmal sagen, dass ich sehr erfreut darüber bin, dass die Hessische Landesregierung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen insgesamt zu den Vorreitern gehört.
Wenn wir uns das Gesamtziel vor Augen stellen und sehen, dass die Umsetzung am 22. Dezember 2000 beschlossen wurde, man aber bereits im April des gleichen Jahres – also ein Dreivierteljahr vorher – daran gegangen ist, die Zusammenarbeit bei mehreren Einzugsbereichen,wie Sie es beschrieben haben, zu gestalten, dann sehe ich, dass hier die Arbeit bereits aufgenommen und die koordinierenden Maßnahmen bereits eingeleitet wurden.
Man hat begonnen, an zwei Pilotprojekten mitzuwirken – ich nenne das Projekt Mittelrhein mit Rheinland-Pfalz und das Projekt Main mit Bayern und Baden-Württemberg. Man hat begonnen, die ersten Erfahrungen zu sammeln, die dann in die Umsetzungsphase einfließen sollen. Wenn Sie hier das Fehlen koordinierender Rahmenbedingungen monieren, dann muss ich sagen, Sie fordern hier etwas, was schon die ganze Zeit praktiziert wird. Frau Hammann, das tut mir Leid.
(Heiterkeit der Abg. Ursula Hammann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) und der Abg.Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))
Was den Gestaltungswillen betrifft, so können Sie das sehr ausführlich in dem Handbuch zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie nachlesen. Sie haben das im Januar erhalten, es ist die zweite Fassung.
Wenn Sie einmal hineingeschaut hätten, dann hätten Sie sicherlich auch festgestellt, dass sämtliche erforderlichen Arbeiten aufgeschrieben, mit Zeitschienen versehen und dass auch die methodischen Ansätze zur Umsetzung beschrieben sind.
Alles ist in Abstimmung mit den Arbeitspapieren der LAWA erfolgt. Sie hätten sich also die Arbeit für Ihren Antrag in der Tat sparen können.
Liebe Kollegin Hammann und liebe Kollegen von der GRÜNEN-Fraktion, Sie sprechen immer von Regelungen. Ich möchte an dieser Stelle einmal ein Beispiel nennen und Ihnen Folgendes aus der Umsetzungsphase beschreiben: Dort gibt es freiwillige Kooperationen, in denen sich Forst-,Land- und Wasserwirtschaft zusammengeschlossen haben, um auf freiwilliger Basis die Zielsetzung zur Sicherung des Gewässerschutzes zu verfolgen, ohne dabei die regionalen und die betrieblichen Belange vor Ort aus den Augen zu verlieren.
Meine Damen und Herren, dazu muss ich sagen, solche Kooperationen sind zu favorisieren. Ihnen ist in jedem Fall der Vorzug zu geben, wenn es darum geht, den Gewässerschutz sicherzustellen, statt dies über sachfremde Nutzungseinschränkungen und Verbote vorzusehen. Das ist eine Regelungswut, wie wir sie bedauerlicherweise auf der Bundesebene wieder feststellen müssen. Da sagen wir: Freiwillige Sicherung der Gewässer geht unnötiger Überreglementierung vor.
Zur Umsetzung: Das Ministerium setzt die Novellierung des Hessischen Wassergesetzes um.Das ist paraphiert und wird uns in den nächsten Wochen zugehen können.
Frau Hammann, Sie werden sicher auch zustimmen, dass zur Sicherstellung der Gewässerqualität die notwendigen Paragraphen nur ein Teil der Gesamtumsetzung sind.Wir haben gerade hören können, dass man schon sehr zeitig in die praktische Umsetzungsphase gegangen ist.
Ich zeige Ihnen gern auch noch einmal auf, was das grundsätzliche Ziel dieser Wasserrahmenrichtlinie ist. Das ist die Sicherung bzw. die Erreichung des „guten Zustandes“ der Gewässer bis spätestens 2015.
Da kann ich nur sagen: Die Hessische Landesregierung befindet sich mit allen Arbeitsschritten im Zeitplan. Unsere Fraktion kann der Landesregierung daher nur eine gute Arbeit attestieren.
Wenn Sie aber die Öffentlichkeitsarbeit ansprechen, so helfe ich Ihnen auch da gerne.Während Sie noch die Forderung formuliert haben, hat es bereits am 11. September des letzten Jahres eine sehr ausführliche Darstellung der einzelnen Maßnahmen in der ersten Sitzung des Beirates zur Umsetzung der Rahmenrichtlinie gegeben. Es folgte ein Wasserforum in Fulda am 25. November. In sämtlichen Bearbeitungsgebieten haben Veranstaltungen und Vorträge stattgefunden.
Darüber hinaus sind die Umsetzungsphasen auf einer öffentlich zugänglichen Homepage zu verfolgen.In den weiteren Schritten werden die Offenlegungen vorbereitet,sobald die Ergebnisse der Bestandsaufnahme vorliegen. Dann ist sämtlichen Betroffenen die Gelegenheit eröffnet,Vorschläge und Anregungen einzubringen.
Das passt sehr gut, denn ich kann schon an dieser Stelle zusammenfassen: Die Hessische Landesregierung befindet sich voll im Zeitplan. Bei der Umsetzung können wir ihr eine gute Arbeit attestieren. Wir müssen daher sagen, Ihr Antrag ist inhaltlich überflüssig. – Frau Hammann, ich gebe aber zu, er hat uns die Gelegenheit gegeben, die gute Arbeit der Landesregierung darzustellen. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die beiden uns heute vorgelegten Anträge von CDU und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben doch eine gewisse Brisanz aufgezeigt.
Frau Kollegin Hammann, zu Ihrem Punkt 1: Schauen Sie im Gesetz nach. Der § 70 regelt Verbote im Uferbereich. Das ist alles nachzulesen. Alles, was Sie fordern, ist vorhanden.
Zu Ihrem Punkt 3: Im § 68 sind die Uferbereiche beschrieben – alles vorhanden. Im § 69 Abs. 3 sind die Überschwemmungsgebiete, Überschwemmungskataster behandelt.
Im vierten Punkt sprechen Sie den Eintrag von Wasser gefährdenden Stoffen an. Auch das ist in § 69 Abs. 4 festgeschrieben.
Ich stelle einmal fest:Vieles von dem, was Sie hier einfordern, ist bereits abschließend bearbeitet.
Aber das gibt die Möglichkeit, an dieser Stelle noch einmal den Hintergrund Ihrer Fragestellungen zu diskutieren. Gestern haben wir beim Naturschutzgesetz darüber diskutiert, wie der Flächenverbrauch gestoppt werden kann. Sie schlagen jetzt ein konsequentes Bauverbot im Überschwemmungsbereich vor, auch in den Innenbereichen. Dort sollen keine Baulücken mehr geschlossen werden können.
Das ist genau der Punkt, an dem wir sagen: Wir wollen diese Baulücken schließen, um dem Wasser in anderen Bereichen den notwendigen Platz zu geben.
Unter Punkt 4 fordern Sie, das Problembewusstsein zu steigern. – Die Menschen in unserem Lande leben nicht irgendwo, sondern sie haben gerade das verheerende Hochwasser im vergangenen Jahr erlebt und sind sehr für das Thema Hochwasser sensibilisiert worden. Ich glaube, wir brauchen hier nicht an allen Ecken und Enden neue Ängste zu schüren, wie Sie das mit Ihrer Forderung nach problematisierender Öffentlichkeitsarbeit tun.
Ich möchte aber noch auf den Antrag der CDU eingehen. Der erste Abschnitt ist eine ganz wunderbare, hervorragende Glorifizierung der Arbeit des Umweltministeriums.
Dennoch müssen Sie feststellen, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie noch nicht umgesetzt worden ist. Zwar wird hieran gearbeitet, aber nach meinem Empfinden geht diese Entwicklung zu langsam voran. Ich meine, hier müssen wir als Land Hessen, als Hessischer Landtag fordern, dass diese Wasserrahmenrichtlinie umgehend umgesetzt wird – wohl wissend, dass wir mit dieser Umsetzung auch vielfach auf Probleme stoßen werden. Da wollen wir uns gar nichts vormachen.
Ich denke aber, wir müssen das umsetzen.Wir sollten uns auch die Zeit nehmen, das in diesem Hause ausreichend, auch im Fachausschuss, zu diskutieren. Wenn wir beide Anträge in den Ausschuss nehmen, dann ist das vielleicht eine Möglichkeit, eine erste Diskussion dazu zu führen. Das würde ich sehr begrüßen.Was Kollege Williges angesprochen hat – –
Das Thema Arbeitsgruppe, das Kollege Lenhart angesprochen hat, der Beirat, der da installiert worden ist – es ist richtig und wichtig, dass das so gehandelt wird: dass man sich mit den Betroffenen an einen Tisch setzt und sie mit in die Beratungen einbezieht,in die Ausgestaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Es ist gut, dass das nicht par ordre du mufti – à la Bundesregierung – gemacht wird, sondern dass hier die Betroffenen mit an den Tisch kommen und mitgestalten dürfen.Aber wirklich mitgestalten, nicht nur als Alibifunktion.