Protocol of the Session on December 17, 2003

Wir alle wissen, dass der Kollege Riege hier ein Problem anspricht, das uns – ich sage: Gott sei Dank – wahrscheinlich mehr erschreckt, als es tatsächlich auftritt – insbesondere bei Gefahrguttransporten.Wir müssen mit dem Problem aber sorgsam umgehen.Wir sind uns doch alle einig, dass wir im Bereich der präventiven Gefahrenabwehr und auch der präventiven Kontrollen sicherlich nicht zu viel machen und noch ein bisschen zulegen könnten. Ich kenne Strecken, da wird jede Woche kontrolliert. Das halte ich für in Ordnung, auch vom Personaleinsatz her. Ich glaube aber, dass ansonsten das, was aus der Begründung des Antrags als Zielsetzung herauszulesen ist, ins Leere geht und eine weitere Regelung nicht notwendig ist.

(Beifall bei der FDP)

Ich darf Herrn Staatsminister Dr. Rhiel das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Thema ist es wert, diskutiert zu werden, weil es die Chance beinhaltet, Besorgnisse, Ängste und Befürchtungen der Menschen bei derartigen Unfällen, die in Wirklichkeit vorgekommen sind, zu beseitigen.

Es gibt hier zwei Aspekte. Erstens. Was passiert, wenn in der Tat ein Schaden eingetreten ist? Wer haftet dafür? Ich kann noch einmal bestätigen, was im Ausschuss schon gesagt worden ist: Hier gilt das Verursacherprinzip. Das heißt, derjenige, der einen Schaden verursacht, haftet für alle Folgeschäden.

Wir sind durch den großen Unfall, der vor nicht allzu langer Zeit in unserer Nachbarschaft passierte, besonders sensibilisiert worden. Zu diesem Unfall darf ich sagen: So hoch auch die Schäden tatsächlich ausgefallen sind, er ist im Rahmen der Versicherungshöchstgrenze von 6 Millionen € komplett reguliert worden.

Ich darf Ihnen aber auch sagen, dass die Versicherungen in ihrer Kalkulation der Prämien, diese sie den Transporteuren abverlangen, lediglich von Schadenssummen von rund 2 Millionen € ausgehen.Aber auch die Schadensabwicklung bei dem genannten schwerwiegenden Unfall – mit all den Konsequenzen wie Sperrungen usw. – lag finanziell im Bereich der Summe, die ich eben genannt habe.

Zweitens. Wichtiger ist die Frage: Wie gelingt es, in präventiver Weise solche Unfälle möglichst zu vermeiden? Hier greifen sowohl Kontrollmaßnahmen als auch Schulungsmaßnahmen ineinander. Es ist gelungen, durch eine sehr starke Intensivierung der Kontrollmaßnahmen – nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Transportunternehmen – nicht nur Verständnis zu wecken, sondern auch wirkliche Vorkehrungen umzusetzen. Hierbei haben die Kreisbehörden und die Ordnungsbehörden der Kommunen geholfen, und hierzu hat insbesondere die Polizei

ihren Beitrag geleistet. Die Polizeibeamten sind speziell geschult worden. Ein spezielles EDV-Programm hat ihnen geholfen, ein entsprechendes Wissen zu erlangen und dieses Wissen zu kommunizieren, insbesondere an die, die verantwortlich Gefahrenguttransporte lenken.

Es kann also keine vollkommene Entwarnung im Hinblick darauf gegeben werden, dass keine Unfälle passieren; aber wir dürfen doch zufrieden feststellen, dass erstens der Präventivgedanke mehr und mehr Platz greift, insbesondere auch durch unsere Initiative, und dass zweitens, wenn es zu einem Schaden kommt, die Verursacher ausreichend versichert sind, sodass das Verursacherprinzip greifen kann.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abg. Riege noch einmal zu Wort gemeldet. Herr Riege, Sie haben fünf Minuten Redezeit.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass die Beratungen im Ausschuss nicht so waren, wie sie hätten sein müssen.

Ich will Ihnen noch einmal einen Gesichtspunkt nennen, warum ich meine, dass hier Handlungsbedarf besteht.Wir diskutieren im Moment mit der Deutsche Bahn AG darüber, ob sie für Folgen, die durch Verspätungen der Züge entstehen, haften muss, z. B. dafür, dass jemand seinen Ferienflieger versäumt. Ich gehe davon aus, dass es notwendig sein wird, auch diese Folgeschäden mit in die Haftung einzubeziehen. Das ist jetzt noch nicht der Fall.Wir haben uns im Ausschuss darüber unterhalten, dass Tausende von Leuten Termine versäumt haben und zu Schaden gekommen sind – zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar.

Wenn wir mit der Bahn AG die Diskussion führen, ob sie für Verspätungen haftet, dann müssen auch die Transportunternehmen für Verspätungen haften, die durch Gefahrgutunfälle zustande kommen.Das ist in erster Linie meine Zielrichtung.

Ich glaube im Übrigen, dass nicht alle Kommunen wissen, dass sie das Recht haben, ihre Aufwendungen geltend zu machen. Wenn das tatsächlich der Fall wäre, dann wage ich zu bezweifeln, dass man mit dem geringen Betrag, der hier als Haftungsobergrenze festgelegt ist, in jedem Falle auskommt.

Herr Minister, ich halte es zumindest für notwendig, das man sich über diese beiden Aspekte im Verkehrsausschuss des Bundesrates noch einmal ernsthaft Gedanken macht, weil die Fachleute auch unter dem Gesichtspunkt befragt werden könnten, ob denn nicht auch die mittelbaren Schäden zu dem gehören, was den Verursachern anzulasten ist. Eine Diskussion darüber ist zumindest angebracht.

(Beifall bei der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir haben über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Folgekosten bei Gefahrgutunfällen, Drucks. 16/460 zu Drucks. 16/299, zu befinden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Antrag abzulehnen. Wer ist für die Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? –

Die Fraktion der SPD. Wer enthält sich? – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir haben die verabredete Tagungszeit erreicht. Deshalb darf ich für heute die Sitzung schließen. Wir sehen uns morgen früh wieder.

(Schluss: 17.59 Uhr)