Protocol of the Session on September 6, 2007

Ich habe das hier wiederholt betont. Ich sage es jetzt noch einmal. Die Mitglieder der FDP-Fraktion sind für diese Arbeit ausgesprochen dankbar. Wir erkennen die Arbeit des Rechnungshofs in höchstem Maße an. Wir stellen zunehmend fest, dass die Empfehlungen des Rechnungshofs auch in die Entscheidungsprozesse einfließen. Sie greifen also nicht erst nach Abschluss der Entscheidungen.

(Beifall der Abg. Nicola Beer und Dieter Posch (FDP))

Ebenso erfreut stellen wir fest,dass wir mithilfe des Rechnungshofs den Ablauf der Arbeiten sehr stark beschleunigen konnten. Dies geschah nicht zuletzt aufgrund hervorragender Empfehlungen des Rechnungshofs. Das wollte ich festhalten.

Dieser Respekt vor und diese Anerkennung der Arbeit des Rechnungshofs führen natürlich nicht zu irgendeinem Denkverbot für die Fraktionen. Ich glaube, das ist selbstverständlich.

Die CDU-Fraktion hatte einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, für den sie im Hessischen Landtag um Konsens warb. Sie konnte eine Fraktion dafür gewinnen, mitzumachen. Das war die SPD-Fraktion. Damit ist das Thema insgesamt aufgerufen.

Wir, die Mitglieder der FDP-Fraktion, haben gesagt: Wir sind nicht bereit, dem zuzustimmen. – Dann ist es natürlich legitim,die Frage an uns zu richten:Was wollt ihr denn dann? – Wir sind also aufgerufen, Ihnen zu sagen, was wir eigentlich wollen.

(Unruhe)

Herr von Hunnius, entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie kurz unterbreche. – Es herrscht doch arge Unruhe hier im Saal.

(Norbert Schmitt (SPD):Das stimmt! – Nicola Beer (FDP): Ja!)

Ich bitte Sie, entweder dem Redner bei der Gesetzeseinbringung zuzuhören oder den Raum zu verlassen. – Herzlichen Dank.

Ich gehe davon aus, dass beide Gesetzentwürfe in einem sportlichen Wettbewerb miteinander stehen und dass wir im Haushaltsausschuss eine sehr sachliche Debatte darüber werden führen können. Das ist in diesem Fall auch schon zugesagt worden.

Lassen Sie mich kurz sagen, worum es uns bei dem Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, geht. Wir möchten insbesondere erreichen, dass der Rechnungshof in seiner Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive noch weiter aufgewertet wird.

(Beifall der Abg. Nicola Beer und Dieter Posch (FDP))

Wir wollen den Hessischen Landtag als das in der Verfassung vorgesehene Kontrollgremium der Landesregierung stärken.

Deshalb möchten wir erreichen, dass, anders als bisher, nicht nur der Präsident und der Vizepräsident des Rechnungshofs,sondern auch dessen übrige Mitglieder zu ihrer Ernennung der Zustimmung des Landtags bedürfen. Es wäre eine Aufwertung für die übrigen Mitglieder des Hofes und soll zugleich deutlich machen, dass der Hof seine enge Verbindung in der Gesamtheit mit dem Hessischen Landtag so sieht.

Bisher werden Präsident und Vizepräsident vom Landtag auf Vorschlag der Landesregierung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten gewählt. Sie werden vom Ministerpräsidenten ernannt, und daran soll sich nichts ändern. Aber wir möchten das Ganze um die weiteren Mitglieder des Rechnungshofs erweitern und schlagen deshalb folgende Regelung vor: Die weiteren Mitglieder des Rechnungshofs werden vom Präsidenten im Benehmen mit der Landesregierung vorgeschlagen und auf Zustimmung des Landtags von dieser ernannt. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt, den wir ändern wollen, betrifft die Zusammensetzung der Senate. Bisher gehören dem Senat der zuständige Leiter der Prüfungsabteilung als Vorsitzender und ein weiteres Mitglied des Rechnungshofs an. Dieses weitere Mitglied wird im Rahmen der Geschäftsverteilung bestimmt. Die vorgeschlagene Neuregelung, die wir Ihnen unterbreiten, führt zu einer größeren Stabilität der Senate, indem jedem Senat außer dem Leiter der Prüfungsabteilung entweder der Präsident oder der Vizepräsident angehört.

Diese beiden Fachfragen, über die wir uns gar nicht strittig auseinanderzusetzen brauchen und die auch alle fernab jeder Polemik sind, Herr Kollege Kahl, lassen sich rein fachlich entscheiden.

Die Regelungen in Deutschland zu diesen Punkten sind sehr unterschiedlich. Nach unseren Erhebungen gibt es

eine vergleichbare Regelung, bezogen auf die Wahl der Rechnungshofmitglieder durch das jeweilige Landesparlament, bisher in den Rechnungshöfen von Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und dem Saarland. Sie sehen also, dass das dort bereits so gehandhabt wird.

Ein Ziel der schriftlichen Anhörung, die wir durchführen, ist, herauszufinden, wie sich diese Regelung bei diesen Höfen bewährt hat. Den anderen Punkt, dass neben dem Präsidenten auch der Vizepräsident eine herausgehobene Stellung hat, sehen wir in einer Reihe von anderen Rechnungshöfen verwirklicht, beim Bundesrechnungshof, in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, dem Saarland, NRW, Rheinland-Pfalz, SchleswigHolstein und Sachsen.

Herr Kollege von Hunnius, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin, vielen Dank. – So viel zur Begründung unseres Gesetzentwurfs.

Den Beratungen im zuständigen Haushaltsausschuss sehen wir mit Interesse entgegen. Wir sind zuversichtlich, dass am Ende des parlamentarischen Entscheidungsprozesses eine Lösung stehen wird, die im Interesse unseres gesamten Landes ist. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Schönen Dank, Herr Kollege von Hunnius. – Nächster Redner ist Herr Kaufmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten einmal verabredet, immer dann, wenn es um Regelungen geht, die auch in die Organisation des Rechnungshofs eingreifen, gemeinsam zu agieren. Die FDP hat Tradition darin, sich dem zu verweigern.

(Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

Das war im Jahr 1986 so, und das ist jetzt wieder so. Deshalb darf man doch einmal,Herr Kollege von Hunnius,Ihren Vorschlag von damals mit dem von heute vergleichen. Genau das habe ich mir erlaubt zu tun. Da stelle ich fest, dass Sie diesmal genau in die andere Richtung argumentieren als damals. Damals konnte nämlich nach Ihrem Vorschlag nur der Präsident den Senaten beitreten. Heute schlagen Sie vor, dass das der Vizepräsident auch tun kann.

(Reinhard Kahl (SPD):Wie kommt das nur?)

Herr von Hunnius, da stellt sich die Frage – und das wäre meiner Meinung nach ziemlich schlecht für das, was Sie auch in Ihrem Vorsatz betont haben –: Hängt das möglicherweise damit zusammen, wer zu welchem Zeitpunkt welches Parteibuch hat? – Genau das sollten wir nicht tun. Damals – Sie werden sich erinnern – war der Präsident des Rechnungshofs von Ihrer Partei. Heute ist das der Vizepräsident. Da kann ich nur sagen – das ist in dieser Ple

narrunde schon einmal zitiert worden –: Honi soit qui mal y pense.

Kurz auf den Punkt gebracht: Mit dem Gesetzentwurf vom letzten Mal von der CDU und der SPD soll ihr Präsident gestärkt werden. Die FDP will heute den Vizepräsidenten stärken. Dann fragen Sie zu Recht, was wir GRÜNE denn wollen. Wir wollen, dass das Parlament nach Möglichkeit enger mit dem Rechnungshof zusammenarbeitet und dass der Rechnungshof uns auch etwas näher kommt. Wir wollen zweitens das Kollegium stärken, weil wir vom Grundprinzip her sagen: Die Gemeinschaft der Verantwortlichen soll auch alle relevanten Fragen gemeinsam entscheiden. Deswegen ist uns am CDU/SPD-Entwurf sympathisch, dass das Kollegium gestärkt wird.

(Reinhard Kahl (SPD): Richtig!)

Ein bisschen sympathisch ist an dem FDP-Entwurf die Überlegung, die Mitglieder des Rechnungshofs unter Beteiligung des Landtags zu ernennen. Aber, Herr Kollege von Hunnius, ich frage mich, ob das überhaupt geht. Denn normalerweise ist der Landtag nur an Wahlen beteiligt. Wahlen sind aber Vergaben auf Zeit.Aber die Mitglieder des Rechnungshofs jenseits von Präsident und Vizepräsident werden auf Lebenszeit ernannt. Wenn man das also machen will – ich sagte ja, wir haben eine Sympathie dafür –, müsste man über eine Konstruktion nachdenken, die so ähnlich ist wie beim Richterwahlausschuss. Denn dort steht am Ende auch eine Ernennung auf Lebenszeit dahinter. Das könnten wir uns durchaus vorstellen. Das läge auch nicht so fern, weil die Mitglieder des Rechnungshofs auch richterliche Unabhängigkeit haben. Insofern käme das, so denke ich, dem entgegen.

Ich sage ganz klar und deutlich:Wir würden gern, was die Organisationsfragen des Rechnungshofs angeht, wieder zu einem Konsens zurückkommen.Wir hatten damals gesagt – das kann jeder wissen –:Wir machen den vorliegenden Entwurf – damals CDU/SPD-Entwurf – mit, wenn alle mitmachen. Denn wir haben gesagt, dass wir im Konsens dabei sind. Sie sehen also, dass wir das nicht so schlecht finden.Das kann man so machen.Aber man kann die neuen Ideen durchaus auch einbeziehen. Deswegen wollen wir sehen, wie man nach der gemeinsamen Besprechung, nachdem wir auch die Stellungnahmen derjenigen gehört haben,die sich jetzt in der Anhörung melden werden, am Ende zusammenkommt. Das wäre mein Begehr. Das will ich heute hier auch propagieren.

Es gibt vielleicht Hinweise. Die FDP hat früher z. B. auch einmal die Meinung vertreten, man sollte das Dienstalter der Mitglieder des Rechnungshofs definieren – damals, 1986 – als die Zeit, die sie beim Rechnungshof sind. Wir wissen, dass das jetzt ein Problem ist. Mit dem Vorschlag von CDU und SPD ist das jetzt wieder so definiert. Sie sagen dazu nichts. Auch das könnte ein Hinweis sein. Vielleicht einigt man sich ja doch noch. Wir wären gern als Moderator bei der Gelegenheit tätig. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD): Eine ganz neue Rolle!)

Danke, Herr Kollege Kaufmann. – Nächster Redner ist Herr Kollege Milde für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind überglücklich, dass sich die GRÜNEN hier in die Rolle des Moderators begeben wollen. Aber ich glaube, die Debatte, die wir seit Anfang Januar in verschiedensten Gremien führen, ist im Prinzip zu einem Ergebnis gekommen. Das Ergebnis war eine Stärkung des Gremiums, und das war der ausdrückliche Wunsch des Rechnungshofs.An den Grundlagen für die Gesetzesvorlage, die wir zusammen mit der SPD gemacht haben, hat sich seitdem wahrlich nichts geändert.

Was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf jetzt vorhaben, ist eine Rolle rückwärts in der Frage, wie beim Rechnungshof in Zukunft die Aufgabenverteilung stattfinden soll. Es wurde auch gesagt, wir wollten jetzt in einen sportlichen Wettbewerb gehen.Im Januar hat,so glaube ich,schon die erste Debatte zwischen Rechnungshof und FDP über die Frage stattgefunden, wie das gestaltet werden kann. Ende Mai haben wir den gemeinsamen Gesetzentwurf auch schon eingebracht. Dass man zu einem Zeitpunkt, zu dem wir an und für sich die zweite Lesung unseres Gesetzentwurfs haben wollten, sagt, wir beginnen jetzt einen sportlichen Wettbewerb zwischen verschiedenen Gesetzentwürfen, ist ein bisschen weit hergeholt, um das ganz vorsichtig auszudrücken.

Wir haben uns entschieden,auch noch einmal die anderen Rechnungshöfe zu hören, wie zufrieden sie mit ihren jeweiligen Lösungen sind. Herr von Hunnius, ich glaube, ich verrate Ihnen kein Geheimnis: Wir beide gehen wohl davon aus, dass jeder Rechnungshof seine jeweilige Lösung bestätigen wird.Also glaube ich,ein bisschen voraussehen zu können, wie das Ergebnis dieser schriftlichen Anhörung, auf die wir uns verständigt haben, aussehen wird. Natürlich sind wir vor Überraschungen nie gefeit, und vielleicht kommen wir noch in die missliche Lage,dass wir der Moderation von Herrn Kaufmann bedürfen.

(Heiterkeit des Abg. Norbert Schmitt (SPD) – Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Aber ich gehe davon aus, dass sich an dem Inhalt nichts geändert hat. Insofern meine ich, wir sollten jetzt tatsächlich in die Beratung des Ausschusses gehen. Herr Kollege Kaufmann hat angedeutet, dass es da im Laufe der Zeit unterschiedliche Anträge der FDP gegeben hat, die selbst einmal den Vizepräsidenten abschaffen wollte. Man hat sich damals verständigt. Man hat sich 1986 auf einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten geeinigt. Beide genießen das besondere Vertrauen des Parlaments und werden deswegen auch vom Parlament eingesetzt – auch der Vizepräsident. Diese Rollen haben sie weiterhin. Sie sind lediglich mehr im Kollegium aufgegangen. Das ist ein demokratischer Prozess innerhalb des Rechnungshofs, der im Übrigen von den meisten anderen Rechnungshöfen so geteilt wird.

Deswegen ist meine Bitte, dass wir, ohne dass wir heute hier noch einmal alle Details der Besprechungen, die wir bisher dazu geführt haben, wiederholen, in der nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses auch die Anhörung auswerten und im September zu einer Entscheidung kommen. Ich wage zu prognostizieren, dass wir bei unserem Gesetzentwurf bleiben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Milde. – Nächster Redner ist Herr Kollege Kahl für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Vorblatt des Gesetzentwurfs der FDP steht der erste Satz:„Der Hessische Rechnungshof hat mit dem bisherigen Organisationsaufbau hervorragende Ergebnisse erzielt.“

Diesen Satz möchte ich uneingeschränkt unterstützen. Das ist so. Deswegen haben wir auch sehr deutlich gesagt, dass es bei dem Thema Rechnungshof höchstens darum geht, Detailprobleme zu lösen und zu verändern, aber keine grundsätzlichen Veränderungen herbeizuführen.

Seit Monaten – darauf haben die Vorredner, Herr Milde und Herr Kaufmann, hingewiesen – gibt es eine sehr gute Diskussion, die zwischen dem Rechnungshof und den Fraktionen geführt worden ist. CDU und SPD haben dann aufgrund der Vorschläge des Rechnungshofes einen Gesetzentwurf eingebracht – ich betone: ein Vorschlag des Rechnungshofes –, der auf einer breiten Mehrheit des Kollegiums basiert.

Dies ist eine sehr gute Grundlage, an der Stelle die eine oder andere Veränderung des Gesetzes vorzunehmen. Es wäre interessant gewesen, wenn Sie im Verfahren gesagt hätten, mit welchen Punkten Sie nicht einverstanden wären. Das wäre das normale Verfahren gewesen. Aber Ihnen ist es unbenommen, einen Gesetzentwurf einzubringen.Das richtige Verfahren wäre es jedoch gewesen,zu sagen: An der und der Stelle sehen wir es anders und bringen deswegen einen Änderungsantrag ein. – Den Weg haben Sie nicht gewählt, schade.