Dies ist eine sehr gute Grundlage, an der Stelle die eine oder andere Veränderung des Gesetzes vorzunehmen. Es wäre interessant gewesen, wenn Sie im Verfahren gesagt hätten, mit welchen Punkten Sie nicht einverstanden wären. Das wäre das normale Verfahren gewesen. Aber Ihnen ist es unbenommen, einen Gesetzentwurf einzubringen.Das richtige Verfahren wäre es jedoch gewesen,zu sagen: An der und der Stelle sehen wir es anders und bringen deswegen einen Änderungsantrag ein. – Den Weg haben Sie nicht gewählt, schade.
In unserem Gesetzentwurf steht die Kernaussage,dass die Geschäftsverteilung im Einvernehmen zwischen Präsident und Kollegium erfolgt – ich betone: im Einvernehmen.Weder der Präsident kann gegen das Kollegium Veränderungen vornehmen, noch das Kollegium gegen den Präsidenten. Ich glaube, das ist eine Regelung, die demokratisch, sachbezogen und vollkommen in Ordnung ist.
Jetzt kommt der Vorschlag der FDP.Wir können über die Frage, ob der Landtag die übrigen Mitglieder bestellt, sicherlich eine Diskussion führen. Das ist etwas Neues. Ich bin mir nicht sicher, ob das zu einem guten Ergebnis führen wird. Wir sind aber bereit, über diese Frage zu diskutieren. Das sage ich Ihnen hier sehr klar für meine Fraktion.
Wenn ich das Vorblatt des Gesetzentwurfs weiter lese und unter A sehe:„Dabei sollte gleichzeitig das kollegiale Element weiter gefestigt werden“ – der Satz steht oben –, so finde ich im Gesetzestext darüber gar nichts. Gerade bei der Lösung schweigen Sie.
Und jetzt kommt der Nebel: „Durch die Neustrukturierung der Führungsaufgaben werden die Prozesse zielgerichteter organisiert. Die damit einhergehende Stabilität in den Entscheidungsstrukturen der Senate führt auch zu einer homogeneren und letztlich noch unabhängigeren Arbeitsweise.“ Ein wunderschöner Satz. Er hat aber mit dem ersten Punkt – Stärkung des kollegialen Elements – nichts zu tun.
Wenn ich nach Konkretem in dem Gesetzentwurf schaue, stelle ich fest und fasse zusammen: Unser Gesetzentwurf ist eine Stärkung des kollegialen Elements in der Geschäftsverteilung, bei Ihnen ist es die Stärkung der Funktion des Vizepräsidenten und des dienstältesten Mitglieds des Rechnungshofes, wobei Sie noch nicht einmal sagen, wer dienstältestes Mitglied ist. Das ist eine Stärkung des Vizepräsidenten und eine Stärkung des dienstältesten Mitglieds – mit anderen Worten:Sie müssen sich die Frage stellen lassen, warum gerade jetzt nach 1986 die große Kehrtwende, dass auf einmal die Funktion des Vizepräsidenten gestärkt werden soll. – Na ja, auf die Idee zu kommen, dass das etwas mit der engen Verbindung zu tun hätte – das muss ich an der Stelle sagen –,könnte vielleicht sein.
Meine Damen und Herren, nach Ihrem Gesetzentwurf sehe ich für meine Fraktion keinen Anlass, das zu verändern, was wir gemeinsam mit der CDU auf Vorschlag des Rechnungshofes – darauf lege ich Wert – vorgelegt haben. Wir sind selbstverständlich für eine Anhörung. Aber wir sind nach wie vor der festen Überzeugung: Das, was uns der Rechnungshof mit großer Mehrheit vorgeschlagen hat, ist eigentlich die richtige Antwort auf das Problem, das es noch zu lösen gab.
Deswegen warten wir selbstverständlich gespannt auf das, was in der Anhörung geschieht. Wir werden das auswerten. Aber ich gehe auch davon aus – Herr Kollege Milde –, das, was uns der Rechnungshof vorgelegt hat, ist eigentlich ein vernünftiger und sachbezogener Vorschlag.
Vielen Dank, Herr Kollege Kahl. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Haushaltsausschuss zu überweisen. – Es gibt keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Spielbankgesetz – Drucks. 16/7654 –
Zur Einbringung hat Herr Innenminister Bouffier das Wort. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Ich lege Ihnen für die Landesregierung eine Novellierung des Spielbankgesetzes vor. Aufgrund der Zeitenge will ich mich sehr beschränken.
Wir haben die Notwendigkeit aufgrund verschiedenster rechtlicher Veränderungen durch das Bundesverfassungsgericht und den Bundesgesetzgeber, durch betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten und durch Sicherheitsgesetze, unser Spielbankgesetz entsprechend zu novellieren. Ich will auf drei Umstände im Besonderen hinweisen.
Wie vielleicht erinnerlich,hat der Bund jetzt geregelt,dass die Spielbanken in Zukunft zumindest teilweise auch der
Umsatzsteuer unterliegen sollen. Zuvor waren die Spielbanken von der Umsatzsteuer befreit. Da wir die Spielbanken mit einer Abgabenlast von rund 93 % versehen, liegt es auf der Hand, dass wir darauf nicht auch noch 19 % Umsatzsteuer nehmen können, denn das würde weder rechnerisch noch vom Ergebnis her aufgehen.
Deshalb schlägt Ihnen die Landesregierung vor, dass wir landesgesetzlich regeln, dass die Umsatzsteuerzahlungen der Spielbanken zukünftig mit der Spielbankabgabe verrechnet werden können.
Ein zweiter Punkt, der aufgegriffen wurde, ist der Themenkreis, welche Regelungen durch Gesetz vorgegeben werden sollen, wenn sich mehrere um eine Spielbanklizenz für eine Spielbank in einer privaten Trägerschaft bemühen. Welche Regeln sind für die Auswahlkriterien anzuwenden und welche nicht?
Wir haben in Hessen seit Jahren mit den Betreibern ein gemeinsam gefundenes Verfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Fall,der in Baden-Württemberg spielt, jedoch festgelegt, dass diese Kriterien in Zukunft durch Gesetz niedergelegt sein müssen. Es geht in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um den Vorrang des Gesetzes. Dies soll ebenfalls bei dieser Gelegenheit mit erledigt werden.
Zum Dritten wollen wir die Grundlage dafür legen, dass eine Regelung für die Erfassung biometrischer Gesichtsdaten der Kunden für die Spielbanken möglich wird. Wir gehen von der Erwartung aus, dass es durch diese Erfassung möglich ist, z. B. gesperrte Kunden – aus welchen Gründen auch immer gesperrt – in Zukunft besser zu erkennen und insbesondere zuverlässig vom Automatenspiel fernzuhalten und die Umgehung der Sperre durch die Verwendung neuer oder, was wir sehr häufig haben, gefälschter Papier nach Möglichkeit zu vermeiden.
Der vierte Punkt ist der von mir angekündigte betriebswirtschaftliche Gesichtspunkt. Es hat sich ergeben, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Spielbank im Transitbereich des Flughafens Frankfurt und auch des Internetspiels der Spielbank Wiesbaden bei den derzeit geltenden Abgabenhöhen einfach nicht möglich ist. Deshalb sieht das Gesetz in Zukunft eine leichtere und praktikablere Regelung durch entsprechende Veränderungen dieser Abgabenhöhe vor.
Darüber hinaus umfasst das Gesetz eine Reihe Anpassungen an mittlerweile eingetretene anderweitige gesetzliche oder richterliche Vorgaben. Es ist zwar umfänglich. Aber die wesentlichen Punkte habe ich Ihnen vortragen können. Wir haben uns entschieden, wegen des Umfangs der Änderungen dem Hause eine insgesamt neue Fassung vorzulegen.
Ich denke, wir können in der Ausschussberatung Einzelheiten vertiefen. Ich bitte das Haus um Zustimmung. – Vielen Dank.
Herr Innenminister, vielen Dank für die Einbringung. – Erste Rednerin ist Frau Kollegin Erfurth für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir gestern zu zwei Gesetzentwürfen der GRÜNEN besonders von der CDU gehört haben, es ginge uns gar nicht um die Sache, nur um Wahlkampf, eine sachgerechte Behandlung sei überhaupt nicht mehr möglich, haben wir heute einen Gesetzentwurf der Landesregierung. Wir haben noch mehr Gesetzentwürfe der Landesregierung. Und die Landesregierung erwartet sachgerechte Bearbeitung und Behandlung.
Für meinen Teil will ich sie leisten und bin dazu bereit. Ich will auch nicht die Arbeit einstellen. Ich erwarte von den Kolleginnen und Kollegen der CDU,dass sie sich auf sachgerechte Behandlung der Gesetzentwürfe einstellen, die im Haus eingebracht werden.
Der Rückgang der staatlichen Einnahmen aus den Spielbanken ist sicherlich ein richtiger und wichtiger Beweggrund, über Abgabenregelungen nachzudenken. Man soll sie auch so regeln – Herr Innenminister, da bin ich durchaus mit Ihnen einig –,wie es in der Vorlage steht, dass man nicht auf jede Schwankung im Spielbetrieb neue Aktivitäten beim Gesetzgeber entfalten und neue Regelungen erfinden muss. So weit aus meiner Sicht so gut.
Aber ob die jetzt neu definierten Abgabenregelungen auch die Verteilungsgerechtigkeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen regeln, erschließt sich mir noch nicht in vollem Umfang. Da bin ich auf die Anhörung im Ausschuss gespannt. Bisher stand den Sitzkommunen der Spielbanken ein Anteil an der Spielbankabgabe zu.
Eine entsprechende Regelung habe ich im neuen Gesetz nicht gefunden. Ich habe zunächst die Vermutung, dass Gewichte zulasten der betroffenen Kommunen verschoben werden. Hier wäre die Möglichkeit in der Anhörung, ein bisschen mehr Licht in die verschlungenen Wege der Finanzbeziehungen zu bringen.
Dazu gehört für mich auch der Umgang mit der Troncabgabe. In einigen Bundesländern wurde die Troncabgabe abgeschafft, nachdem der Tronc so zusammengeschmolzen war, dass er seine eigentliche Aufgabe schon nicht mehr erfüllen konnte, nämlich die Personalkosten zu decken. Zuletzt hat Niedersachsen die Troncabgabe abgeschafft.
Wenn es auch in Hessen der Fall wäre, dass der Tronc so zusammengeschmolzen wäre, dass er noch nicht einmal die Personalkosten deckt, dann wäre auch das großzügige Angebot in der Gesetzesvorlage eigentlich nicht so viel wert, weil Sie sagen, dass in der noch festzusetzenden Höhe der Troncabgabe die Abgabe zwischen Land und Kommune aufgeteilt werde. Ich bin sehr gespannt, wie sich die Finanzbeziehungen neu regeln lassen. Ich hoffe auf weitere Erkenntnisse.
Gleichzeitig wollen Sie – das haben Sie angesprochen, Herr Bouffier – datenschutzrechtliche Dinge an dieser Stelle neu regeln und erstmalig einführen. Die sind aus meiner Sicht zunächst nicht ganz unproblematisch. Sie wollen Videoüberwachung als gesetzlichen Standard festschreiben und den Spielbanken erlauben, die erhobenen Daten sechs Monate lang zu speichern.
Mir erschließt sich im Moment noch nicht, warum Sie dies gesetzlich vorschreiben wollen, warum es nicht bei der bisherigen Regelung bleiben kann, und warum Sie den Spielbanken erlauben wollen, diese Daten sechs Monate aufzubewahren. Ich habe nichts über datenschutzrechtli
Was aber aus unserer Sicht überhaupt nicht geht, ist das, was Sie mit einem Halbsatz erwähnt haben. Sie haben gesagt, Sie wollen künftig neben der Videoüberwachung eine Zutrittskontrolle durch die Erfassung biometrischer Daten ermöglichen. Das halten wir an dem Punkt für völlig überzogen. Sie begründen das mit der Suchtprävention, aber ich meine, zum Zwecke der Suchtprävention biometrische Kontrollen einzuführen schießt über das Ziel hinaus. Das ist ein Schießen mit Kanonen auf Spatzen. Aus unserer Sicht gäbe es einfachere Mittel, die weniger stark in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. Spielbanken dienen den meisten Menschen zur Erholung und Freizeitgestaltung – auch wenn es nicht meine Art der Freizeitgestaltung ist –, aber Zutrittskontrollen einzuführen, die einer Strafanstalt würdig wären, das halten wir für weit überzogen.Sie sollten sich noch einmal überlegen,ob Sie das wirklich tun wollen.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Erfurth. – Nächster Redner ist Herr Kollege Klee für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Erfurth, ich bin überzeugt, dass die von Ihnen aufgeworfenen Fragen und Ihre Anmerkungen genauso behandelt werden können, wie wir das auch bei anderen Gesetzentwürfen machen.Wir werden in der Mittagspause in einer Sitzung des Innenausschusses eine Anhörung beschließen. In dieser Anhörung werden alle Ihre Fragen beantwortet werden können.Vielleicht kommen wir dann im Interesse des Landes einvernehmlich zu einer Gesetzesänderung. Dieser Gesetzentwurf eignet sich ja Gott sei Dank nicht für Wahlkampfzwecke. Das ist am heutigen Tag in diesem Parlament etwas Erfreuliches. Daher sind Ruhe und Gelassenheit angesagt.
Aus den bisherigen Erörterungen zum Spielbankgesetz ist erkennbar, dass es so, wie es ist, nicht bleiben kann. Der Herr Minister hat die zwei wesentlichen Gründe dafür angeführt, warum es nicht so bleiben kann.
Ich bin sehr dankbar, dass in dem Spielbankgesetz die Spielbankstandorte festgeschrieben werden – logischerweise auch aus Wiesbadener Interesse, wie ich ohne Weiteres einräumen will. Wir haben aber in der Vergangenheit erlebt, dass es Standorte gibt, die mit ihren Spielbanken in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen können. Wenn die Wirtschaftlichkeit des Spielbankbetriebs infrage steht, wird dem hehren Ansinnen von Städten und Gemeinden, sich an den Einnahmen zu beteiligen, schnell der Boden entzogen. Ich erinnere daran, dass wir bei einem bestimmten Standort die Höhe der Abgaben reduzieren mussten.
Ich bin der Meinung, dass wir in Sachen Frankfurter Flughafen und Internetspiel flexibel sein sollten und über die Höhe der Umsatzsteuerbelastung im Ausschuss miteinander reden sollten. Ich bin sicher, dass wir dort alle Fragen, die zu stellen sind, beantwortet bekommen und zu einem guten Ergebnis gelangen.
Die CDU-Fraktion unterstützt die Ausführungen des Herrn Ministers zu diesem Gesetzentwurf. Im Übrigen
setzte ich darauf, dass die weiteren Beratungen im Innenausschuss zu einem Erfolg führen werden. Wir sind, das will ich ausdrücklich sagen, auch für biometrische Kontrollen. Das werden wir im Ausschuss vertiefend darstellen.