Sie schlagen hier drei Punkte vor. Bei zwei Punkten sind wir die Einzigen, die mit Ihnen im Innenausschuss dafür gestimmt haben. Daher sollten Sie uns nicht beschimpfen, sondern Sie sollten eher in Richtung der CDU schimpfen. Der Kollege Rudolph hat es schon gesagt: Sie gerieren sich ein bisschen wie eine verlassene Braut, die bei allem, was nicht durchgeht, die Eingeschnappte spielt.
Von daher gesehen sollten Sie bei denen nicht dazwischenschreien, die an dem einen oder anderen Punkt an Ihrer Seite stehen.
Es geht um drei Punkte, die Sie hier vorschlagen. Es geht um die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen, es geht um die überörtliche Rechnungsprüfung, und es geht um Beteiligungsberichte. Der Schwerpunkt der Initiative liegt aber eindeutig auf einer Verschärfung der Regelungen betreffend die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Unternehmen.
Die damalige Einschätzung wurde durch die Anhörung bestätigt. Lassen Sie mich schon jetzt zusammenfassen: Die Anhörung hat bestätigt, dass es bezüglich der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden gemäß der Hessischen Gemeindeordnung Regelungsbedarf gibt – wenn man der Einschätzung zuneigt, alles und jeder erdenkliche Einzelfall müsse eindeutig per Gesetz geregelt werden. Folgt man dieser Einschätzung nicht, dann sind die bisherigen Regelungen in der Hessischen Gemeindeordnung ganz eindeutig gefasst.Verwunderlich ist schon, dass ausgerechnet die FDP, die sonst immer für Deregulierung ist, die sonst für das Abschaffen von möglichst allen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen ist, an dem
Punkt für Einzelfälle, die es durchaus gibt, eine Regelung in der Hessischen Gemeindeordnung herbeiführen will.
Ich habe schon in der ersten Lesung auf die einschlägigen Urteile hingewiesen. Auswüchse und Versuche der Kommunen, sich in anderen Feldern als in denen der Daseinsvorsorge zu bewegen und sich über die Schranken-Trias von öffentlichem Zweck, Leistungsfähigkeit und Subsidiarität hinwegzusetzen, wurden von den Gerichten immer wieder zurechtgerückt, und die Kommunen wurden immer wieder in ihre Schranken verwiesen.Was will die FDP also? Herr Präsident, ich zitiere aus der Zeitung des Hessischen Städtetags: Die FDP will das Gemeindewirtschaftsrecht von den Füßen auf den Kopf stellen. – Das aber wollen wir nicht, sagt der Hessische Städtetag,
sondern wir wollen den Kommunen mit einer Erneuerung des Gemeindewirtschaftsrechts die Möglichkeit, Fähigkeit und Ausdauer verschaffen, für die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft Leistungen sozial und kostengünstig zu erbringen.
Das Ziel der FDP, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen grundsätzlich und drastisch einzuschränken, ist falsch. Die FDP will, statt die Hessische Gemeindeordnung in diesem Bereich nachhaltig und fortschrittlich auf die Gegebenheiten und Wirklichkeiten hin weiterzuentwickeln, dieses Recht zurückentwickeln.
Meine Damen und Herren von der FDP, das aber hilft weder dem Handwerk noch dem Mittelstand, noch den Bürgerinnen und Bürgern, Abgaben und Steuern zu sparen. Der Kollege Rudolph hat gerade schon darauf hingewiesen, dass es natürlich immer wieder auch Fälle gibt, in denen sich die Kommunen so betätigen. Es wurde darauf hingewiesen, dass von Kommunen Nagellackstudios betrieben werden, Bäckereien und anderes.
Aber auf die konkrete Frage, welches denn die hessischen Fälle sind, konnten keine benannt werden. Das war in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern – solche Fälle wurden aufgezählt. Aber alle diese Länder verfügen über ein echtes Subsidiaritätsprinzip. Das heißt also, selbst wenn Sie eine solche Regelung schaffen, sind Sie nicht davor gefeit, dass es unter Umständen Gemeinden gibt, die gegen diese Regelung verstoßen. Deswegen denke ich, die Einschränkung der Betätigung für die Gemeinden ist nicht angezeigt.
Herr Prof.Wieland von der Frankfurter Universität hat in der Anhörung folgendes vorgelegt – ich zitiere –:
Der Gesetzentwurf will das Gemeindewirtschaftsrecht, das eigentlich als Innenrecht dem Schutz der Kommunen vor Überforderung dient, in ein Außenrecht verwandeln, das private Anbieter vor der Konkurrenz durch kommunale Unternehmen schützt.... (Das) muss besonders in einer Zeit verwundern, in der die Kommunalwirtschaft sich von einer Monopol- zu einer Wettbewerbswirtschaft gewandelt hat.... (Die Kommunen) müssen ihre wirtschaftliche Tätigkeit den Wettbewerbsbedingungen anpassen und sich mit ihren Unternehmen dem Wettbewerb stellen.
Meine Damen und Herren, die Kommunen können sich aber nur diesem Wettbewerb stellen, wenn sie zu gleichen
Bedingungen agieren wie die Konkurrenz. Also dürfen weder die Kommunen durch Gesetz geschützt, noch dürfen die privaten Anbieter durch Gesetz vor kommunalen Wirtschaftsunternehmen geschützt werden. Das wäre aber der Fall, wenn der Gesetzentwurf der FDP eine Mehrheit in diesem Hause fände.
Also auch hier zeigt sich, dass der Gesetzentwurf der FDP versucht, das Gemeindewirtschaftsrecht inhaltlich von den Füßen auf den Kopf zu stellen.
Zusätzlich zu den inhaltlichen Problemen gibt es aber auch erhebliche rechtliche Bedenken. In der Anhörung wurde vorgetragen, dass die durch den FDP-Gesetzentwurf vorgesehene Verschärfung des Subsidiaritätsprinzips nicht nur zulasten der gemeindlichen Handlungsfreiheit gehen würde, sondern sich auch mit der Selbstbestimmungsgarantie von Art. 28 Grundgesetz und Art. 137 der Hessischen Verfassung schwer vereinbaren ließe.
Wir stimmen also dem Beschlussvorschlag des federführenden Innenausschusses zu, der den Gesetzentwurf der FDP ablehnt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch sagen, dass wir für die Punkte 2 und 3 – in denen es um die überörtliche Prüfung und um die Beteiligungsberichte geht – sehr viel Sympathie hegen.Wir glauben, dass wir da eine Regelung herbeiführen müssen. Gerade bei den Beteiligungen ist es so, dass mittlerweile in vielen Kommunen Hessens mehr Geld in kommunalen Unternehmen und Beteiligungen bewegt wird als im originären Haushalt.
Wer nicht in Aufsichtsräten oder den Gremien dieser Unternehmen beteiligt ist, der hat in der Regel überhaupt keine Möglichkeit, zu durchschauen, an welchen Punkten die Gemeinde eigentlich beteiligt ist – zumal wenn es dann noch so organisiert ist, dass sich kommunale Unternehmen wiederum an Dritten beteiligen.
Dann ist es vollkommen undurchsichtig. Ich finde, da ist eine Regelung vonnöten, damit die Kommunalpolitikerinnen und -politiker, die hier ehrenamtlich tätig sind, in die Lage versetzt werden, ihrer Aufsichtspflicht auch wirklich gerecht zu werden.
Meine Damen und Herren,wir werden also unserem Prinzip treu bleiben. Wir werden nicht alles in Gänze ablehnen. Wir werden dort, wo es um die wirtschaftliche Betätigung geht, Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen, denn wir meinen, dass er dort viel zu weit geht und dass es dort in der Tat keinen Regelungsbedarf gibt.
Ich glaube, dass es da wirklich in vielen Punkten um Einzelfälle geht. Ich glaube aber, dass man bei der überörtlichen Prüfung und bei den Beteiligungsberichten durchaus Handlungsbedarf sehen kann.
Der Innenminister hat im Innenausschuss dankenswerterweise angekündigt, dass er eine große Novelle der HGO vorlegen wird,
in der es um wirtschaftliche Betätigung und auch um die Haushaltsführung geht. Er hat gesagt: „im Sommer“, und die Frage: „in welchen Sommer?“ konnte er noch nicht so genau beantworten.
Das war ein Scherz, Herr Minister. – Wir sind sehr gespannt darauf, was Sie da vorlegen. Wir werden in dieser Debatte natürlich unsere eigenen Vorschläge einbringen. Ich glaube, man kann dann eine Reform der Hessischen Gemeindeordnung, was das Wirtschaftsrecht betrifft, aus einem Guss machen. Daher werden wir den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf der FDP ablehnen – Danke schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Hahn liest auch die nordhessische Zeitung, von daher denke ich – –
Oh ja, das merkt man manchmal nicht an Ihren Äußerungen, insbesondere zu den mittelhessischen Themen.
Lassen Sie mich etwas zum Gemeindewirtschaftsrecht sagen. Zunächst möchte ich auf den Kollegen Frömmrich eingehen.Als Letztes haben Sie gesagt, der Minister habe nicht mitgeteilt, wann die HGO-Novelle nun endlich käme. Dazu muss ich sagen: Sie saßen wie ich in der letzten Sitzung des Innenausschusses, und da haben Sie wohl nicht richtig zugehört. Denn dort wurde genau gesagt, dass bis zum Frühjahr dieses Jahres die HGO-Novelle auf den Weg gebracht wird. Dies wollte ich nur zur Information zunächst nachreichen.
Herr Kollege Hahn, inhaltlich sind wir von der CDU dem von Ihnen eingebrachten Gesetzentwurf am nächsten. Das haben wir auch immer gesagt. Das haben wir in der ersten Lesung im Mai gesagt. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Wenn man sich den Zeitplan noch einmal genau anschaut, dann sieht man: Im Mai fand die erste Lesung statt,im Oktober die Anhörung.So lange haben wir auch noch nicht Kenntnis von dem Stenografischen Bericht dieser umfangreichen Anhörung. Herr Hahn, Sie haben selbst gesagt, in der letzten Woche hat es noch einmal Gespräche mit allen Fraktionen und mit dem Präsidenten des Rechnungshofs gegeben, aus denen sich weitere neue Erkenntnisse ergeben haben, die möglicherweise Eingang in einen solchen Gesetzentwurf finden müssen.
Deswegen möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es unser Interesse ist, das Gemeindewirtschaftsrecht mit anderen Themen im Rahmen der HGO-Novelle mit zu behandeln, anstatt jetzt ein einzelnes Thema vorwegzunehmen.In der Zwischenzeit haben wir – und das ist wirklich keine einfache Diskussion – mit vielen Kommunen und den Kommunalen Spitzenverbänden gesprochen, um dieses Thema weiter voranzubringen und um auch über
Insofern war unsere Position im Innenausschuss die folgende:Wir lehnen den Gesetzentwurf der FDP zum jetzigen Zeitpunkt ab,weil viele Ideen,die dort enthalten sind, in die HGO-Novelle Eingang finden werden. Dann sind wir in vielen Themen sicherlich nahe beieinander.
Herr Hahn hat vorgetragen, dass im Regierungsprogramm konkret die Überprüfung des Gemeindewirtschaftsrechts angekündigt war. Das wird mit der HGONovelle geschehen.
Ich will nun etwas zum Subsidiaritätsprinzip sagen. Wir sind uns darin einig, dass es angestrebt werden muss, dass die Gründung kommunaler Wirtschaftsunternehmen künftig nur noch unter restriktiven Voraussetzungen möglich sein soll, und dass durch ein strenges Subsidiaritätsprinzip die wirtschaftliche Tätigkeit der Kommunen sukzessive zurückgeführt und auf jene Tätigkeiten beschränkt werden soll, die von den Kommunen besser erledigt werden können als von privaten Anbietern.