Protocol of the Session on September 6, 2007

Es geht um eine Menge Datenmaterial.Hierzu enthält der Gesetzentwurf auch Sperr- und Löschfristen. Das ist insoweit in Ordnung. Vielleicht können wir aber bis zur Anhörung eine Übersicht darüber bekommen, was in der Vergangenheit an Überprüfungen gelaufen ist. Wie viele Fälle sind es gewesen? Dann haben wir auch diese Informationen.

Wie gesagt, die Rechtsgrundlage ändert sich, aber der Tatbestand ändert sich nicht. Dort, wo es notwendig ist, müssen wir eine gründliche Überprüfung vornehmen. Aber auch hier gilt für einen Rechtsstaat, das mit Augenmaß zu tun. Deswegen wird es im Ergebnis zwar nicht dramatisch werden,aber wir werden natürlich genau hinschauen.Uns interessiert insbesondere die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten. Wir werden das im Rahmen der Anhörung ausführlich besprechen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Kollege Hahn für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich den Ausführungen meiner Kollegen hin

sichtlich der Kürze an.Auch ich stelle fest, dass es ganz offensichtlich notwendig ist, ein derartiges Gesetz zu erlassen, und dass es sinnvoller ist, derartige Eingriffe gesetzlich zu normieren und nicht nur mit Verordnungen bzw. Verwaltungsvorschriften zu unterlegen.

Uns interessiert in erster Linie die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten zu diesem Entwurf. Wir möchten gerne wissen, was der Datenschutzbeauftragte zu den Regelungen sagt. Seine Äußerungen sind für uns die Grundlage dafür, wie wir in den Anhörungen im Innenausschuss mit dem Gesetzentwurf weiter umgehen.

Grundsätzlich begrüßen wir es, dass Grundlage dieser Überprüfungen nunmehr eine gesetzliche Regelung und nicht mehr eine Verwaltungsvorschrift sein soll. Wenn man in Rechte eines Bürgers eingreift, die das Grundgesetz gewährt, dann muss das auf der Grundlage eines Gesetzes geschehen.

Der Datenschutzbeauftragte hat in den letzten Monaten und Jahren zu vielen Themen Hinweise gegeben. Wir möchten als Allererstes seine Stellungnahme in die Hand bekommen. Dann werden wir schauen, wie wir mit seiner Argumentation im Innenausschuss weiter umgehen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zu der Feststellung,dass die erste Lesung erfolgt ist und dass wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss überweisen. Widerspricht irgendjemand? – Das ist nicht der Fall.Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 77 auf:

Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Hessisches Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Hessisches Vergabegesetz – HVgG) – Drucks. 16/7720 –

Redezeit: fünf Minuten je Fraktion. Das Wort hat Herr Kollege Boddenberg.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute Morgen in der Aktuellen Stunde über den Gesetzentwurf gesprochen. Ich will ihn hiermit formal einbringen und im Nachgang zu dem, was Herr Kaufmann heute Vormittag vorgetragen hat, nur noch auf zwei Punkte hinweisen.

Herr Kaufmann, Sie haben mehrfach das Protokoll der letzten Sitzung zitiert.Ich habe damit natürlich gerechnet. Ich will wiederholen, was ich heute Morgen eingangs schon gesagt habe. Wir haben an der Stelle viele Aspekte zu diskutieren, die wir in diesem Gesetzentwurf formuliert haben. Das Stichwort Ausbildung haben wir in dem Gesetzentwurf mit einer Kann-Bestimmung versehen. Das war einer der Punkte, die Sie heute Morgen angesprochen haben. Das heißt, die Situation muss vor Ort berücksichtigt werden.

Nach wie vor glaube ich, dieser Punkt wird eher problematisch sein. Das habe ich in der letzten Plenarwoche gesagt.

Als Zweites will ich noch einmal das Thema Konnexität ansprechen.Auch das habe ich in der letzten Plenarrunde bereits angesprochen. Es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen. Sie werden in diesem Gesetzentwurf gelesen haben,dass wir diesen Punkt noch insofern mit einem Fragezeichen versehen haben, als wir dort in der Erläuterung gesagt haben,falls es zu anderen Auffassungen kommt,als sie der Gesetzgeber vertritt, wird er erneut darüber beraten müssen.

Heute Morgen habe ich gesagt, dass nach Auffassung derjenigen, die das anhand des konkret vorliegenden Entwurfs bisher beurteilt haben, die Konnexität in sofern erledigt sein kann, als auch die kommunale Seite einen zwar nicht materiell messbaren, aber doch einen Vorteil dadurch erhält, dass sich die Qualität auf diese Weise besser und sicherer gewährleisten lässt als in dem Fall – und den wollen wir ja verhindern –,dass unter Tarifen gezahlt wird, was wir alle so nicht haben wollen.

Insofern ist das die formale Einbringung des Gesetzentwurfs.

In den Ausschüssen werden wir gemeinsam intensiv darüber diskutieren. Wir haben vorgeschlagen, dass wir eine gemeinsame Ausschusssitzung abhalten. Federführend soll hier der Wirtschaftsausschuss mit dem Auftrag versehen werden, diesen Gesetzentwurf zu beraten; mitberaten soll der Sozialpolitische Ausschuss. Deswegen schlage ich vor, am 13. September eine gemeinsame Sitzung beider Ausschüsse abzuhalten. – Vielen Dank.

(Beifall bei den Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Boddenberg. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Kaufmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dieser Stunde sollte man sicherlich nur noch wenige Anmerkungen machen.

Herr Kollege Boddenberg, warum hat es die CDU nötig, mit ihrem Gesetzentwurf so arrogant vorzugehen, dass sie in einem am 04.09.eingebrachten Entwurf im Vorblatt unter Punkt D bei der Frage nach Alternativen schlicht schreibt „keine“, obwohl sie weiß, dass seit der letzten Plenarrunde Anfang Juli ein Gesetzentwurf von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier vorliegt? Das ist im Prinzip eine unnötige Frechheit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Lothar Quanz (SPD))

Es gibt eine Alternative. Das kann man auch erwähnen. Die Tatsache, dass Sie schreiben „keine Alternative“, ist ein Stück Selbstüberheblichkeit der absoluten Mehrheit, die meint, außer sich selbst gäbe es nichts. Das wird Ihnen noch bitter aufstoßen. Davon bin ich ganz überzeugt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, schauen wir jetzt einmal ein bisschen auf die Unterschiede zwischen den beiden Gesetzentwürfen. Ich erlaube mir das.

In der Vergangenheit haben wir auch vom verehrten Kollegen Boddenberg mehrfach gehört, dass so etwas wie ein

Tariftreuegesetz fast schon das Leibhaftige des Sozialismus ist.

Ich stelle fest: Bei dem rot-grünen Gesetzentwurf liegt die Wertgrenze bei 25.000 c, bei dem schwarzen Gesetzentwurf liegt sie bei 50.000 c. Das heißt, der Unterschied zwischen Sozialismus und Fairness beträgt insgesamt 25.000 c.

Meine Damen und Herren, daran sehen Sie schon, dass es vielleicht doch nötig ist, in anderer Weise mit diesem Thema umzugehen, als das zumindest in der Vergangenheit stattgefunden hat.

Schauen wir uns als Nächstes doch einmal an, für welche Bereiche der Gesetzentwurf gelten soll. Übereinstimmend sowohl bei Rot-Grün als auch bei Schwarz geht es um das Bauhaupt- und -nebengewerbe und um die Gebäudereinigung. Bei der Gebäudedienstleistung, dem ÖPNV, der Abfallwirtschaft, der Fort- und Weiterbildung versagt sich die CDU einer Zustimmung.

Herr Boddenberg, ich nehme nur ein Beispiel. Die Reinigung des Gebäudes soll also unter die Tariftreue fallen, wie der Dreck dann weggeschafft wird, nicht mehr.Versuchen Sie doch einmal, das irgendjemandem zu erklären.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, ein dritter Punkt, an dem der rot-grüne Gesetzentwurf ganz eindeutig besser ist, ist die Definition der öffentlichen Auftraggeber.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ja!)

Daran kann man doch überhaupt nicht deuteln. Wir haben die Gesetzesdefinition nach § 98 GWB übernommen. Sie haben versucht, irgendetwas zu formulieren, das man vorn und hinten nicht richtig versteht und das zumindest zu Streit führen wird. Stichwort Alternative: Ich denke, es gibt besser formulierte Alternativen als das, was Sie vorschlagen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mein vierter Punkt im Vergleich ist das Thema Sanktionsregeln. Meine Damen und Herren, ein Gesetz dieser Art, das wirksam sein soll, steht und fällt auch mit den Sanktionsregeln. Wenn man aber die Sanktionen in den Möglichkeitsbereich verschiebt – jemand „kann“ – und auch noch sagt, es wird keine Liste geführt, an der sich andere orientieren können und müssen, sondern es wird alles sozusagen klammheimlich gemacht und nach einem halben Jahr kann alles wieder aufgehoben werden, dann ist das kein scharfes Schwert, sondern eine ausgesprochen dumpfe Methode. Die Keule trifft vielleicht ganz kurz, aber dann findet man Wege. Notfalls wird die Firma umgegründet, und schon geht es lustig weiter. Meine Damen und Herren, das ist nicht viel.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß, der Gegeneinwand könnte lauten, es ist ja mit dem DGB vereinbart. Meine Damen und Herren, dieses Argument überzeugt aber nicht.Wenn ich der DGB wäre, dann würde ich das auch mitmachen, wenn ich nicht mehr bekommen kann. Immerhin ist das ein Schrittchen. Es ist auch ein Stück Bekenntnis, dass man in dieser Richtung etwas tun will. Daran werden Sie sich vielleicht am Ende festhalten lassen müssen.Aber tatsächlich wird dieser Gesetzentwurf sehr wenig leisten – vor allem im Vergleich zu dem, was Rot-Grün bereits eingebracht hat und zu dem Sie sagen, Sie haben keine Alternative.

Meine Damen und Herren, heute reden alle vielfach von einem ominösen Datum im kommenden Januar. Ich gehe davon aus, wer so auftritt wie Sie, zu dem wird der Wähler sagen:Das ist für mich auf jeden Fall keine Alternative bei dieser Wahl. Davon bin ich fest überzeugt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank,Herr Kaufmann.– Das Wort hat der Kollege Schäfer-Gümbel für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu der politischen Bewertung habe ich heute Morgen sehr engagiert etwas gesagt. Ich will einmal mit den positiven Teilen dieses Gesetzentwurfes beginnen. Gegenüber den Debatten in der Vergangenheit gibt es mindestens drei Fortschritte.

Erstens. Sie erkennen jetzt an, dass ein Tariftreuegesetz eine sinnvolle und notwendige Einrichtung ist. Das ist ein dezidierter Fortschritt.

Der zweite dezidierte Fortschritt, den wir in diesem Gesetzentwurf feststellen können, ist, dass die Mär, die die ganze Zeit durch die Gegend getragen wurde, ein solches Gesetz verstoße mit der Einbeziehung der Kommunen gegen die Konnexität, in dieser Form offensichtlich nicht mehr aufrechterhalten wird. Vielmehr machen auch Sie sich mittlerweile die Positionen zu eigen,dies sei kein Verstoß gegen die Konnexität. Wir werden das im Rahmen der Anhörung sicherlich noch einmal vertieft miteinander diskutieren, denn dazu gibt es auch andere Auffassungen.

(Dieter Posch (FDP):Die Feststellung allein genügt nicht!)