Protocol of the Session on July 5, 2007

Schlussendlich klärt uns die Landesregierung in ihrer Vorbemerkung darüber auf, dass „die UN-Kinderrechtskonvention innerstaatlich keine unmittelbare Anwendung findet“, und sie weist ausdrücklich darauf hin, wie wichtig die sogenannte Interpretationserklärung oder auch Vorbehaltserklärung ist. Diese Vorbehaltserklärung besagt verkürzt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland nicht das Recht nehmen lassen will, „Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen“.

Dass es in Kriegs- und Krisengebieten immer wieder zu Verstößen gegen die Kinderrechte kommt, obwohl fast alle Staaten der Welt die Kinderrechtskonvention ratifiziert haben – das ist traurige Gewissheit.Aber warum ausgerechnet Deutschland bei der Gleichstellung von Flüchtlingskindern Schlusslicht ist – das mag verstehen, wer will.

Weltweit wird die Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik – übrigens aus der Zeit, als Helmut Kohl Bundeskanzler war – kritisiert. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat festgestellt, dass die Vorbehaltserklärung und damit der Verstoß gegen die Gleichbehandlung aller Kinder nicht mit den Zielen der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar sind, und hat eine mit höchster Dringlichkeit versehene Beschlussempfehlung verabschiedet.

Es gab mehrere Vorstöße von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf Bundesebene,diese sogenannte Vorbehaltserklärung aufzuheben. Aber bedauerlicherweise wurden alle diese Versuche von einer starken CDU-Blockade verhindert. Das kann so nicht bleiben, denn alle Kinder – auch Flüchtlingskinder – haben ein Recht auf Bildung und ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit.

Die Beantwortung unserer Großen Anfrage zu Kindern und Jugendlichen ohne gesicherten Status hat mehr als deutlich gemacht, welche katastrophalen Situationen sich aus dem politischen Handeln der Landesregierung für viele unschuldige Kinder und Jugendliche ergeben können. Deswegen sind gerade Vertreter einer durch ein christliches Menschenbild geprägten Partei wie der CDU gefordert, für unschuldige Kinder die Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit sowie den Anspruch auf Bildung zur Verwirklichung von Chancengleichheit auch für Kinder und Jugendliche ohne gesicherten Status durchzusetzen.

Aber gerade das passiert hier nicht – im Gegenteil. Die CDU hat in Hessen die Situation für die Kinder verschärft. Die Haltung: „Die Eltern könnten ja zur Ausländerbehörde gehen und ihren Aufenthalt legalisieren“, diese Antwort der Landesregierung ist wirklich zu einfach und negiert eigentlich nur das Problem. Es wird allerhöchste Zeit, dass sich die Verantwortlichen in Hessen an dieser Stelle um eine ernsthafte und dauerhafte Lösung bemühen – und zwar im Sinne der Kinder. Frau Wolff als Kultusministerin muss anfangen und ihren Erlass aufheben, der Schulleiter unter Strafandrohung zwingt, Kinder ohne festen Aufenthaltstitel zu melden.