Wie aus dem Änderungsantrag der FDP hervorgeht, sind auch die Liberalen mit diesem gar so einfachen Strickmuster nicht ganz zufrieden. Denn immerhin wird die Landesregierung aufgefordert, geeignete Maßnahmen
zur Verbesserung der Situation an den Sonderschulen zu ergreifen. Die SPD-Fraktion kann sich dieser Forderung anschließen. Sie möchte gleichzeitig feststellen, dass nicht die Änderungen bei der Finanzierung von Zivildienstplätzen für die Probleme mangelnder Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten an den Schulen für Körperbehinderte und praktisch Bildbare ursächlich ist. Das ist übrigens eine Änderung,die trotz Ihres Widerspruchs,Frau Kölsch, mit den Wohlfahrtsverbänden abgesprochen war
Außerdem ist festzustellen, dass eine weitere Verkürzung des Zivildienstes in der Tat,wie schon im Antrag der CDU formuliert, momentan reine Spekulation ist. Obwohl damit weiterhin nicht Art. 12a Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes entsprochen wird, nach dem die Dauer des Zivildienstes die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen darf, wird eine entsprechende und meines Erachtens notwendige Novellierung des Zivildienstgesetzes derzeit nicht vorgenommen. Sie wird nicht vorgenommen mit Rücksicht auf die Probleme, die sich dadurch für die sozialen Einrichtungen ergeben würden, in der Erkenntnis, dass ohne dazu parallel eingeleitete Strukturveränderungen in den sozialen Einrichtungen und Sonderschulen Arbeitsstrukturen und dringend notwendige Unterstützungsleistungen wegbrechen. Dennoch ist die Forderung nach einer Gleichstellung von Wehr- und Zivildienst im Grundsatz eine richtige. Hier sind sowohl die Träger sozialer Einrichtungen als auch die Länder als Träger der Sonderschulen gefordert, nach angemessenen Lösungen zu suchen. Das Problem unzureichender Betreuung und Förderung an den Sonderschulen lässt sich deswegen nicht einfach nach Berlin abschieben.
Es ließe sich übrigens auch nicht durch einen unbegrenzten Einsatz von Zivildienstleistenden lösen; denn dann wären die Zivildienstleistenden eingesetzt, um notwendiges Fachpersonal zu ersetzen. Es ist in der Tat eine Ungeheuerlichkeit, was Sie hier in Ihrem Antrag andeuten.
Wenn Sie die Klagen der Elternbeiräte aufmerksam zur Kenntnis nehmen, werden Sie feststellen, dass primär von einem erhöhten Bedarf an qualifizierten Kräften bei der Unterrichtsassistenz, der Therapie und Pflege gesprochen wird. Höhere Schülerzahlen, höhere Zahlen von Schwerst- und Mehrfachbehinderten mit zum Teil starken Verhaltensauffälligkeiten erfordern auch eine Überprüfung des Zuweisungsschlüssels – beispielsweise für Erzieherinnen –, ob er der veränderten Situation an den Schulen noch gerecht wird, um ein Höchstmaß an Förderung zu erzielen.
Erforderlich ist auch eine bessere Beratung und Unterstützung der Eltern bei der Überprüfung von Finanzierungsmöglichkeiten nach dem BSHG und dem SGB VIII für den Einsatz zusätzlicher Betreuer.Hier kann das Land eine bessere Kooperation und Koordinierung anstoßen.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinne begrüße ich, dass der Antrag der CDU zumindest den Anlass gibt,über die zunehmende Problematik an den Sonderschulen zu diskutieren, und hoffe, dass sich über die vorhin angeklungene Polemik hinaus in der Diskussion im Ausschuss auch Vorschläge für eine Handlungsoption des Landes ergeben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Habermann, bei einem Problem stimme ich Ihnen zu. Das Problem der Sonderschulen ist nicht ganz neu und nicht durch die Veränderung des Zivildienstleistendengesetzes verursacht. Dies gab es schon vorher. Das entnehmen Sie auch unserer Kleinen Anfrage, die wir schon im Juli zum Thema Zivildienstleistende und ihr Einsatz an Sonderschulen gestellt haben. Denn dass die zehn Monate kein komplettes Schuljahr abdecken und dass eine Vakanz entsteht, da zudem noch Urlaub und andere Tage anfallen, das ist schon länger bekannt.
Allerdings – das muss man klipp und klar sagen – verschärft die jetzige Änderung im Zivildienstleistendengesetz diese Situation noch einmal sehr deutlich und macht sie außerordentlich schwierig. Ich finde es ein bisschen schade, dass wir auch in diesem Bereich das typische Verhalten an den Tag legen.Die CDU kritisiert Berlin:Alle in Berlin sind schuld.
Die GRÜNEN kontern: Berlin ist bestens, Hessen ist schuld. – Ich denke, dass das in diesem Fall nicht das richtige Strickmuster ist.
Das, was da gemacht worden ist, ist wirklich ein Verschiebebahnhof zulasten der Schwächsten, die wir in dieser Gesellschaft haben. Sie haben darunter zu leiden.
Damit wird aber auch die Misere im gesamten Sozialbereich deutlich. Dabei geht es nicht nur um die Zivildienstleistenden an den Sonderschulen. Sämtliche sozialen Einrichtungen, wie Altenheime und Pflegedienste – ich könnte da Hunderte anderer Einrichtungen aufzählen –, haben sich auf den Einsatz der Zivildienstleistenden verlassen. Sie haben sie schlicht und ergreifend als billige Arbeitskräfte bei ihrem Budget mit eingerechnet. Sie haben mit den zwölf Monaten gerechnet, die die Zivildienstleistenden früher da waren. Sie haben mit deren Einsatz gerechnet. Sie haben ihre Kostenschätzung und ihre Kostensätze auf diese billigen Arbeitskräfte ausgerichtet und nicht auf voll ausgebildetes Pflegepersonal, das sie stattdessen hätten einsetzen müssen. Auf einmal ändert sich das Wehrdienstgesetz. Damit ändert sich auch das Zivildienstgesetz. In der Folge entstehen große Brüche und Risse in unserem ganzen Sozialsystem. Dass es dazu kommen könnte, hätte man eigentlich schon vorher einmal ein bisschen im Hinterkopf behalten können.
Zusätzlich verschärft die momentane Situation die Ungerechtigkeit gegenüber den jungen Männern. Es wird nur noch ein ganz geringer Prozentsatz von ihnen einberufen. Das heißt, die potenziellen Zivildienstleistenden haben früher sofort ihre Verweigerung eingereicht. Heute warten die jungen Männer erst einmal ab, ob sie überhaupt zur Musterung gezogen werden. Denn die Chance, nicht
gezogen zu werden, ist relativ groß. Dann müssen sie beides nicht machen. Damit drücken sie sich vor jeglicher sozialen Aufgabe. Das bedeutet aber: Wenn sie denn einberufen werden, was dann schon wieder mit zeitlicher Verzögerung geschieht – –
(Armin Klein (Wiesbaden) (CDU): Sie sagen, sie würden sich drücken! Die können nicht zur Bundeswehr, denn sie werden nicht einberufen!)
Sie gehören zu der Gruppe, die gar nichts macht. Die machen keinen Wehrdienst, weil sie das Glück haben, nicht zur Musterung vorgeladen worden zu sein. Sie haben aber auch das Glück, nicht verweigern zu müssen.
Wenn sie dann doch zur Musterung geladen werden, reichen sie zu diesem Zeitpunkt die Verweigerung ein. Das heißt dann aber auch, dass sich ihre Anerkennung als Zivildienstleistende und ihr Einsatz an irgendeiner Stelle als Zivildienstleistende noch einmal verzögern. Das Ganze verschiebt sich also nach hinten. Das bedeutet für die sozialen Einrichtungen und für die Sonderschulen, dass die Situation noch ungewisser und noch unzuverlässiger wird. Denn diese Einrichtungen wissen überhaupt nicht, ob sie noch einen Zivildienstleistenden bekommen oder ob sie keinen mehr bekommen.
Natürlich ist die Situation an den Sonderschulen schwierig. Die Sonderschulen brauchen während der gesamten Schulzeit zusätzliches Personal. Die Zivildienstleistenden haben dort eine Superarbeit geleistet. Aber sie sind nicht immer da, wenn Schulzeit ist. Sie sind auch nicht so lange da, dass sie einmal mit ins Schullandheim fahren und dort Unterstützung leisten könnten.
Ich will allerdings auch klipp und klar sagen, dass dies kein gesetzeswidriger Einsatz ist. Denn sonst wäre der Einsatz der Zivildienstleistenden in allen sozialen Bereichen gesetzeswidrig. Ihr Einsatz ist mittlerweile überall unverzichtbar geworden.
Wir begrüßen,dass die Kultusministerin in ihrem jüngsten Elternbrief auf diese problematische Situation hingewiesen hat. Uns ist aber der Antrag der CDU in diesem Falle wirklich nicht weitgehend genug.Wir wollen, dass das Ministerium aufgefordert wird, sich dafür eine Regelung zu überlegen. Es soll prüfen, ob man die Zivildienstleistenden nicht mit einem eigenen Zeitvertrag schon zwei Monate vorher an die Schulen schicken kann,wenn denn klar ist, dass sie nun irgendwann sowieso an die Schule kommen werden. Oder man sollte prüfen, ob man die zehn Monate dauernde Zivildienstzeit per Vertrag um zwei Monate verlängern kann. Das müsste dann eben auf Kosten des Landes oder auf Kosten eines Budgets geschehen, das sich die Sonderschulen selbst einrichten können sollen, damit sie sagen können, sie wollen diese Zivildienstleistenden behalten. Oder sie können irgendwelche anderen Hilfs- oder Assistenzkräfte einstellen.
Trotzdem teilen wir natürlich die Kritik an der Änderung des Zivildienstgesetzes. Diese Änderung ist relativ schnell vorgenommen worden. Man hat nur mit großen Wohl
fahrtsverbänden gesprochen. Die kleinen Verbände sind davon überrascht worden. Natürlich haben diese jetzt massive Probleme. Massive Probleme treten eben nicht nur an den Sonderschulen auf.Vielleicht können wir aber während der Ausschussberatung gemeinsam zu einer Lösung kommen, die zum Ziel hat, dass im Land Hessen versucht wird, zu erreichen, dass sich die Situation an den Sonderschulen in irgendeiner Weise entspannt bzw. sich das Problem löst. – Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat haben wir es hier mit einer reinen Abwälzung von Kosten vom Bund auf die Länder zu tun. Wir sind nun diejenigen, die für etwas verantwortlich gemacht werden, für das der Bund nichts mehr leistet. So manche Debatte wird halt, je nachdem, um welche Ebene es geht, unterschiedlich geführt. Herr Dr. Jürgens, ich denke nicht, dass man das mit geostrategischen Prinzipien erklären kann. Man kann aus der geostrategischen Entwicklung heraus nicht erklären, warum die Bundesregierung schlicht und einfach Kosten loswerden will. Sie will diese Kosten zulasten der Länder loswerden.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was habt ihr eigentlich am Dienstag im Kabinett beschlossen?)
Das zeigt sich auch sehr deutlich an der Arbeit der Kommission, die im Moment in Berlin zugange ist. Da zeichnet sich schon sehr deutlich ab,dass eine Aufgabe,die seit Jahren auf Bundesebene besteht, dort nicht beibehalten werden soll. Vielmehr wird darauf spekuliert und darum gerungen, möglichst viel dieser Aufgabe an die Länder abzugeben. Das lässt sich allerdings bei einer Aufgabe des Bundes nicht so einfach machen. Es kann zumindest nicht so sein, dass die jeweils untere Ebene die Aufgaben übernimmt, die von der oberen Ebene nicht mehr gemacht werden. Im Moment erklären sie uns dies auch aus anderen Gründen zuhauf. Das ist keine Frage des Prinzips. Vielmehr ist dies eine Frage der Kosten. In diesem Fall sollen die Kosten auf die Länder abgedrückt werden.
Frau Ministerin Wolff, sind Sie der Auffassung, dass die Bundesregierung darüber entscheidet, ob in einem Land Zivildienstleistende an den Sonderschulen eingesetzt werden? Liegt es nicht vielmehr in der Verantwortung des Landes, wo die Zivildienstleistenden tatsächlich eingesetzt werden? Entscheidet damit nicht auch das Land darüber, ob die Folgen von Änderungen im Zivildienst auf das Land durchschlagen oder nicht?
Herr Dr. Jürgens, die Bundesregierung und der Bundestag sind verantwortlich für die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Größe und der Aufstellung der Bundeswehr. Genauso sind sie für die Ausgestaltung des Ersatzdienstes verantwortlich. Damit ist dort auch die Verantwortlichkeit über die Dimension gegeben, die den unterschiedlichen Leistungsträgern zur Verfügung steht. Das wird also dort beeinflusst. Anders als die Vertreter der Verbände sind wir, die Vertreter der Länder, niemals gefragt worden.Frau Dörr hat zu Recht gesagt,dass die Verbände eine Scheinzustimmung gegeben haben.
Ich will aber auch noch eines deutlich machen.Wir sehen die insgesamt wachsende Problematik an den Sonderschulen sehr wohl. Die ist uns nicht fremd. An den Schulen für praktisch Bildbare und Körperbehinderte haben wir eine immer größere Zahl von mehrfach behinderten Kindern und Jugendlichen. Diese Tendenz ist in der Tat seit mehreren Jahren feststellbar. Dass sich daraus die Notwendigkeit ergibt,die Arbeit an den Sonderschulen zu verändern, ist seit mehreren Jahren klar. Das hat aber nicht dazu geführt, dass die alte Landesregierung etwa den Betreuungsschlüssel geändert hätte. Das Problem ist nämlich nicht neu. Hier muss aber gehandelt werden. Daran besteht kein Zweifel.
Wir haben ein zweites Problem. Aus den gleichen Gründen ziehen sich auch die Krankenkassen immer mehr von ihren bisher erbrachten Leistungen zurück. Sie bezahlen Bestimmtes nicht mehr.Auch hier wird erwartet, dass die Länder in Aufgaben einsteigen, die früher anders finanziert wurden.
Ich komme zum dritten Punkt. Gegenstand der heutigen Beratung ist: Der Bund zieht sich relativ schnell und unter Verzicht auf jegliche Planungssicherheit von einer Aufgabe zurück. Er weist sie den Ländern zu und lässt sie mit dieser Aufgabe allein.
Was heißt das konkret für die Arbeit? An den Schulen für praktisch Bildbare und Körperbehinderte sind Kinder mit Epilepsie. Es gibt dort autistische Kinder. Dort sind verhaltensgestörte und körperbehinderte Kinder. Dort sind Rollstuhlfahrer. Dort sind junge Menschen, die auf die verschiedensten Gehhilfen angewiesen sind. Die müssen betreut und beaufsichtigt werden. Sie müssen auch dann, wenn der Unterricht stattfindet, begleitet werden. Auch dann brauchen sie manche Hilfeleistung.Wir versuchen in allen unseren Schulformen, den Unterricht nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten. Es wird Hilfe bei der Essensaufnahme und für das Schieben der Rollstühle benötigt. Es wird Hilfe bei der Fortbewegung und für die Begleitung bei der Busfahrt sowie für viele andere Dinge benötigt. Zusätzliche Hilfen werden also benötigt.