Ich habe im Übrigen mit Interesse der Presse entnommen, dass CDU und SPD auf Bundesebene einen Kompromiss bei der Reform der Erbschaftsteuer erreicht haben. Aufseiten der Union war interessanterweise Herr Koch als Verhandlungsführer beteiligt. Und siehe da, ich habe dem „Handelsblatt“ entnommen, dort sollen plötzlich eingetragene Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt werden. Ich zitiere das Handelsblatt: Eingetragene Lebenspartner erhalten wie Ehepartner einen Freibetrag von einer halben Million c.
Das, was Sie auf Bundesebene machen, sollten Sie in Hessen nicht lassen. Sie sollten hier ebenfalls der Gleichstellung zustimmen. Lassen Sie es endlich bleiben, dass Sie Menschen und ihre gewählten und ihnen zukommenden Lebensformen diskreditieren wollen.
Geben Sie Ihre Blockaden auf, erkennen Sie die gesellschaftlichen Realitäten an, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Andreas, du bist an solch einem für dich so schönen Tag, deinem Geburtstag, einmal wieder auf Krawall gebürstet. Aber das ist okay so.
In der Sache stimmen wir als SPD natürlich – das haben wir im Ausschuss schon deutlich gemacht – dem Gesetz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Anerkennung von eingetragenen Lebenspartnerschaften voll zu. Wir begrüßen ausdrücklich, dass dieses Gesetz die Diskriminierung von schwulen und lesbischen Partnern auch in Hessen endlich beseitigen will. Glücklicherweise haben gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in unserer Gesellschaft auch zunehmend Akzeptanz gefunden.
Dazu hat nicht zuletzt die rot-grüne Bundesregierung beigetragen, die dieses Rechtsinstitut erst durch Gesetz verfasst und in den letzten Jahren im Rahmen der Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften sukzessive weiterentwickelt hat.Ich möchte das unterstützen, was Dr. Jürgens eben gesagt hat. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht ausdrücklich, dass man diese Rechtsstellung eingetragener Lebenspartnerschaften weiter verbessern möchte. Daran sollte sich die CDU auch hier in Hessen messen lassen.
Das vorliegende Gesetz will auch dem Umstand Rechnung tragen, dass das Bundesverfassungsgericht selbst dieses Institut verfassungsrechtlich anerkannt hat, dass es nicht in Konkurrenz zur Ehe steht, sondern von staatlicher Seite ein Leben unterstützt,das sich zwei Menschen in einer tolerierten Gesellschaft gegeben haben,in der wir hoffentlich alle leben.
Diese staatliche Unterstützung wollen auch die eingetragenen Lebenspartnerschaften und begehen sie schon seit Jahren. Ich denke, diesem berechtigten Anliegen sollten wir als Gesetzgeber durch entsprechende Normierungen in unseren einzelnen Landesgesetzen Rechnung tragen.
Das Gesetz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht einen Schritt in die richtige Richtung. Man hat nach der Anhörung gemerkt, dass es an der einen oder anderen Stelle noch etwas hakt und hapert. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit einem Änderungsantrag nachgebessert oder nachgesessen. Man kann sich darüber streiten, ob jetzt in allen möglichen Verästelungen des Landesrechts – ob im Friedhofsrecht oder im Schlichtungsgesetz – noch Bestimmungen nachgebessert werden müssen. Ich glaube, viel entscheidender ist doch, dass es in zentralen Bereichen Verbesserungen für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gibt. Ich denke insbesondere an das Beamtenversorgungs- und Besoldungsrecht, das im Rahmen der Dienstrechtsreform auch hier in Hessen überarbeitet werden muss.
(Beifall der Abg. Petra Fuhrmann, Gernot Grum- bach (SPD) und Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich wegen der vorgerückten Stunde zum Schluss kommen. Es würde dem Land Hessen gut anstehen, wenn auch die Konservativen hier im Saal dieses Gesetz unterstützen und damit einen weiteren Schritt gegen Diskriminierung und für Toleranz im Sinne einer offenen und pluralistischen Gesellschaft gehen würden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU wird den Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN ablehnen. Herr Dr. Jürgens, ich finde, ich mache das in ruhigem Ton, obwohl mich das, was Sie vorgetragen haben, maßlos geärgert hat. Ich komme noch darauf zurück. Bei der Einbringungsrede zu Ihrem Gesetzentwurf und bei dem, was Sie eben gerade vorgetragen haben, haben Sie deutlich gemacht, worum es Ihnen eigentlich geht. Sie wollen hier Wahlkampf mit einem Gesetzentwurf betreiben,
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ach, Herr Beuth, um 22 Uhr abends treibt keiner mehr Wahlkampf!)
indem Sie Schwulen- und Lesbenverbände in Stellung gegen die CDU bringen. Das ist der einzige Sinn und Zweck Ihres Gesetzentwurfs, und das ist richtig schäbig, Herr Kollege.
Sie wissen auch, dass es nicht um die Frage der Diskriminierung geht. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es nicht um die Frage von Diskriminierung geht.Gleichwohl gehen Sie hierhin und haben mindestens fünf- oder sechsmal den Begriff Diskriminierung benutzt. Das ist ebenso schäbig, Herr Kollege Dr. Jürgens.
Die Art und Weise,wie Sie hier Anzuhörende benannt haben, ist eine Diskriminierung von Andersdenkenden. Das will ich Ihnen einmal sagen.Ich hätte Sie für toleranter gehalten, dass Sie sich auch die Meinung von anderen wenigstens durchlesen und anhören, Herr Kollege Dr. Jürgens.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zuletzt möchte ich sagen, die Provokationen, die Sie hier gegenüber Familien losgeworden sind, finde ich völlig unerträglich.
Mit dem, was Sie hier gesagt haben, haben Sie Familien mit Kindern förmlich diskreditiert,indem Sie sich über sie lustig gemacht haben. Das ist unerhört.
Meine Damen und Herren, kommen wir zum Kern des Gesetzes. Herr Kollege, es geht doch darum, dass Ihnen sogar Ihr eigener Anzuhörender, der Herr Bruns, im Grunde genommen attestiert hat, dass es sich um einen Schnellschuss handelt, dass das, was Sie gemacht haben, unvollständig ist. Sie haben versucht, es nachzubessern.
Sie haben noch mehrere Artikel hinzugefügt. Aber letztendlich ist doch gar nicht klar, ob Sie alles erwischt haben, was an dieser Stelle zu erwischen war.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist der Grund Ihrer Ablehnung: weil es nicht perfekt ist!)
Nein, lieber Herr Kollege Kaufmann. Ich habe schon deutlich gemacht, dass es Ihnen hier um Wahlkampf geht und nicht darum, sich mit der Problemlage von Lesben und Schwulen in der Frage von Ehe und Familie zu beschäftigen.
Dazu haben wir Sie am Anfang aufgerufen, als Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben. Diese Zeit hätten wir uns in der Tat tatsächlich nehmen sollen.
Die CDU will die Exklusivität der Ehe. Und diese wird durch die völlige Gleichstellung mit den Lebenspartnerschaften untergraben. Ehe und Familie sind Keimzellen unserer Gesellschaft, Wirtschafts-, Lebens-, Verantwortungs- und Erziehungsgemeinschaft.Das Band der Ehe ist zum einen auf das Wohl der Ehegatten gerichtet, aber auch auf die Zeugung und Erziehung von Kindern. Herr Dr. Jürgens, die Ehe ist die Vorstufe der Familie, auch wenn Sie das an dieser Stelle anders gesehen haben.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Das stimmt doch gar nicht! – Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Herr Kollege, die besondere Bedeutung rechtfertigt auch die unterschiedliche Behandlung gegenüber eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wenn Sie sich die Pressemitteilung 100/2007 – da geht es um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Versagung des Verheiratetenzuschlages bei eingetragener Lebenspartnerschaft – –
Ach,wissen Sie,Herr Kollege Dr.Jürgens:Ich habe eben die ganze Zeit brav dagesessen und habe mir den Kram angehört, den Sie gesagt haben. Es wäre schön, wenn Sie auch einmal eine Sekunde bei mir zuhören würden. Vielleicht lernen Sie noch einmal etwas,
dass Sie einmal in eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schauen. Darin steht nämlich unter anderem:
Die Begünstigung verheirateter Beamter findet ihre Rechtfertigung in Art. 6 Abs. 1 GG. Dieser Verfassungssatz stellt die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung; er verpflichtet als wertentscheidende Grundsatznorm den Staat, die Ehe zu schützen und zu fördern. Der verfassungsrechtliche Förderauftrag berechtigt den Gesetzgeber, die Ehe als die förmlich eingegangene Lebensgemeinschaft von Frau und Mann gegenüber anderen Lebensformen herauszuheben und zu begünstigen.