Protocol of the Session on November 27, 2003

Drittens. Sie haben heute wieder Ausführungen gemacht, die nicht zutreffen. Sie haben vom Strafrecht gesprochen. Aber hier geht es nicht um Strafrecht.Deshalb ist Ihre Argumentation falsch. Es geht um das Polizei- und das Ordnungsrecht.

Wenn wir schon darüber diskutieren, frage ich Sie: Wer kann denn eigentlich etwas dagegen haben, dass wir versuchen, die Menschen davor zu schützen, von organisierten Banden Geld abgenommen zu bekommen?

(Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Vor Dummheit kann man niemanden schützen!)

Was kann denn jemand dagegen haben, dass wir versuchen, die Hütchenspieler besser in den Griff zu bekommen? Alles,was Sie zum Thema Beweisführung gesagt haben, ist nichts Neues. In anderen Bereichen, wo wir ebenfalls schwierige Beweissituationen haben, kommen wir doch auch nicht zu dem Ergebnis, zu sagen: Na, dann machen wir überhaupt kein Gesetz dafür.

Was im Übrigen die Frage der Kontrolle von Aufenthaltsverboten angeht, muss ich sagen, dass Sie sicherlich wissen, dass gerade die Hütchenspieler extrem gut organisiert sind. In aller Regel sind sie durch bekannte Banden organisiert. Daher kennen wir auch unsere Kunden, und deshalb kann man auch davon ausgehen, dass zumindest ein beachtlicher Teil derer, um die es hier geht, den Polizeibeamtinnen und -beamten bekannt ist und dass ein Aufenthaltsverbot durchaus praktisch umgesetzt werden kann.

Letzter Punkt. Kollege Rhein hat die Frage gestellt, was denn dagegen spricht, eine Szene zu verdrängen. Das ist doch vernünftig. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns doch, dass wir etwas tun, wenn ein Gebiet umkippt. Dies tun wir nicht mithilfe des Strafrechts, sondern dies tun wir mithilfe des Ordnungsrechts. Das ist richtig so. Ich halte es für besonders wichtig, dass auf der Zeil oder sonst wo Kinder und Jugendliche nicht in Gefahr geraten, relativ viel Geld von solchen Leuten abgenommen zu bekommen.Deshalb ist es richtig,wenn hier alles getan

wird, um diesen Umtrieben entgegenzutreten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Lassen Sie uns abstimmen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen und wird zum Gesetz erhoben.

(Beifall bei der FDP)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 54 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Zweites Gesetz zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung – Drucks. 16/1182 zu Drucks. 11/317 –

Berichterstatterin ist Frau Kollegin Zeimetz-Lorz. Wer vertritt sie? – Herr Kollege Dr. Jung.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erstatte folgenden Bericht: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung in der aus der Anlage zu der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 10. Plenarsitzung am 9. Juli 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/994, war dem Innenausschuss am 17. November 2003 vom Präsidenten überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat am 10. Oktober 2003 eine mündliche öffentliche Anhörung durchgeführt.

Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20. November 2003 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN die soeben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/994, mit demselben Stimmenverhältnis angenommen worden. – Besten Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Jung. – Es ist eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Das Wort hat Herr Kollege Haselbach für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten eine umfangreiche Anhörung im Innenausschuss zu dem zweiten Beschleunigungsgesetz. Das Ergebnis ist natürlich nicht überraschend. Es ist so, dass die Arbeitnehmer diese Gesetzesänderung ablehnen,

während die Arbeitgeber es befürworten. Das war natürlich nicht anders zu erwarten. Es ist nicht besonders populär, solche Gesetze zu machen. Aber wir wollen auch keinen Preis in Populismus gewinnen, sondern wir wollen das für das Land Notwendige tun.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Darüber, dass das notwendig ist, gibt es überhaupt keinen Zweifel,

(Zuruf von der SPD: So?)

wenn wir die dringend erforderliche Strukturreform im Land Hessen und die Modernisierung der Landesverwaltung voranbringen wollen.

Innerhalb von fünf Minuten kann ich nur auf die wesentlichsten Dinge eingehen.Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die wichtigsten Änderungen sind: Verkürzung von Fristen, und zwar auf beiden Seiten, und Einführung eines Versorgungskataloges – das betrifft nur personelle Einzelmaßnahmen und ist aus dem Bundesrecht übernommen worden. Ganz wichtig für uns ist die Demokratisierung der Verteilung von Freistellungen. Es ist eben nicht so, wie uns Teile der Gewerkschaft weismachen wollen, dass es hier ein ähnliches Prinzip wie bei Regierung und Opposition gäbe. Nein, hier geht es darum, dass gleichberechtigte Personalratsmitglieder eine repräsentante Vertretung bekommen sollen. Das sollen sie selbstverständlich nach den Mehrheitsverhältnissen der erfolgten Wahl bekommen. Das ist für uns wirklich ein so genanntes Essential. Dafür setzen wir uns ein.

Wir nehmen teilweise auch Mitbestimmungstatbestände aus der eigentlichen Mitbestimmung heraus. Wenn denn die Maßnahme selbst – eine Umstrukturierungsmaßnahme, eine Organisationsmaßnahme – mit dem Personalrat besprochen und er in Form einer Mitwirkung beteiligt worden ist, dann wollen wir selbstverständlich nicht zulassen, dass am Ende über die Einzelmaßnahme die ganze Organisationsmaßnahme gekippt werden könnte. Das wäre geradezu absurd.

(Beifall bei der CDU)

Das gilt im Übrigen auch für das Zukunftssicherungsgesetz. Das ist der gleiche Zusammenhang. Selbstverständlich kann man das nicht zulassen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir definieren die Gruppe des Führungspersonals neu, fassen es genauer und lehnen uns dabei an das an, was im Betriebsverfassungsrecht zu leitenden Angestellten gesagt wird. Weil wir die Schulleiter für ausgesprochenes Führungspersonal halten, wollen wir ausdrücklich,dass der Personalrat über die Besetzung von Schulleiterpositionen nicht mitzubestimmen hat, d. h. im Zweifelsfall nicht verhindern könnte. Die Zeiten – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –, in denen das Personal darüber abstimmt, wer der Chef wird, die gehören ganz einfach der Vergangenheit an. Die gehören ins letzte Jahrhundert, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der SPD)

Anders als in unserem ursprünglichen Entwurf wollen wir aber eine Änderung vornehmen. Wir wollen künftig bei personellen Einzelmaßnahmen die aufnehmende Dienststelle beteiligen. Da haben uns die Argumente insbesondere hinsichtlich der Erhaltung des Betriebsfriedens überzeugt. Übrigens gab es kaum eine Maßnahme, die wir, neben dem formalen Beteiligungsverfahren, so aus

führlich mit den Gewerkschaften besprochen haben wie diese Änderung des HPVG. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt.

Wir bringen geringfügige Änderungen zum Beamtenrecht ein. Ich habe jetzt keine Zeit, die zu erläutern, es ist aber im Ausschuss bereits besprochen worden.Weil das so ist, müssen wir selber eine dritte Lesung beantragen.

Noch an die Adresse der Opposition – egal, wen man nimmt, wer heute gesprochen hat –: Den Popanz von dem wehrlosen, allein gelassenen, schutzbedürftigen Beamten oder Mitarbeiter in der Landesverwaltung, den nimmt Ihnen niemand ab.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Da können Sie erzählen, was Sie wollen. Die Dienst- und Arbeitsverhältnisse unserer Mitarbeiter sind durch das Beamtenrecht und durch die Tarifverträge in einer beispiellosen Art und Weise geschützt, die weltweit Anerkennung findet.Das wissen auch die Mitarbeiter.Die werden auf Ihren Popanz nicht hereinfallen. Ich beantrage eine dritte Lesung.

(Beifall bei der CDU)

Nächste Wortmeldung, Kollege Rudolph für die SPDFraktion.

(Zurufe der Abg. Gottfried Milde (Griesheim) und Rüdiger Hermanns (CDU))

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hermanns, zu Ihnen fällt mir immer etwas ein. Am besten hätten Sie gesagt: Der Entwurf ist unsinnig, die Anhörung hat das ergeben, wir ziehen das Ding zurück. – Meine Damen und Herren, das wäre die einzige Konsequenz, die Sinn macht.

(Beifall bei der SPD)

Dann stellt sich der Kollege Haselbach noch hin und beantragt eine dritte Lesung. Das kann man gar nicht glauben. Herr Dr. Jung, Ihr eigener Entwurf ist offensichtlich so schlampig gearbeitet, dass Sie noch nachbessern müssen. Zumindest hat der Innenminister einen Entwurf seines Ministeriums vorbereiten lassen.

(Beifall bei der SPD)

Zur Sache selbst. Die Anhörung hat klar ergeben, es gibt keinen sachlichen Grund, keine Notwendigkeit, das HPVG in der von Ihnen genannten Form zu verändern. Zum Beispiel Personalentscheidungen: Es gibt keinen Personalrat, der in der hessischen Landesverwaltung etwa Entscheidungen blockiert hätte. Wenn das der Fall war, wo monatelang oder jahrelang eine Funktionsstelle nicht besetzt wurde, waren das in aller Regel Querelen auf der Führungsebene oder schlecht ausgewähltes Führungspersonal, es waren aber nicht die Personalräte.

(Beifall bei der SPD)

Sehr verehrte Frau Wagner, das ist die Praxis.

Zweitens. Sie sind an der Stelle konsequent, weil Sie die Änderung des HPVG brauchen, um Ihre „Aktion düstere Zukunft“ ohne Mitbestimmung der Personalräte umzusetzen. Das ist der eigentliche Grund, warum Sie das ma

chen: weil Sie das Personal als lästiges Übel und nicht als Mitstreiter in der Landesverwaltung ansehen. Das ist der entscheidende Punkt.

(Beifall bei der SPD)

Das kann man so machen.Aber dann sollte man so ehrlich sein und den Mut haben zu sagen:Wir wollen kein Personalvertretungsrecht, wir machen das alles in der Parteizentrale der CDU oder sonst wo.