Protocol of the Session on September 6, 2007

Es ist daher nicht damit getan, eine Liste mit den geltenden Tarifregelungen zu veröffentlichen, von der die Unternehmen, die dem Tarifregelwerk nicht angehören, nicht ohne Weiteres Kenntnis nehmen können. Alle Regelungen müssen daher in allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht werden.

In Hessen wird es auch im Hinblick auf den Vollzug des EG-Rechts klarer als in anderen Bundesländern sein, die Tariftreuegesetze haben. Die hessische Ausschreibungsdatenbank ist die berufene Plattform zur Wahrung allgemeiner Tarifregelungen. Dort können alle anzuwendenden Vorschriften bekannt gegeben werden. Das sind die Grundvoraussetzungen, um die Wirksamkeit eines Tariftreue- und Vergabegesetzes überhaupt erfassen zu können.

Wir haben, im Gegensatz zu dem, was in anderen Gesetzen steht, nicht den repräsentativen Tariflohn genommen, sondern eine klare Regelung getroffen, damit man weiß, um welchen Lohn es geht. So verhindern wir, dass die Streitigkeiten dann erst losgehen. Auch dies ist ein klarer Unterschied zu anderen Gesetzen.

Ich will einen letzten Punkt ansprechen, der sicherlich Thema der Diskussionen im Plenum des Landtags und in den Anhörungen sein wird und auch im Vorfeld – in den letzten Landtagsdebatten – bereits eine Rolle gespielt hat. Dabei geht es um die Konnexität.

Die Folgen für die Kommunen in Hessen sind nach Einschätzung der Landesregierung nicht konnexitätsrelevant.Wir haben das sehr lange und intensiv geprüft; denn es wurde natürlich darüber diskutiert.Wir haben mit dem DGB Gespräche darüber geführt. Seitens des DGB liegt jetzt ein Gutachten zur Konnexität vor.

Gleichzeitig geht es um die Durchsetzung ordnungsgemäßer Wettbewerbs- und Beschäftigungsbedingungen. Die Geltung vorgreiflichen Rechts geht möglichen Kostenvorteilen vor. Es geht um tarifliche Löhne und damit um ordnungsgemäße Auftragsausführungen. Den größeren Kosten bei der tariflichen Umsetzung steht der Mehrwert bei der tariflicher Umsetzung gegenüber. Nach den Regelungen des Haushalts- und Vergaberechts darf ein Zuschlag nämlich nicht für das niedrigste, sondern nur für das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden.

Auch insoweit sehe ich keine Konnexitätsrelevanz, die Ausgleichsansprüche begründet. Die Kommunen können sich aus Sicht der Landesregierung nicht darauf berufen, von den Problemen und Folgen ruinöser Auftragsvergaben ausgenommen zu sein.

Ganz wichtig ist, dass es um die Umsetzung des Tarifrechts geht. Deswegen haben wir in der Begründung sehr bewusst formuliert, dass dies überprüft werden muss, wenn die Konnexitätskommission zu anderen Ergebnissen kommen sollte. Unserer Auffassung nach ist das ausdrücklich nicht konnexitätsrelevant.

Meine Damen und Herren von der SPD und von den GRÜNEN, Herr Kaufmann hat auf all das hingewiesen, was wünschenswert wäre und was aus Ihrer Sicht noch eingefügt werden sollte.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der DGB hätte das bestimmt mitgemacht! Es liegt an Ihnen!)

Wir haben damit durchaus einen Bereich erfasst, der weit über manches hinausgeht,was es in anderen Ländern gibt. Ich will Sie daran erinnern, wie die Vorschriften z. B. in Berlin aussehen.

Frau Kollegin, die Fraktionsredezeit ist abgelaufen.

Ich komme gleich zum Schluss. – Ich empfehle Ihnen, sich die Vorschriften anzuschauen, die es in Berlin gibt. Regelungen zu Vertragsstrafen und zu einer Ausschlussfrist sind dort nicht in der Form enthalten, wie es bei uns der Fall ist.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Wir sind viel zu selbstbewusst, um alles abzuschreiben!)

Schauen Sie sich an, wie das in Mecklenburg-Vorpommern funktioniert. Dort gab es gar keine Regelung. Schauen Sie sich an, wie Rheinland-Pfalz das löst. Dort hat man eine Vertragsstrafe und eine Kannsperre, aber keine Ausbildungsregelung.

Wir sind innerhalb der engen Grenzen des Möglichen – der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt und, wie wir feststellen, wenn wir sehr genau hinschauen, der EU-Regelung – vorgegangen und haben gemeinsam einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, bei dem es darum geht, dass man es umsetzen kann und dass es kein Papiertiger ist. Außerdem geht es darum, dass wir in fünf Jahren prüfen können, ob es sich in der Praxis bewährt hat.

Deshalb halten wir es für richtig, diesen beschränkten Bereich hineinzunehmen und ihn dann auch richtig umzusetzen. Es würde uns sehr freuen, wenn wir den Gesetzentwurf nach der Diskussion gemeinsam auf den Weg bringen könnten.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Damit ist die erste Lesung erfolgt. Wir überweisen den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, federführend, und dem Sozialpolitischen Ausschuss, beteiligt. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das beschlossen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, weise ich Sie darauf hin, dass im September 2008 die Deutsch-Vietnamesische Universität ihren Lehrbetrieb in

Ho-Tschi-Minh-Stadt aufnehmen wird. Als erste konkrete Maßnahme zum Aufbau der Deutsch-Vietnamesischen Universität befinden sich auf Einladung des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst Udo Corts zurzeit 16 vietnamesische Dozentinnen und Dozenten des Fachbereichs Deutsch als Fremdsprache in Hessen.

Die 16 Dozentinnen und Dozenten haben in den letzten vier Wochen die International Summer University in Marburg und Frankfurt besucht und nehmen bis morgen an einem Didaktik- und Methodikintensivseminar in Wiesbaden teil. Am Sonntag fliegen sie nach Vietnam zurück. Heute begrüßen wir sie bei uns auf der Tribüne. Herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute für Ihr weiteres Tun.

Meine Damen und Herren, unser hessischer Turner, Herr Hambüchen, hat der deutschen Mannschaft bei der Weltmeisterschaft die Bronzemedaille gesichert. Das ist sensationell. Wir gratulieren von hier aus allen Turnern, vor allem Herrn Hambüchen.

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung – Drucks. 16/7659 zu Drucks. 16/6564 –

Die Redezeit beträgt fünf Minuten.Vorab erfolgt der Bericht durch Herrn Abg. Honka.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem vorgetragenen Gesetzentwurf. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, federführend, und dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, beteiligt, in der 119. Plenarsitzung am 13. Dezember 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat eine schriftliche Anhörung betroffener Verbände und Organisationen zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.

Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat sich in seinen Sitzungen am 21. Februar 2007 und 23. August 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und hat mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr vorgeschlagen, dem Plenum die Ablehnung des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 23. August 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesem Votum gefolgt. – Wiesbaden, 23. August 2007. Berichterstatter ist der hier vor Ihnen Stehende und Ausschussvorsitzender Herr Clemens Reif. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Honka. – Ich eröffne die Aussprache. Zunächst hat Frau Abg. Hammann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt das Atomkraftwerk Biblis den 326.Tag still.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Ursache ist Ihnen bekannt. Wir hatten auch im Plenum darüber gesprochen. Die Ursache ist ein unverantwortlicher Umgang mit notwendigen Sicherheitsmaßnahmen im Atomkraftwerk Biblis. Meine Damen und Herren, der Dübel-Skandal im AKW Biblis im letzten Jahr offenbarte doch eine deutliche Schwachstelle

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dahin gehend, dass es eine Trennung der baurechtlichen und der atomrechtlichen Genehmigung gibt. Umso bedauerlicher ist, dass die CDU-Mehrheit im Hessischen Landtag nicht bereit ist, die notwendigen Konsequenzen durch eine Änderung der Hessischen Bauordnung zu ziehen.Wir haben eben die Berichterstattung gehört. In beiden Ausschüssen ist unser Gesetzentwurf abgelehnt worden. Meine Damen und Herren, damit ist eine Chance vertan worden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn die Gesetzesänderung sollte eine lückenlose Kontrolle aller Bauarbeiten sicherstellen. Es darf keine Trennung zwischen den Betonteilen und den Anlagenteilen im Atombereich geben. Meine Damen und Herren, dieses Nebenher der Verantwortung hat doch dazu geführt, dass heute das komplette Versagen konstatiert werden muss.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg.Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Es ist doch erschreckend, dass die Bauaufsicht des Landkreises Bergstrasse oder die oberste Bauaufsicht im hessischen Wirtschaftsministerium oder die hessische Atomaufsicht in den Jahren 2001 bis 2005 nicht festgestellt hat, dass die sicherheitsrelevanten Bauteile mangelhaft eingebaut wurden,da man die Dübel falsch gesetzt hat.Dies geschah in einem risikoträchtigen Atomkraftwerk. Meine Damen und Herren, das kann doch nicht wahr sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie erinnern sich: Die Einbauprotokolle waren unvollständig, und wichtige Überprüfungsmerkmale wurden einfach außer Acht gelassen.Nur uns GRÜNEN war es zu verdanken, dass der damalige Prüfingenieur von seinen Aufgaben entbunden wurde.Sie hätten ihn doch weiter im Amt gelassen, wenn wir an dieser Stelle nicht Druck gemacht hätten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es ist ein Skandal, dass aufgrund dieser Vernachlässigung im Umgang mit einer Risikotechnologie 15.000 Dübel an sicherheitsrelevanten Anlagenteilen nun ausgetauscht werden müssen. Meine Da

men und Herren, wir brauchen eine Gesamtverantwortung. In anderen Bundesländern ist das eben auch anders geregelt. Ich hatte in meiner damaligen Rede darauf hingewiesen, dass Bayern anders handelt. Das wollten wir auch für Hessen erreichen. Deshalb haben wir Ihnen den Gesetzentwurf vorgelegt.

Die Anhörung hat ergeben, dass eine Verbesserung möglich ist. Wir bitten noch einmal eindringlich und fordern die CDU auch eindringlich auf, darüber nachzudenken, wenigstens dem Beispiel von Bayern zu folgen.Wir haben in der Anhörung erfahren, dass auch das Bundesumweltministerium dazu Stellung genommen hat, und zwar auch in unserem Sinne. Ich möchte das zitieren. Das Bundesumweltministerium sagt: