Protocol of the Session on January 29, 2004

Herr Rentsch hat zu Recht darauf hingewiesen – ich werde es auch noch einmal tun –, dass dies so nicht zutreffend ist. Gleichviel, wer sich mit wessen Federn schmückt,auf jeden Fall zählt das Ergebnis,und das ist positiv. Sie werden verstehen, dass meine Fraktion das mit großer Genugtuung zur Kenntnis nimmt. Immerhin haben auch die grünen Vorgängerinnen der heutigen Ministerin in erheblichem Umfang und mit unglaublichem Engagement dafür gekämpft, dass die Teilhabe behinderter Kinder im Kindergarten tatsächlich in die Tat umgesetzt wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vor Ort haben durchaus über die letzten 15 Jahre einige hinhaltend Widerstand geleistet. Auch die damalige CDU-Opposition war noch nicht so überzeugt, wie sie es heute nach der Rede von Herrn Reißer offenbar ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Der heutige Stand konnte mit Beharrlichkeit erreicht werden. Ich möchte von dieser Stelle aus den grünen Ministerinnen außerordentlich großen Dank sagen, die das getan haben, ebenso all denjenigen, die in den Einrichtungen dafür eingetreten sind,in den Kommunen,im Landeswohlfahrtsverband, in allen anderen Behörden, in den Betroffenenorganisationen, in den Elternorganisationen. Sie alle haben den heutigen Stand möglich gemacht. Dafür ein herzlicher Dank von dieser Stelle aus.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich möchte in diesen Dank ausdrücklich die heutige Sozialministerin einbeziehen. Frau Lautenschläger, aus der Antwort auf die Große Anfrage geht nach meinem Eindruck hervor, dass wir in der Frage der Integration in Kindergärten im Wesentlichen auf einer Linie liegen. Das ist gut so.

Die gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern ist aus unserer Sicht deshalb außerordentlich wichtig, weil das selbstverständliche Miteinander im Kindesalter die beste Voraussetzung für vorurteilsfreie Begegnungen in späterer Zeit ist. Sondereinrichtungen für behinderte Menschen, in denen nur behinderte Menschen oder überwiegend behinderte Menschen leben, bedeuten immer – ich sage es einmal wertfrei – eine Trennung von behinderten und nicht behinderten Menschen. Wir haben auch heute wieder erlebt, dass von den Befürwortern immer wieder argumentiert wird, dass dies eigentlich zum Besten der Betroffenen sei. Hier erhielten Behinderte Schutz und Hilfe, besondere Förderung und

ein Umfeld, in dem sie sich freier als im Zusammenleben mit nicht Behinderten entfalten könnten.

Ich halte diese Argumentation für einen fundamentalen Irrtum. Nach meiner festen Überzeugung gibt es nicht die Welt der nicht Behinderten,deren Spielregeln Behinderte nicht gerecht werden können, und auf der anderen Seite die Welt der Behinderten, in der sie frei von den Anfeindungen draußen leben können.Wir alle sind in diese eine gemeinsame Welt hineingeboren, und wir alle müssen sehen, ob behindert oder nicht behindert, wie wir mit ihr, mit uns und mit anderen zurechtkommen.Wir alle müssen unsere Rolle in unserer einen Welt finden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerade Kinder müssen sich diese Welt schrittweise erobern, natürlich unterstützt von Eltern, Geschwistern, professionellen Betreuern usw. Wenn wir schon im Kindesalter in behinderte und nicht behinderte Welten trennen, engen wir den Horizont der Entwicklung unnötig ein und verhindern so das Erleben einer gemeinsamen Realität, wie sie von Herrn Reißer in einem Beispiel sehr eindrucksvoll geschildert worden ist.

Ich möchte auch sagen, dass wir vor allem auch den behinderten Kindern damit nicht helfen. Denn irgendwann kommt immer die Stunde der Wahrheit, ob wir unseren gleichberechtigten Platz in dieser einen Welt einnehmen können oder nicht. Wenn nicht im Kindergartenalter, dann stehen wir in der Schule davor, wenn nicht in der Schule, dann in der Ausbildung, wenn nicht in der Ausbildung, dann im Beruf. Je später dieser Zeitpunkt kommt, desto schwieriger wird es, wenn man vorher separiert hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich ist das mit großen Anstrengungen und teilweise auch schmerzhaften Rückschlägen verbunden. Aber die typische Behindertenkarriere vom Sonderkindergarten über die Sonderschule zur Werkstatt für Behinderte möglichst frühzeitig aufzubrechen und einen anderen Weg zu suchen, ist in Hessen erfolgreich gelungen. Das eröffnet Chancen für behinderte wie nicht behinderte Kinder, gemeinsam ihren Platz zu finden, und das ist gut und richtig so.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, nach unserer Überzeugung muss Integration auf allen Entwicklungsstufen erfolgen. Das Einvernehmen mit der Landesregierung wäre deutlich größer, wenn wir erleben könnten, dass in der Schule die gleichen Anstrengungen unternommen würden und die gleiche Zielrichtung zu einer wirklichen Integration verfolgt würde. Ich würde gerne in ein paar Jahren in Anlehnung an die eben zitierte Presseerklärung der Ministerin auch eine Presseerklärung aus dem Kultusministerium mit der Schlagzeile „Hessen bietet jedem Kind mit Behinderung Platz in der Regelschule“ lesen. Dann wären wir einen ganzen Schritt weiter.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hier beobachten wir leider, dass die Entwicklung zurückgeht. Wir haben mit unserem vorgestern eingebrachten Gesetzentwurf für ein Gleichstellungsgesetz Vorschläge unterbreitet, wie es auch hier vorangehen könnte. Ich bin gespannt auf die Debatten, die wir hier noch haben werden. Selbstverständlich müssen wir uns auch bei den Kindergärten, bei aller Übereinstimmung und aller Zufriedenheit im Grundsätzlichen, über die Einzelheiten unter

halten. Da haben alle Vorrednerinnen und -redner sicherlich Recht. Man muss immer schauen, was in der Praxis läuft. Eine schlechte Integration ist natürlich immer verbesserungsbedürftig, das ist überhaupt keine Frage. Hier gibt die Antwort der Ministerin einige Hinweise: Die Arbeitsgruppe Integration bearbeitet das Projekt QUINT. Wir warten auf die Ergebnisse. – Das ist sicherlich ganz positiv zu bewerten.

Allerdings habe ich ein bisschen den Eindruck,da teile ich die Auffassung von Herrn Rentsch, dass die Ministerin nicht in allen Punkten ihrer Verantwortung gerecht wird und so tut, als könnte sich das Land auf eine Moderation beschränken. Frau Lautenschläger, ich habe den Eindruck, Sie verkennen die Verantwortung des Landes, die im Kinder- und Jugendhilferecht ausdrücklich in § 82 SGB VIII festgeschrieben ist. Danach haben die Länder unter anderem auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinzuwirken und die Jugendämter in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Dies gilt für alle Aufgaben der Jugendhilfe, auch für behinderte Kinder in Regelschulen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie in der eben zitierten Vorbemerkung und auch in einigen Fragen auf andere Träger der Integrationsmaßnahmen und die Jugendämter für Fortbildung usw. hinweisen, dann werden Sie der Verantwortung des Landes nicht in jeder Hinsicht gerecht. Im Hinblick auf den immer noch ausstehenden Abschluss der neuen Rahmenvereinbarungen Integration kommt die Ministerin nach unserer Bewertung bisher ihrer Verantwortung ebenfalls nicht nach. Natürlich ist es etwas, das zunächst erst einmal zwischen den Vertragspartnern laufen muss. Aber es ist festzustellen, dass seit April 2002, und damit seit fast zwei Jahren, nachverhandelt wird, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Dieser Schwebezustand ist natürlich problematisch und führt zur Verunsicherung aller Beteiligten. Hier ist das Handeln der Ministerin gefordert.

Wenn die Einrichtungen möglicherweise mit der Kommunalisierung vor der Situation stehen, mit 33 örtlichen Sozialhilfeträgern gesondert Vereinbarungen treffen zu müssen, ist natürlich Handeln gefordert. Auch die Maßnahmenpauschale – von der FDP problematisiert – ist zu überdenken. Wir haben auch gestern schon beim Betreuungsrecht darüber gesprochen, welche grundsätzlichen Probleme Pauschalen mit sich bringen. Dabei muss man erst einmal eine Feststellung treffen: Offensichtlich hat die Maßnahmenpauschale in der Vergangenheit nicht dazu geführt, dass Integration abgebaut wurde, sondern dass tatsächlich eine ständige Zahl von Integrationsplätzen zur Verfügung stand. Offenbar ist die Entwicklung insgesamt in die richtige Richtung gegangen.

Natürlich müssen wir uns darüber unterhalten. Die Vertragspartner verhandeln gerade darüber, wie diese Maßnahmenpauschale konkretisiert werden kann, ob man dort individualisierte Maßnahmen einbeziehen kann. Das ist sicherlich etwas, was wir weiterverfolgen müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Völlig einverstanden bin ich – hier scheint Herr Rentsch eine andere Meinung zu vertreten, das ist bei der Diskussion um das Gleichstellungsgesetz deutlich geworden – mit der Aussage der Ministerin, dass so genannte Integrationszentren nicht benötigt werden. Ich halte schon allein diesen Begriff für einen Widerspruch in sich. Man kann entweder integrieren, oder man kann zentrieren. Aber man kann nur in den wohnortnahen Einrichtungen de

zentral integrieren. Wenn man die Kinder dort herausnimmt und in Zentren steckt, ist das keine Integration mehr. Man mag das wollen, aber dann nennen Sie das bitte nicht Integration, sondern nennen Sie es von mir aus „Zentren zur besseren Förderung“. Allein schon der Begriff ist eine Verschleierung dessen,was da stattfindet.Das ist ein Rückschritt und wird deswegen von uns nicht befürwortet.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: Meine Fraktion unterstützt nachhaltig alle Maßnahmen der Integration behinderter Kinder in den Regelkindergarten.Wir wollen die Erfolgsgeschichte fortsetzen und sehen hier insgesamt in den Grundsatzfragen auch eine große Übereinstimmung unter den Fraktionen des Landtags.Wir wollen eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen,auch in allen anderen Bereichen der Gesellschaft.

Wir sind zuversichtlich, dass sich, wie auch bei der Integration im Kindergarten, dieses Prinzip mehr und mehr zum Wohle der Behinderten und zum Wohle der nicht Behinderten in unserem Land durchsetzen wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Dr. Jürgens. – Das Wort hat die Sozialministerin.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Große Anfrage, die die FDP-Fraktion gestellt hat, beinhaltet mehrere Punkte der Integration im Kindergarten. Deswegen will ich noch einmal vorab feststellen: Die Rahmenvereinbarung, die auch eine Vorgeschichte hat, die hier schon angesprochen wurde, ist aus meiner Sicht auf jeden Fall die Basis, um die Integration von Kindern mit Behinderung in Regelkindergärten dauerhaft sicherzustellen und zu gestalten. Das ist der erste Punkt.

Deswegen bin ich nach wie vor sehr froh, dass wir es geschafft haben, dass jedes Kind einen Platz hat und dass inzwischen auch die Einrichtungen – wie z.B. die Lebenshilfe –, zuvor als reine heilpädagogische Kindergärten geführt, umgestaltet und geöffnet wurden und echte integrative Kindergärten geworden sind. Dieses Ziel, Kinder Schritt für Schritt im gemeinsamen Miteinander zu integrieren, ist mit der Grundlage, der Rahmenvereinbarung Integration, ein ganzes Stück vorangekommen.

Herr Kollege Reißer hat es angesprochen: Gerade unter Kindern ist das aufeinander Zugehen, das miteinander Umgehen, ganz offen. Integration kann dort, gerade auch sozial gesehen, besonders gut gewährleistet werden. Insofern ist das ein ganz wichtiger Schritt gewesen.

Die Vertragspartner sind die Kommunen auf der einen und die Liga auf der anderen Seite.Wir haben uns damals dazu verpflichtet, dazu steht das Land nach wie vor, zu moderieren und zu begleiten. Aus dieser Begleitung ist das Projekt QUINT entstanden. Das Modellprojekt QUINT spricht genau den zweiten Punkt an:Wie können Integration und Förderung am besten gelingen? Welche Voraussetzungen sind noch vonnöten? Was muss möglicherweise verbessert werden?

Ich war ein bisschen überrascht über die Einlassungen der SPD-Fraktion,denn natürlich ist nicht alles an jeder Stelle perfekt. Aber das war auch vorher nicht immer der Fall. Sehr geehrter Herr Kollege Rentsch, die Frage der Verdoppelung, ob man damit in den Kindergärten ein Geschäft macht, so wie Sie das etwas vage formuliert haben, wird bereits deutlich, wenn man betrachtet, ob denn vorher alles richtig war, ob Kinder mit ihrem Bedarf überhaupt richtig eingeordnet waren, ob sie nicht jetzt erstmals die richtige Förderung erhalten und vorher mehr oder weniger durch das Raster gefallen sind.

Ich denke, ich befinde mich in großer Einigkeit mit dem Behindertenbeauftragten der Landesregierung, mit dem ich die Frage des Anstiegs der Zahlen diskutiert habe.Wir müssen einfach auch akzeptieren, dass Kinder vorher nicht die mögliche Förderung erhalten haben und durch ein Raster gefallen sind. Jetzt wird an der Zunahme deutlich, dass sie erstmals in den Genuss der entsprechenden Förderung kommen. Sie waren zwar vorher im Regelkindergarten, aber dafür gab es überhaupt keine Maßnahmenpauschale. Das ist ein ganz wichtiger Fortschritt.

Zu Beginn der Rahmenvereinbarung gab es die ganz große Diskussion über die Fahrtkosten. Die ist längst überwunden. Zu Beginn gab es Einzelfälle, bei denen nachgehakt werden musste. Da musste man sich mit den Kreisen auseinander setzen. Ich stelle fest, anhand von Briefen, die bei mir eingehen: Das ist nicht mehr das eigentliche Problem, das sind Einzelfälle. Die betreffen aber nicht die Frage der Integration.

Natürlich heißt das auch, dass es nach wie vor gilt, dort die Qualität zu verbessern. Es gilt, diesen Prozess zu begleiten, Kindergärtnerinnen, Erzieherinnen und Erzieher noch handlungsfähiger zu machen, sie anzuleiten, aber überhaupt auch einmal echte Instrumente zu finden, wie gefördert werden kann.

Ich erinnere mich an viele Diskussionen, die wir in der vergangenen Legislaturperiode geführt haben, unter anderem auch mit der Lebenshilfe. Meine Kollegin Velte hat immer sehr stark mitdiskutiert.

Wie schaffen wir es, dem Kind gerecht zu werden? Der Behindertenbeauftragte der Landesregierung hat das Modellprojekt QUINT ganz eng begleitet, weil es uns darum geht, auch auf die Qualität der Integration zu schauen. Dazu gehören eine Qualitätsbegleitung, eine fachliche Weiterentwicklung und eine Begleitung bei der Umsetzung der Rahmenvereinbarungen.

Deswegen haben wir das Institut für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz beauftragt, das Projekt Qualitätsentwicklung Integrationsplatz zu entwickeln und durchzuführen. Das Projekt wurde Ende 2003 beendet und wird jetzt ausgewertet, vorgestellt und auch weitergeführt; denn das ist das eigentliche Thema, dem wir uns stellen müssen:Wenn nicht gerade eine Heilpädagogin in dem betreffenden Kindergarten arbeitet, brauchen die Erzieherinnen Hilfestellungen. Dazu trägt das Programm QUINT bei.

Das Land Hessen hat dieses Programm mit 400.000 c gefördert. Jetzt gilt es, das, was dort an Materialien und Methoden der Einzelfallbeurteilung eines Kindes entwickelt wurde, auszubauen. Wie werden z. B. die Fachgespräche geführt?

An dem Projekt haben 15 Kindertagesstätten, drei Frühförderstellen und drei verschiedene Gebietskörperschaften teilgenommen. Wir haben bewusst eine ganze Bandbreite von Beteiligten ausgewählt, damit sehr unter

schiedliche Erfahrungen einfließen können.Es haben sich Kindergärten daran beteiligt, die vorher keine Erfahrungen mit Integrationsplätzen hatten. Es gab aber auch welche, bei denen diese Erfahrung fast schon zum Alltag gehörte. Dort gab es bereits andere Formen der Zusammenarbeit.Aber wie können wir das verfestigen? Welche Beispiele und Hilfen können wir geben, damit es die Erzieherinnen leichter haben, damit die Zusammenarbeit mit der Frühförderstelle automatisch erfolgt und damit tatsächlich Hilfepläne entwickelt werden?

Es wurde jetzt ein Leitfaden entwickelt, der die Fachkräfte in den Kindertagesstätten bei der Planung unterstützt und als Strukturierungshilfe bei der Durchführung der halbjährlichen Hilfeplangespräche dient.

Ein ganz wichtiger Ansatzpunkt ist, dass tatsächlich das einzelne Kind betrachtet wird, dass festgehalten wird, auf welchem Stand es jetzt steht und auf welchem Stand es in einem halben Jahr stehen soll, und dass die Eltern, die Jugendhilfeträger, die Frühförderstellen, der Sozialhilfeträger und die Erzieherinnen einbezogen werden – natürlich je nachdem, was die Eltern an der Stelle wünschen.

Wir haben bei dem Modellprojekt die Erfahrung gemacht, dass alle Seiten sehr offen damit umgegangen sind und dass man gerade in den Einrichtungen froh war,etwas Neues ausprobieren zu können. Es wurden Fragebögen und Dokumentationshilfen entwickelt. Jetzt geht es darum, die daraus gewonnenen Erkenntnisse in Zusammenarbeit mit der Praxis umzusetzen und fachliche Empfehlungen zu geben. Das wird der nächste Schritt sein.

Das Land wird sich nicht aus seiner Verantwortung zurückziehen. Vielmehr geht es einen Schritt weiter. Im Rahmen der ersten großen Fachtagung werden demnächst die Ergebnisse vorgestellt. Dann wird eine handhabbare, standardisierte Dokumentation so aufbereitet, dass alle Einrichtungen mit ihr arbeiten können.Wir werden Multiplikatorenschulungen durchführen – auch wenn wir in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Jugendhilfeträger Vereinbarungen über Weiterbildung geschlossen haben;das will ich deutlich dazusagen –,weil wir das für ganz wichtig halten, wenn wir die Erzieherinnen vor Ort nicht allein lassen und in den Regelkindergärten tatsächlich eine Integration mit Qualität durchführen wollen.