Ich kann den Verfolgungskomplex, den Sie in Bezug auf Minister Weimar offensichtlich haben, nicht übernehmen.
Wir werden im Untersuchungsausschuss die Fakten klären, aber nicht mit blutunterlaufenen Augen. Darum geht es doch.
Wenn hier dauernd Behauptungen in den Raum gestellt werden – auch noch im Indikativ, so, als ob sie tatsächlich erwiesen wären –, muss ich sagen: Es ist ein bedauerliches Zeichen für einen Juristen, wenn er nicht einmal die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses abwartet. Stattdessen werden als Beweismittel „Spiegel“-Artikel herangezogen, die erst geschrieben worden sind, nachdem Sie diese Fälle im Ausschuss zitiert hatten.
Lassen Sie mich ein paar Fakten aufzählen. Das Verfahren, das die Amtsverfügung beinhaltete, befand sich grundsätzlich im Einklang mit der Regelung des Finanzministers Starzacher von der SPD. Das ist, glaube ich, unbestritten.
Der Oberfinanzpräsident Pfister hat im Haushaltsausschuss ausdrücklich ausgeführt, dass die 500.000-DMGrenze gegriffen sei. Er sagte, man hätte auch überhaupt keine Grenze festsetzen müssen. Möglicherweise wäre es Ihnen lieber gewesen, wenn das, wie bei Starzacher, offen geblieben wäre, d. h. ohne jegliche Grenze, rein ins Ermessen der Behörden gestellt.
Wir haben ferner festzustellen, dass das, was hier getan worden ist, arbeitsökonomisch begründet und vertretbar war. Außerdem müssen wir sagen, dass, wenn die Steuerfahndung arbeitet, in jedem Fall Kontakt zum Wohnsitzfinanzamt aufgenommen wird. Sie muss sich die Akten von den Wohnsitzfinanzämtern beschaffen. Was ist so problematisch daran,wenn die Wohnsitzfinanzämter,unterstützt durch Steuerfahnder, den Fall dann auch zu Ende führen? Sie haben die Fakten ja unmittelbar in der Hand. Herr Kollege, wie Sie wissen, sind Fahnder an die Wohnsitzfinanzämter abgestellt worden.
Aber Sie haben offensichtlich Ahnung? – Dann haben wir festzustellen, dass die Behörden gesagt haben, sie gäben den großen Fällen den Vorrang vor den kleinen. Von außen betrachtet scheint das zunächst einmal durchaus plausibel zu sein. Dieses Einräumen eines Vorrangs sah so aus, dass die Steuererklärungen abgegeben werden soll
Zu prüfen ist, ob die Strafverfolgung dabei zu kurz gekommen ist.Aber das kann man nicht sagen, bevor es der Ausschuss untersucht hat. Zu prüfen ist, ob Steuererklärungen möglicherweise nicht in dem erforderlichen Umfang nachträglich abgegeben worden sind.
Herr Kollege Schmitt, es kommt mir außerordentlich bedenklich vor, dass Sie im Haushaltsausschuss konkrete Fälle von Steuerzahlern vortragen und dann den Minister darauf ansprechen,was er dazu zu sagen hat.Der Minister muss natürlich auf das Steuergeheimnis verweisen. Relativ kurz danach erscheint ein Bericht über dieselben Fälle im „Spiegel“, mit denselben Beträgen und Hinweisen.
Wir als FDP-Fraktion werden nicht zulassen, dass Sie das Steuergeheimnis genau so herunterreiten, wie Herr Minister Eichel das Bankgeheimnis zunichte gemacht hat. Das lassen wir nicht zu.
Ich darf in dem Zusammenhang die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ von heute zitieren. Hier schreibt Herr Heptner:
Angesichts eines solchen Vorhabens muss man die Frage stellen:In welchem Staat leben wir eigentlich, in dem sich eine Partei anheischig macht, Steuerakten zu filzen?
(Beifall bei der FDP und der CDU – Jürgen Walter (SPD): In welchem Staat leben wir, wo Steuerhinterzieher amnestiert werden?)
Sagen Sie das bitte Herrn Heptner von der „FAZ“. – Er schreibt weiter:„Man muss sich fragen,was die ganze Veranstaltung eigentlich soll“, und schließt seinen Kommentar mit den Worten:
Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein Minderheitenrecht, wohl wahr – doch ein Recht auf Klamauk ist es deshalb noch lange nicht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben gemerkt,dass ich auf meinem Platz ein bisschen unruhig geworden bin. Herr Kollege Schmitt, der Hinweis auf den Zusammenhang mit der Schwarzgeldaffäre Kanther zeigt, wes Geistes Kind Sie sind. Was der Kollege Schmitt gesagt hat, war nicht nur falsch und impertinent – Herr Präsident, ich verkneife mir den Ausdruck „Sauerei“ –, sondern es zielte ganz bewusst darauf ab, die Bevölkerung für dumm zu verkaufen. Der größte Skandal in diesem Hause sind die Vorwürfe des Kollegen Schmitt. Das wollen wir gleich am Anfang festhalten. Die Vorwürfe sind in dieser Form – im Inhalt sowieso – nicht mehr akzeptabel.
Wir haben einen Untersuchungsausschuss. Viele Fragen, auf die wir heute gar nicht mehr eingehen können,werden dort geklärt.Eines steht aber schon jetzt fest:Es gibt keine neuen Vorwürfe.Im Prinzip sind es die alten Vorwürfe,die Sie noch einmal aufgewärmt haben. Ihnen sind im Ausschuss die Fragen ausgegangen,wie jeder gemerkt hat,der anwesend war. Der Ruf nach einem Untersuchungsausschuss war für Sie die einzige Möglichkeit, um die Beschäftigung mit diesem Thema aufrechtzuerhalten.
Zu der Behauptung, dass der Minister gelogen habe. Der Minister hat – das ist in dem Protokoll nachlesbar; schauen Sie einmal im Protokoll des Haushaltsausschusses vom 20.08. auf Seite 9 nach – eindeutig gesagt, er verlasse sich in diesem Zusammenhang auf die Aussagen der Mitarbeiter. Natürlich stellt er sich hinter seine Mitarbeiter. Wohin kommen wir denn, wenn er sich nicht hinter seine Mitarbeiter stellt? Alles, was er sagt, beruhe auf den Aussagen der Mitarbeiter. Unter diesen Vorbehalt stellt er alles Weitere.
Wenn Sie im Anschluss daran in Ihrer Pressemitteilung Ausschnitte aus weiteren Ausführungen aus dem Zusammenhang reißen, dann ist die Darstellung in Ihrer Pressemitteilung falsch.Wir weisen das hier vehement zurück.
Dann frage ich Sie: Was werfen Sie eigentlich vor? – Der Kollege Wagner hat gesagt: Die Mitarbeiter haben alles richtig gemacht. – Es geht doch hier ausschließlich um eine Amtsverfügung – ist Ihnen überhaupt bewusst, was das ist? – eines Finanzamtes, wie die Mitarbeiter mit einem Gesetz umzugehen haben. Dadurch wurde das korrigiert und konkretisiert, was Herr Minister Starzacher – das Zitat habe ich Ihnen gestern schon gegeben – 1998 in einem Erlass festgelegt hat.
Dann sagen Sie, der eigentliche Vorwurf geht an den Minister. Waren es jetzt die Mitarbeiter oder der Minister, der sich hinter seine Mitarbeiter gestellt hat? Was ist der Vorwurf? Werfen Sie dem Minister wirklich vor, dass er persönlich angewiesen hat, dass irgendwelchen Steuersündern nicht nachgegangen wird? Diese Frage haben Sie, Rot-Grün, im Ausschuss zu keinem Zeitpunkt gestellt. Dieser Vorwurf wurde dem Minister niemals vorgehalten.
Sie hätten fragen können: Herr Minister, haben Sie an irgendeiner Stelle irgendeinem Steuerflüchtling dazu verholfen, dass er keine Steuern bezahlen muss? – Sie haben diese Frage nirgendwo gestellt. Das wäre auch Quatsch. Welcher Finanzminister würde auf Steuereinnahmen verzichten, gerade in diesen Zeiten? Dieser Vorwurf von Ihnen ist unverschämt.
Wir haben in der Sondersitzung des Haushaltsausschusses klar festgestellt – es gab auch Einvernehmen mit RotGrün –, dass es im Prinzip eine kluge Entscheidung gewesen ist. Es geht nur um die Frage: Wer bearbeitet es? Bearbeiten es die Steuerfahnder weiter, und zwar alle Fälle, auch die geringfügigeren,
die unter 500.000 DM? – Herr Kollege Kahl, Sie versuchen, Leuten zu erklären, dass derjenige, der 500.000 DM Steuern zu zahlen hat, kein Kleiner ist. Es geht aber um ein Transfervolumen. Rechnen Sie aus, wie viel Zinsen es für 500.000 DM gibt und wie viel davon bei den Freibeträgen, die zu dem Zeitpunkt 1993/1994 gegolten haben, zu versteuern ist.
Deswegen ist diese Amtsverfügung auch eindeutig so geregelt gewesen, dass sie nicht nur auf die Summe 500.000 DM abgestellt hat, sondern dass andere Zusammenhänge vorausgesetzt wurden: wenn in einem Jahr mehr als 300.000 DM überwiesen wurden, wenn eine bestimmte Zinssumme zusammengekommen ist. – Es gab eine Fülle von Hinweisen, wann es das Finanzamt am Wohnort und wann es die Steuerfahndung selbst weitermachen sollte.
Bei den großen Fällen hat man pauschal gesagt, dass die Steuerfahndung weitermacht. Ich bezeichne die anderen Fälle nicht als klein, aber sie versprachen in der Substanz nicht das, was die großen Fälle versprachen. Man musste mit der Steuerfahndung effizient umgehen. Das war eine sehr kluge Entscheidung.Wir sehen dies am Ergebnis, was die Steuerfahndung bis zum Jahr 2001 und was sie danach eingetrieben hat. Meine Damen und Herren, im Ergebnis war es für das Land Hessen ein Glücksfall, dass so gehandelt wurde, weil am Ende mehr Geld hereingekommen ist als durch die vorherige Entscheidung.
Deswegen werden wir uns im Untersuchungsausschuss mit der Frage beschäftigen, welche Folgen der Erlass von Herr Starzacher aus dem Jahr 1998 hatte. Herr Wagner, Sie werden ganz sicher im Untersuchungsausschuss gefragt werden, wo Sie die Informationen her haben. Nichts gegen Aufklärung, aber Steuerakten – das war klar – müssen tabu sein.Daran wollen wir auch nicht rühren.– Herzlichen Dank.