Ich weiß ja, dass es spät ist, aber vielleicht können wir es noch in einigermaßen zivilisierter Art abhandeln. Das wäre dem Thema auch angemessen.
Herr Kollege Klein,Sie vertun mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs eine Chance. Es geht gar nicht darum, dass hier am Einzelfall Eichenlaub (CDU) das Thema disku
tiert wird.Wir haben eine ganze Menge solcher Vorgänge gehabt.Bei den direkt Gewählten haben wir den Fall Härtel gehabt, ebenso den Fall Mutz. Es ist kein Problem einer Partei, es handelt sich um ein generelles Problem. Herr Kollege Klein,es ist kein Problem der Wahlbeamten, sondern es ist ein Problem der direkt Gewählten.
Ich lese Ihnen gleich ein Zitat eines Regierungspräsidenten vor, nämlich aus Kassel, er gehört der CDU an. Dann werden Sie das auch gleich durchschauen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte schon in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs gesagt, dass es nach dem Fall Eichenlaub Regelungsbedarf gibt. Als wir das diskutiert haben, war es auch eindeutig, dass es an verschiedenen Stellen, nicht nur an der Stelle Sonderurlaub, Justierungsbedarf gibt. Das, was wir als beamtenrechtliche Regelungen haben, ist mit dem Prinzip der Direktwahl nicht mehr in Einklang zu bringen.
Ein Punkt,der aus dem Fall Eichenlaub klar geworden ist, ist die Frage der Abgeschlossenheit der Versorgungsansprüche, die man erwirbt. Das ist ein Problem, das man lösen muss. Dies hat der Ministerpräsident damals im Fall Härtel auch als eines der Probleme genannt.
Ich habe in der ersten Lesung auch schon gesagt, bezüglich der Frage des Eintritts in die Versorgung haben andere Länder andere Regelungen.Wir haben in Hessen bei direkt Gewählten schon nach sechs Jahren einen Versorgungsanspruch mit einer Mindestversorgung von 35 %. Das muss man sich einmal in der Tabelle ansehen, das ist nicht wenig. Dieser Anspruch besteht nicht erst ab dem 55.Lebensjahr,sondern der Versorgungsanspruch beginnt an dem Tag, an dem derjenige in Ruhestand geht.Auch da gibt es Nachjustierungsbedarf.
Wir haben auch bei der Versorgung insgesamt Handlungsbedarf, auch bei der Höhe der Versorgung. Wir sollten uns dabei auch anschauen, wie das bei den kommunalen Wahlbeamten ist. Auch hier gibt es Nachjustierungsbedarf.
An einem anderen Punkt gibt es Nachjustierungsbedarf, das ist die Ungleichbehandlung von Menschen, die in Direktwahlämter kommen. Hier besteht ein Unterschied zwischen denen, die aus dem Beamtentum kommen, und denen, die aus einem Angestellenverhältnis kommen. Die Beamten scheiden aus dem Amt mit dem höchsten Versorgungsanspruch aus, während die Angestellten nur die Mindestversorgung erwerben. Der Rest ist ein Anspruch aus der BfA. Das ist in der Tat eine Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten. Auch hier gibt es Regelungsbedarf.
Damit auch Herr Kollege Klein sieht, dass es als Problem benannt ist, will ich aus der Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel zitieren:
Es schadet dem Ansehen des Amts, stößt in der Bevölkerung auf vollkommenes Unverständnis, trägt infolge der Ignorierung des Wählerwillens zur Wahlmüdigkeit und Politikverdrossenheit bei. Der Bürger kann erwarten, dass der von ihm gewählte kommunale Wahlbeamte sein Amt mit voller Hingabe und für die gesamte Wahldauer erfüllt. Tut er dies nicht, führt dies zum Nachteil des Kreises und seiner Bürger, zumal während der gesamten restlichen Wahlzeit kein neuer Landrat gewählt werden kann.
Sie sehen also, dass der Regierungspräsident des Regierungspräsidiums Kassel das genauso sieht. Herr Kollege Klein, er gehört auch der CDU an. Man sollte in solchen Fällen vielleicht nicht das Gehirn abstellen, sondern ein bisschen weiterdenken.
Ich nehme das zurück.– Man sollte in einem solchen Fall etwas weiterdenken. Wenn sich die Probleme ergeben, sollte man den Regelungsbedarf erkennen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf all den Kollegen,die den Sachverhalt nicht so genau parat haben, in Erinnerung rufen, dass es kein Problem gibt. All das, was Kollege Rudolph und Kollege Frömmrich vorgetragen haben, waren Vorspiele gewesen. Das Verwaltungsgericht Kassel hat am 27. August 2007 eindeutig festgestellt, dass kein Rechtsanspruch auf Sonderurlaub besteht. Damit gibt es auch kein Problem.
Der Rechtsstaat hat funktioniert. Er hat erstinstanzlich und damit auch letztinstanzlich, weil keiner in die Rechtsmittel gegangen ist, festgestellt, dass das nicht funktioniert.
Herr Kahl, es gibt eine Begründung, in der steht, dass es sich nicht um Urlaub handelt, weil die Absicht bestand, nicht mehr wiederzukommen. Das ist für die Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel kein Urlaub. Darüber hinaus wurde festgestellt, wenn es Urlaub wäre, gäbe es nach der Urlaubsverordnung keinen besonderen Grund.
Alles, was hier erzählt wird, sowohl vom Kollegen Rudolph als auch vom Kollegen Frömmrich – dann noch mit einer Bemerkung, die unerträglich ist, indem er denjenigen, die eine richtige Rechtsauffassung haben, vorwirft, sie benutzten ihr Gehirn nicht –, halte ich, auch bei dieser Uhrzeit, für nicht nachvollziehbar.
Es gibt zu Recht den Spruch, dass man das Ergebnis von Anhörungen wenigstens zur Kenntnis nehmen soll. Das gilt für den Antragsteller dieses Gesetzentwurfs auch. Er muss zur Kenntnis nehmen, dass der Bund der Steuerzahler gesagt hat, dies sei zu weitgehend. Der Städtetag, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund sowie der Hessische Beamtenbund haben erklärt: keine Veranlassung.
Der Einzige, der gesagt hat, er hätte keine Einwände, war der DGB. Eine verheerendere Anhörung für den Antragsteller als in diesem Fall habe ich bisher noch nicht erlebt.
dass man jetzt meint, man müsse denjenigen noch einen Vorwurf machen, die sagen, der Gesetzentwurf darf nicht Gesetz werden. Das meint die FDP-Fraktion aber auch.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! In aller Kürze: Den Gesetzentwurf der SPD braucht niemand. Er löst kein einziges Problem. Er ist schlicht überflüssig. Die Causa Eichenlaub ist die letzte Begründung dafür, dass es ein Gesetz braucht. Der Fall ist ordnungsgemäß durch die Aufsichtsbehörde entschieden. Das Gericht hat das bestätigt.
Es gibt für Ihren Schnellschuss keine einzige Begründung, außer dass Sie das Thema hier noch einmal erörtern wollten.
Vielleicht reicht es – bei allem Respekt – gerade noch dafür, dass Sie bei der „Waldeckischen Landeszeitung“ einen Artikel unterbringen. Die Menschen in Hessen werden uns um 22.45 Uhr erstens nicht zuhören, zweitens werden sie nicht verstehen, worum es geht, und drittens werden sie sich ärgern, dass hier eine derartige Show abgezogen wird. Wenn man nämlich in die Sache einsteigen würde,dann wären Sie die Ersten,die zugeben würden:So einfach ist das alles nicht.
Für die kommunalen Wahlbeamten die gesamte Urlaubsverordnung abzuschaffen, kann nur jemand beantragen, der keine Ahnung hat. Ich sage es einmal ganz brutal: Das kann entweder jemand beantragen, der so gar keine Ahnung von irgendetwas hat, oder jemand, der es nicht richtig gelesen hat. Wenn ich Ihnen das nun alles vortragen würde, dann würden Sie sagen: So haben wir das auch nicht gemeint. Hierfür oder dafür braucht es schon eine Urlaubsverordnung.
Wenn es darum geht, wie wir mit den Themen „direkt gewählt“, Beamtenstatus, Kommunalrecht oder Versorgungsrecht umgehen, dann bin ich sehr dafür – das ist von Herrn Kollegen Klein sowie Herrn Kollegen Hahn zu Recht ausgeführt worden –, dass wir uns dieser Aufgabe unterziehen müssen. Die Landesregierung hat mehrfach vorgetragen, dass die sogenannte Trennung der Systeme eines der ersten Dinge sein wird, die wir im Rahmen der Dienstrechtsreform angreifen werden. Dann werden wir aus dem Dilemma, entweder auf alle Ansprüche zu verzichten oder zu versuchen, Umgehungstatbestände zu nutzen, herauskommen. Die Sache ist nicht ganz einfach. Sie eignet sich nicht für einen Schnellschuss; und sie eignet sich überhaupt nicht für die vorletzte Plenarsitzung einer Legislaturperiode.
Ich fasse unter dem Strich zusammen: Die Regierung hat richtig gehandelt. Das Gericht hat die Auffassung der Regierung ausdrücklich bestätigt. Eines neuen Gesetzes bedurfte es zur Regelung dieses Falls überhaupt nicht. Die SPD hätte am besten geschwiegen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister, was mich an Ihnen am meisten fasziniert, sind Ihre Bescheidenheit,
Ihr Hang zum lockeren Auftreten sowie Ihre Hinweise darauf, dass außer Ihnen auf dieser Welt kein Mensch Ahnung habe. Ihnen wird Ihre elitäre Arroganz noch einmal auf die Füße fallen. Sehen Sie es mir nach, dass ich an dieser Stelle kein Mitleid mit Ihnen habe.